Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Per. C. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst.
so bemächtigte sich doch der Geist des Raisonne-
ments dieser Gegenstände, und Theorien giengen
daraus hervor, welche den schneidendsten Contrast
mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er-
blickte. Man hielt diese Theorien für unschädlich,
weil sie -- bloße Theorien blieben; auch hatten
ihre Urheber dabey keine gefährliche Absicht. Aber
beruhen nicht alle menschliche Institute zuletzt auf
Ideen? Und werden sie nicht untergraben, wenn
diese sich ändern?

69. Staatsverfassung und Gesetzge-
bung
waren es, die zuerst die Gegenstände der
1749Untersuchung wurden. Montesquieu erhob sie
dazu; aber sein Werk, mehr Critik als System,
lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders
war es, als der beredteste aller Sophisten, der
1762Bürger von Genf, den Staat auf einer Grund-
lage errichtete, auf der keiner der bestehenden ruhte,
und kein künftiger wirklich errichtet werden konnte.
Volkssouverainität und Staat sind practisch
widersprechende Begriffe; erst da beginnt ein
Staat, wo Volkssouverainität aufgehört hat.

Zwar war früher schon Locke als politischer Schriftstel-
ler groß geworden; aber seine Theorie harmonirte mit der
Constitution seines Vaterlandes; dagegen Montesquieu
der Lobredner einer fremden, und Rousseau einer idea-
lischen Verfassung war, die ohne den Umsturz der Grund-
pfeiler der bestehenden nicht statt finden konnte.

Two

II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
ſo bemaͤchtigte ſich doch der Geiſt des Raiſonne-
ments dieſer Gegenſtaͤnde, und Theorien giengen
daraus hervor, welche den ſchneidendſten Contraſt
mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er-
blickte. Man hielt dieſe Theorien fuͤr unſchaͤdlich,
weil ſie — bloße Theorien blieben; auch hatten
ihre Urheber dabey keine gefaͤhrliche Abſicht. Aber
beruhen nicht alle menſchliche Inſtitute zuletzt auf
Ideen? Und werden ſie nicht untergraben, wenn
dieſe ſich aͤndern?

69. Staatsverfaſſung und Geſetzge-
bung
waren es, die zuerſt die Gegenſtaͤnde der
1749Unterſuchung wurden. Montesquieu erhob ſie
dazu; aber ſein Werk, mehr Critik als Syſtem,
lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders
war es, als der beredteſte aller Sophiſten, der
1762Buͤrger von Genf, den Staat auf einer Grund-
lage errichtete, auf der keiner der beſtehenden ruhte,
und kein kuͤnftiger wirklich errichtet werden konnte.
Volksſouverainitaͤt und Staat ſind practiſch
widerſprechende Begriffe; erſt da beginnt ein
Staat, wo Volksſouverainitaͤt aufgehoͤrt hat.

Zwar war fruͤher ſchon Locke als politiſcher Schriftſtel-
ler groß geworden; aber ſeine Theorie harmonirte mit der
Conſtitution ſeines Vaterlandes; dagegen Montesquieu
der Lobredner einer fremden, und Rouſſeau einer idea-
liſchen Verfaſſung war, die ohne den Umſturz der Grund-
pfeiler der beſtehenden nicht ſtatt finden konnte.

