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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Arten der Mittheilung nicht ausreicht; je weiter die Ausbildung des
Taubstummen vorschreitet, desto mehr soll er sich von der Gebärde
entwöhnen, und sie zuletzt nur in dem Maaße gebrauchen, in welchem
sie auch die Rede vollsinniger Menschen zu begleiten pflegt. Ein zu
weit ausgedehnter, oder zu lange fortgesetzter Gebrauch der Gebärde
kann die Fortschritte des Taubstummen in dem Gebrauche der Wort-
sprache nur hemmen. Dessen ungeachtet ist die sinnreiche Methode,
vermittelst welcher der Abbe de l'Epee, der Begründer des Taub-
stummen-Unterrichts in Frankreich, und nach ihm sein Schüler
Joseph Mai, ehemals Vorsteher der Taubstummen-Anstalt in Wien,
die Gebärdensprache nach dem Muster der Wortsprache auszubilden
versucht haben, in vieler Beziehung lehrreich, und das Studium fol-
gender Schrift:
Methodenbuch zum Unterrichte für Taubstumme von Michael
Reitter, Pfarrer zu Kallhamm in Ober-Oestreich.
Wien, 1828.

wird für Lehrer welche sich mit dem Gebrauche der künstlichen Ge-
bärdensprache beim Taubstummen-Unterrichte bekannt machen wollen,
nicht ohne Nutzen sein.

Eben so mangelhaft, wie der Unterricht durch bloße Gebärde,
bleibt auch der Versuch, den Taubstummen bloß durch die Schrift
ohne den Gebrauch des gesprochenen Wortes zu unterrichten; ein Ver-
fahren, welches in folgender kleinen Schrift:
Die Kunst, Taubstumme nach einer neuen, auf Erfahrung
gegründeten, Methode gemeinschaftlich in öffentlichen
Schulen auf eine einfache Art zu unterrichten. Nach dem
Englischen des J. Arrowsmith. Leipzig, 1820.

näher erläutert wird. Es leidet keinen Zweifel, daß der Taubstumme
gewöhnt werden kann, mit dem geschriebenen Worte Vorstellungen zu
verbinden, und sich durch die bloße Schrift mit andern zu verständigen.
Ohne den Gebrauch des gesprochenen Wortes begreift der Taubstumme
jedoch nie die Beziehung, in welcher die Buchstaben zu den dadurch
bezeichneten Verrichtungen der Sprachwerkzeuge stehen, es erscheint
ihm daher immer als etwas Willkührliches, daß eine Vorstellung gerade
durch diese, und nicht durch andere Schriftzüge bezeichnet wird, er
sieht keinen Grund, weshalb nicht mehrere als die in unserm Alphabet
vorkommenden Schriftzüge zur Bezeichnung unserer Vorstellungen ge-

Arten der Mittheilung nicht ausreicht; je weiter die Ausbildung des
Taubſtummen vorſchreitet, deſto mehr ſoll er ſich von der Gebärde
entwöhnen, und ſie zuletzt nur in dem Maaße gebrauchen, in welchem
ſie auch die Rede vollſinniger Menſchen zu begleiten pflegt. Ein zu
weit ausgedehnter, oder zu lange fortgeſetzter Gebrauch der Gebärde
kann die Fortſchritte des Taubſtummen in dem Gebrauche der Wort-
ſprache nur hemmen. Deſſen ungeachtet iſt die ſinnreiche Methode,
vermittelſt welcher der Abbé de l’Epée, der Begründer des Taub-
ſtummen-Unterrichts in Frankreich, und nach ihm ſein Schüler
Joſeph Mai, ehemals Vorſteher der Taubſtummen-Anſtalt in Wien,
die Gebärdenſprache nach dem Muſter der Wortſprache auszubilden
verſucht haben, in vieler Beziehung lehrreich, und das Studium fol-
gender Schrift:
Methodenbuch zum Unterrichte für Taubſtumme von Michael
Reitter, Pfarrer zu Kallhamm in Ober-Oeſtreich.
Wien, 1828.

wird für Lehrer welche ſich mit dem Gebrauche der künſtlichen Ge-
bärdenſprache beim Taubſtummen-Unterrichte bekannt machen wollen,
nicht ohne Nutzen ſein.

