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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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die Erfahrung, daß die ganz veränderte Lebensart, zu welcher sich die
in das Seminar eintretenden Jünglinge gewöhnen müssen, nicht ohne
Nachtheil für ihr körperliches Befinden bleibt. Größtentheils vom
Lande, und also an das Leben in freier Luft gewöhnt, und ungeübt
in dauernder Anstrengung des Geistes, sollen sie sich plötzlich und zwar
noch in den Jahren der sich erst entwickelnden Körperkraft zu sitzender
Lebensart, zu ungewohnter fortwährender Kopfarbeit, oftmals zu ganz
veränderter Kost und zum Verzicht auf mancherlei Bequemlichkeiten, die
das elterliche Haus gewährte, verstehen, und sind dabei noch wirklich
schädlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie müssen den Schlaf verkürzen,
täglich 10 und mehr Stunden in angefüllten Lehr- und Arbeitszimmern
sitzen, im Sommer in übermäßig heißen, des Winters in ganz kalten
Sälen schlafen, gleich nach den Mahlzeiten wieder angestrengt arbeiten,
und selbst die Erholungszeit zu Beschäftigungen verwenden, bei denen
der Geist in Spannung bleibt. Ein solches Leben muß nachtheilig
auf die Gesundheit wirken, und es wird schon um dieser Rücksicht
willen nöthig, auf Leibesbewegungen Bedacht zu nehmen, wodurch
Stockungen und Erschöpfungen verhütet, freier Umlauf der Säfte und
Entwickelung des Körpers befördert, und dem Geiste Spannkraft,
Heiterkeit und Frische erhalten werden.

Es ist solches um so wichtiger, da für das künftige Leben des
Landschullehrers nichts nachtheiliger sein würde, als wenn er sich an
eine solche, beinahe bloß sitzende Lebensart gewöhnen sollte. Abgesehen
davon, daß der Hang dazu schon schädlich sein und ein höchst nach-
theiliges Vornehmthun begünstigen würde, kommt er gewöhnlich in
Lagen, wo er zur Aufrechthaltung seines Haushalts zu starken körper-
lichen Anstrengungen genöthigt ist.

2) um des leiblichen Geschickes und guten Anstandes
willen
. Ein unbehülfliches, ungeschicktes und linkisches Wesen erregt
mit Recht ein ungünstiges Vorurtheil, weil es in der Regel das An-
zeichen auch eines rohen und ungebildeten, wenigstens unsichern und
nicht zum festen Bewußtsein seiner Fähigkeit und seiner Kraft gelangten
Innern ist. Und wie Besonnenheit, Geistesgegenwart, Muth und
Entschlossenheit sich durch körperliche Gewandtheit und Geschicklichkeit,
eine gesittete Gesinnung durch Anstand und ein freundliches und lieb-
reiches Gemüth durch Höflichkeit und manierliches Benehmen offen-
baren; so wirket auch umgekehrt die Gewöhnung des körperlichen

die Erfahrung, daß die ganz veränderte Lebensart, zu welcher ſich die
in das Seminar eintretenden Jünglinge gewöhnen müſſen, nicht ohne
Nachtheil für ihr körperliches Befinden bleibt. Größtentheils vom
Lande, und alſo an das Leben in freier Luft gewöhnt, und ungeübt
in dauernder Anſtrengung des Geiſtes, ſollen ſie ſich plötzlich und zwar
noch in den Jahren der ſich erſt entwickelnden Körperkraft zu ſitzender
Lebensart, zu ungewohnter fortwährender Kopfarbeit, oftmals zu ganz
veränderter Koſt und zum Verzicht auf mancherlei Bequemlichkeiten, die
das elterliche Haus gewährte, verſtehen, und ſind dabei noch wirklich
ſchädlichen Einflüſſen ausgeſetzt. Sie müſſen den Schlaf verkürzen,
täglich 10 und mehr Stunden in angefüllten Lehr- und Arbeitszimmern
ſitzen, im Sommer in übermäßig heißen, des Winters in ganz kalten
Sälen ſchlafen, gleich nach den Mahlzeiten wieder angeſtrengt arbeiten,
und ſelbſt die Erholungszeit zu Beſchäftigungen verwenden, bei denen
der Geiſt in Spannung bleibt. Ein ſolches Leben muß nachtheilig
auf die Geſundheit wirken, und es wird ſchon um dieſer Rückſicht
willen nöthig, auf Leibesbewegungen Bedacht zu nehmen, wodurch
Stockungen und Erſchöpfungen verhütet, freier Umlauf der Säfte und
Entwickelung des Körpers befördert, und dem Geiſte Spannkraft,
Heiterkeit und Friſche erhalten werden.

