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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 136, Hamburg, 9. Juni 1832.

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[Spaltenumbruch] desselben Ordens ernannt worden. -- Dem Moni-
teur
zufolge, bleibt Hr. van de Weyer fortwährend
am brittischen Hofe und bei der Conferenz beglau-
bigt, und es heißt, er werde am 7 d. dahin abge-
hen. -- Gestern ist ein neues Protokoll vom 29 Mai
(No. 61 oder 62) hier eingegangen. Der hollän-
dische Bevollmächtigte zeigt an, sein Souverän sey
bereit, Hrn. Thorn, gegen Auswechselung der Tor-
nacoschen Gefangenen freizugeben. Nach reiflicher
Erwägung dieser Mittheilung bezeigt die Conferenz
ihr höchliches Erstaunen, daß der König der Nieder-
lande die anfangs von ihm desavouirte Entführung
des Hrn. Thorn so unbedingt gut heiße und mit der
Verhaftung der Jndividuen von der Tornacoschen
Bande gleichstelle, welche Gleichstellung die Conferenz
niemals aufzustellen gemeint, und in welcher Hin-
sicht der Sinn des Protokolls No. 60 mißverstan-
den sey. Schließlich verlangt die Conferenz aufs
Eindringlichste und Ernstlichste die unbedingte und
unvorzügliche Freilassung des Hrn. Thorn, unter
Vorbehalt, später ihre guten Dienste zu verwenden,
um die belgische Regierung im Jnteresse des Frie-
dens und der Menschlichkeit zur Freilassung der ge-
dachten Jndividuen zu bewegen.


Fast gleichzeitig ist in mehreren Blättern von ver-
schiedenen Seiten her die Nachricht gegeben, daß
demnächst das achte Armeecorps des deutschen Bun-
des zusammengezogen und in den Breisgau verlegt
werden würde, so wie auch österreichische Truppen
die Pfalz besetzen sollen. Diese Angaben sind durch-
aus erdichtet. Wir müssen unsre Leser, wie schon
bei früherer Gelegenheit, bitten, dergleichen Gerüch-
ten keinen Glauben zu schenken, denn sie werden
offenbar erfunden, um Furcht einzujagen, und da-
durch Aufregung in den Gemüthern ruhiger Bürger
zu erzeugen. (Karlsr. Ztg.)


Nach dem §. 35 der kurhessischen Verfassungs-Ur-
kunde steht es den einzelnen Unterthanen, so wie
ganzen Körperschaften und Gemeinden frei, ihre
Wünsche und Bitten auf gesetzlichem Wege zu be-
rathen und vorzubringen. Vorigen Montag, den
28 v. M., war daher eine allgemeine Versammlung
der hiesigen Bürger und Einwohner angesagt, um
bei herannahendem Schlusse des Landtages, welcher
die Nichterscheinung der von den Ständen berathenen,
zur Entwickelung unsrer Verfassung nothwendigen
organischen Gesetze besorgen läßt, die Maaßregeln
in Erwägung zu ziehen, welche unter den obwal-
tenden Umständen zu ergreifen zweckmäßig seyn dürf-
ten. Diese Versammlung hatte im Garten-Locale
des Hrn. Oesterreich, nahe vor dem holländischen
Thore, statt, und es hatten sich Personen aus allen
Klassen der Bürgerschaft, wohl ein Paar Tausend
an der Zahl, zu diesem Ende dort eingefunden. Die
Folge war, daß die Einreichung einer Addresse an
die Stände-Versammlung beschlossen wurde, die ge-
genwärtig in lithographirten Abschriften beim hie-
sigen Publicum zur Unterschrift circulirt, und wört-
lich also lautet:

