diesem Hause, 24. Oct. 1535, wodurch also Mailand wie- der eröffnetes Reichslehen ward. Einfall des Kaysers in Provence, Aug. 1536, durch den Defensiv-Krieg unter Franz und Montmorency vereitelt. -- Einfall Soliman's in Ungern und Sieg bey Essek 1537, während seine Flotte die Küsten Italiens plündert. -- Zusammenkunft des Kay- sers, des Königs und des Pabsts bey Nizza, und Ab- schluß eines 10jährigen Waffenstillstandes den 18. Jun. 1538. Bedingungen: Jeder behält, was er hat; (Franz fast ganz Piemont und Savoyen;) und die beider- seitigen Ansprüche soll der Pabst weiter untersuchen. -- Also auch die Belehnung mit Mayland blieb noch unentschie- den, wenn auch dem König für seinen jüngsten Sohn eini- ge Hoffnung dazu erregt war.
14. Kein Wunder also, wenn trotz der an- scheinenden Vertraulichkeit beyder Monarchen der 10jährige Stillstand doch nur ein 4jähriger ward. Der eigentliche Zunder glimmte fort; und der Haß wurde noch desto bitterer durch die Art, wie Franz, lange hingehalten, doch endlich sich in seinen Erwartungen getäuscht sah. Seine Verbindungen indeß sowohl mit England als mit der Pforte waren aufgelöset; und Carl von seiner Seite war sowohl durch die Religionshändel (s. unten) als die Tür- kenkriege genug beschäftigt, um einige Jahre einen Stillstand zu behaupten, wozu ihn ohnedem seine Fi- nanzen nöthigten.
Die Streitigkeiten mit den Türken betrafen 1. Ungern. Zufolge des Vergleichs zwischen Ferdinand und dem kinder- losen Johann von Zapolya, 24. Febr. 1538, sollte ersterer von letzterem seine Hälfte von Ungern ererben. Allein we-
nige
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
dieſem Hauſe, 24. Oct. 1535, wodurch alſo Mailand wie- der eroͤffnetes Reichslehen ward. Einfall des Kayſers in Provence, Aug. 1536, durch den Defenſiv-Krieg unter Franz und Montmorency vereitelt. — Einfall Soliman's in Ungern und Sieg bey Eſſek 1537, waͤhrend ſeine Flotte die Kuͤſten Italiens pluͤndert. — Zuſammenkunft des Kay- ſers, des Koͤnigs und des Pabſts bey Nizza, und Ab- ſchluß eines 10jaͤhrigen Waffenſtillſtandes den 18. Jun. 1538. Bedingungen: Jeder behaͤlt, was er hat; (Franz faſt ganz Piemont und Savoyen;) und die beider- ſeitigen Anſpruͤche ſoll der Pabſt weiter unterſuchen. — Alſo auch die Belehnung mit Mayland blieb noch unentſchie- den, wenn auch dem Koͤnig fuͤr ſeinen juͤngſten Sohn eini- ge Hoffnung dazu erregt war.
14. Kein Wunder alſo, wenn trotz der an- ſcheinenden Vertraulichkeit beyder Monarchen der 10jaͤhrige Stillſtand doch nur ein 4jaͤhriger ward. Der eigentliche Zunder glimmte fort; und der Haß wurde noch deſto bitterer durch die Art, wie Franz, lange hingehalten, doch endlich ſich in ſeinen Erwartungen getaͤuſcht ſah. Seine Verbindungen indeß ſowohl mit England als mit der Pforte waren aufgeloͤſet; und Carl von ſeiner Seite war ſowohl durch die Religionshaͤndel (ſ. unten) als die Tuͤr- kenkriege genug beſchaͤftigt, um einige Jahre einen Stillſtand zu behaupten, wozu ihn ohnedem ſeine Fi- nanzen noͤthigten.
