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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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horsam zu befolgen. Einem jeden Schullehrer wird die Wichtigkeit
seines Amts und seine künftige schwere Verantwortung gewiß in die
Augen leuchten, wenn er bedenkt, daß Jesus Christus bei seiner letzten
Unterredung mit dem von ihm begnadigten Petrus die Worte zu ihm
sprach: "Hast du mich lieb, so weide meine Lämmer"; wenn er
bedenkt, daß er derjenige ist, den der Herr vorzüglich dazu brauchen
will, aus dem Munde der Unmündigen sich ein Lob und eine Macht
zu bereiten; daß von seiner Erziehung oft das ganze Leben und Ver-
halten des Landmanns und gemeinen Bürgers abhängt; daß er also
weit mehr Gutes stiften, und weit mehr Böses abwehren kann, als
er sich vorzustellen im Stande ist; und endlich, daß der Herr, welcher
gesagt hat: Lasset die Kindlein zu mir kommen; ihn schätzt und liebt,
und ihn segnen und belohnen wird, wenn er aus Liebe zu ihm das
Seinige thut, damit die ihm anvertrauten Kinder sowohl nützliche und
wohlgesittete Mitglieder des Staats, als insonderheit Pflanzen dem
Herrn zum Preise und Bäume der Gerechtigkeit werden.

3. Cab.-O. v. 27. Juni 1800. (Neigeb. Gymnasien S. 336.),
betr. die Grundsätze zur zweckmäßigern Organisirung von Kunst- und
Handwerksschulen, mit besonderer Hinsicht auf die Unterweisung der
Bauhandwerker.

I. Sr. Königl. Majestät Allerhöchste Intention bei Vervollkomm-
nung und Erweiterung des gesammten Provinzial-Kunst-Schulwesens
geht dahin, daß sowohl die bereits existirenden, als noch ferner zu
etablirenden Provinzial-Kunst- und Handwerks-Schulen dergestalt ein-
gerichtet werden sollen, daß, außer der bisherigen Unterweisung der-
jenigen Fabrikanten, Manufacturisten und Handwerker, bei denen es
auf eine geschmackvolle Bearbeitung der Sachen ankommt, vorzüglich
auch auf die Bildung der Bau-Handwerker Rücksicht genommen werde,
damit sie der Bau-Academie in die Hand arbeiten und das Ihrige zur
Anziehung geschickter Bau-Handwerker mit beitragen können.

II. Zur Erreichung dieses Endzweckes ist es nothwendig, daß bei
sämmtlichen Provinzial-Kunst-Schulen nachstehender Unterricht in den
vorgeschriebenen Grenzen ertheilt werde.

1) Anfangsgründe in der Arithmetik und Geometrie,
nebst Unterricht im geometrischen Zeichnen
.

In der Arithmetik wird das Rechnen mit Brüchen, die Lehre von
den Verhältnissen und Proportionen und die damit verbundene Regel

horſam zu befolgen. Einem jeden Schullehrer wird die Wichtigkeit
ſeines Amts und ſeine künftige ſchwere Verantwortung gewiß in die
Augen leuchten, wenn er bedenkt, daß Jeſus Chriſtus bei ſeiner letzten
Unterredung mit dem von ihm begnadigten Petrus die Worte zu ihm
ſprach: „Haſt du mich lieb, ſo weide meine Lämmer“; wenn er
bedenkt, daß er derjenige iſt, den der Herr vorzüglich dazu brauchen
will, aus dem Munde der Unmündigen ſich ein Lob und eine Macht
zu bereiten; daß von ſeiner Erziehung oft das ganze Leben und Ver-
halten des Landmanns und gemeinen Bürgers abhängt; daß er alſo
weit mehr Gutes ſtiften, und weit mehr Böſes abwehren kann, als
er ſich vorzuſtellen im Stande iſt; und endlich, daß der Herr, welcher
geſagt hat: Laſſet die Kindlein zu mir kommen; ihn ſchätzt und liebt,
und ihn ſegnen und belohnen wird, wenn er aus Liebe zu ihm das
Seinige thut, damit die ihm anvertrauten Kinder ſowohl nützliche und
wohlgeſittete Mitglieder des Staats, als inſonderheit Pflanzen dem
Herrn zum Preiſe und Bäume der Gerechtigkeit werden.

3. Cab.-O. v. 27. Juni 1800. (Neigeb. Gymnaſien S. 336.),
betr. die Grundſätze zur zweckmäßigern Organiſirung von Kunſt- und
Handwerksſchulen, mit beſonderer Hinſicht auf die Unterweiſung der
Bauhandwerker.