"Als uns in hart bedrängter Zeit zwischen den
Stürmen drohender Anarchie und des Despotismus
unsre Verfassung als ein Stern besserer Zukunft er-
schien, da gab sich jeder Freund des Vaterlandes
[Spaltenumbruch] der freudigen Hoffnung hin, daß mit derselben auch
das Ziel unsrer Leiden erreicht seyn, und eine wohl-
meinende Staatsregierung, welche die Noth des
Volkes und die Mittel, derselben abzuhelfen, rich-
tig erkannt hatte, auch ihre Kräfte aufbieten werde,
um die segensreichen Früchte des von Fürst und Volk
beschworenen Staats-Grundgesetzes in allen seinen
Theilen zur Reife zu bringen. Aber trüglich war
unsre Hoffnung; man vermißte ein kräftiges Stre-
ben, verjährten Mißbräuchen abzuhelfen, die Ver-
heißungen der Verfassung und die in dem Landtags-
Abschiede vom 9 März 1831 zugesicherten Gesetze zu
verwirklichen. Von allen zur Vollziehung der Ver-
fassung nothwendigen Gesetzen trat nach 14monat-
licher Berathung mit den Ständen nicht ein ein-
ziges in's Leben, und Täuschung mancher gerechten
Erwartung steigerte mit jedem Tage die allgemeine
Unzufriedenheit. Der entschiedene Widerstand, wel-
chen die Minister allen unter Zustimmung der öffent-
lichen Meinung von den Ständen in Vorschlag ge-
brachten Verbesserungen organischer Gesetze entge-
gensetzten, die Verzögerung bei der Ertheilung
andrer, längst berathener Gesetze bestätigte immer
mehr unsre Ueberzeugung, daß die betreffenden Mi-
nisterial-Vorstände die öffentliche Meinung nicht
anerkannt oder ihr das Gehör versagt, daß man
überhaupt von Seiten der Staatsregierung die mo-
ralische Kraft und Geisteskraft eines Gesetz und
Ordnung liebenden, aber nach bürgerlicher Frei-
heit dürstenden Volkes zu verkennen wage. Wahr-
lich, es ist die höchste Zeit, daß die Freunde des
Vaterlandes und der Verfassung der Staatsregie-
rung diesen Wahn benehmen, damit nicht vor so
betrübenden Erscheinungen mit steigender Noth und
sinkendem Vertrauen auch die Hoffnung eines bes-
seren Zustandes verschwinden und die Bande der
Gesetze zerreißen mögen. -- Unstreitig hat das hes-
sische Volk ein heiliges Recht, die alsbaldige Voll-
ziehung der gemeinschaftlich beschwornen Verfassung
zu verlangen, und die Staatsregierung die eben so
unabweisliche Pflicht, die in dieser Hinsicht im
Landtags-Abschiede vom 9 März 1831 gemachte Zu-
sicherung zu erfüllen. -- Jn dem Falle aber, wenn
die längere Fortdauer des jetzigen Zustandes die trau-
rigste Zukunft, ja die Auflösung der geselligen Ord-
nung selbst befürchten läßt, dürfen die Landstände
kein verfassungsmäßiges Mittel unversucht lassen,
um die Uebel eines solchen Zustandes von Fürst und
Volk abzuwenden. -- Jn der Ueberzeugung, daß
unsre Stände die öffentliche Stimme der Wahrheit
nicht verkennen, und die gebieterische Nothwendig-
keit, kraftvoll einzuschreiten, erkennen werden, bit-
ten wir ehrfurchtsvoll:

es wolle derselben gefallen, kraft der ihr in Ge-
mäßheit des §. 143 zustehenden Befugniß, so-
wohl die zur Abschließung des Staats-Grund-
Etats noch erforderlichen Fonds, als auch die
Erhebung der nach §. 160 vorläufig erhobenen
Steuern über die Dauer dieses Landtages so
lange zu verweigern, bis sämmtliche von den
Ständen und der Staatsregierung bereits be-
rathenen, und zur Beschlußnahme der letzteren
vorliegenden organischen Gesetze, in Gemäßheit
der im §. 100 ausgesprochenen ständischen Ver-
pflichtung, die verantwortlichen Ministerial-Vor-
stände wegen Verletzung ihrer amtlichen Ver-
pflichtungen in den Anklagestand zu versetzen und

