Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.in dieselben soll nicht wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses versagt werden. 7.; stehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre verbesserte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieselben. 16.; Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derselben. 16.; die Patronatsberechtigung des Staats über diesel. 20.; Anstellung von Ausländern an denselben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus- vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd'armerie nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund- besitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrschaft. 31.; deren verbesserte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verschiedene Reli- gionsparteien. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslasten sind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen von denselben. 33.; Feuersocietätsbeiträge für dieselben. 34.; deren Vermögensverwaltung. 35. 36. Unterstützung abge- brannter Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für dieselben. 36.; wann die Kinder dahin geschickt werden müssen. 38.; Besuch derselben von solchen Kindern, deren Eltern sich nur wegen Ar- beit am Orte aufhalten. 38.; Bestrafung der Versäumnisse der- selben. 39.; wann ein Kind von dem Besuche derselben zurückbe- halten werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundstücken. 51.; Prüfung der von denselben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei- heit für dieselben. 88.; die polnische Sprache in denselben. 92. Die Elementarschulen. 133.; Warnung in denselben vor dem Weg- fangen der Singvögel. 135.; Beförderung der Obstbaumzucht durch diesel. 136.; Unterweisung in Handarbeiten in densel. 143. Portofreiheit in Schulsachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher in dieselben. 152.; Fortbildung der aus denselben entlassenen Ju- gend. 187.; Anordnung der Vorsteher für Landschulen. 228.; Auf- sicht über dieselben. 236.; deren Beaufsichtigung durch die Geist- lichen. 239.; Beaufsichtigung der städtischen Schulen. 246.; Anhal- tung früher vernachlässigter Lehrlinge dazu. 246.; die Gestattung und Errichtung des Turnen in denselben. 293. Schuletats, Feststellung dessel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15. Schulferien. (s. Ferien.) Schulgebäude. (s. Schulhäuser.) Schulgeld, Verwendung der Ueberschüsse desselben. 6.; muß von der Gensd'armerie geleistet werden. 31.; Befreiung der Schullehrer- söhne davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit sind. 33.; rückständig gebliebenes genießt beim Concurse ein Vorrecht. 54. Schulgemeine. (s. Gemeine.) Schulhäuser genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern getragen werden. 34.; die Nichtverpflichtung des Fiscus, als Grund- eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines Baufonds für dieselben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die Beitragspflichtigkeit zu denselben; deren Erweiterung; Zulässigkeit des Rechtsweges über die Beiträge zu denselben. 35.; die Nichtverpflich- tung der Gutsherren, von den bäuerlichen Entschädigungsländereien, in dieſelben ſoll nicht wegen Verſchiedenheit des Glaubensbekenntniſſes verſagt werden. 7.; ſtehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre verbeſſerte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieſelben. 16.; Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derſelben. 16.; die Patronatsberechtigung des Staats über dieſel. 20.; Anſtellung von Ausländern an denſelben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus- vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd’armerie nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund- beſitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrſchaft. 31.; deren verbeſſerte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verſchiedene Reli- gionsparteien. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslaſten ſind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen von denſelben. 33.; Feuerſocietätsbeiträge für dieſelben. 34.; deren Vermögensverwaltung. 35. 36. Unterſtützung abge- brannter Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für dieſelben. 36.; wann die Kinder dahin geſchickt werden müſſen. 38.; Beſuch derſelben von ſolchen Kindern, deren Eltern ſich nur wegen Ar- beit am Orte aufhalten. 38.; Beſtrafung der Verſäumniſſe der- ſelben. 39.; wann ein Kind von dem Beſuche derſelben zurückbe- halten werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundſtücken. 51.; Prüfung der von denſelben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei- heit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in denſelben. 92. Die Elementarſchulen. 133.; Warnung in denſelben vor dem Weg- fangen der Singvögel. 135.; Beförderung der Obſtbaumzucht durch dieſel. 136.; Unterweiſung in Handarbeiten in denſel. 143. Portofreiheit in Schulſachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher in dieſelben. 152.; Fortbildung der aus denſelben entlaſſenen Ju- gend. 187.; Anordnung der Vorſteher für Landſchulen. 228.; Auf- ſicht über dieſelben. 236.; deren Beaufſichtigung durch die Geiſt- lichen. 239.; Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Schulen. 