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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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minarien dagegen, mit denen keine Erziehungs-Institute verbunden sind,
wird man die Leibesübungen mehr mit den Beschäftigungen der Se-
minaristen, mit ihren Gartenarbeiten, Excursionen u. dergl. in Ver-
bindung zu setzen haben. Wenn sie Abends vom Baden und Schwimmen
zurückkehren, werden sie sich im Wettlauf, im Springen u. dergl. von
selbst üben; auf botanischen Wanderungen wird sich gleichfalls mancherlei
Gelegenheit finden, und selbst die Arbeiten und Aemter, die ihnen im
Hause aufgetragen werden, können dazu beitragen, körperliches Geschick,
Gewandtheit, Kraft und Anstand zu vermehren.

Alles aber wird von der Art abhängen, wie die Lehrer die Sache
zu behandeln verstehen. Wissen diese es so einzurichten, daß diese
Uebungen den Seminaristen zwar als absichtlich und ihres Nutzens
wegen angestellt, zugleich aber als eine ihnen wohlwollend gegönnte,
gesunde und jugendliche Ergötzlichkeit erscheinen, vermeiden sie dabei
eben so sehr alle pedantische Wichtigkeit und Förmlichkeit, als den
Anschein geringschätzender Gleichgültigkeit; verstehen sie zwar, freie
Lust und Liebe dafür zu erregen, zugleich aber sie immer nur als
Nebensache und Nebenzweck im Verhältniß zu dem Hauptzwecke der
inneren sittlichen und intellectuellen Bildung zu behandeln; kurz,
wissen sie Maaß und Ziel zu halten, und besonders den Gesichtspunct,
daß künftige Lehrer und Erzieher auch in den leiblichen Bildungs-
mitteln bewandert sein müssen, zu rechter Zeit herauszuheben, so läßt
sich nicht allein gar kein Nachtheil, sondern mannigfaltiger Nutzen
und namentlich auch der Erfolg erwarten, daß die Seminaristen in
frischer Rüstigkeit erhalten und vor schwerfälligem Ernste und unjugend-
lichem Trübsinn bewahrt werden, vor welchem zumeist diejenigen gehütet
werden müssen, die ihre Lebenszeit unter der Jugend hinzubringen
bestimmt sind.

In solcher Art ist daher allenthalben in den Seminarien für Ein-
richtungen zu sorgen, durch welche auch die körperliche Ausbildung
befördert werden muß. Daß es dazu an Zeit gebrechen könne, ist
nicht anzunehmen. Und sollte sie nach dem bisherigen Plane der
Zeiteintheilung wirklich fehlen, so würde schon darin ein Grund liegen,
sie zu verschaffen.

2. Rescr. v. 9. Juni 1834. (v. K. Ann. B. 19. S. 424.), betr.
die Gestattung gymnastischer Leibesübungen bei den Gymnasien.

minarien dagegen, mit denen keine Erziehungs-Inſtitute verbunden ſind,
wird man die Leibesübungen mehr mit den Beſchäftigungen der Se-
minariſten, mit ihren Gartenarbeiten, Excurſionen u. dergl. in Ver-
bindung zu ſetzen haben. Wenn ſie Abends vom Baden und Schwimmen
zurückkehren, werden ſie ſich im Wettlauf, im Springen u. dergl. von
ſelbſt üben; auf botaniſchen Wanderungen wird ſich gleichfalls mancherlei
Gelegenheit finden, und ſelbſt die Arbeiten und Aemter, die ihnen im
Hauſe aufgetragen werden, können dazu beitragen, körperliches Geſchick,
Gewandtheit, Kraft und Anſtand zu vermehren.

Alles aber wird von der Art abhängen, wie die Lehrer die Sache
zu behandeln verſtehen. Wiſſen dieſe es ſo einzurichten, daß dieſe
Uebungen den Seminariſten zwar als abſichtlich und ihres Nutzens
wegen angeſtellt, zugleich aber als eine ihnen wohlwollend gegönnte,
geſunde und jugendliche Ergötzlichkeit erſcheinen, vermeiden ſie dabei
eben ſo ſehr alle pedantiſche Wichtigkeit und Förmlichkeit, als den
Anſchein geringſchätzender Gleichgültigkeit; verſtehen ſie zwar, freie
Luſt und Liebe dafür zu erregen, zugleich aber ſie immer nur als
Nebenſache und Nebenzweck im Verhältniß zu dem Hauptzwecke der
inneren ſittlichen und intellectuellen Bildung zu behandeln; kurz,
wiſſen ſie Maaß und Ziel zu halten, und beſonders den Geſichtspunct,
daß künftige Lehrer und Erzieher auch in den leiblichen Bildungs-
mitteln bewandert ſein müſſen, zu rechter Zeit herauszuheben, ſo läßt
ſich nicht allein gar kein Nachtheil, ſondern mannigfaltiger Nutzen
und namentlich auch der Erfolg erwarten, daß die Seminariſten in
friſcher Rüſtigkeit erhalten und vor ſchwerfälligem Ernſte und unjugend-
lichem Trübſinn bewahrt werden, vor welchem zumeiſt diejenigen gehütet
werden müſſen, die ihre Lebenszeit unter der Jugend hinzubringen
beſtimmt ſind.