Die Streitigkeiten mit den Tuͤrken betrafen 1. Ungern. Zufolge des Vergleichs zwiſchen Ferdinand und dem kinder- loſen Johann von Zapolya, 24. Febr. 1538, ſollte erſterer von letzterem ſeine Haͤlfte von Ungern ererben. Allein we-
nige
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0088"n="50"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi> Per. <hirendition="#aq">I.</hi> Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.</hi></fw><lb/><hirendition="#et">dieſem Hauſe, 24. Oct. 1535, wodurch alſo Mailand wie-<lb/>
der eroͤffnetes Reichslehen ward. Einfall des Kayſers in<lb/>
Provence, Aug. 1536, durch den Defenſiv-Krieg unter<lb/>
Franz und Montmorency vereitelt. — Einfall Soliman's<lb/>
in Ungern und Sieg bey Eſſek 1537, waͤhrend ſeine Flotte<lb/>
die Kuͤſten Italiens pluͤndert. — Zuſammenkunft des Kay-<lb/>ſers, des Koͤnigs und des Pabſts bey <hirendition="#g">Nizza</hi>, und Ab-<lb/>ſchluß eines <hirendition="#g">10jaͤhrigen Waffenſtillſtandes</hi> den 18.<lb/>
Jun. 1538. Bedingungen: Jeder behaͤlt, was er hat;<lb/>
(Franz faſt ganz Piemont und Savoyen;) und die beider-<lb/>ſeitigen Anſpruͤche ſoll der Pabſt weiter unterſuchen. —<lb/>
Alſo auch die Belehnung mit Mayland blieb noch unentſchie-<lb/>
den, wenn auch dem Koͤnig fuͤr ſeinen juͤngſten Sohn eini-<lb/>
ge Hoffnung dazu erregt war.</hi></p><lb/><p>14. Kein Wunder alſo, wenn trotz der an-<lb/>ſcheinenden Vertraulichkeit beyder Monarchen der<lb/>
10jaͤhrige Stillſtand doch nur ein 4jaͤhriger ward.<lb/>
Der eigentliche Zunder glimmte fort; und der<lb/>
Haß wurde noch deſto bitterer durch die <hirendition="#g">Art</hi>, wie<lb/>
Franz, lange hingehalten, doch endlich ſich in ſeinen<lb/>
Erwartungen getaͤuſcht ſah. Seine Verbindungen<lb/>
indeß ſowohl mit England als mit der Pforte waren<lb/>
aufgeloͤſet; und Carl von ſeiner Seite war ſowohl<lb/>
durch die Religionshaͤndel (ſ. <hirendition="#g">unten</hi>) als die Tuͤr-<lb/>
kenkriege genug beſchaͤftigt, um einige Jahre einen<lb/>
Stillſtand zu behaupten, wozu ihn ohnedem ſeine Fi-<lb/>
nanzen noͤthigten.</p><lb/><p><hirendition="#et">Die Streitigkeiten mit den Tuͤrken betrafen 1. <hirendition="#g">Ungern</hi>.<lb/>
Zufolge des Vergleichs zwiſchen Ferdinand und dem kinder-<lb/>
loſen Johann von Zapolya, 24. Febr. 1538, ſollte erſterer<lb/>
von letzterem ſeine Haͤlfte von Ungern ererben. Allein we-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="catch">nige</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[50/0088]
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
dieſem Hauſe, 24. Oct. 1535, wodurch alſo Mailand wie-
der eroͤffnetes Reichslehen ward. Einfall des Kayſers in
Provence, Aug. 1536, durch den Defenſiv-Krieg unter
Franz und Montmorency vereitelt. — Einfall Soliman's
in Ungern und Sieg bey Eſſek 1537, waͤhrend ſeine Flotte
die Kuͤſten Italiens pluͤndert. — Zuſammenkunft des Kay-
ſers, des Koͤnigs und des Pabſts bey Nizza, und Ab-
ſchluß eines 10jaͤhrigen Waffenſtillſtandes den 18.
Jun. 1538. Bedingungen: Jeder behaͤlt, was er hat;
(Franz faſt ganz Piemont und Savoyen;) und die beider-
ſeitigen Anſpruͤche ſoll der Pabſt weiter unterſuchen. —
Alſo auch die Belehnung mit Mayland blieb noch unentſchie-
den, wenn auch dem Koͤnig fuͤr ſeinen juͤngſten Sohn eini-
ge Hoffnung dazu erregt war.
14. Kein Wunder alſo, wenn trotz der an-
ſcheinenden Vertraulichkeit beyder Monarchen der
10jaͤhrige Stillſtand doch nur ein 4jaͤhriger ward.
Der eigentliche Zunder glimmte fort; und der
Haß wurde noch deſto bitterer durch die Art, wie
Franz, lange hingehalten, doch endlich ſich in ſeinen
Erwartungen getaͤuſcht ſah. Seine Verbindungen
indeß ſowohl mit England als mit der Pforte waren
aufgeloͤſet; und Carl von ſeiner Seite war ſowohl
durch die Religionshaͤndel (ſ. unten) als die Tuͤr-
kenkriege genug beſchaͤftigt, um einige Jahre einen
Stillſtand zu behaupten, wozu ihn ohnedem ſeine Fi-
nanzen noͤthigten.
Die Streitigkeiten mit den Tuͤrken betrafen 1. Ungern.
Zufolge des Vergleichs zwiſchen Ferdinand und dem kinder-
loſen Johann von Zapolya, 24. Febr. 1538, ſollte erſterer
von letzterem ſeine Haͤlfte von Ungern ererben. Allein we-
nige
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/88>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.