Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.scheinende Richtung zu geben, sondern auch, wenn er es für nöthig §. 23. Gegenstände der mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung ist: 1) in der deutschen Sprache auf allgemeine Grammatik, Pro- sodie und Metrik, auf die Hauptepochen in der Geschichte der vaterländischen Literatur, sowie auch darauf zu richten, ob die Examinanden einige Werke der vorzüglichsten vaterländischen Schriftsteller mit Sinn gelesen haben. 2) Im Lateinischen werden von den Examinanden passende, theils früher in der Schule erklärte, theils nicht gelesene Stellen aus dem Cicero, oder Sallust, oder Livius, oder Virgil, oder Horaz übersetzt und erklärt, um sowohl ihre Fertigkeit und Gewandtheit im Auffassen des Sinns und im richtigen und geschmackvollen Uebersetzen, als auch ihre grammatischen und antiquarischen Kennt- nisse und den Erfolg ihrer Privatlectüre lateinischer Schriftsteller zu ermitteln. Die Prüfung erfolgt in lateinischer Sprache, wobei den Ein- zelnen Gelegenheit zu geben ist, stellenweise in zusammenhängender Rede ihre erlangte Fertigkeit im mündlichen lateinischen Ausdruck zu zeigen. 3) Aus dem Griechischen werden gleichfalls theils in der Schule gelesene, theils nicht gelesene Stellen aus einem leichteren Pro- saiker oder dem Homer übersetzt und erklärt, und hat der Exa- minator durch angemessene Fragen die Kenntniß der Examinanden in der Grammatik und den auf Geschichte, Mythologie und Kunst der Griechen sich beziehenden Gegenständen zu erforschen. 4) Die Prüfung im Französischen erfolgt durch Uebersetzung und Erklärung vorgelegter Stücke aus classischen französischen Dichtern oder Prosaikern. Bei der Erklärung wird den Examinanden Ge- legenheit gegeben, darzuthun, inwieweit sie sich Fertigkeit im münd- lichen Gebrauche der französischen Sprache erworben haben. 5) In Hinsicht der Religions-Kenntniß ist zu prüfen, ob die Abiturienten die christliche Glaubens- und Sittenlehre, die Hauptmomente der Geschichte der christlichen Kirche und den In- halt der heiligen Schrift im Allgemeinen kennen gelernt, und in ſcheinende Richtung zu geben, ſondern auch, wenn er es für nöthig §. 23. Gegenſtände der mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung iſt: 1) in der deutſchen Sprache auf allgemeine Grammatik, Pro- ſodie und Metrik, auf die Hauptepochen in der Geſchichte der vaterländiſchen Literatur, ſowie auch darauf zu richten, ob die Examinanden einige Werke der vorzüglichſten vaterländiſchen Schriftſteller mit Sinn geleſen haben. 2) Im Lateiniſchen werden von den Examinanden paſſende, theils früher in der Schule erklärte, theils nicht geleſene Stellen aus dem Cicero, oder Salluſt, oder Livius, oder Virgil, oder Horaz überſetzt und erklärt, um ſowohl ihre Fertigkeit und Gewandtheit im Auffaſſen des Sinns und im richtigen und geſchmackvollen Ueberſetzen, als auch ihre grammatiſchen und antiquariſchen Kennt- niſſe und den Erfolg ihrer Privatlectüre lateiniſcher Schriftſteller zu ermitteln. Die Prüfung erfolgt in lateiniſcher Sprache, wobei den Ein- zelnen Gelegenheit zu geben iſt, ſtellenweiſe in zuſammenhängender Rede ihre erlangte Fertigkeit im mündlichen lateiniſchen Ausdruck zu zeigen. 3) Aus dem Griechiſchen werden gleichfalls theils in der Schule geleſene, theils nicht geleſene Stellen aus einem leichteren Pro- ſaiker oder dem Homer überſetzt und erklärt, und hat der Exa- minator durch angemeſſene Fragen die Kenntniß der Examinanden in der Grammatik und den auf Geſchichte, Mythologie und Kunſt der Griechen ſich beziehenden Gegenſtänden zu erforſchen. 4) Die Prüfung im Franzöſiſchen erfolgt durch Ueberſetzung und Erklärung vorgelegter Stücke aus claſſiſchen franzöſiſchen Dichtern oder Proſaikern. Bei der Erklärung wird den Examinanden Ge- legenheit gegeben, darzuthun, inwieweit ſie ſich Fertigkeit im münd- lichen Gebrauche der franzöſiſchen Sprache erworben haben. 5) In Hinſicht der Religions-Kenntniß iſt zu prüfen, ob die Abiturienten die chriſtliche Glaubens- und Sittenlehre, die Hauptmomente der Geſchichte der chriſtlichen Kirche und den In- halt der heiligen Schrift im Allgemeinen kennen gelernt, und in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0542" n="528"/> ſcheinende Richtung zu geben, ſondern auch, wenn er es für nöthig<lb/> erachtet, in einzelnen Gegenſtänden ſelbſt die Prüfung zu übernehmen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 23. <hi rendition="#g">Gegenſtände der mündlichen Prüfung</hi>.