10. In einem Staatensystem, das meist aus Erbstaaten bestand, mußten die Familienver- bindungen der herrschenden Häuser eine Wichtig- keit erhalten, die bald größer bald geringer werden, aber nie gänzlich aufhören konnte. Der allgemein ge- wordene Grundsatz, daß Fürsten nur Fürstentöch- ter heyrathen, sicherte vor den Uebeln, die von Ver- mählungen mit Unterthaninnen unzertrennlich sind; allein den nicht geringern Gefahren, zu welchen die Verbindungen sehr mächtiger Herrscher-Familien füh- ren, entgieng Europa nur durch den glücklichen Um- stand, daß Deutschland kleine Fürstenhäuser enthielt, die den meisten seiner Thronen Königinnen gaben. So konnte sich eine Verwandtschaft der mehrsten regie- renden Häuser bilden, die weder zu nahe war, um die Politik unmittelbar zu bestimmen, noch zu ent- fernt, um nicht dennoch ein wichtiges Band zu werden, das selbst da von unverkennbarer Wichtigkeit blieb, als fast alle andere Bande sich aufzulösen schienen.
11. Die Verfassung der meisten Reiche Eu- ropas, wenigstens aller, die Deutschen Ursprungs waren, hatte sich aus dem Feudalwesen entwik- kelt; und mußte sich daher in gewissen Hauptzügen ähnlich seyn. Neben den Fürsten stand zu Anfang dieser Periode allenthalben ein Adel, der sich meist wieder in einen höhern und niedern theilte, und
den
Einleitung.
10. In einem Staatenſyſtem, das meiſt aus Erbſtaaten beſtand, mußten die Familienver- bindungen der herrſchenden Haͤuſer eine Wichtig- keit erhalten, die bald groͤßer bald geringer werden, aber nie gaͤnzlich aufhoͤren konnte. Der allgemein ge- wordene Grundſatz, daß Fuͤrſten nur Fuͤrſtentoͤch- ter heyrathen, ſicherte vor den Uebeln, die von Ver- maͤhlungen mit Unterthaninnen unzertrennlich ſind; allein den nicht geringern Gefahren, zu welchen die Verbindungen ſehr maͤchtiger Herrſcher-Familien fuͤh- ren, entgieng Europa nur durch den gluͤcklichen Um- ſtand, daß Deutſchland kleine Fuͤrſtenhaͤuſer enthielt, die den meiſten ſeiner Thronen Koͤniginnen gaben. So konnte ſich eine Verwandtſchaft der mehrſten regie- renden Haͤuſer bilden, die weder zu nahe war, um die Politik unmittelbar zu beſtimmen, noch zu ent- fernt, um nicht dennoch ein wichtiges Band zu werden, das ſelbſt da von unverkennbarer Wichtigkeit blieb, als faſt alle andere Bande ſich aufzuloͤſen ſchienen.
11. Die Verfaſſung der meiſten Reiche Eu- ropas, wenigſtens aller, die Deutſchen Urſprungs waren, hatte ſich aus dem Feudalweſen entwik- kelt; und mußte ſich daher in gewiſſen Hauptzuͤgen aͤhnlich ſeyn. Neben den Fuͤrſten ſtand zu Anfang dieſer Periode allenthalben ein Adel, der ſich meiſt wieder in einen hoͤhern und niedern theilte, und
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Einleitung.
10. In einem Staatenſyſtem, das meiſt aus
Erbſtaaten beſtand, mußten die Familienver-
bindungen der herrſchenden Haͤuſer eine Wichtig-
keit erhalten, die bald groͤßer bald geringer werden,
aber nie gaͤnzlich aufhoͤren konnte. Der allgemein ge-
wordene Grundſatz, daß Fuͤrſten nur Fuͤrſtentoͤch-
ter heyrathen, ſicherte vor den Uebeln, die von Ver-
maͤhlungen mit Unterthaninnen unzertrennlich ſind;
allein den nicht geringern Gefahren, zu welchen die
Verbindungen ſehr maͤchtiger Herrſcher-Familien fuͤh-
ren, entgieng Europa nur durch den gluͤcklichen Um-
ſtand, daß Deutſchland kleine Fuͤrſtenhaͤuſer enthielt,
die den meiſten ſeiner Thronen Koͤniginnen gaben.
So konnte ſich eine Verwandtſchaft der mehrſten regie-
renden Haͤuſer bilden, die weder zu nahe war, um
die Politik unmittelbar zu beſtimmen, noch zu ent-
fernt, um nicht dennoch ein wichtiges Band zu werden,
das ſelbſt da von unverkennbarer Wichtigkeit blieb,
als faſt alle andere Bande ſich aufzuloͤſen ſchienen.
11. Die Verfaſſung der meiſten Reiche Eu-
ropas, wenigſtens aller, die Deutſchen Urſprungs
waren, hatte ſich aus dem Feudalweſen entwik-
kelt; und mußte ſich daher in gewiſſen Hauptzuͤgen
aͤhnlich ſeyn. Neben den Fuͤrſten ſtand zu Anfang
dieſer Periode allenthalben ein Adel, der ſich meiſt
wieder in einen hoͤhern und niedern theilte, und
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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/50>, abgerufen am 21.11.2024.
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