I. Sr. Königl. Majeſtät Allerhöchſte Intention bei Vervollkomm-
nung und Erweiterung des geſammten Provinzial-Kunſt-Schulweſens
geht dahin, daß ſowohl die bereits exiſtirenden, als noch ferner zu
etablirenden Provinzial-Kunſt- und Handwerks-Schulen dergeſtalt ein-
gerichtet werden ſollen, daß, außer der bisherigen Unterweiſung der-
jenigen Fabrikanten, Manufacturiſten und Handwerker, bei denen es
auf eine geſchmackvolle Bearbeitung der Sachen ankommt, vorzüglich
auch auf die Bildung der Bau-Handwerker Rückſicht genommen werde,
damit ſie der Bau-Academie in die Hand arbeiten und das Ihrige zur
Anziehung geſchickter Bau-Handwerker mit beitragen können.

II. Zur Erreichung dieſes Endzweckes iſt es nothwendig, daß bei
ſämmtlichen Provinzial-Kunſt-Schulen nachſtehender Unterricht in den
vorgeſchriebenen Grenzen ertheilt werde.

1) Anfangsgründe in der Arithmetik und Geometrie,
nebſt Unterricht im geometriſchen Zeichnen
.

In der Arithmetik wird das Rechnen mit Brüchen, die Lehre von
den Verhältniſſen und Proportionen und die damit verbundene Regel

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[119/0133] horſam zu befolgen. Einem jeden Schullehrer wird die Wichtigkeit ſeines Amts und ſeine künftige ſchwere Verantwortung gewiß in die Augen leuchten, wenn er bedenkt, daß Jeſus Chriſtus bei ſeiner letzten Unterredung mit dem von ihm begnadigten Petrus die Worte zu ihm ſprach: „Haſt du mich lieb, ſo weide meine Lämmer“; wenn er bedenkt, daß er derjenige iſt, den der Herr vorzüglich dazu brauchen will, aus dem Munde der Unmündigen ſich ein Lob und eine Macht zu bereiten; daß von ſeiner Erziehung oft das ganze Leben und Ver- halten des Landmanns und gemeinen Bürgers abhängt; daß er alſo weit mehr Gutes ſtiften, und weit mehr Böſes abwehren kann, als er ſich vorzuſtellen im Stande iſt; und endlich, daß der Herr, welcher geſagt hat: Laſſet die Kindlein zu mir kommen; ihn ſchätzt und liebt, und ihn ſegnen und belohnen wird, wenn er aus Liebe zu ihm das Seinige thut, damit die ihm anvertrauten Kinder ſowohl nützliche und wohlgeſittete Mitglieder des Staats, als inſonderheit Pflanzen dem Herrn zum Preiſe und Bäume der Gerechtigkeit werden. 3. Cab.-O. v. 27. Juni 1800. (Neigeb. Gymnaſien S. 336.), betr. die Grundſätze zur zweckmäßigern Organiſirung von Kunſt- und Handwerksſchulen, mit beſonderer Hinſicht auf die Unterweiſung der Bauhandwerker. I. Sr. Königl. Majeſtät Allerhöchſte Intention bei Vervollkomm- nung und Erweiterung des geſammten Provinzial-Kunſt-Schulweſens geht dahin, daß ſowohl die bereits exiſtirenden, als noch ferner zu etablirenden Provinzial-Kunſt- und Handwerks-Schulen dergeſtalt ein- gerichtet werden ſollen, daß, außer der bisherigen Unterweiſung der- jenigen Fabrikanten, Manufacturiſten und Handwerker, bei denen es auf eine geſchmackvolle Bearbeitung der Sachen ankommt, vorzüglich auch auf die Bildung der Bau-Handwerker Rückſicht genommen werde, damit ſie der Bau-Academie in die Hand arbeiten und das Ihrige zur Anziehung geſchickter Bau-Handwerker mit beitragen können. II. Zur Erreichung dieſes Endzweckes iſt es nothwendig, daß bei ſämmtlichen Provinzial-Kunſt-Schulen nachſtehender Unterricht in den vorgeſchriebenen Grenzen ertheilt werde. 1) Anfangsgründe in der Arithmetik und Geometrie, nebſt Unterricht im geometriſchen Zeichnen. In der Arithmetik wird das Rechnen mit Brüchen, die Lehre von den Verhältniſſen und Proportionen und die damit verbundene Regel

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/133>, abgerufen am 22.12.2024.