[Spaltenumbruch] deſſelben Ordens ernannt worden. — Dem Moni-
teur
zufolge, bleibt Hr. van de Weyer fortwährend
am brittiſchen Hofe und bei der Conferenz beglau-
bigt, und es heißt, er werde am 7 d. dahin abge-
hen. — Geſtern iſt ein neues Protokoll vom 29 Mai
(No. 61 oder 62) hier eingegangen. Der hollän-
diſche Bevollmächtigte zeigt an, ſein Souverän ſey
bereit, Hrn. Thorn, gegen Auswechſelung der Tor-
nacoſchen Gefangenen freizugeben. Nach reiflicher
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ihr höchliches Erſtaunen, daß der König der Nieder-
lande die anfangs von ihm desavouirte Entführung
des Hrn. Thorn ſo unbedingt gut heiße und mit der
Verhaftung der Jndividuen von der Tornacoſchen
Bande gleichſtelle, welche Gleichſtellung die Conferenz
niemals aufzuſtellen gemeint, und in welcher Hin-
ſicht der Sinn des Protokolls No. 60 mißverſtan-
den ſey. Schließlich verlangt die Conferenz aufs
Eindringlichſte und Ernſtlichſte die unbedingte und
unvorzügliche Freilaſſung des Hrn. Thorn, unter
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um die belgiſche Regierung im Jntereſſe des Frie-
dens und der Menſchlichkeit zur Freilaſſung der ge-
dachten Jndividuen zu bewegen.


Faſt gleichzeitig iſt in mehreren Blättern von ver-
ſchiedenen Seiten her die Nachricht gegeben, daß
demnächſt das achte Armeecorps des deutſchen Bun-
des zuſammengezogen und in den Breisgau verlegt
werden würde, ſo wie auch öſterreichiſche Truppen
die Pfalz beſetzen ſollen. Dieſe Angaben ſind durch-
aus erdichtet. Wir müſſen unſre Leſer, wie ſchon
bei früherer Gelegenheit, bitten, dergleichen Gerüch-
ten keinen Glauben zu ſchenken, denn ſie werden
offenbar erfunden, um Furcht einzujagen, und da-
durch Aufregung in den Gemüthern ruhiger Bürger
zu erzeugen. (Karlsr. Ztg.)


Nach dem §. 35 der kurheſſiſchen Verfaſſungs-Ur-
kunde ſteht es den einzelnen Unterthanen, ſo wie
ganzen Körperſchaften und Gemeinden frei, ihre
Wünſche und Bitten auf geſetzlichem Wege zu be-
rathen und vorzubringen. Vorigen Montag, den
28 v. M., war daher eine allgemeine Verſammlung
der hieſigen Bürger und Einwohner angeſagt, um
bei herannahendem Schluſſe des Landtages, welcher
die Nichterſcheinung der von den Ständen berathenen,
zur Entwickelung unſrer Verfaſſung nothwendigen
organiſchen Geſetze beſorgen läßt, die Maaßregeln
in Erwägung zu ziehen, welche unter den obwal-
tenden Umſtänden zu ergreifen zweckmäßig ſeyn dürf-
ten. Dieſe Verſammlung hatte im Garten-Locale
des Hrn. Oeſterreich, nahe vor dem holländiſchen
Thore, ſtatt, und es hatten ſich Perſonen aus allen
Klaſſen der Bürgerſchaft, wohl ein Paar Tauſend
an der Zahl, zu dieſem Ende dort eingefunden. Die
Folge war, daß die Einreichung einer Addreſſe an
die Stände-Verſammlung beſchloſſen wurde, die ge-
genwärtig in lithographirten Abſchriften beim hie-
ſigen Publicum zur Unterſchrift circulirt, und wört-
lich alſo lautet:

“Als uns in hart bedrängter Zeit zwiſchen den
Stürmen drohender Anarchie und des Despotismus
unſre Verfaſſung als ein Stern beſſerer Zukunft er-
ſchien, da gab ſich jeder Freund des Vaterlandes
[Spaltenumbruch] der freudigen Hoffnung hin, daß mit derſelben auch
das Ziel unſrer Leiden erreicht ſeyn, und eine wohl-
meinende Staatsregierung, welche die Noth des
Volkes und die Mittel, derſelben abzuhelfen, rich-
tig erkannt hatte, auch ihre Kräfte aufbieten werde,
um die ſegensreichen Früchte des von Fürſt und Volk
beſchworenen Staats-Grundgeſetzes in allen ſeinen
Theilen zur Reife zu bringen. Aber trüglich war
unſre Hoffnung; man vermißte ein kräftiges Stre-
ben, verjährten Mißbräuchen abzuhelfen, die Ver-
heißungen der Verfaſſung und die in dem Landtags-
Abſchiede vom 9 März 1831 zugeſicherten Geſetze zu
verwirklichen. Von allen zur Vollziehung der Ver-
faſſung nothwendigen Geſetzen trat nach 14monat-
licher Berathung mit den Ständen nicht ein ein-
ziges in’s Leben, und Täuſchung mancher gerechten
Erwartung ſteigerte mit jedem Tage die allgemeine
Unzufriedenheit. Der entſchiedene Widerſtand, wel-
chen die Miniſter allen unter Zuſtimmung der öffent-
lichen Meinung von den Ständen in Vorſchlag ge-
brachten Verbeſſerungen organiſcher Geſetze entge-
genſetzten, die Verzögerung bei der Ertheilung
andrer, längſt berathener Geſetze beſtätigte immer
mehr unſre Ueberzeugung, daß die betreffenden Mi-
niſterial-Vorſtände die öffentliche Meinung nicht
anerkannt oder ihr das Gehör verſagt, daß man
überhaupt von Seiten der Staatsregierung die mo-
raliſche Kraft und Geiſteskraft eines Geſetz und
Ordnung liebenden, aber nach bürgerlicher Frei-
heit dürſtenden Volkes zu verkennen wage. Wahr-
lich, es iſt die höchſte Zeit, daß die Freunde des
Vaterlandes und der Verfaſſung der Staatsregie-
rung dieſen Wahn benehmen, damit nicht vor ſo
betrübenden Erſcheinungen mit ſteigender Noth und
ſinkendem Vertrauen auch die Hoffnung eines beſ-
ſeren Zuſtandes verſchwinden und die Bande der
Geſetze zerreißen mögen. — Unſtreitig hat das heſ-
ſiſche Volk ein heiliges Recht, die alsbaldige Voll-
ziehung der gemeinſchaftlich beſchwornen Verfaſſung
zu verlangen, und die Staatsregierung die eben ſo
unabweisliche Pflicht, die in dieſer Hinſicht im
Landtags-Abſchiede vom 9 März 1831 gemachte Zu-
ſicherung zu erfüllen. — Jn dem Falle aber, wenn
die längere Fortdauer des jetzigen Zuſtandes die trau-
rigſte Zukunft, ja die Auflöſung der geſelligen Ord-
nung ſelbſt befürchten läßt, dürfen die Landſtände
kein verfaſſungsmäßiges Mittel unverſucht laſſen,
um die Uebel eines ſolchen Zuſtandes von Fürſt und
Volk abzuwenden. — Jn der Ueberzeugung, daß
unſre Stände die öffentliche Stimme der Wahrheit
nicht verkennen, und die gebieteriſche Nothwendig-
keit, kraftvoll einzuſchreiten, erkennen werden, bit-
ten wir ehrfurchtsvoll:

es wolle derſelben gefallen, kraft der ihr in Ge-
mäßheit des §. 143 zuſtehenden Befugniß, ſo-
wohl die zur Abſchließung des Staats-Grund-
Etats noch erforderlichen Fonds, als auch die
Erhebung der nach §. 160 vorläufig erhobenen
Steuern über die Dauer dieſes Landtages ſo
lange zu verweigern, bis ſämmtliche von den
Ständen und der Staatsregierung bereits be-
rathenen, und zur Beſchlußnahme der letzteren
vorliegenden organiſchen Geſetze, in Gemäßheit
der im §. 100 ausgeſprochenen ſtändiſchen Ver-
pflichtung, die verantwortlichen Miniſterial-Vor-
ſtände wegen Verletzung ihrer amtlichen Ver-
pflichtungen in den Anklageſtand zu verſetzen und