</head><lb/> <p>Die mündliche Prüfung iſt:</p><lb/> <list> <item>1) in der <hi rendition="#g">deutſchen Sprache</hi> auf allgemeine Grammatik, Pro-<lb/> ſodie und Metrik, auf die Hauptepochen in der Geſchichte<lb/> der vaterländiſchen Literatur, ſowie auch darauf zu richten, ob<lb/> die Examinanden einige Werke der vorzüglichſten vaterländiſchen<lb/> Schriftſteller mit Sinn geleſen haben.</item><lb/> <item>2) Im <hi rendition="#g">Lateiniſchen</hi> werden von den Examinanden paſſende, theils<lb/> früher in der Schule erklärte, theils nicht geleſene Stellen aus<lb/> dem Cicero, oder Salluſt, oder Livius, oder Virgil, oder Horaz<lb/> überſetzt und erklärt, um ſowohl ihre Fertigkeit und Gewandtheit<lb/> im Auffaſſen des Sinns und im richtigen und geſchmackvollen<lb/> Ueberſetzen, als auch ihre grammatiſchen und antiquariſchen Kennt-<lb/> niſſe und den Erfolg ihrer Privatlectüre lateiniſcher Schriftſteller<lb/> zu ermitteln.<lb/><hi rendition="#et">Die Prüfung erfolgt in lateiniſcher Sprache, wobei den Ein-<lb/> zelnen Gelegenheit zu geben iſt, ſtellenweiſe in zuſammenhängender<lb/> Rede ihre erlangte Fertigkeit im mündlichen lateiniſchen Ausdruck<lb/> zu zeigen.</hi></item><lb/> <item>3) Aus dem <hi rendition="#g">Griechiſchen</hi> werden gleichfalls theils in der Schule<lb/> geleſene, theils nicht geleſene Stellen aus einem leichteren Pro-<lb/> ſaiker oder dem Homer überſetzt und erklärt, und hat der Exa-<lb/> minator durch angemeſſene Fragen die Kenntniß der Examinanden<lb/> in der Grammatik und den auf Geſchichte, Mythologie und Kunſt<lb/> der Griechen ſich beziehenden Gegenſtänden zu erforſchen.</item><lb/> <item>4) Die Prüfung im <hi rendition="#g">Franzöſiſchen</hi> erfolgt durch Ueberſetzung und<lb/> Erklärung vorgelegter Stücke aus claſſiſchen franzöſiſchen Dichtern<lb/> oder Proſaikern. 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ſcheinende Richtung zu geben, ſondern auch, wenn er es für nöthig
erachtet, in einzelnen Gegenſtänden ſelbſt die Prüfung zu übernehmen.
§. 23. Gegenſtände der mündlichen Prüfung.
Die mündliche Prüfung iſt:
1) in der deutſchen Sprache auf allgemeine Grammatik, Pro-
ſodie und Metrik, auf die Hauptepochen in der Geſchichte
der vaterländiſchen Literatur, ſowie auch darauf zu richten, ob
die Examinanden einige Werke der vorzüglichſten vaterländiſchen
Schriftſteller mit Sinn geleſen haben.
2) Im Lateiniſchen werden von den Examinanden paſſende, theils
früher in der Schule erklärte, theils nicht geleſene Stellen aus
dem Cicero, oder Salluſt, oder Livius, oder Virgil, oder Horaz
überſetzt und erklärt, um ſowohl ihre Fertigkeit und Gewandtheit
im Auffaſſen des Sinns und im richtigen und geſchmackvollen
Ueberſetzen, als auch ihre grammatiſchen und antiquariſchen Kennt-
niſſe und den Erfolg ihrer Privatlectüre lateiniſcher Schriftſteller
zu ermitteln.
Die Prüfung erfolgt in lateiniſcher Sprache, wobei den Ein-
zelnen Gelegenheit zu geben iſt, ſtellenweiſe in zuſammenhängender
Rede ihre erlangte Fertigkeit im mündlichen lateiniſchen Ausdruck
zu zeigen.
3) Aus dem Griechiſchen werden gleichfalls theils in der Schule
geleſene, theils nicht geleſene Stellen aus einem leichteren Pro-
ſaiker oder dem Homer überſetzt und erklärt, und hat der Exa-
minator durch angemeſſene Fragen die Kenntniß der Examinanden
in der Grammatik und den auf Geſchichte, Mythologie und Kunſt
der Griechen ſich beziehenden Gegenſtänden zu erforſchen.
4) Die Prüfung im Franzöſiſchen erfolgt durch Ueberſetzung und
Erklärung vorgelegter Stücke aus claſſiſchen franzöſiſchen Dichtern
oder Proſaikern. Bei der Erklärung wird den Examinanden Ge-
legenheit gegeben, darzuthun, inwieweit ſie ſich Fertigkeit im münd-
lichen Gebrauche der franzöſiſchen Sprache erworben haben.
5) In Hinſicht der Religions-Kenntniß iſt zu prüfen, ob
die Abiturienten die chriſtliche Glaubens- und Sittenlehre, die
Hauptmomente der Geſchichte der chriſtlichen Kirche und den In-
halt der heiligen Schrift im Allgemeinen kennen gelernt, und in
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