freyung des Pabstes gab nicht nur den Vorwand, die Verbündeten enger zu vereinigen, sondern auch eine französi- sche Armee unter Lautrec nach Italien zu schicken, um die Ansprüche Frankreichs auf Neapel auszuführen. Unglück- liche Belagerung von Neapel, durch die Pest und Dorias Abfall vereitelt; April bis Aug. 1528. Unterhandlungen und Friede zu Cambrai 5. Aug. 1529. (dem auch Heinrich VIII. beytrat, nachdem Clemens VII. sich schon vorher den 20. Jun. durch einen Separatfrieden gesichert hatte); bis auf Burgund und die bewilligte Auslösung der französischen Prin- zen unter gleichen Bedingungen wie im Madriter Vertrage.
9. Wenn durch diesen zweyten Krieg die Macht des Kaysers in Italien erweitert war, welche seine Zusammenkunft mit dem Pabst und seine Krönung zu 1530 24. Fbr.Bologna noch mehr befestigte; so hatte er für dieses Land noch die doppelte Folge, daß a.Florenz in ein erbliches Herzogthum verwandelt ward; und b.Ge- nua seine nachmalige Verfassung erhielt.
Die Veränderung in Florenz war eine Folge des Ver- trags zwischen dem Kayser und Pabst, durch welchen die, bey dem Kriege gegen Rom 1527 durch eine Insurrection vertriebenen, Mediceer wieder restituirt, und Alexander von Medici, der Blutsverwandte des Pabstes, zum ersten erblichen Herzog erklärt ward. -- Die Revolution in Genua 1528 war das Werk des Andreas Doria, der von Französischer auf Kaiserliche Seite übertrat; und der Selbstständigkeit und neugegründeten Verfassung durch die Einführung einer strengen Familienaristokratie eine größere Festigkeit gab.
10. Während aber im Westen des südlichen Eu- ropas die beyden Hauptmächte mit einander rangen,
ward
I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
freyung des Pabſtes gab nicht nur den Vorwand, die Verbuͤndeten enger zu vereinigen, ſondern auch eine franzoͤſi- ſche Armee unter Lautrec nach Italien zu ſchicken, um die Anſpruͤche Frankreichs auf Neapel auszufuͤhren. Ungluͤck- liche Belagerung von Neapel, durch die Peſt und Dorias Abfall vereitelt; April bis Aug. 1528. Unterhandlungen und Friede zu Cambrai 5. Aug. 1529. (dem auch Heinrich VIII. beytrat, nachdem Clemens VII. ſich ſchon vorher den 20. Jun. durch einen Separatfrieden geſichert hatte); bis auf Burgund und die bewilligte Ausloͤſung der franzoͤſiſchen Prin- zen unter gleichen Bedingungen wie im Madriter Vertrage.
9. Wenn durch dieſen zweyten Krieg die Macht des Kayſers in Italien erweitert war, welche ſeine Zuſammenkunft mit dem Pabſt und ſeine Kroͤnung zu 1530 24. Fbr.Bologna noch mehr befeſtigte; ſo hatte er fuͤr dieſes Land noch die doppelte Folge, daß a.Florenz in ein erbliches Herzogthum verwandelt ward; und b.Ge- nua ſeine nachmalige Verfaſſung erhielt.
Die Veraͤnderung in Florenz war eine Folge des Ver- trags zwiſchen dem Kayſer und Pabſt, durch welchen die, bey dem Kriege gegen Rom 1527 durch eine Inſurrection vertriebenen, Mediceer wieder reſtituirt, und Alexander von Medici, der Blutsverwandte des Pabſtes, zum erſten erblichen Herzog erklaͤrt ward. — Die Revolution in Genua 1528 war das Werk des Andreas Doria, der von Franzoͤſiſcher auf Kaiſerliche Seite uͤbertrat; und der Selbſtſtaͤndigkeit und neugegruͤndeten Verfaſſung durch die Einfuͤhrung einer ſtrengen Familienariſtokratie eine groͤßere Feſtigkeit gab.
10. Waͤhrend aber im Weſten des ſuͤdlichen Eu- ropas die beyden Hauptmaͤchte mit einander rangen,
ward
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I. Per. I. Th. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
freyung des Pabſtes gab nicht nur den Vorwand, die
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Anſpruͤche Frankreichs auf Neapel auszufuͤhren. Ungluͤck-
liche Belagerung von Neapel, durch die Peſt und Dorias
Abfall vereitelt; April bis Aug. 1528. Unterhandlungen und
Friede zu Cambrai 5. Aug. 1529. (dem auch Heinrich VIII.
beytrat, nachdem Clemens VII. ſich ſchon vorher den 20.
Jun. durch einen Separatfrieden geſichert hatte); bis auf
Burgund und die bewilligte Ausloͤſung der franzoͤſiſchen Prin-
zen unter gleichen Bedingungen wie im Madriter Vertrage.
9. Wenn durch dieſen zweyten Krieg die Macht
des Kayſers in Italien erweitert war, welche ſeine
Zuſammenkunft mit dem Pabſt und ſeine Kroͤnung zu
Bologna noch mehr befeſtigte; ſo hatte er fuͤr dieſes
Land noch die doppelte Folge, daß a. Florenz in ein
erbliches Herzogthum verwandelt ward; und b. Ge-
nua ſeine nachmalige Verfaſſung erhielt.
1530
24.
Fbr.
Die Veraͤnderung in Florenz war eine Folge des Ver-
trags zwiſchen dem Kayſer und Pabſt, durch welchen die,
bey dem Kriege gegen Rom 1527 durch eine Inſurrection
vertriebenen, Mediceer wieder reſtituirt, und Alexander
von Medici, der Blutsverwandte des Pabſtes, zum erſten
erblichen Herzog erklaͤrt ward. — Die Revolution in
Genua 1528 war das Werk des Andreas Doria, der
von Franzoͤſiſcher auf Kaiſerliche Seite uͤbertrat; und der
Selbſtſtaͤndigkeit und neugegruͤndeten Verfaſſung durch die
Einfuͤhrung einer ſtrengen Familienariſtokratie eine groͤßere
Feſtigkeit gab.
10. Waͤhrend aber im Weſten des ſuͤdlichen Eu-
ropas die beyden Hauptmaͤchte mit einander rangen,
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/84>, abgerufen am 27.11.2024.
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