Two
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <p><pb facs="#f0452" n="414"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Per. <hi rendition="#aq">C. I.</hi> Ge&#x017F;ch. d. &#x017F;u&#x0364;dl. Eur. Staaten&#x017F;y&#x017F;t.</hi></fw><lb/>
&#x017F;o bema&#x0364;chtigte &#x017F;ich doch der Gei&#x017F;t des Rai&#x017F;onne-<lb/>
ments die&#x017F;er Gegen&#x017F;ta&#x0364;nde, und <hi rendition="#g">Theorien</hi> giengen<lb/>
daraus hervor, welche den &#x017F;chneidend&#x017F;ten Contra&#x017F;t<lb/>
mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er-<lb/>
blickte. Man hielt die&#x017F;e Theorien fu&#x0364;r un&#x017F;cha&#x0364;dlich,<lb/>
weil &#x017F;ie &#x2014; bloße Theorien blieben; auch hatten<lb/>
ihre Urheber dabey keine gefa&#x0364;hrliche Ab&#x017F;icht. Aber<lb/>
beruhen nicht alle men&#x017F;chliche In&#x017F;titute zuletzt auf<lb/>
Ideen? Und werden &#x017F;ie nicht untergraben, wenn<lb/>
die&#x017F;e &#x017F;ich a&#x0364;ndern?</p><lb/>
                  <p>69. <hi rendition="#g">Staatsverfa&#x017F;&#x017F;ung</hi> und <hi rendition="#g">Ge&#x017F;etzge-<lb/>
bung</hi> waren es, die zuer&#x017F;t die Gegen&#x017F;ta&#x0364;nde der<lb/><note place="left">1749</note>Unter&#x017F;uchung wurden. <hi rendition="#g">Montesquieu</hi> erhob &#x017F;ie<lb/>
dazu; aber &#x017F;ein Werk, mehr Critik als Sy&#x017F;tem,<lb/>
lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders<lb/>
war es, als der beredte&#x017F;te aller Sophi&#x017F;ten, <hi rendition="#g">der</hi><lb/><note place="left">1762</note><hi rendition="#g">Bu&#x0364;rger von Genf</hi>, den Staat auf einer Grund-<lb/>
lage errichtete, auf der keiner der be&#x017F;tehenden ruhte,<lb/>
und kein ku&#x0364;nftiger wirklich errichtet werden konnte.<lb/><hi rendition="#g">Volks&#x017F;ouverainita&#x0364;t</hi> und Staat &#x017F;ind practi&#x017F;ch<lb/>
wider&#x017F;prechende Begriffe; er&#x017F;t da beginnt ein<lb/>
Staat, wo Volks&#x017F;ouverainita&#x0364;t aufgeho&#x0364;rt hat.</p><lb/>
                  <p> <hi rendition="#et">Zwar war fru&#x0364;her &#x017F;chon <hi rendition="#g">Locke</hi> als politi&#x017F;cher Schrift&#x017F;tel-<lb/>
ler groß geworden; aber &#x017F;eine Theorie harmonirte mit der<lb/>
Con&#x017F;titution &#x017F;eines Vaterlandes; dagegen <hi rendition="#g">Montesquieu</hi><lb/>
der Lobredner einer fremden, und <hi rendition="#g">Rou&#x017F;&#x017F;eau</hi> einer idea-<lb/>
li&#x017F;chen Verfa&#x017F;&#x017F;ung war, die ohne den Um&#x017F;turz der Grund-<lb/>
pfeiler der be&#x017F;tehenden nicht &#x017F;tatt finden konnte.</hi> </p><lb/>
                  <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">Two</hi> </fw><lb/>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[414/0452] II. Per. C. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. ſo bemaͤchtigte ſich doch der Geiſt des Raiſonne- ments dieſer Gegenſtaͤnde, und Theorien giengen daraus hervor, welche den ſchneidendſten Contraſt mit dem bildeten, was man in der Wirklichkeit er- blickte. Man hielt dieſe Theorien fuͤr unſchaͤdlich, weil ſie — bloße Theorien blieben; auch hatten ihre Urheber dabey keine gefaͤhrliche Abſicht. Aber beruhen nicht alle menſchliche Inſtitute zuletzt auf Ideen? Und werden ſie nicht untergraben, wenn dieſe ſich aͤndern? 69. Staatsverfaſſung und Geſetzge- bung waren es, die zuerſt die Gegenſtaͤnde der Unterſuchung wurden. Montesquieu erhob ſie dazu; aber ſein Werk, mehr Critik als Syſtem, lehrte denken, ohne zu verwirren. Ganz anders war es, als der beredteſte aller Sophiſten, der Buͤrger von Genf, den Staat auf einer Grund- lage errichtete, auf der keiner der beſtehenden ruhte, und kein kuͤnftiger wirklich errichtet werden konnte. Volksſouverainitaͤt und Staat ſind practiſch widerſprechende Begriffe; erſt da beginnt ein Staat, wo Volksſouverainitaͤt aufgehoͤrt hat. 1749 1762 Zwar war fruͤher ſchon Locke als politiſcher Schriftſtel- ler groß geworden; aber ſeine Theorie harmonirte mit der Conſtitution ſeines Vaterlandes; dagegen Montesquieu der Lobredner einer fremden, und Rouſſeau einer idea- liſchen Verfaſſung war, die ohne den Umſturz der Grund- pfeiler der beſtehenden nicht ſtatt finden konnte. Two

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/452
Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/452>, abgerufen am 22.11.2024.