Erneuerung der Privilegien der Ostindischen Gesellschaft 1746, 1766 und 1786, jedesmal auf 20 Jahre. Eintausch von St. Barthelemi gegen Handelsbewilligungen 1784.
58. Selbst das ferne Rußland nahm nicht nur durch Caravanen an dem Chinesischen Handel Antheil, sondern fing auch, nach Entdeckung der 1741Kurilen und Aleuten an, Jagd und Pelzhandel dort zu treiben, welche demnächst zu Niederlassungen daselbst bis zu den Küsten von Nord-Westamerica, 1787und zu der Errichtung einer eignen Handelsgesell- schaft führten.
Der schon seit 1692 durch Peter I. eröffnete Verkehr mit China ward 1727 an Kiachta, als Tausch- und Stapelplatz, gebunden. Doch blieb der Handel Monopol der Krone, bis er 1762 von Catharina II. freygegeben ward.
59. Zu welchen Betrachtungen führt diese Verbreitung der Herrschaft der Europäer über halb Asien, mehr als Dreyviertheile von America, und an der Küste Africas und Australiens? Hatte die Gewinnsucht sie veranlaßt, so hatte doch geistige Ue- berlegenheit sie gegründet; und durch sie ward sie auch behauptet. Blieben auch meist Barbaren Bar- baren, so blieben doch auch jenseits des Oceans Eu- ropäer Europäer. Nachdem ihre Schöpfungen so weit gediehen waren, stand kein Untergang mehr zu besorgen, wie verschieden auch ihre Schicksale auf einzelnen Puncten waren. Wer mochte aber von
diesem
II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Erneuerung der Privilegien der Oſtindiſchen Geſellſchaft 1746, 1766 und 1786, jedesmal auf 20 Jahre. Eintauſch von St. Barthelemi gegen Handelsbewilligungen 1784.
58. Selbſt das ferne Rußland nahm nicht nur durch Caravanen an dem Chineſiſchen Handel Antheil, ſondern fing auch, nach Entdeckung der 1741Kurilen und Aleuten an, Jagd und Pelzhandel dort zu treiben, welche demnaͤchſt zu Niederlaſſungen daſelbſt bis zu den Kuͤſten von Nord-Weſtamerica, 1787und zu der Errichtung einer eignen Handelsgeſell- ſchaft fuͤhrten.
Der ſchon ſeit 1692 durch Peter I. eroͤffnete Verkehr mit China ward 1727 an Kiachta, als Tauſch- und Stapelplatz, gebunden. Doch blieb der Handel Monopol der Krone, bis er 1762 von Catharina II. freygegeben ward.
59. Zu welchen Betrachtungen fuͤhrt dieſe Verbreitung der Herrſchaft der Europaͤer uͤber halb Aſien, mehr als Dreyviertheile von America, und an der Kuͤſte Africas und Auſtraliens? Hatte die Gewinnſucht ſie veranlaßt, ſo hatte doch geiſtige Ue- berlegenheit ſie gegruͤndet; und durch ſie ward ſie auch behauptet. Blieben auch meiſt Barbaren Bar- baren, ſo blieben doch auch jenſeits des Oceans Eu- ropaͤer Europaͤer. Nachdem ihre Schoͤpfungen ſo weit gediehen waren, ſtand kein Untergang mehr zu beſorgen, wie verſchieden auch ihre Schickſale auf einzelnen Puncten waren. Wer mochte aber von
dieſem
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II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Erneuerung der Privilegien der Oſtindiſchen Geſellſchaft
1746, 1766 und 1786, jedesmal auf 20 Jahre. Eintauſch
von St. Barthelemi gegen Handelsbewilligungen 1784.
58. Selbſt das ferne Rußland nahm nicht
nur durch Caravanen an dem Chineſiſchen Handel
Antheil, ſondern fing auch, nach Entdeckung der
Kurilen und Aleuten an, Jagd und Pelzhandel dort
zu treiben, welche demnaͤchſt zu Niederlaſſungen
daſelbſt bis zu den Kuͤſten von Nord-Weſtamerica,
und zu der Errichtung einer eignen Handelsgeſell-
ſchaft fuͤhrten.
1741
1787
Der ſchon ſeit 1692 durch Peter I. eroͤffnete Verkehr mit
China ward 1727 an Kiachta, als Tauſch- und Stapelplatz,
gebunden. Doch blieb der Handel Monopol der Krone, bis
er 1762 von Catharina II. freygegeben ward.
59. Zu welchen Betrachtungen fuͤhrt dieſe
Verbreitung der Herrſchaft der Europaͤer uͤber halb
Aſien, mehr als Dreyviertheile von America, und
an der Kuͤſte Africas und Auſtraliens? Hatte die
Gewinnſucht ſie veranlaßt, ſo hatte doch geiſtige Ue-
berlegenheit ſie gegruͤndet; und durch ſie ward ſie
auch behauptet. Blieben auch meiſt Barbaren Bar-
baren, ſo blieben doch auch jenſeits des Oceans Eu-
ropaͤer Europaͤer. Nachdem ihre Schoͤpfungen ſo
weit gediehen waren, ſtand kein Untergang mehr zu
beſorgen, wie verſchieden auch ihre Schickſale auf
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/536>, abgerufen am 22.11.2024.
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