Aachner Frieden die alten Fesseln großentheils gelö- set wurden. Zwar behielt sich das Mutterland den Handel mit seinen Colonien ausschließend dabey vor; aber sowohl dieser, als auch der wechselseitige Handel der Colonien, ward doch nach viel liberale- ren Grundsätzen eingerichtet.
Stufenweise Freywerdung des Americanischen Handels; nachdem die Caracas-Compagnie seit 1728 schon viel dazu beygetragen hatte, ihn zu beleben. Bereits 1748 Auf- hören der Galleonen (s. oben S. 87.) seit Einführung ein- zelner unbestimmt abgehender Schiffe nach Süd-America (Registerschiffe) von Cadix, wohin schon 1726 der Handel von Sevilla verlegt war. -- Hierauf 1765 Freyge- bung des Handels nach den Spanisch-Westindischen Inseln an alle Spanier, und zwar aus 9 Spanischen Häfen, gegen eine Abgabe von nur 6 p. C. -- Ausdehnung dieser Frey- heit auch auf Louisiana, Jucatan, Campeche, und St. Mar- tha, 1778. Nach Mexico ging fortdauernd die Flotte (S. 87.). Aber vorzüglich wichtig war die Herabsetzung aller Zölle durch die neuen Tarife von 1778 und 1784. -- Schon früher Freygebung des wechselseitigen Han- dels der Americanischen Colonien unter sich, durch das Regle- ment von 1774. -- Einrichtung einer regelmäßigen Com- munication mit dem Mutterlande durch Paketböte; und An- lage von Posten durch das ganze Spanische America.
Bourgoing Voyage en Espagne T. II. (s. oben S. 432.) ist auch hier Hauptquelle.
51. Auch auf die Asiatischen Besitzungen, die Philippinen, dehnten sich die neuen Ent- würfe aus. Zwar blieb ihr Handel nach America an die alten Manilla-Galeonen gebunden (S.
132.);
3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786.
Aachner Frieden die alten Feſſeln großentheils geloͤ- ſet wurden. Zwar behielt ſich das Mutterland den Handel mit ſeinen Colonien ausſchließend dabey vor; aber ſowohl dieſer, als auch der wechſelſeitige Handel der Colonien, ward doch nach viel liberale- ren Grundſaͤtzen eingerichtet.
Stufenweiſe Freywerdung des Americaniſchen Handels; nachdem die Caracas-Compagnie ſeit 1728 ſchon viel dazu beygetragen hatte, ihn zu beleben. Bereits 1748 Auf- hoͤren der Galleonen (ſ. oben S. 87.) ſeit Einfuͤhrung ein- zelner unbeſtimmt abgehender Schiffe nach Suͤd-America (Regiſterſchiffe) von Cadix, wohin ſchon 1726 der Handel von Sevilla verlegt war. — Hierauf 1765 Freyge- bung des Handels nach den Spaniſch-Weſtindiſchen Inſeln an alle Spanier, und zwar aus 9 Spaniſchen Haͤfen, gegen eine Abgabe von nur 6 p. C. — Ausdehnung dieſer Frey- heit auch auf Louiſiana, Jucatan, Campeche, und St. Mar- tha, 1778. Nach Mexico ging fortdauernd die Flotte (S. 87.). Aber vorzuͤglich wichtig war die Herabſetzung aller Zoͤlle durch die neuen Tarife von 1778 und 1784. — Schon fruͤher Freygebung des wechſelſeitigen Han- dels der Americaniſchen Colonien unter ſich, durch das Regle- ment von 1774. — Einrichtung einer regelmaͤßigen Com- munication mit dem Mutterlande durch Paketboͤte; und An- lage von Poſten durch das ganze Spaniſche America.
Bourgoing Voyage en Eſpagne T. II. (ſ. oben S. 432.) iſt auch hier Hauptquelle.
51. Auch auf die Aſiatiſchen Beſitzungen, die Philippinen, dehnten ſich die neuen Ent- wuͤrfe aus. Zwar blieb ihr Handel nach America an die alten Manilla-Galeonen gebunden (S.
132.);
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3. Geſch. d. Colonialweſens 1740--1786.
Aachner Frieden die alten Feſſeln großentheils geloͤ-
ſet wurden. Zwar behielt ſich das Mutterland den
Handel mit ſeinen Colonien ausſchließend dabey
vor; aber ſowohl dieſer, als auch der wechſelſeitige
Handel der Colonien, ward doch nach viel liberale-
ren Grundſaͤtzen eingerichtet.
Stufenweiſe Freywerdung des Americaniſchen Handels;
nachdem die Caracas-Compagnie ſeit 1728 ſchon viel
dazu beygetragen hatte, ihn zu beleben. Bereits 1748 Auf-
hoͤren der Galleonen (ſ. oben S. 87.) ſeit Einfuͤhrung ein-
zelner unbeſtimmt abgehender Schiffe nach Suͤd-America
(Regiſterſchiffe) von Cadix, wohin ſchon 1726 der
Handel von Sevilla verlegt war. — Hierauf 1765 Freyge-
bung des Handels nach den Spaniſch-Weſtindiſchen Inſeln
an alle Spanier, und zwar aus 9 Spaniſchen Haͤfen, gegen
eine Abgabe von nur 6 p. C. — Ausdehnung dieſer Frey-
heit auch auf Louiſiana, Jucatan, Campeche, und St. Mar-
tha, 1778. Nach Mexico ging fortdauernd die Flotte
(S. 87.). Aber vorzuͤglich wichtig war die Herabſetzung
aller Zoͤlle durch die neuen Tarife von 1778 und 1784.
— Schon fruͤher Freygebung des wechſelſeitigen Han-
dels der Americaniſchen Colonien unter ſich, durch das Regle-
ment von 1774. — Einrichtung einer regelmaͤßigen Com-
munication mit dem Mutterlande durch Paketboͤte; und An-
lage von Poſten durch das ganze Spaniſche America.
Bourgoing Voyage en Eſpagne T. II. (ſ. oben S. 432.)
iſt auch hier Hauptquelle.
51. Auch auf die Aſiatiſchen Beſitzungen,
die Philippinen, dehnten ſich die neuen Ent-
wuͤrfe aus. Zwar blieb ihr Handel nach America
an die alten Manilla-Galeonen gebunden (S.
132.);
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/531>, abgerufen am 22.11.2024.
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