Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 137, Hamburg, 12. Juni 1832.[Spaltenumbruch]
Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge- Gestern im Unterhause setzte die Opposition dem Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge, Karlsruhe, den 2 Juni. Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß [Spaltenumbruch] Bonn, den 25 Mai. Die Studirenden wurden heute durch einen An- Frankfurt, den 7 Juni. Vorgestern Abend ist hier Nachfolgendes publicirt Marienwerder, den 16 Mai. Jn diesen Tagen haben wir wieder in der Nähe [Spaltenumbruch]
Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge- Geſtern im Unterhauſe ſetzte die Oppoſition dem Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge, Karlsruhe, den 2 Juni. Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß [Spaltenumbruch] Bonn, den 25 Mai. Die Studirenden wurden heute durch einen An- Frankfurt, den 7 Juni. Vorgeſtern Abend iſt hier Nachfolgendes publicirt Marienwerder, den 16 Mai. Jn dieſen Tagen haben wir wieder in der Nähe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jPoliticalNews"> <div type="jArticle"> <p><pb facs="#f0007" n="[7]"/><cb/> Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge-<lb/> gen den Beſchluß ihrer Collegen proteſtirt. Die<lb/> Bill ging noch an demſelben Abend ans Unterhaus<lb/> zurück, wo, nach mattem Widerſpruche Einzelner,<lb/> beſchloſſen wurde, ſie morgen (heute) in Erwägung<lb/> zu ziehen. 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Je ernſter die gegenwärtige Zeit an die treue<lb/> Bewahrung der Stadtverfaſſung, an das Erhalten<lb/> des beſtehenden Guten mahnt, je mehr Wir mit ge-<lb/> ſammter löblicher Bürgerſchaft die bisherige Wohl-<lb/> fahrt und den glücklichen Beſtand unſres Freiſtaa-<lb/> tes der göttlichen Vorſehung verdanken, je mehr es<lb/> daher Pflicht jeden Bürgers iſt, dahin mitzuwirken,<lb/> daß an dem Beſtehenden nichts geändert werde, deſto<lb/> dringender finden Wir Uns bewogen, löbliche Bür-<lb/> ger- und Einwohnerſchaft in Stadt und Gebiet auf-<lb/> zufordern, der beſtehenden Stadtverfaſſung aufs Ge-<lb/> naueſte nachzuleben, und in ihrem erprobten Bür-<lb/> gerſinne ſelbſt thätig dahin mitzuwirken, daß Nie-<lb/> mand außer Acht laſſe, wie weiſe dieſe unſre Ver-<lb/> faſſung, die aus ſolchen Vereinen entſtehende Gefahr<lb/> von der Stadt abzuwenden, ſchon vor Jahrhunder-<lb/> ten beabſichtigt hat. 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Herzoge v. Cumberland gleich nach ihm, haben ge-
gen den Beſchluß ihrer Collegen proteſtirt. Die
Bill ging noch an demſelben Abend ans Unterhaus
zurück, wo, nach mattem Widerſpruche Einzelner,
beſchloſſen wurde, ſie morgen (heute) in Erwägung
zu ziehen. Heute Abend wurden die im Oberhauſe
mit der Bill vorgenommenen, faſt nur die Form be-
treffenden Veränderungen, im Unterhauſe beſtätigt.
Es fehlt demnach nur die Königl. Sanction (as-
sent), die aber erſt Donnerſtag oder Freitag, und
zwar wohl nicht durch den König in Perſon, ſondern
mittelſt einer Commiſſion ertheilt werden wird.
Alles iſt ruhig. Kanonen- und Freudenſchüſſe wer-
den gelöſt, Fahnen aufgepflanzt und freudige Maſſen
begrüßen einander auf den Straßen.