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[[3]/0003] deſſelben Ordens ernannt worden. — Dem Moni- teur zufolge, bleibt Hr. van de Weyer fortwährend am brittiſchen Hofe und bei der Conferenz beglau- bigt, und es heißt, er werde am 7 d. dahin abge- hen. — Geſtern iſt ein neues Protokoll vom 29 Mai (No. 61 oder 62) hier eingegangen. Der hollän- diſche Bevollmächtigte zeigt an, ſein Souverän ſey bereit, Hrn. Thorn, gegen Auswechſelung der Tor- nacoſchen Gefangenen freizugeben. Nach reiflicher Erwägung dieſer Mittheilung bezeigt die Conferenz ihr höchliches Erſtaunen, daß der König der Nieder- lande die anfangs von ihm desavouirte Entführung des Hrn. Thorn ſo unbedingt gut heiße und mit der Verhaftung der Jndividuen von der Tornacoſchen Bande gleichſtelle, welche Gleichſtellung die Conferenz niemals aufzuſtellen gemeint, und in welcher Hin- ſicht der Sinn des Protokolls No. 60 mißverſtan- den ſey. Schließlich verlangt die Conferenz aufs Eindringlichſte und Ernſtlichſte die unbedingte und unvorzügliche Freilaſſung des Hrn. Thorn, unter Vorbehalt, ſpäter ihre guten Dienſte zu verwenden, um die belgiſche Regierung im Jntereſſe des Frie- dens und der Menſchlichkeit zur Freilaſſung der ge- dachten Jndividuen zu bewegen. Karlsruhe, den 3 Juni. Faſt gleichzeitig iſt in mehreren Blättern von ver- ſchiedenen Seiten her die Nachricht gegeben, daß demnächſt das achte Armeecorps des deutſchen Bun- des zuſammengezogen und in den Breisgau verlegt werden würde, ſo wie auch öſterreichiſche Truppen die Pfalz beſetzen ſollen. Dieſe Angaben ſind durch- aus erdichtet. Wir müſſen unſre Leſer, wie ſchon bei früherer Gelegenheit, bitten, dergleichen Gerüch- ten keinen Glauben zu ſchenken, denn ſie werden offenbar erfunden, um Furcht einzujagen, und da- durch Aufregung in den Gemüthern ruhiger Bürger zu erzeugen. (Karlsr. Ztg.) Kaſſel, den 1 Juni. Nach dem §. 35 der kurheſſiſchen Verfaſſungs-Ur- kunde ſteht es den einzelnen Unterthanen, ſo wie ganzen Körperſchaften und Gemeinden frei, ihre Wünſche und Bitten auf geſetzlichem Wege zu be- rathen und vorzubringen. Vorigen Montag, den 28 v. M., war daher eine allgemeine Verſammlung der hieſigen Bürger und Einwohner angeſagt, um bei herannahendem Schluſſe des Landtages, welcher die Nichterſcheinung der von den Ständen berathenen, zur Entwickelung unſrer Verfaſſung nothwendigen organiſchen Geſetze beſorgen läßt, die Maaßregeln in Erwägung zu ziehen, welche unter den obwal- tenden Umſtänden zu ergreifen zweckmäßig ſeyn dürf- ten. Dieſe Verſammlung hatte im Garten-Locale des Hrn. Oeſterreich, nahe vor dem holländiſchen Thore, ſtatt, und es hatten ſich Perſonen aus allen Klaſſen der Bürgerſchaft, wohl ein Paar Tauſend an der Zahl, zu dieſem Ende dort eingefunden. Die Folge war, daß die Einreichung einer Addreſſe an die Stände-Verſammlung beſchloſſen wurde, die ge- genwärtig in lithographirten Abſchriften beim hie- ſigen Publicum zur Unterſchrift circulirt, und wört- lich alſo lautet: “Als uns in hart bedrängter Zeit zwiſchen den Stürmen drohender Anarchie und des Despotismus unſre Verfaſſung als ein Stern beſſerer Zukunft er- ſchien, da gab ſich jeder Freund des Vaterlandes der freudigen Hoffnung hin, daß mit derſelben auch das Ziel unſrer Leiden erreicht ſeyn, und eine wohl- meinende Staatsregierung, welche die