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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 137, Hamburg, 12. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge-
gen den Beschluß ihrer Collegen protestirt. Die
Bill ging noch an demselben Abend ans Unterhaus
zurück, wo, nach mattem Widerspruche Einzelner,
beschlossen wurde, sie morgen (heute) in Erwägung
zu ziehen. Heute Abend wurden die im Oberhause
mit der Bill vorgenommenen, fast nur die Form be-
treffenden Veränderungen, im Unterhause bestätigt.
Es fehlt demnach nur die Königl. Sanction (as-
sent),
die aber erst Donnerstag oder Freitag, und
zwar wohl nicht durch den König in Person, sondern
mittelst einer Commission ertheilt werden wird.
Alles ist ruhig. Kanonen- und Fre[u]denschüsse wer-
den gelöst, Fahnen aufgepflanzt und freudige Massen
begrüßen einander auf den Straßen.

Gestern im Unterhause setzte die Opposition dem
Kanzler der Schatzkammer über mehrere Punkte
sehr hart zu. Man beschuldigte seine Administra-
tion, mehrere ihrer wichtigsten Versprechungen nicht
erfüllt zu haben. So fragte Hr. Goulburn, wie
es zugehe, daß man seit 18 bis 19 Monaten für die-
jenigen Zweige der Civil-Verwaltung, welche der
Civil-Liste abgenommen worden, keine Sorge ge-
tragen habe? und Sir Robert Peel erinnerte an die
Verheißung der Thronrede wegen Errichtung einer
Municipal-Polizei im ganzen Lande. Lord Al-
thorp
entschuldigte sich mit den Umständen, und ver-
sprach, daß diese Gegenstände noch in dieser Session
vorkommen sollten. Hr. Baring fragte, ob die Zah-
lung der Zinsen der russisch-holländischen Anleihe
noch in dieser Session legalisirt werden solle? und
ob es wahr sey, daß die Regierung sich verpflichtet
habe, eine bedeutende Summe für die Einsetzung
eines deutschen Prinzen in Griechenland herzuge-
ben? Lord Althorp erwiederte, Rußland habe ge-
genwärtig die Trennung Belgiens von Holland zu-
gegeben, und England habe eine neue Uebereinkunft
über diesen Gegenstand mit Rußland abgeschlossen,
die gleich nach der Ratification dem Hause vorge-
legt werden solle; bis dahin solle die Zahlung die-
ser Zinsen suspendirt werden. Die andre Frage
wollte er, als noch in Unterhandlung stehend, nicht
beanworten.

Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge,
war die ganze Expedition segelfertig und vermuthlich
ist sie bereits an den Küsten von Portugal erschienen.
Man sieht daher den nächsten Berichten aus Lis-
sabon mit gespannter Erwartung entgegen. Die
Stimmung der Truppen in Portugal war sehr
schlecht, und ein ganzes Bataillon hat entwaffnet
werden müssen, weil es den Befehlen seines Anfüh-
rers nicht gehorchen wollte.


Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß
der Freiherr v. Falkenstein die Aufgabe seiner Mis-
sion an den Hof von Wien auf eine befriedigende
Weise gelöst habe. Es soll ihm gelungen seyn, dem
Wiener Cabinette die beruhigende Ueberzeugung von
der hier im ganzen Lande offenkundigen Thatsache
mitzutheilen, daß nirgends der Zustand der Ruhe
und Gesetzlichkeit ungestörter, die wechselseitige Liebe
und Treue zwischen Fürst und Volk inniger und
ungetrübter seyn könnten, als sie jetzt bei uns in
Baden unter der Herrschaft der freien Presse sind.
Er soll gezeigt haben, daß gerade die Verletzung un-
seres wichtigsten, verfassungsmäßigen Rechts eine
entgegengesetzte Stimmung hervorbringen dürfte, die
leicht der öffentlichen Ruhe gefährlich werden könnte.