In ſolcher Art iſt daher allenthalben in den Seminarien für Ein-
richtungen zu ſorgen, durch welche auch die körperliche Ausbildung
befördert werden muß. Daß es dazu an Zeit gebrechen könne, iſt
nicht anzunehmen. Und ſollte ſie nach dem bisherigen Plane der
Zeiteintheilung wirklich fehlen, ſo würde ſchon darin ein Grund liegen,
ſie zu verſchaffen.

2. Reſcr. v. 9. Juni 1834. (v. K. Ann. B. 19. S. 424.), betr.
die Geſtattung gymnaſtiſcher Leibesübungen bei den Gymnaſien.

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[292/0306] minarien dagegen, mit denen keine Erziehungs-Inſtitute verbunden ſind, wird man die Leibesübungen mehr mit den Beſchäftigungen der Se- minariſten, mit ihren Gartenarbeiten, Excurſionen u. dergl. in Ver- bindung zu ſetzen haben. Wenn ſie Abends vom Baden und Schwimmen zurückkehren, werden ſie ſich im Wettlauf, im Springen u. dergl. von ſelbſt üben; auf botaniſchen Wanderungen wird ſich gleichfalls mancherlei Gelegenheit finden, und ſelbſt die Arbeiten und Aemter, die ihnen im Hauſe aufgetragen werden, können dazu beitragen, körperliches Geſchick, Gewandtheit, Kraft und Anſtand zu vermehren. Alles aber wird von der Art abhängen, wie die Lehrer die Sache zu behandeln verſtehen. Wiſſen dieſe es ſo einzurichten, daß dieſe Uebungen den Seminariſten zwar als abſichtlich und ihres Nutzens wegen angeſtellt, zugleich aber als eine ihnen wohlwollend gegönnte, geſunde und jugendliche Ergötzlichkeit erſcheinen, vermeiden ſie dabei eben ſo ſehr alle pedantiſche Wichtigkeit und Förmlichkeit, als den Anſchein geringſchätzender Gleichgültigkeit; verſtehen ſie zwar, freie Luſt und Liebe dafür zu erregen, zugleich aber ſie immer nur als Nebenſache und Nebenzweck im Verhältniß zu dem Hauptzwecke der inneren ſittlichen und intellectuellen Bildung zu behandeln; kurz, wiſſen ſie Maaß und Ziel zu halten, und beſonders den Geſichtspunct, daß künftige Lehrer und Erzieher auch in den leiblichen Bildungs- mitteln bewandert ſein müſſen, zu rechter Zeit herauszuheben, ſo läßt ſich nicht allein gar kein Nachtheil, ſondern mannigfaltiger Nutzen und namentlich auch der Erfolg erwarten, daß die Seminariſten in friſcher Rüſtigkeit erhalten und vor ſchwerfälligem Ernſte und unjugend- lichem Trübſinn bewahrt werden, vor welchem zumeiſt diejenigen gehütet werden müſſen, die ihre Lebenszeit unter der Jugend hinzubringen beſtimmt ſind. In ſolcher Art iſt daher allenthalben in den Seminarien für Ein- richtungen zu ſorgen, durch welche auch die körperliche Ausbildung befördert werden muß. Daß es dazu an Zeit gebrechen könne, iſt nicht anzunehmen. Und ſollte ſie nach dem bisherigen Plane der Zeiteintheilung wirklich fehlen, ſo würde ſchon darin ein Grund liegen, ſie zu verſchaffen. 2. Reſcr. v. 9. Juni 1834. (v. K. Ann. B. 19. S. 424.), betr. die Geſtattung gymnaſtiſcher Leibesübungen bei den Gymnaſien.

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/306>, abgerufen am 22.11.2024.