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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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3. Gesch. d. Colonialwesens 1661--1700.
Handel; die Holländer blieben zu mächtige Rivalen.
Eine wesentliche Veränderung des Indischen Han-
dels ward aber durch den großen Eingang herbeyge-
führt, den seit 1670 die Indischen Musseline
und auch Seidenzeuge in England fanden. Das
dadurch erregte Geschrey trug jedoch nicht wenig
dazu bey, den Haß gegen die Gesellschaft zu ver-
mehren.

Erneuerung des Freybriefs der Ostindischen Compagnie
durch Carl II. 1661 mit erweiterten politischen Privile-
gien. -- Erwerbung von Bombay durch die Heyrath des
Königs 1662. -- Nach der Vertreibung aus Bantam, An-
lagen auf Bencoolen 1683 für den Pfefferhandel. Com-
toirs in Hugly und Calcutta. -- Großes Geschrey ge-
gen die Compagnie seit der Einführung der Baumwoll-
und Seidenwaaren, theils von Fabrikanten, theils von der
Levantegesellschaft. Auch hier ward das Mercantilsystem irre
an sich selbst. Aber die Gesellschaft gab auch selber den Stoff
zu Klagen durch ihre Erpressungen in Indien, die sie schon
in einen Krieg mit dem Groß-Mogul Aureng Zeb verwickel-
ten. -- Klagen gegen sie im Parlement seit 1692. Doch
erkaufte sie Erneuerung ihres Freyhriefs 1694. Aber den-
noch bildete sich eine zweyte Compagnie, welche 1698
durch die der Regierung gemachten Vorschüsse ihre Privile-
gien erhielt. Erst in dem folgenden Zeitraum 1702 kam
die Vereinigung beyder Compagnien zu Stande. (S. unten).

14. So blieben also dennoch die Holländer
im Besitz des Indischen Handels; und ihre Com-
pagnie erhielt die Erneuerung ihres Privilegiums;1668
ungeachtet de Wit sich über die gewöhnlichen An-
sichten seines Zeitalters erhob. Sie war jetzt im

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3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700.
Handel; die Hollaͤnder blieben zu maͤchtige Rivalen.
Eine weſentliche Veraͤnderung des Indiſchen Han-
dels ward aber durch den großen Eingang herbeyge-
fuͤhrt, den ſeit 1670 die Indiſchen Muſſeline
und auch Seidenzeuge in England fanden. Das
dadurch erregte Geſchrey trug jedoch nicht wenig
dazu bey, den Haß gegen die Geſellſchaft zu ver-
mehren.

Erneuerung des Freybriefs der Oſtindiſchen Compagnie
durch Carl II. 1661 mit erweiterten politiſchen Privile-
gien. — Erwerbung von Bombay durch die Heyrath des
Koͤnigs 1662. — Nach der Vertreibung aus Bantam, An-
lagen auf Bencoolen 1683 fuͤr den Pfefferhandel. Com-
toirs in Hugly und Calcutta. — Großes Geſchrey ge-
gen die Compagnie ſeit der Einfuͤhrung der Baumwoll-
und Seidenwaaren, theils von Fabrikanten, theils von der
Levantegeſellſchaft. Auch hier ward das Mercantilſyſtem irre
an ſich ſelbſt. Aber die Geſellſchaft gab auch ſelber den Stoff
zu Klagen durch ihre Erpreſſungen in Indien, die ſie ſchon
in einen Krieg mit dem Groß-Mogul Aureng Zeb verwickel-
ten. — Klagen gegen ſie im Parlement ſeit 1692. Doch
erkaufte ſie Erneuerung ihres Freyhriefs 1694. Aber den-
noch bildete ſich eine zweyte Compagnie, welche 1698
durch die der Regierung gemachten Vorſchuͤſſe ihre Privile-
gien erhielt. Erſt in dem folgenden Zeitraum 1702 kam
die Vereinigung beyder Compagnien zu Stande. (S. unten).

14. So blieben alſo dennoch die Hollaͤnder
im Beſitz des Indiſchen Handels; und ihre Com-
pagnie erhielt die Erneuerung ihres Privilegiums;1668
ungeachtet de Wit ſich uͤber die gewoͤhnlichen An-
ſichten ſeines Zeitalters erhob. Sie war jetzt im

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[261/0299] 3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700. Handel; die Hollaͤnder blieben zu maͤchtige Rivalen. Eine weſentliche Veraͤnderung des Indiſchen Han- dels ward aber durch den großen Eingang herbeyge- fuͤhrt, den ſeit 1670 die Indiſchen Muſſeline und auch Seidenzeuge in England fanden. Das dadurch erregte Geſchrey trug jedoch nicht wenig dazu bey, den Haß gegen die Geſellſchaft zu ver- mehren. Erneuerung des Freybriefs der Oſtindiſchen Compagnie durch Carl II. 1661 mit erweiterten politiſchen Privile- gien. — Erwerbung von Bombay durch die Heyrath des Koͤnigs 1662. — Nach der Vertreibung aus Bantam, An- lagen auf Bencoolen 1683 fuͤr den Pfefferhandel. Com- toirs in Hugly und Calcutta. — Großes Geſchrey ge- gen die Compagnie ſeit der Einfuͤhrung der Baumwoll- und Seidenwaaren, theils von Fabrikanten, theils von der Levantegeſellſchaft. Auch hier ward das Mercantilſyſtem irre an ſich ſelbſt. Aber die Geſellſchaft gab auch ſelber den Stoff zu Klagen durch ihre Erpreſſungen in Indien, die ſie ſchon in einen Krieg mit dem Groß-Mogul Aureng Zeb verwickel- ten. — Klagen gegen ſie im Parlement ſeit 1692. Doch erkaufte ſie Erneuerung ihres Freyhriefs 1694. Aber den- noch bildete ſich eine zweyte Compagnie, welche 1698 durch die der Regierung gemachten Vorſchuͤſſe ihre Privile- gien erhielt. Erſt in dem folgenden Zeitraum 1702 kam die Vereinigung beyder Compagnien zu Stande. (S. unten). 14. So blieben alſo dennoch die Hollaͤnder im Beſitz des Indiſchen Handels; und ihre Com- pagnie erhielt die Erneuerung ihres Privilegiums; ungeachtet de Wit ſich uͤber die gewoͤhnlichen An- ſichten ſeines Zeitalters erhob. Sie war jetzt im aus- 1668 R 3

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/299>, abgerufen am 25.11.2024.