[Spaltenumbruch]

Die Studirenden wurden heute durch einen An-
schlag des Professors und Oberbibliothekars Welcker
davon benachrichtigt, daß er in seinen amtlichen
Functionen suspendirt sey. -- Diese Nachricht er-
füllte seine zahlreichen Anhänger und Verehrer mit
Bestürzung und Trauer. Man vermuthet, der Grund
dieser Suspension sey die von Welcker verfaßte Schrift
über ständische Verfassung, die jedoch nichts Un-
loyales enthalten soll, und selbst den Beifall der-
jenigen erlangt habe, die den König und sein Haus
aufrichtig lieben; auch sey die Schrift in Preußen
nicht verboten.


Vorgestern Abend ist hier Nachfolgendes publicirt
worden: "Wir Bürgermeister und Rath der freien
Stadt Frankfurt fügen hiemit zu wissen: Wenn
schon in einem jeden wohlgeordneten Staate, so wie
auch in dem unsrigen, politische Verbindungen,
Vereine, Zusammenkünfte, außerhalb der verfassungs-
mäßigen Corporationen, an sich, als dem Zwecke des
Staats zuwider, unerlaubt sind, so finden wir Uns,
besonders in der dermaligen Zeit, wo sich, veran-
laßt durch ähnliche Vorgänge in andren Ländern,
Versammlungen, Verbindungen oder Vereine hier
bilden zu wollen scheinen, durch Unsre obrigkeitli-
chen Pflichten aufgefordert, löbliche Bürger- und
Einwohnerschaft in hiesiger Stadt und deren Gebiet
dringend zu ermahnen, daran keinen Theil zu neh-
men. Je ernster die gegenwärtige Zeit an die treue
Bewahrung der Stadtverfassung, an das Erhalten
des bestehenden Guten mahnt, je mehr Wir mit ge-
sammter löblicher Bürgerschaft die bisherige Wohl-
fahrt und den glücklichen Bestand unsres Freistaa-
tes der göttlichen Vorsehung verdanken, je mehr es
daher Pflicht jeden Bürgers ist, dahin mitzuwirken,
daß an dem Bestehenden nichts geändert werde, desto
dringender finden Wir Uns bewogen, löbliche Bür-
ger- und Einwohnerschaft in Stadt und Gebiet auf-
zufordern, der bestehenden Stadtverfassung aufs Ge-
naueste nachzuleben, und in ihrem erprobten Bür-
gersinne selbst thätig dahin mitzuwirken, daß Nie-
mand außer Acht lasse, wie weise diese unsre Ver-
fassung, die aus solchen Vereinen entstehende Gefahr
von der Stadt abzuwenden, schon vor Jahrhunder-
ten beabsichtigt hat. Mit dergleichen Vereinen,
Versammlungen und Verbindungen zu politischen
Zwecken ist von selbst jedes Ab- und Erkennungs-
zeichen, welches darauf Bezug hat, verboten, und
verhoffen Wir, daß jedermann sich dessen enthalten,
auch Andre davon abhalten werde. Namentlich for-
dern Wir jeden Hausvater, Vorsteher eines Ge-
schäfts, öffentliche und Privatlehrer auf, dahin mit-
zuwirken, daß sie ihre Kinder, Pflegbefohlene, An-
gehörige, Geschäfts-Untergebene und Schüler ihrer
Seits anhalten, sich aller Theilnahme an den be-
zeichneten Vereinen, Verbindungen und Versamm-
lungen hier und auswärts, in jeder Weise, so wie
des Tragens von hierauf bezüglichen Cocarden, und
sonstigen Ab- und Erkennungszeichen, namentlich von
den Farben schwarz, roth und Gold, als gänzlich
verboten zu enthalten, und solche auf die für das ge-
meine Wohl und sie selbst aus der Nichtbeachtung
dieses Verbots entstehenden Nachtheile aufmerksam
zu machen. Beschlossen in Unsrer großen Rathsver-
sammlung, den 5 Juni 1832."


Jn diesen Tagen haben wir wieder in der Nähe

[Spaltenumbruch] Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge-
gen den Beſchluß ihrer Collegen proteſtirt. Die
Bill ging noch an demſelben Abend ans Unterhaus
zurück, wo, nach mattem Widerſpruche Einzelner,
beſchloſſen wurde, ſie morgen (heute) in Erwägung
zu ziehen. Heute Abend wurden die im Oberhauſe
mit der Bill vorgenommenen, faſt nur die Form be-
treffenden Veränderungen, im Unterhauſe beſtätigt.
Es fehlt demnach nur die Königl. Sanction (as-
sent),
die aber erſt Donnerſtag oder Freitag, und
zwar wohl nicht durch den König in Perſon, ſondern
mittelſt einer Commiſſion ertheilt werden wird.
Alles iſt ruhig. Kanonen- und Fre[u]denſchüſſe wer-
den gelöſt, Fahnen aufgepflanzt und freudige Maſſen
begrüßen einander auf den Straßen.