Geſtern im Unterhauſe ſetzte die Oppoſition dem
Kanzler der Schatzkammer über mehrere Punkte
ſehr hart zu. Man beſchuldigte ſeine Adminiſtra-
tion, mehrere ihrer wichtigſten Verſprechungen nicht
erfüllt zu haben. So fragte Hr. Goulburn, wie
es zugehe, daß man ſeit 18 bis 19 Monaten für die-
jenigen Zweige der Civil-Verwaltung, welche der
Civil-Liſte abgenommen worden, keine Sorge ge-
tragen habe? und Sir Robert Peel erinnerte an die
Verheißung der Thronrede wegen Errichtung einer
Municipal-Polizei im ganzen Lande. Lord Al-
thorp entſchuldigte ſich mit den Umſtänden, und ver-
ſprach, daß dieſe Gegenſtände noch in dieſer Seſſion
vorkommen ſollten. Hr. Baring fragte, ob die Zah-
lung der Zinſen der ruſſiſch-holländiſchen Anleihe
noch in dieſer Seſſion legaliſirt werden ſolle? und
ob es wahr ſey, daß die Regierung ſich verpflichtet
habe, eine bedeutende Summe für die Einſetzung
eines deutſchen Prinzen in Griechenland herzuge-
ben? Lord Althorp erwiederte, Rußland habe ge-
genwärtig die Trennung Belgiens von Holland zu-
gegeben, und England habe eine neue Uebereinkunft
über dieſen Gegenſtand mit Rußland abgeſchloſſen,
die gleich nach der Ratification dem Hauſe vorge-
legt werden ſolle; bis dahin ſolle die Zahlung die-
ſer Zinſen ſuſpendirt werden. Die andre Frage
wollte er, als noch in Unterhandlung ſtehend, nicht
beanworten.
Nachrichten aus den Azoren vom 19 v. M. zufolge,
war die ganze Expedition ſegelfertig und vermuthlich
iſt ſie bereits an den Küſten von Portugal erſchienen.
Man ſieht daher den nächſten Berichten aus Liſ-
ſabon mit geſpannter Erwartung entgegen. Die
Stimmung der Truppen in Portugal war ſehr
ſchlecht, und ein ganzes Bataillon hat entwaffnet
werden müſſen, weil es den Befehlen ſeines Anfüh-
rers nicht gehorchen wollte.
Karlsruhe, den 2 Juni.
Man vernimmt aus glaubwürdiger Quelle, daß
der Freiherr v. Falkenſtein die Aufgabe ſeiner Miſ-
ſion an den Hof von Wien auf eine befriedigende
Weiſe gelöſt habe. Es ſoll ihm gelungen ſeyn, dem
Wiener Cabinette die beruhigende Ueberzeugung von
der hier im ganzen Lande offenkundigen Thatſache
mitzutheilen, daß nirgends der Zuſtand der Ruhe
und Geſetzlichkeit ungeſtörter, die wechſelſeitige Liebe
und Treue zwiſchen Fürſt und Volk inniger und
ungetrübter ſeyn könnten, als ſie jetzt bei uns in
Baden unter der Herrſchaft der freien Preſſe ſind.
Er ſoll gezeigt haben, daß gerade die Verletzung un-
ſeres wichtigſten, verfaſſungsmäßigen Rechts eine
entgegengeſetzte Stimmung hervorbringen dürfte, die
leicht der öffentlichen Ruhe gefährlich werden könnte.
Bonn, den 25 Mai.
Die Studirenden wurden heute durch einen An-
ſchlag des Profeſſors und Oberbibliothekars Welcker
davon benachrichtigt, daß er in ſeinen amtlichen
Functionen ſuspendirt ſey. — Dieſe Nachricht er-
füllte ſeine zahlreichen Anhänger und Verehrer mit
Beſtürzung und Trauer. Man vermuthet, der Grund
dieſer Suspenſion ſey die von Welcker verfaßte Schrift
über ſtändiſche Verfaſſung, die jedoch nichts Un-
loyales enthalten ſoll, und ſelbſt den Beifall der-
jenigen erlangt habe, die den König und ſein Haus
aufrichtig lieben; auch ſey die Schrift in Preußen
nicht verboten.
