Küste, besonders nach Tanjore. -- Stete Ueberlegenheit der Britten, und Einnahme von Masulipatan 1760 und von Pondichery 16. Jan. 1761. Abtretung der nördlichen Cir- cars durch den Nizam 1766; und völlige Abhängigkeit des Nabob von Carnatik.
The history and management of the East-India Company Vol. the First containing the affairs of the Carnatic; in which the Rights of the Nabob are explained, and the Injustice of the Company proved. Lond. 1779. 4. Geht bis 1755.
30. Allein man mußte es bald empfinden, daß die Behauptung von Coromandel mehr kosten wür- de, als sie eintrug. Nur der Besitz der Ganges- Länder, vor allem des reichen Bengalens, wo man schon lange Factoreyen hatte, konnte die Ter- ritorialherrschaft in Indien befestigen, weil hier die großen Territorialeinkünfte waren. Der Na- bob gab selber dazu die Veranlassung; und Clive gründete mit leichterer Mühe, als er selber gehofft haben mochte, die Herrschaft der Compagnie. Es bedurfte dazu keines Kampfs, wie ihn die Cortes und Pizarros in America bestanden; denn auch hier kam die Schlechtigkeit der Mongolischen Großen den Britten entgegen.
Bereits seit 1690 (s. oben S. 261.) hatten die Britten ein Comtoir zu Caloutta; und schon 1696 hatten sie durch die Anlage von Fort William bey Gelegenheit eines Auf- standes es befestigt. Eroberung von Calcutta und Fort William durch den Nabob Seraja Dowla Jun. 1756. Einkerkerung und Verschmachten der Gefangenen in der
schwar-
II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Kuͤſte, beſonders nach Tanjore. — Stete Ueberlegenheit der Britten, und Einnahme von Maſulipatan 1760 und von Pondichery 16. Jan. 1761. Abtretung der noͤrdlichen Cir- cars durch den Nizam 1766; und voͤllige Abhaͤngigkeit des Nabob von Carnatik.
The hiſtory and management of the Eaſt-India Company Vol. the Firſt containing the affairs of the Carnatic; in which the Rights of the Nabob are explained, and the Injuſtice of the Company proved. Lond. 1779. 4. Geht bis 1755.
30. Allein man mußte es bald empfinden, daß die Behauptung von Coromandel mehr koſten wuͤr- de, als ſie eintrug. Nur der Beſitz der Ganges- Laͤnder, vor allem des reichen Bengalens, wo man ſchon lange Factoreyen hatte, konnte die Ter- ritorialherrſchaft in Indien befeſtigen, weil hier die großen Territorialeinkuͤnfte waren. Der Na- bob gab ſelber dazu die Veranlaſſung; und Clive gruͤndete mit leichterer Muͤhe, als er ſelber gehofft haben mochte, die Herrſchaft der Compagnie. Es bedurfte dazu keines Kampfs, wie ihn die Cortes und Pizarros in America beſtanden; denn auch hier kam die Schlechtigkeit der Mongoliſchen Großen den Britten entgegen.
Bereits ſeit 1690 (ſ. oben S. 261.) hatten die Britten ein Comtoir zu Caloutta; und ſchon 1696 hatten ſie durch die Anlage von Fort William bey Gelegenheit eines Auf- ſtandes es befeſtigt. Eroberung von Calcutta und Fort William durch den Nabob Seraja Dowla Jun. 1756. Einkerkerung und Verſchmachten der Gefangenen in der
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II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
Kuͤſte, beſonders nach Tanjore. — Stete Ueberlegenheit
der Britten, und Einnahme von Maſulipatan 1760 und von
Pondichery 16. Jan. 1761. Abtretung der noͤrdlichen Cir-
cars durch den Nizam 1766; und voͤllige Abhaͤngigkeit des
Nabob von Carnatik.
The hiſtory and management of the Eaſt-India Company
Vol. the Firſt containing the affairs of the Carnatic; in
which the Rights of the Nabob are explained, and the
Injuſtice of the Company proved. Lond. 1779. 4. Geht
bis 1755.
30. Allein man mußte es bald empfinden, daß
die Behauptung von Coromandel mehr koſten wuͤr-
de, als ſie eintrug. Nur der Beſitz der Ganges-
Laͤnder, vor allem des reichen Bengalens, wo
man ſchon lange Factoreyen hatte, konnte die Ter-
ritorialherrſchaft in Indien befeſtigen, weil hier die
großen Territorialeinkuͤnfte waren. Der Na-
bob gab ſelber dazu die Veranlaſſung; und Clive
gruͤndete mit leichterer Muͤhe, als er ſelber gehofft
haben mochte, die Herrſchaft der Compagnie. Es
bedurfte dazu keines Kampfs, wie ihn die Cortes
und Pizarros in America beſtanden; denn auch hier
kam die Schlechtigkeit der Mongoliſchen Großen den
Britten entgegen.
Bereits ſeit 1690 (ſ. oben S. 261.) hatten die Britten
ein Comtoir zu Caloutta; und ſchon 1696 hatten ſie durch
die Anlage von Fort William bey Gelegenheit eines Auf-
ſtandes es befeſtigt. Eroberung von Calcutta und Fort
William durch den Nabob Seraja Dowla Jun. 1756.
Einkerkerung und Verſchmachten der Gefangenen in der
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/514>, abgerufen am 22.11.2024.
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