Geſtern im Unterhauſe ſetzte die Oppoſition dem
Kanzler der Schatzkammer über mehrere Punkte
ſehr hart zu. Man beſchuldigte ſeine Adminiſtra-
tion, mehrere ihrer wichtigſten Verſprechungen nicht
erfüllt zu haben. So fragte Hr. Goulburn, wie
es zugehe, daß man ſeit 18 bis 19 Monaten für die-
jenigen Zweige der Civil-Verwaltung, welche der
Civil-Liſte abgenommen worden, keine Sorge ge-
tragen habe? und Sir Robert Peel erinnerte an die
Verheißung der Thronrede wegen Errichtung einer
Municipal-Polizei im ganzen Lande. Lord Al-
thorp
entſchuldigte ſich mit den Umſtänden, und ver-
ſprach, daß dieſe Gegenſtände noch in dieſer Seſſion
vorkommen ſollten. Hr. Baring fragte, ob die Zah-
lung der Zinſen der ruſſiſch-holländiſchen Anleihe
noch in dieſer Seſſion legaliſirt werden ſolle? und
ob es wahr ſey, daß die Regierung ſich verpflichtet
habe, eine bedeutende Summe für die Einſetzung
eines deutſchen Prinzen in Griechenland herzuge-
ben? Lord Althorp erwiederte, Rußland habe ge-
genwärtig die Trennung Belgiens von Holland zu-
gegeben, und England habe eine neue Uebereinkunft
über dieſen Gegenſtand mit Rußland abgeſchloſſen,
die gleich nach der Ratification dem Hauſe vorge-
legt werden ſolle; bis dahin ſolle die Zahlung die-
ſer Zinſen ſuſpendirt werden. Die andre Frage
wollte er, als noch in Unterhandlung ſtehend, nicht
beanworten.

Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge,
war die ganze Expedition ſegelfertig und vermuthlich
iſt ſie bereits an den Küſten von Portugal erſchienen.
Man ſieht daher den nächſten Berichten aus Liſ-
ſabon mit geſpannter Erwartung entgegen. Die
Stimmung der Truppen in Portugal war ſehr
ſchlecht, und ein ganzes Bataillon hat entwaffnet
werden müſſen, weil es den Befehlen ſeines Anfüh-
rers nicht gehorchen wollte.


Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß
der Freiherr v. Falkenſtein die Aufgabe ſeiner Miſ-
ſion an den Hof von Wien auf eine befriedigende
Weiſe gelöſt habe. Es ſoll ihm gelungen ſeyn, dem
Wiener Cabinette die beruhigende Ueberzeugung von
der hier im ganzen Lande offenkundigen Thatſache
mitzutheilen, daß nirgends der Zuſtand der Ruhe
und Geſetzlichkeit ungeſtörter, die wechſelſeitige Liebe
und Treue zwiſchen Fürſt und Volk inniger und
ungetrübter ſeyn könnten, als ſie jetzt bei uns in
Baden unter der Herrſchaft der freien Preſſe ſind.
Er ſoll gezeigt haben, daß gerade die Verletzung un-
ſeres wichtigſten, verfaſſungsmäßigen Rechts eine
entgegengeſetzte Stimmung hervorbringen dürfte, die
leicht der öffentlichen Ruhe gefährlich werden könnte.


[Spaltenumbruch]

Die Studirenden wurden heute durch einen An-
ſchlag des Profeſſors und Oberbibliothekars Welcker
davon benachrichtigt, daß er in ſeinen amtlichen
Functionen ſuspendirt ſey. — Dieſe Nachricht er-
füllte ſeine zahlreichen Anhänger und Verehrer mit
Beſtürzung und Trauer. Man vermuthet, der Grund
dieſer Suspenſion ſey die von Welcker verfaßte Schrift
über ſtändiſche Verfaſſung, die jedoch nichts Un-
loyales enthalten ſoll, und ſelbſt den Beifall der-
jenigen erlangt habe, die den König und ſein Haus
aufrichtig lieben; auch ſey die Schrift in Preußen
nicht verboten.


