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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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3. Gesch. d. Colonialwesens 1740--1786.
schwarzen Höle. Expedition von Madras unter Clive
1757. Wiedereinnahme von Calcutta; und Sieg bey Plas-
sey
26. Juni durch Verrätherey von Mir Jaffie[r]; statt
seines Schwagers jetzt zum Nabob von Bengalen ernannt;
aber bereits 1760 durch Clive zu Gunsten seines Schwieger-
sohns Mir Cossir wieder entsetzt; und als dieser, der
Sclaverey unfähig, die Waffen ergriff, zum zweytenmal
zum Nabob gemacht 10. Jul. 1763. Das Geheimniß, unter
fremden Namen zu herrschen, war gefunden; es war jetzt
kaum noch nöthig, das Spiel zu wiederholen. Doch kostete
es noch einen Kampf mit dem Subah von Oude 1765,
zu dem Mir Cossir und der von den Maratten vertriebene
Großmogul, selber, geflüchtet waren. Erst nach seiner Besie-
gung konnte man den Besitz von Bengalen als gesichert an-
sehen.

31. Abtretung des Devani von Bengalen
(der Einkünfte und ihrer Erhebung) durch den
Großmogul an die Compagnie; indem der Nabob
pensionirt wird. So erhielt also die Gesellschaft,
nachdem sie schon vorher den Handel sich hatte ge-
ben lassen, nun auch die Administration und die
Souverainität des Landes, wenn man auch den
Schatten davon den alten Herrschern ließ.

Tractat zu Allahabad mit dem Großmogul (als seyn-
sollenden Oberherrn) über die Abtretung des Devani von
Bengalen, Bahar und Orissa 12. Aug. 1765. gegen eine jähr-
liche Summe von 12 Lac Rupien geschlossen durch den Gou-
verneur L. Clive.

32. Von jetzt an war also die Compagnie die
Beherrscherin eines großen und reichen Landes;

aber

3. Geſch. d. Colonialweſens 1740—1786.
ſchwarzen Hoͤle. Expedition von Madras unter Clive
1757. Wiedereinnahme von Calcutta; und Sieg bey Plaſ-
ſey
26. Juni durch Verraͤtherey von Mir Jaffie[r]; ſtatt
ſeines Schwagers jetzt zum Nabob von Bengalen ernannt;
aber bereits 1760 durch Clive zu Gunſten ſeines Schwieger-
ſohns Mir Coſſir wieder entſetzt; und als dieſer, der
Sclaverey unfaͤhig, die Waffen ergriff, zum zweytenmal
zum Nabob gemacht 10. Jul. 1763. Das Geheimniß, unter
fremden Namen zu herrſchen, war gefunden; es war jetzt
kaum noch noͤthig, das Spiel zu wiederholen. Doch koſtete
es noch einen Kampf mit dem Subah von Oude 1765,
zu dem Mir Coſſir und der von den Maratten vertriebene
Großmogul, ſelber, gefluͤchtet waren. Erſt nach ſeiner Beſie-
gung konnte man den Beſitz von Bengalen als geſichert an-
ſehen.

31. Abtretung des Devani von Bengalen
(der Einkuͤnfte und ihrer Erhebung) durch den
Großmogul an die Compagnie; indem der Nabob
penſionirt wird. So erhielt alſo die Geſellſchaft,
nachdem ſie ſchon vorher den Handel ſich hatte ge-
ben laſſen, nun auch die Adminiſtration und die
Souverainitaͤt des Landes, wenn man auch den
Schatten davon den alten Herrſchern ließ.

Tractat zu Allahabad mit dem Großmogul (als ſeyn-
ſollenden Oberherrn) uͤber die Abtretung des Devani von
Bengalen, Bahar und Oriſſa 12. Aug. 1765. gegen eine jaͤhr-
liche Summe von 12 Lac Rupien geſchloſſen durch den Gou-
verneur L. Clive.

32. Von jetzt an war alſo die Compagnie die
Beherrſcherin eines großen und reichen Landes;

aber
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[477/0515] 3. Geſch. d. Colonialweſens 1740—1786. ſchwarzen Hoͤle. Expedition von Madras unter Clive 1757. Wiedereinnahme von Calcutta; und Sieg bey Plaſ- ſey 26. Juni durch Verraͤtherey von Mir Jaffier; ſtatt ſeines Schwagers jetzt zum Nabob von Bengalen ernannt; aber bereits 1760 durch Clive zu Gunſten ſeines Schwieger- ſohns Mir Coſſir wieder entſetzt; und als dieſer, der Sclaverey unfaͤhig, die Waffen ergriff, zum zweytenmal zum Nabob gemacht 10. Jul. 1763. Das Geheimniß, unter fremden Namen zu herrſchen, war gefunden; es war jetzt kaum noch noͤthig, das Spiel zu wiederholen. Doch koſtete es noch einen Kampf mit dem Subah von Oude 1765, zu dem Mir Coſſir und der von den Maratten vertriebene Großmogul, ſelber, gefluͤchtet waren. Erſt nach ſeiner Beſie- gung konnte man den Beſitz von Bengalen als geſichert an- ſehen. 31. Abtretung des Devani von Bengalen (der Einkuͤnfte und ihrer Erhebung) durch den Großmogul an die Compagnie; indem der Nabob penſionirt wird. So erhielt alſo die Geſellſchaft, nachdem ſie ſchon vorher den Handel ſich hatte ge- ben laſſen, nun auch die Adminiſtration und die Souverainitaͤt des Landes, wenn man auch den Schatten davon den alten Herrſchern ließ. Tractat zu Allahabad mit dem Großmogul (als ſeyn- ſollenden Oberherrn) uͤber die Abtretung des Devani von Bengalen, Bahar und Oriſſa 12. Aug. 1765. gegen eine jaͤhr- liche Summe von 12 Lac Rupien geſchloſſen durch den Gou- verneur L. Clive. 32. Von jetzt an war alſo die Compagnie die Beherrſcherin eines großen und reichen Landes; aber

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 477. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/515>, abgerufen am 26.11.2024.