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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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den Namen der Buchstaben bekannt gemacht und auf praktischem Wege
angeleitet, einen vorgesprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort
in seine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulösen, hier-
nächst nicht nur die Laute, sondern auch die dafür zu setzenden Buch-
staben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne
Wörter aus demselben niederzuschreiben.

Auf eben dieser Stufe hat sich ein sorgfältiges Abschreiben einiger
den Schülern noch nicht bekannten Abschnitte aus dem Lesebuch, und
ein nochmaliges Niederschreiben derselben aus dem Gedächtniß als ein
wirksames Mittel erwiesen, den Kindern die richtige Schreibung ein-
zuprägen, und es sind diese Uebungen benutzt worden, auf die Ab-
weichung und Uebereinstimmung in den Unregelmäßigkeiten unserer
Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der
Vocale bezeichnet werden, aufmerksam zu machen. Die wenigen ortho-
graphischen Regeln, welche von wirklichem Nutzen sind, werden da,
wo sie zuerst zur Anwendung kommen, also immer an bestimmten
Wörtern, erläutert und immer in derselben Form ausgesprochen.

Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarschule nicht
wohl angestellt werden, wohl aber können und müssen die Schüler an-
geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verständlich sprachrichtig
und überhaupt angemessen nieder zu schreiben. Je mehr die Schüler
geübt sind, Gelesenes oder Vorgelesenes frei wieder zu geben, und je
sorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemessenheit des Ausdrucks
geachtet wird, desto leichter und sicherer werden die Uebungen im Nie-
derschreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgesprochenen
Gedankens von Statten gehen.

Die einfachsten Uebungen dieser Art werden für Kinder in Volks-
schulen in der schriftlichen Beantwortung bestimmter Fragen aus dem
Kreise ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er-
zählten Geschichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls,
endlich in der Beschreibung eines ihnen bekannten Gegenstandes be-
stehen. Der schriftlichen Abfassung muß, wenigstens im Anfange, die
mündliche Besprechung des Gegenstandes vorausgehen, damit den
Kindern sowohl der Stoff, als die Anordnung desselben und der Aus-
druck dafür schon einigermaßen geläufig sei. Das Niederschreiben
einer von den Kindern selbst gelesenen Geschichte wird sich weniger
fruchtbar erweisen, weil sie sich dabei zu streng an das Original binden

den Namen der Buchſtaben bekannt gemacht und auf praktiſchem Wege
angeleitet, einen vorgeſprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort
in ſeine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulöſen, hier-
nächſt nicht nur die Laute, ſondern auch die dafür zu ſetzenden Buch-
ſtaben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne
Wörter aus demſelben niederzuſchreiben.

Auf eben dieſer Stufe hat ſich ein ſorgfältiges Abſchreiben einiger
den Schülern noch nicht bekannten Abſchnitte aus dem Leſebuch, und
ein nochmaliges Niederſchreiben derſelben aus dem Gedächtniß als ein
wirkſames Mittel erwieſen, den Kindern die richtige Schreibung ein-
zuprägen, und es ſind dieſe Uebungen benutzt worden, auf die Ab-
weichung und Uebereinſtimmung in den Unregelmäßigkeiten unſerer
Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der
Vocale bezeichnet werden, aufmerkſam zu machen. Die wenigen ortho-
graphiſchen Regeln, welche von wirklichem Nutzen ſind, werden da,
wo ſie zuerſt zur Anwendung kommen, alſo immer an beſtimmten
Wörtern, erläutert und immer in derſelben Form ausgeſprochen.

Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarſchule nicht
wohl angeſtellt werden, wohl aber können und müſſen die Schüler an-
geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verſtändlich ſprachrichtig
und überhaupt angemeſſen nieder zu ſchreiben. Je mehr die Schüler
geübt ſind, Geleſenes oder Vorgeleſenes frei wieder zu geben, und je
ſorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemeſſenheit des Ausdrucks
geachtet wird, deſto leichter und ſicherer werden die Uebungen im Nie-
derſchreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgeſprochenen
Gedankens von Statten gehen.