Vorgeſtern Abend iſt hier Nachfolgendes publicirt
worden: “Wir Bürgermeiſter und Rath der freien
Stadt Frankfurt fügen hiemit zu wiſſen: Wenn
ſchon in einem jeden wohlgeordneten Staate, ſo wie
auch in dem unſrigen, politiſche Verbindungen,
Vereine, Zuſammenkünfte, außerhalb der verfaſſungs-
mäßigen Corporationen, an ſich, als dem Zwecke des
Staats zuwider, unerlaubt ſind, ſo finden wir Uns,
beſonders in der dermaligen Zeit, wo ſich, veran-
laßt durch ähnliche Vorgänge in andren Ländern,
Verſammlungen, Verbindungen oder Vereine hier
bilden zu wollen ſcheinen, durch Unſre obrigkeitli-
chen Pflichten aufgefordert, löbliche Bürger- und
Einwohnerſchaft in hieſiger Stadt und deren Gebiet
dringend zu ermahnen, daran keinen Theil zu neh-
men. Je ernſter die gegenwärtige Zeit an die treue
Bewahrung der Stadtverfaſſung, an das Erhalten
des beſtehenden Guten mahnt, je mehr Wir mit ge-
ſammter löblicher Bürgerſchaft die bisherige Wohl-
fahrt und den glücklichen Beſtand unſres Freiſtaa-
tes der göttlichen Vorſehung verdanken, je mehr es
daher Pflicht jeden Bürgers iſt, dahin mitzuwirken,
daß an dem Beſtehenden nichts geändert werde, deſto
dringender finden Wir Uns bewogen, löbliche Bür-
ger- und Einwohnerſchaft in Stadt und Gebiet auf-
zufordern, der beſtehenden Stadtverfaſſung aufs Ge-
naueſte nachzuleben, und in ihrem erprobten Bür-
gerſinne ſelbſt thätig dahin mitzuwirken, daß Nie-
mand außer Acht laſſe, wie weiſe dieſe unſre Ver-
faſſung, die aus ſolchen Vereinen entſtehende Gefahr
von der Stadt abzuwenden, ſchon vor Jahrhunder-
ten beabſichtigt hat. Mit dergleichen Vereinen,
Verſammlungen und Verbindungen zu politiſchen
Zwecken iſt von ſelbſt jedes Ab- und Erkennungs-
zeichen, welches darauf Bezug hat, verboten, und
verhoffen Wir, daß jedermann ſich deſſen enthalten,
auch Andre davon abhalten werde. Namentlich for-
dern Wir jeden Hausvater, Vorſteher eines Ge-
ſchäfts, öffentliche und Privatlehrer auf, dahin mit-
zuwirken, daß ſie ihre Kinder, Pflegbefohlene, An-
gehörige, Geſchäfts-Untergebene und Schüler ihrer
Seits anhalten, ſich aller Theilnahme an den be-
zeichneten Vereinen, Verbindungen und Verſamm-
lungen hier und auswärts, in jeder Weiſe, ſo wie
des Tragens von hierauf bezüglichen Cocarden, und
ſonſtigen Ab- und Erkennungszeichen, namentlich von
den Farben ſchwarz, roth und Gold, als gänzlich
verboten zu enthalten, und ſolche auf die für das ge-
meine Wohl und ſie ſelbſt aus der Nichtbeachtung
dieſes Verbots entſtehenden Nachtheile aufmerkſam
zu machen. Beſchloſſen in Unſrer großen Rathsver-
ſammlung, den 5 Juni 1832.”


