Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.Lehrern auf eine angemessene Weise zu empfehlen, daß sie auch auf Lehrern auf eine angemeſſene Weiſe zu empfehlen, daß ſie auch auf <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0300" n="286"/> Lehrern auf eine angemeſſene Weiſe zu empfehlen, daß ſie auch auf<lb/> das Betragen ihrer Schüler außer der Schule, ſo weit es nur immerhin<lb/> möglich iſt, ihre Aufmerkſamkeit und Sorgfalt richten, wie ſie denn<lb/> allerdings befugt ſind, dieſelben wegen ihres unſittlichen und anſtößigen<lb/> Benehmens außer der Schule zur Verantwortung zu ziehen. Die<lb/> Lehrer, beſonders aber die Directoren der Gymnaſien, welche in dieſer<lb/> Aufſicht ſich vortheilhaft auszeichnen, werden vom Miniſterio beſonders<lb/> berückſichtigt werden, ſo wie daſſelbe dagegen vernachläſſigte Aufſicht<lb/> nachdrücklich rügen wird.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [286/0300]
Lehrern auf eine angemeſſene Weiſe zu empfehlen, daß ſie auch auf
das Betragen ihrer Schüler außer der Schule, ſo weit es nur immerhin
möglich iſt, ihre Aufmerkſamkeit und Sorgfalt richten, wie ſie denn
allerdings befugt ſind, dieſelben wegen ihres unſittlichen und anſtößigen
Benehmens außer der Schule zur Verantwortung zu ziehen. Die
Lehrer, beſonders aber die Directoren der Gymnaſien, welche in dieſer
Aufſicht ſich vortheilhaft auszeichnen, werden vom Miniſterio beſonders
berückſichtigt werden, ſo wie daſſelbe dagegen vernachläſſigte Aufſicht
nachdrücklich rügen wird.
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Zitationshilfe: | Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/300>, abgerufen am 16.07.2024. |