Die einfachſten Uebungen dieſer Art werden für Kinder in Volks-
ſchulen in der ſchriftlichen Beantwortung beſtimmter Fragen aus dem
Kreiſe ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er-
zählten Geſchichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls,
endlich in der Beſchreibung eines ihnen bekannten Gegenſtandes be-
ſtehen. Der ſchriftlichen Abfaſſung muß, wenigſtens im Anfange, die
mündliche Beſprechung des Gegenſtandes vorausgehen, damit den
Kindern ſowohl der Stoff, als die Anordnung deſſelben und der Aus-
druck dafür ſchon einigermaßen geläufig ſei. Das Niederſchreiben
einer von den Kindern ſelbſt geleſenen Geſchichte wird ſich weniger
fruchtbar erweiſen, weil ſie ſich dabei zu ſtreng an das Original binden

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[185/0199] den Namen der Buchſtaben bekannt gemacht und auf praktiſchem Wege angeleitet, einen vorgeſprochenen Satz in einzelne Wörter, jedes Wort in ſeine Sylben, jede Sylbe in ihre einzelnen Laute aufzulöſen, hier- nächſt nicht nur die Laute, ſondern auch die dafür zu ſetzenden Buch- ſtaben mündlich anzugeben, und endlich den ganzen Satz oder einzelne Wörter aus demſelben niederzuſchreiben. Auf eben dieſer Stufe hat ſich ein ſorgfältiges Abſchreiben einiger den Schülern noch nicht bekannten Abſchnitte aus dem Leſebuch, und ein nochmaliges Niederſchreiben derſelben aus dem Gedächtniß als ein wirkſames Mittel erwieſen, den Kindern die richtige Schreibung ein- zuprägen, und es ſind dieſe Uebungen benutzt worden, auf die Ab- weichung und Uebereinſtimmung in den Unregelmäßigkeiten unſerer Orthographie, z. B. auf die Art, wie Dehnung und Schärfung der Vocale bezeichnet werden, aufmerkſam zu machen. Die wenigen ortho- graphiſchen Regeln, welche von wirklichem Nutzen ſind, werden da, wo ſie zuerſt zur Anwendung kommen, alſo immer an beſtimmten Wörtern, erläutert und immer in derſelben Form ausgeſprochen. Eigentliche Stylübungen können in einer Elementarſchule nicht wohl angeſtellt werden, wohl aber können und müſſen die Schüler an- geleitet werden, gegebene und eigene Gedanken verſtändlich ſprachrichtig und überhaupt angemeſſen nieder zu ſchreiben. Je mehr die Schüler geübt ſind, Geleſenes oder Vorgeleſenes frei wieder zu geben, und je ſorgfältiger hierbei auf Richtigkeit und Angemeſſenheit des Ausdrucks geachtet wird, deſto leichter und ſicherer werden die Uebungen im Nie- derſchreiben eines gegebenen oder mit den Kindern durchgeſprochenen Gedankens von Statten gehen. Die einfachſten Uebungen dieſer Art werden für Kinder in Volks- ſchulen in der ſchriftlichen Beantwortung beſtimmter Fragen aus dem Kreiſe ihrer Erfahrung, in der Wiederholung einer den Kindern er- zählten Geſchichte, in der Erzählung eines von ihnen erlebten Vorfalls, endlich in der Beſchreibung eines ihnen bekannten Gegenſtandes be- ſtehen. Der ſchriftlichen Abfaſſung muß, wenigſtens im Anfange, die mündliche Beſprechung des Gegenſtandes vorausgehen, damit den Kindern ſowohl der Stoff, als die Anordnung deſſelben und der Aus- druck dafür ſchon einigermaßen geläufig ſei. Das Niederſchreiben einer von den Kindern ſelbſt geleſenen Geſchichte wird ſich weniger fruchtbar erweiſen, weil ſie ſich dabei zu ſtreng an das Original binden

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/199>, abgerufen am 22.11.2024.