Es iſt ſolches um ſo wichtiger, da für das künftige Leben des
Landſchullehrers nichts nachtheiliger ſein würde, als wenn er ſich an
eine ſolche, beinahe bloß ſitzende Lebensart gewöhnen ſollte. Abgeſehen
davon, daß der Hang dazu ſchon ſchädlich ſein und ein höchſt nach-
theiliges Vornehmthun begünſtigen würde, kommt er gewöhnlich in
Lagen, wo er zur Aufrechthaltung ſeines Haushalts zu ſtarken körper-
lichen Anſtrengungen genöthigt iſt.

2) um des leiblichen Geſchickes und guten Anſtandes
willen
. Ein unbehülfliches, ungeſchicktes und linkiſches Weſen erregt
mit Recht ein ungünſtiges Vorurtheil, weil es in der Regel das An-
zeichen auch eines rohen und ungebildeten, wenigſtens unſichern und
nicht zum feſten Bewußtſein ſeiner Fähigkeit und ſeiner Kraft gelangten
Innern iſt. Und wie Beſonnenheit, Geiſtesgegenwart, Muth und
Entſchloſſenheit ſich durch körperliche Gewandtheit und Geſchicklichkeit,
eine geſittete Geſinnung durch Anſtand und ein freundliches und lieb-
reiches Gemüth durch Höflichkeit und manierliches Benehmen offen-
baren; ſo wirket auch umgekehrt die Gewöhnung des körperlichen

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[290/0304] die Erfahrung, daß die ganz veränderte Lebensart, zu welcher ſich die in das Seminar eintretenden Jünglinge gewöhnen müſſen, nicht ohne Nachtheil für ihr körperliches Befinden bleibt. Größtentheils vom Lande, und alſo an das Leben in freier Luft gewöhnt, und ungeübt in dauernder Anſtrengung des Geiſtes, ſollen ſie ſich plötzlich und zwar noch in den Jahren der ſich erſt entwickelnden Körperkraft zu ſitzender Lebensart, zu ungewohnter fortwährender Kopfarbeit, oftmals zu ganz veränderter Koſt und zum Verzicht auf mancherlei Bequemlichkeiten, die das elterliche Haus gewährte, verſtehen, und ſind dabei noch wirklich ſchädlichen Einflüſſen ausgeſetzt. Sie müſſen den Schlaf verkürzen, täglich 10 und mehr Stunden in angefüllten Lehr- und Arbeitszimmern ſitzen, im Sommer in übermäßig heißen, des Winters in ganz kalten Sälen ſchlafen, gleich nach den Mahlzeiten wieder angeſtrengt arbeiten, und ſelbſt die Erholungszeit zu Beſchäftigungen verwenden, bei denen der Geiſt in Spannung bleibt. Ein ſolches Leben muß nachtheilig auf die Geſundheit wirken, und es wird ſchon um dieſer Rückſicht willen nöthig, auf Leibesbewegungen Bedacht zu nehmen, wodurch Stockungen und Erſchöpfungen verhütet, freier Umlauf der Säfte und Entwickelung des Körpers befördert, und dem Geiſte Spannkraft, Heiterkeit und Friſche erhalten werden. Es iſt ſolches um ſo wichtiger, da für das künftige Leben des Landſchullehrers nichts nachtheiliger ſein würde, als wenn er ſich an eine ſolche, beinahe bloß ſitzende Lebensart gewöhnen ſollte. Abgeſehen davon, daß der Hang dazu ſchon ſchädlich ſein und ein höchſt nach- theiliges Vornehmthun begünſtigen würde, kommt er gewöhnlich in Lagen, wo er zur Aufrechthaltung ſeines Haushalts zu ſtarken körper- lichen Anſtrengungen genöthigt iſt. 2) um des leiblichen Geſchickes und guten Anſtandes willen. Ein unbehülfliches, ungeſchicktes und linkiſches Weſen erregt mit Recht ein ungünſtiges Vorurtheil, weil es in der Regel das An- zeichen auch eines rohen und ungebildeten, wenigſtens unſichern und nicht zum feſten Bewußtſein ſeiner Fähigkeit und ſeiner Kraft gelangten Innern iſt. Und wie Beſonnenheit, Geiſtesgegenwart, Muth und Entſchloſſenheit ſich durch körperliche Gewandtheit und Geſchicklichkeit, eine geſittete Geſinnung durch Anſtand und ein freundliches und lieb- reiches Gemüth durch Höflichkeit und manierliches Benehmen offen- baren; ſo wirket auch umgekehrt die Gewöhnung des körperlichen

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/304>, abgerufen am 22.11.2024.