Frankfurt, den 7 Juni.
Vorgeſtern Abend iſt hier Nachfolgendes publicirt
worden: “Wir Bürgermeiſter und Rath der freien
Stadt Frankfurt fügen hiemit zu wiſſen: Wenn
ſchon in einem jeden wohlgeordneten Staate, ſo wie
auch in dem unſrigen, politiſche Verbindungen,
Vereine, Zuſammenkünfte, außerhalb der verfaſſungs-
mäßigen Corporationen, an ſich, als dem Zwecke des
Staats zuwider, unerlaubt ſind, ſo finden wir Uns,
beſonders in der dermaligen Zeit, wo ſich, veran-
laßt durch ähnliche Vorgänge in andren Ländern,
Verſammlungen, Verbindungen oder Vereine hier
bilden zu wollen ſcheinen, durch Unſre obrigkeitli-
chen Pflichten aufgefordert, löbliche Bürger- und
Einwohnerſchaft in hieſiger Stadt und deren Gebiet
dringend zu ermahnen, daran keinen Theil zu neh-
men. Je ernſter die gegenwärtige Zeit an die treue
Bewahrung der Stadtverfaſſung, an das Erhalten
des beſtehenden Guten mahnt, je mehr Wir mit ge-
ſammter löblicher Bürgerſchaft die bisherige Wohl-
fahrt und den glücklichen Beſtand unſres Freiſtaa-
tes der göttlichen Vorſehung verdanken, je mehr es
daher Pflicht jeden Bürgers iſt, dahin mitzuwirken,
daß an dem Beſtehenden nichts geändert werde, deſto
dringender finden Wir Uns bewogen, löbliche Bür-
ger- und Einwohnerſchaft in Stadt und Gebiet auf-
zufordern, der beſtehenden Stadtverfaſſung aufs Ge-
naueſte nachzuleben, und in ihrem erprobten Bür-
gerſinne ſelbſt thätig dahin mitzuwirken, daß Nie-
mand außer Acht laſſe, wie weiſe dieſe unſre Ver-
faſſung, die aus ſolchen Vereinen entſtehende Gefahr
von der Stadt abzuwenden, ſchon vor Jahrhunder-
ten beabſichtigt hat. Mit dergleichen Vereinen,
Verſammlungen und Verbindungen zu politiſchen
Zwecken iſt von ſelbſt jedes Ab- und Erkennungs-
zeichen, welches darauf Bezug hat, verboten, und
verhoffen Wir, daß jedermann ſich deſſen enthalten,
auch Andre davon abhalten werde. Namentlich for-
dern Wir jeden Hausvater, Vorſteher eines Ge-
ſchäfts, öffentliche und Privatlehrer auf, dahin mit-
zuwirken, daß ſie ihre Kinder, Pflegbefohlene, An-
gehörige, Geſchäfts-Untergebene und Schüler ihrer
Seits anhalten, ſich aller Theilnahme an den be-
zeichneten Vereinen, Verbindungen und Verſamm-
lungen hier und auswärts, in jeder Weiſe, ſo wie
des Tragens von hierauf bezüglichen Cocarden, und
ſonſtigen Ab- und Erkennungszeichen, namentlich von
den Farben ſchwarz, roth und Gold, als gänzlich
verboten zu enthalten, und ſolche auf die für das ge-
meine Wohl und ſie ſelbſt aus der Nichtbeachtung
dieſes Verbots entſtehenden Nachtheile aufmerkſam
zu machen. Beſchloſſen in Unſrer großen Rathsver-
ſammlung, den 5 Juni 1832.”
Marienwerder, den 16 Mai.
Jn dieſen Tagen haben wir wieder in der Nähe
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(2014-09-26T11:04:13Z)
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