Noth des Volkes und die Mittel, derſelben abzuhelfen, rich- tig erkannt hatte, auch ihre Kräfte aufbieten werde, um die ſegensreichen Früchte des von Fürſt und Volk beſchworenen Staats-Grundgeſetzes in allen ſeinen Theilen zur Reife zu bringen. Aber trüglich war unſre Hoffnung; man vermißte ein kräftiges Stre- ben, verjährten Mißbräuchen abzuhelfen, die Ver- heißungen der Verfaſſung und die in dem Landtags- Abſchiede vom 9 März 1831 zugeſicherten Geſetze zu verwirklichen. Von allen zur Vollziehung der Ver- faſſung nothwendigen Geſetzen trat nach 14monat- licher Berathung mit den Ständen nicht ein ein- ziges in’s Leben, und Täuſchung mancher gerechten Erwartung ſteigerte mit jedem Tage die allgemeine Unzufriedenheit. Der entſchiedene Widerſtand, wel- chen die Miniſter allen unter Zuſtimmung der öffent- lichen Meinung von den Ständen in Vorſchlag ge- brachten Verbeſſerungen organiſcher Geſetze entge- genſetzten, die Verzögerung bei der Ertheilung andrer, längſt berathener Geſetze beſtätigte immer mehr unſre Ueberzeugung, daß die betreffenden Mi- niſterial-Vorſtände die öffentliche Meinung nicht anerkannt oder ihr das Gehör verſagt, daß man überhaupt von Seiten der Staatsregierung die mo- raliſche Kraft und Geiſteskraft eines Geſetz und Ordnung liebenden, aber nach bürgerlicher Frei- heit dürſtenden Volkes zu verkennen wage. Wahr- lich, es iſt die höchſte Zeit, daß die Freunde des Vaterlandes und der Verfaſſung der Staatsregie- rung dieſen Wahn benehmen, damit nicht vor ſo betrübenden Erſcheinungen mit ſteigender Noth und ſinkendem Vertrauen auch die Hoffnung eines beſ- ſeren Zuſtandes verſchwinden und die Bande der Geſetze zerreißen mögen. — Unſtreitig hat das heſ- ſiſche Volk ein heiliges Recht, die alsbaldige Voll- ziehung der gemeinſchaftlich beſchwornen Verfaſſung zu verlangen, und die Staatsregierung die eben ſo unabweisliche Pflicht, die in dieſer Hinſicht im Landtags-Abſchiede vom 9 März 1831 gemachte Zu- ſicherung zu erfüllen. — Jn dem Falle aber, wenn die längere Fortdauer des jetzigen Zuſtandes die trau- rigſte Zukunft, ja die Auflöſung der geſelligen Ord- nung ſelbſt befürchten läßt, dürfen die Landſtände kein verfaſſungsmäßiges Mittel unverſucht laſſen, um die Uebel eines ſolchen Zuſtandes von Fürſt und Volk abzuwenden. — Jn der Ueberzeugung, daß unſre Stände die öffentliche Stimme der Wahrheit nicht verkennen, und die gebieteriſche Nothwendig- keit, kraftvoll einzuſchreiten, erkennen werden, bit- ten wir ehrfurchtsvoll: es wolle derſelben gefallen, kraft der ihr in Ge- mäßheit des §. 143 zuſtehenden Befugniß, ſo- wohl die zur Abſchließung des Staats-Grund- Etats noch erforderlichen Fonds, als auch die Erhebung der nach §. 160 vorläufig erhobenen Steuern über die Dauer dieſes Landtages ſo lange zu verweigern, bis ſämmtliche von den Ständen und der Staatsregierung bereits be- rathenen, und zur Beſchlußnahme der letzteren vorliegenden organiſchen Geſetze, in Gemäßheit der im §. 100 ausgeſprochenen ſtändiſchen Ver- pflichtung, die verantwortlichen Miniſterial-Vor- ſtände wegen Verletzung ihrer amtlichen Ver- pflichtungen in den Anklageſtand zu verſetzen und

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 136, Hamburg, 9. Juni 1832, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1360906_1832/3>, abgerufen am 21.11.2024.