Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.§. 142. Völkerrecht im Zustand des Unfriedens. übergehende Leistungen. Zu der ersteren Art allgemeineren Inhal-tes gehören Erstens: die Cartels wegen des Postverkehrs zwischen den Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be- In naher Verwandtschaft steht damit die Ertheilung von 142. Specielle Kriegsverträge sind: a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen 1 Moser, Vers. X, 154 f. 2 Beispiel: die Conventionen wegen der Küstenfischereien und Fischerböte zwischen Frankreich und Großbritannien. 3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo- ser Vers. IX, 2, 452 f. 4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.
§. 142. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens. übergehende Leiſtungen. Zu der erſteren Art allgemeineren Inhal-tes gehören Erſtens: die Cartels wegen des Poſtverkehrs zwiſchen den Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be- In naher Verwandtſchaft ſteht damit die Ertheilung von 142. Specielle Kriegsverträge ſind: a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen 1 Moſer, Verſ. X, 154 f. 2 Beiſpiel: die Conventionen wegen der Küſtenfiſchereien und Fiſcherböte zwiſchen Frankreich und Großbritannien. 3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo- ſer Verſ. IX, 2, 452 f. 4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.
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§. 142. Voͤlkerrecht im Zuſtand des Unfriedens.
übergehende Leiſtungen. Zu der erſteren Art allgemeineren Inhal-
tes gehören
Erſtens: die Cartels wegen des Poſtverkehrs zwiſchen den
kämpfenden Staaten; wegen der Bezeichnung und Behandlung der
etwanigen Parlamentärs; wegen der Couriere und Päſſe;
wegen des Gebrauchs oder Nichtgebrauchs gewiſſer Waffen; we-
gen der Behandlung der Kriegsgefangenen u. dergl. mehr.
Zweitens: etwanige Neutralitätsverträge, wodurch be-
ſtimmte Gebiete, Plätze und Perſonen eines Territoriums oder
ganze Categorien von Unterthanen 1 außerhalb des Kriegsſtandes
geſtellt werden, mit denſelben Wirkungen, welche die Neutralität
überhaupt gewährt, es ſei nun in jeder Hinſicht oder nur in ge-
wiſſen Beziehungen. 2
In naher Verwandtſchaft ſteht damit die Ertheilung von
Sauvegardes (salva guardia), wenn einer feindlichen Perſon
oder Sache ein ausdrücklicher Freibrief gegen feindliche Behand-
lung von Seiten der Partei des Ertheilers oder ein lebendiger
Schutz durch Militairperſonen gegeben wird, in welchem Falle die
letztern, ſo lange ſie ſich ſelbſt friedlich und ihrer Beſtimmung ge-
mäß verhalten, bis zu ihrer Rückkehr zu den Ihrigen, ſogar
von der Gegenpartei als unverletzbar geachtet werden müſſen; 3
ferner
die Ertheilung eines ſicheren Geleites für beſtimmte Perſonen,
um einen ihnen ſonſt verbotenen oder gefährlichen Ort beſuchen
zu können. 4
142. Specielle Kriegsverträge ſind:
a) Die Contributionsverträge, welche mit feindlichen
Unterthanen abgeſchloſſen werden und wodurch dieſelben die Zahlung
beſtimmter Summen oder gewiſſe Lieferungen übernehmen; ferner die
Ausſtellung von Schuldbekenntniſſen Statt zu leiſtender baarer Zah-
lung. Verpflichtungen dieſer Art eignen ſich zwar zu einer Einkla-
gung bei den Gerichten des feindlichen Landes ſelbſt nur in ſo
1 Moſer, Verſ. X, 154 f.
2 Beiſpiel: die Conventionen wegen der Küſtenfiſchereien und Fiſcherböte
zwiſchen Frankreich und Großbritannien.
3 Gr. Engelbrecht de salva guardia. Jen. 1743. Vattel IV, §. 171. Mo-
ſer Verſ. IX, 2, 452 f.
4 Groot III, 21, §. 14 f. Vattel, §. 265 f.
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