Eben ſo mangelhaft, wie der Unterricht durch bloße Gebärde,
bleibt auch der Verſuch, den Taubſtummen bloß durch die Schrift
ohne den Gebrauch des geſprochenen Wortes zu unterrichten; ein Ver-
fahren, welches in folgender kleinen Schrift:
Die Kunſt, Taubſtumme nach einer neuen, auf Erfahrung
gegründeten, Methode gemeinſchaftlich in öffentlichen
Schulen auf eine einfache Art zu unterrichten. Nach dem
Engliſchen des J. Arrowſmith. Leipzig, 1820.

näher erläutert wird. Es leidet keinen Zweifel, daß der Taubſtumme
gewöhnt werden kann, mit dem geſchriebenen Worte Vorſtellungen zu
verbinden, und ſich durch die bloße Schrift mit andern zu verſtändigen.
Ohne den Gebrauch des geſprochenen Wortes begreift der Taubſtumme
jedoch nie die Beziehung, in welcher die Buchſtaben zu den dadurch
bezeichneten Verrichtungen der Sprachwerkzeuge ſtehen, es erſcheint
ihm daher immer als etwas Willkührliches, daß eine Vorſtellung gerade
durch dieſe, und nicht durch andere Schriftzüge bezeichnet wird, er
ſieht keinen Grund, weshalb nicht mehrere als die in unſerm Alphabet
vorkommenden Schriftzüge zur Bezeichnung unſerer Vorſtellungen ge-

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[345/0359] Arten der Mittheilung nicht ausreicht; je weiter die Ausbildung des Taubſtummen vorſchreitet, deſto mehr ſoll er ſich von der Gebärde entwöhnen, und ſie zuletzt nur in dem Maaße gebrauchen, in welchem ſie auch die Rede vollſinniger Menſchen zu begleiten pflegt. Ein zu weit ausgedehnter, oder zu lange fortgeſetzter Gebrauch der Gebärde kann die Fortſchritte des Taubſtummen in dem Gebrauche der Wort- ſprache nur hemmen. Deſſen ungeachtet iſt die ſinnreiche Methode, vermittelſt welcher der Abbé de l’Epée, der Begründer des Taub- ſtummen-Unterrichts in Frankreich, und nach ihm ſein Schüler Joſeph Mai, ehemals Vorſteher der Taubſtummen-Anſtalt in Wien, die Gebärdenſprache nach dem Muſter der Wortſprache auszubilden verſucht haben, in vieler Beziehung lehrreich, und das Studium fol- gender Schrift: Methodenbuch zum Unterrichte für Taubſtumme von Michael Reitter, Pfarrer zu Kallhamm in Ober-Oeſtreich. Wien, 1828. wird für Lehrer welche ſich mit dem Gebrauche der künſtlichen Ge- bärdenſprache beim Taubſtummen-Unterrichte bekannt machen wollen, nicht ohne Nutzen ſein. Eben ſo mangelhaft, wie der Unterricht durch bloße Gebärde, bleibt auch der Verſuch, den Taubſtummen bloß durch die Schrift ohne den Gebrauch des geſprochenen Wortes zu unterrichten; ein Ver- fahren, welches in folgender kleinen Schrift: Die Kunſt, Taubſtumme nach einer neuen, auf Erfahrung gegründeten, Methode gemeinſchaftlich in öffentlichen Schulen auf eine einfache Art zu unterrichten. Nach dem Engliſchen des J. Arrowſmith. Leipzig, 1820. näher erläutert wird. Es leidet keinen Zweifel, daß der Taubſtumme gewöhnt werden kann, mit dem geſchriebenen Worte Vorſtellungen zu verbinden, und ſich durch die bloße Schrift mit andern zu verſtändigen. Ohne den Gebrauch des geſprochenen Wortes begreift der Taubſtumme jedoch nie die Beziehung, in welcher die Buchſtaben zu den dadurch bezeichneten Verrichtungen der Sprachwerkzeuge ſtehen, es erſcheint ihm daher immer als etwas Willkührliches, daß eine Vorſtellung gerade durch dieſe, und nicht durch andere Schriftzüge bezeichnet wird, er ſieht keinen Grund, weshalb nicht mehrere als die in unſerm Alphabet vorkommenden Schriftzüge zur Bezeichnung unſerer Vorſtellungen ge-

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/359>, abgerufen am 23.11.2024.