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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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3. Gesch. d. Colonialwesens 1661--1700.

Vertrag mit Spanien 1670; ausdrückliche Anerkennung
der Brittischen Souverainität über seine dortigen Besitzun-
gen; und Gründung eines dauernden Friedenszustandes. --
Errichtung der 4ten Africanischen Compagnie (die
früheren waren zu Grunde gegangen) 1674; aber auch diese
konnte das Monopol nicht lange behaupten. Anlage von
Forts am Gambia (St. James) und Sierra Leona.

11. Weit mehr als die Westindischen gediehen
in diesem Zeitraum die Nordamericanischen
Besitzungen der Britten. Auf sie wirkten besonders
die Zeitumstände vortheilhaft zurück; nicht nur durch
die vermehrten Einwanderungen; sondern auch durch
die politischen Veränderungen im Mutterlande.
Die ersten Hindernisse der Colonisation waren durch
die Beharrlichkeit der Anbauer großentheils besiegt;
England gelangte zum alleinigen Besitz des ganzen
Küstenlandes, von Canada bis Georgien; Neu-
York, Neu-Jersey, Pensilvanien und Carolina
bildeten sich zu eignen Provinzen; andere, wie Con-
nectitut und Rhodeisland, erhielten wichtige Frey-
heiten und verbesserte Verfassungen.

Die politischen Veränderungen in den nördlichen Provin-
zen wurden besonders durch die Verdrängung der Holländer
aus den Delawar-Gegenden (Neubelgien, Neuniederland)
1664 herbeygeführt; als im Frieden von Breda (s. oben
S. 218.) diese Besitzungen England blieben. Dadurch Ent-
stehung der Provinzen Neuyork und Neujersey 1665;
und Neuhampshire, das seit 1691 von Massachuset ge-
trennt wurde. -- Entstehung der Carolinas 1663; in-
dem Carl II. das Land von 31-36° N. B. 8 Lords als Ei-

genthum
R 2
3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700.

Vertrag mit Spanien 1670; ausdruͤckliche Anerkennung
der Brittiſchen Souverainitaͤt uͤber ſeine dortigen Beſitzun-
gen; und Gruͤndung eines dauernden Friedenszuſtandes. —
Errichtung der 4ten Africaniſchen Compagnie (die
fruͤheren waren zu Grunde gegangen) 1674; aber auch dieſe
konnte das Monopol nicht lange behaupten. Anlage von
Forts am Gambia (St. James) und Sierra Leona.

11. Weit mehr als die Weſtindiſchen gediehen
in dieſem Zeitraum die Nordamericaniſchen
Beſitzungen der Britten. Auf ſie wirkten beſonders
die Zeitumſtaͤnde vortheilhaft zuruͤck; nicht nur durch
die vermehrten Einwanderungen; ſondern auch durch
die politiſchen Veraͤnderungen im Mutterlande.
Die erſten Hinderniſſe der Coloniſation waren durch
die Beharrlichkeit der Anbauer großentheils beſiegt;
England gelangte zum alleinigen Beſitz des ganzen
Kuͤſtenlandes, von Canada bis Georgien; Neu-
York, Neu-Jerſey, Penſilvanien und Carolina
bildeten ſich zu eignen Provinzen; andere, wie Con-
nectitut und Rhodeisland, erhielten wichtige Frey-
heiten und verbeſſerte Verfaſſungen.

Die politiſchen Veraͤnderungen in den noͤrdlichen Provin-
zen wurden beſonders durch die Verdraͤngung der Hollaͤnder
aus den Delawar-Gegenden (Neubelgien, Neuniederland)
1664 herbeygefuͤhrt; als im Frieden von Breda (ſ. oben
S. 218.) dieſe Beſitzungen England blieben. Dadurch Ent-
ſtehung der Provinzen Neuyork und Neujerſey 1665;
und Neuhampſhire, das ſeit 1691 von Maſſachuſet ge-
trennt wurde. — Entſtehung der Carolinas 1663; in-
dem Carl II. das Land von 31-36° N. B. 8 Lords als Ei-

genthum
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[259/0297] 3. Geſch. d. Colonialweſens 1661--1700. Vertrag mit Spanien 1670; ausdruͤckliche Anerkennung der Brittiſchen Souverainitaͤt uͤber ſeine dortigen Beſitzun- gen; und Gruͤndung eines dauernden Friedenszuſtandes. — Errichtung der 4ten Africaniſchen Compagnie (die fruͤheren waren zu Grunde gegangen) 1674; aber auch dieſe konnte das Monopol nicht lange behaupten. Anlage von Forts am Gambia (St. James) und Sierra Leona. 11. Weit mehr als die Weſtindiſchen gediehen in dieſem Zeitraum die Nordamericaniſchen Beſitzungen der Britten. Auf ſie wirkten beſonders die Zeitumſtaͤnde vortheilhaft zuruͤck; nicht nur durch die vermehrten Einwanderungen; ſondern auch durch die politiſchen Veraͤnderungen im Mutterlande. Die erſten Hinderniſſe der Coloniſation waren durch die Beharrlichkeit der Anbauer großentheils beſiegt; England gelangte zum alleinigen Beſitz des ganzen Kuͤſtenlandes, von Canada bis Georgien; Neu- York, Neu-Jerſey, Penſilvanien und Carolina bildeten ſich zu eignen Provinzen; andere, wie Con- nectitut und Rhodeisland, erhielten wichtige Frey- heiten und verbeſſerte Verfaſſungen. Die politiſchen Veraͤnderungen in den noͤrdlichen Provin- zen wurden beſonders durch die Verdraͤngung der Hollaͤnder aus den Delawar-Gegenden (Neubelgien, Neuniederland) 1664 herbeygefuͤhrt; als im Frieden von Breda (ſ. oben S. 218.) dieſe Beſitzungen England blieben. Dadurch Ent- ſtehung der Provinzen Neuyork und Neujerſey 1665; und Neuhampſhire, das ſeit 1691 von Maſſachuſet ge- trennt wurde. — Entſtehung der Carolinas 1663; in- dem Carl II. das Land von 31-36° N. B. 8 Lords als Ei- genthum R 2

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/297>, abgerufen am 25.11.2024.