Jn dieſen Tagen haben wir wieder in der Nähe

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[[7]/0007] Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge- gen den Beſchluß ihrer Collegen proteſtirt. Die Bill ging noch an demſelben Abend ans Unterhaus zurück, wo, nach mattem Widerſpruche Einzelner, beſchloſſen wurde, ſie morgen (heute) in Erwägung zu ziehen. Heute Abend wurden die im Oberhauſe mit der Bill vorgenommenen, faſt nur die Form be- treffenden Veränderungen, im Unterhauſe beſtätigt. Es fehlt demnach nur die Königl. Sanction (as- sent), die aber erſt Donnerſtag oder Freitag, und zwar wohl nicht durch den König in Perſon, ſondern mittelſt einer Commiſſion ertheilt werden wird. Alles iſt ruhig. Kanonen- und Freudenſchüſſe wer- den gelöſt, Fahnen aufgepflanzt und freudige Maſſen begrüßen einander auf den Straßen. Geſtern im Unterhauſe ſetzte die Oppoſition dem Kanzler der Schatzkammer über mehrere Punkte ſehr hart zu. Man beſchuldigte ſeine Adminiſtra- tion, mehrere ihrer wichtigſten Verſprechungen nicht erfüllt zu haben. So fragte Hr. Goulburn, wie es zugehe, daß man ſeit 18 bis 19 Monaten für die- jenigen Zweige der Civil-Verwaltung, welche der Civil-Liſte abgenommen worden, keine Sorge ge- tragen habe? und Sir Robert Peel erinnerte an die Verheißung der Thronrede wegen Errichtung einer Municipal-Polizei im ganzen Lande. Lord Al- thorp entſchuldigte ſich mit den Umſtänden, und ver- ſprach, daß dieſe Gegenſtände noch in dieſer Seſſion vorkommen ſollten. Hr. Baring fragte, ob die Zah- lung der Zinſen der ruſſiſch-holländiſchen Anleihe noch in dieſer Seſſion legaliſirt werden ſolle? und ob es wahr ſey, daß die Regierung ſich verpflichtet habe, eine bedeutende Summe für die Einſetzung eines deutſchen Prinzen in Griechenland herzuge- ben? Lord Althorp erwiederte, Rußland habe ge- genwärtig die Trennung Belgiens von Holland zu- gegeben, und England habe eine neue Uebereinkunft über dieſen Gegenſtand mit Rußland abgeſchloſſen, die gleich nach der Ratification dem Hauſe vorge- legt werden ſolle; bis dahin ſolle die Zahlung die- ſer Zinſen ſuſpendirt werden. Die andre Frage wollte er, als noch in Unterhandlung ſtehend, nicht beanworten. Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge, war die ganze Expedition ſegelfertig und vermuthlich iſt ſie bereits an den Küſten von Portugal erſchienen. Man ſieht daher den nächſten Berichten aus Liſ- ſabon mit geſpannter Erwartung entgegen. Die Stimmung der Truppen in Portugal war ſehr ſchlecht, und ein ganzes Bataillon hat entwaffnet werden müſſen, weil es den Befehlen ſeines Anfüh- rers nicht gehorchen wollte. Karlsruhe, den 2 Juni. Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß der Freiherr v. Falkenſtein die Aufgabe ſeiner Miſ- ſion an den Hof von Wien auf eine befriedigende Weiſe gelöſt habe. Es ſoll ihm gelungen ſeyn, dem Wiener Cabinette die beruhigende Ueberzeugung von der hier im ganzen Lande offenkundigen Thatſache mitzutheilen, daß nirgends der Zuſtand der Ruhe und Geſetzlichkeit ungeſtörter, die wechſelſeitige Liebe und Treue zwiſchen Fürſt und Volk inniger und ungetrübter ſeyn könnten, als ſie jetzt bei uns in Baden unter der Herrſchaft der freien Preſſe ſind. Er ſoll gezeigt haben, daß gerade die Verletzung un- ſeres wichtigſten, verfaſſungsmäßigen Rechts eine entgegengeſetzte Stimmung hervorbringen dürfte, die leicht der öffentlichen Ruhe gefährlich werden könnte. Bonn, den 25 Mai. Die Studirenden wurden heute durch einen An- ſchlag des Profeſſors und