246.; Anhal- tung früher vernachläſſigter Lehrlinge dazu. 246.; die Geſtattung und Errichtung des Turnen in denſelben. 293. Schuletats, Feſtſtellung deſſel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15. Schulferien. (ſ. Ferien.) Schulgebäude. (ſ. Schulhäuſer.) Schulgeld, Verwendung der Ueberſchüſſe deſſelben. 6.; muß von der Gensd’armerie geleiſtet werden. 31.; Befreiung der Schullehrer- ſöhne davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit ſind. 33.; rückſtändig gebliebenes genießt beim Concurſe ein Vorrecht. 54. Schulgemeine. (ſ. Gemeine.) Schulhäuſer genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern getragen werden. 34.; die Nichtverpflichtung des Fiscus, als Grund- eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines Baufonds für dieſelben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die Beitragspflichtigkeit zu denſelben; deren Erweiterung; Zuläſſigkeit des Rechtsweges über die Beiträge zu denſelben. 35.; die Nichtverpflich- tung der Gutsherren, von den bäuerlichen Entſchädigungsländereien, <TEI> <text> <back> <div n="1"> <div n="2"> <list> <item><pb facs="#f0638" n="624"/> in dieſelben ſoll nicht wegen Verſchiedenheit des Glaubensbekenntniſſes<lb/> verſagt werden. 7.; ſtehen unter der <hi rendition="#g">Gerichtsobrigkeit</hi>. 8.; ihre<lb/> verbeſſerte <hi rendition="#g">Einrichtung</hi>. 14.; <hi rendition="#g">Schenkungen</hi> an dieſelben. 16.;<lb/><hi rendition="#g">Erwerbung</hi> und <hi rendition="#g">Veräußerung</hi> der Realitäten derſelben. 16.; die<lb/><hi rendition="#g">Patronatsberechtigung</hi> des Staats über dieſel. 20.; Anſtellung<lb/> von <hi rendition="#g">Ausländern</hi> an denſelben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus-<lb/> vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die <hi rendition="#g">Gensd’armerie</hi><lb/> nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch <hi rendition="#g">auswärtige</hi> Grund-<lb/> beſitzer. 31.; deren Unterhalt durch die <hi rendition="#g">Gutsherrſchaft</hi>. 31.; deren<lb/><hi rendition="#g">verbeſſerte</hi> Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verſchiedene <hi rendition="#g">Reli-<lb/> gionsparteien</hi>. 32.; daß die Beiträge dazu <hi rendition="#g">Societätslaſten</hi><lb/> ſind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei <hi rendition="#g">Gemeinheitstheilungen</hi><lb/> von denſelben. 33.; <hi rendition="#g">Feuerſocietätsbeiträge</hi> für dieſelben. 34.;<lb/> deren <hi rendition="#g">Vermögensverwaltung</hi>. 35. 36. 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in dieſelben ſoll nicht wegen Verſchiedenheit des Glaubensbekenntniſſes
verſagt werden. 7.; ſtehen unter der Gerichtsobrigkeit. 8.; ihre
verbeſſerte Einrichtung. 14.; Schenkungen an dieſelben. 16.;
Erwerbung und Veräußerung der Realitäten derſelben. 16.; die
Patronatsberechtigung des Staats über dieſel. 20.; Anſtellung
von Ausländern an denſelben. 22.; deren Unterhalt liegt den Haus-
vätern ob. 30.; zu deren Unterhaltung braucht die Gensd’armerie
nicht beizutragen. 31.; deren Unterhaltung durch auswärtige Grund-
beſitzer. 31.; deren Unterhalt durch die Gutsherrſchaft. 31.; deren
verbeſſerte Dotirung. 31.; deren Unterhalt durch verſchiedene Reli-
gionsparteien. 32.; daß die Beiträge dazu Societätslaſten
ſind. 33.; Aufbringung der Ausgaben bei Gemeinheitstheilungen
von denſelben. 33.; Feuerſocietätsbeiträge für dieſelben. 34.;
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brannter Schulen. 36.; Verwendung der Collectengelder für
dieſelben. 36.; wann die Kinder dahin geſchickt werden müſſen. 38.;
Beſuch derſelben von ſolchen Kindern, deren Eltern ſich nur wegen Ar-
beit am Orte aufhalten. 38.; Beſtrafung der Verſäumniſſe der-
ſelben. 39.; wann ein Kind von dem Beſuche derſelben zurückbe-
halten werden kann. 39.; ihre Erwerbung von Grundſtücken. 51.;
Prüfung der von denſelben abgehenden Schülern. 53.; Portofrei-
heit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in denſelben. 92.
Die Elementarſchulen. 133.; Warnung in denſelben vor dem Weg-
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Portofreiheit in Schulſachen. 151.; Einführung neuer Lehrbücher
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Schuletats, Feſtſtellung deſſel. 15.; Einforderung durch die Regierung. 15.
Schulferien. (ſ. Ferien.)
Schulgebäude. (ſ. Schulhäuſer.)
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ſöhne davon. 32.; wann die Contribuenten davon befreit ſind. 33.;
rückſtändig gebliebenes genießt beim Concurſe ein Vorrecht. 54.
Schulgemeine. (ſ. Gemeine.)
Schulhäuſer genießen die Vorrechte der Kirchengebäude. 15.; deren
Erbauung. 15.; deren Unterhaltung muß von allen Einwohnern
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eigenthümer zu deren Unterhaltung beizutragen. 34.; die Bildung eines
Baufonds für dieſelben. 34.; Verfahren in Streitfällen über die
Beitragspflichtigkeit zu denſelben; deren Erweiterung; Zuläſſigkeit
des Rechtsweges über die Beiträge zu denſelben. 35.; die Nichtverpflich-
tung der Gutsherren, von den bäuerlichen Entſchädigungsländereien,
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Zitationshilfe: | Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/638>, abgerufen am 16.07.2024. |