Oberbibliothekars Welcker davon benachrichtigt, daß er in ſeinen amtlichen Functionen ſuspendirt ſey. — Dieſe Nachricht er- füllte ſeine zahlreichen Anhänger und Verehrer mit Beſtürzung und Trauer. Man vermuthet, der Grund dieſer Suspenſion ſey die von Welcker verfaßte Schrift über ſtändiſche Verfaſſung, die jedoch nichts Un- loyales enthalten ſoll, und ſelbſt den Beifall der- jenigen erlangt habe, die den König und ſein Haus aufrichtig lieben; auch ſey die Schrift in Preußen nicht verboten. Frankfurt, den 7 Juni. Vorgeſtern Abend iſt hier Nachfolgendes publicirt worden: “Wir Bürgermeiſter und Rath der freien Stadt Frankfurt fügen hiemit zu wiſſen: Wenn ſchon in einem jeden wohlgeordneten Staate, ſo wie auch in dem unſrigen, politiſche Verbindungen, Vereine, Zuſammenkünfte, außerhalb der verfaſſungs- mäßigen Corporationen, an ſich, als dem Zwecke des Staats zuwider, unerlaubt ſind, ſo finden wir Uns, beſonders in der dermaligen Zeit, wo ſich, veran- laßt durch ähnliche Vorgänge in andren Ländern, Verſammlungen, Verbindungen oder Vereine hier bilden zu wollen ſcheinen, durch Unſre obrigkeitli- chen Pflichten aufgefordert, löbliche Bürger- und Einwohnerſchaft in hieſiger Stadt und deren Gebiet dringend zu ermahnen, daran keinen Theil zu neh- men. Je ernſter die gegenwärtige Zeit an die treue Bewahrung der Stadtverfaſſung, an das Erhalten des beſtehenden Guten mahnt, je mehr Wir mit ge- ſammter löblicher Bürgerſchaft die bisherige Wohl- fahrt und den glücklichen Beſtand unſres Freiſtaa- tes der göttlichen Vorſehung verdanken, je mehr es daher Pflicht jeden Bürgers iſt, dahin mitzuwirken, daß an dem Beſtehenden nichts geändert werde, deſto dringender finden Wir Uns bewogen, löbliche Bür- ger- und Einwohnerſchaft in Stadt und Gebiet auf- zufordern, der beſtehenden Stadtverfaſſung aufs Ge- naueſte nachzuleben, und in ihrem erprobten Bür- gerſinne ſelbſt thätig dahin mitzuwirken, daß Nie- mand außer Acht laſſe, wie weiſe dieſe unſre Ver- faſſung, die aus ſolchen Vereinen entſtehende Gefahr von der Stadt abzuwenden, ſchon vor Jahrhunder- ten beabſichtigt hat. Mit dergleichen Vereinen, Verſammlungen und Verbindungen zu politiſchen Zwecken iſt von ſelbſt jedes Ab- und Erkennungs- zeichen, welches darauf Bezug hat, verboten, und verhoffen Wir, daß jedermann ſich deſſen enthalten, auch Andre davon abhalten werde. Namentlich for- dern Wir jeden Hausvater, Vorſteher eines Ge- ſchäfts, öffentliche und Privatlehrer auf, dahin mit- zuwirken, daß ſie ihre Kinder, Pflegbefohlene, An- gehörige, Geſchäfts-Untergebene und Schüler ihrer Seits anhalten, ſich aller Theilnahme an den be- zeichneten Vereinen, Verbindungen und Verſamm- lungen hier und auswärts, in jeder Weiſe, ſo wie des Tragens von hierauf bezüglichen Cocarden, und ſonſtigen Ab- und Erkennungszeichen, namentlich von den Farben ſchwarz, roth und Gold, als gänzlich verboten zu enthalten, und ſolche auf die für das ge- meine Wohl und ſie ſelbſt aus der Nichtbeachtung dieſes Verbots entſtehenden Nachtheile aufmerkſam zu machen. Beſchloſſen in Unſrer großen Rathsver- ſammlung, den 5 Juni 1832.” Marienwerder, den 16 Mai. Jn dieſen Tagen haben wir wieder in der Nähe

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Britt-Marie Schuster, Manuel Wille, Arnika Lutz: Bereitstellung der Texttranskription. (2014-09-26T11:04:13Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 137, Hamburg, 12. Juni 1832, S. [7]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1371206_1832/7>, abgerufen am 21.11.2024.