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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 108, Hamburg, 5. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] Theil desselben, hat ein Recht auf Unterstützung,
nicht allein in seiner besonderen Existenz, sondern
auch in seiner Verbindung mit Schleswig. Die be-
nachbarten deutschen Staaten haben bereitwillig ihren
Beistand zugesagt. Es bleibt noch abzuwarten,
ob die Regierung Sr. Maj. des Königs von Däne-
mark durch diese Schritte dahin gebracht werden wird,
die Ungerechtigkeit und die gefährliche Natur ihres
Verfahrens in Betracht zu nehmen, und ob sie sich
vermögen lassen wird, dem Herzoge dieser Lande die
Freiheit zu geben, deren er bedarf, um die Rechte der
Herzogthümer anzuerkennen und zu gewährleisten.

Aber sollten unsere Erwartungen in dieser Hin-
sicht getäuscht werden, sollte der Krieg zwischen den
Herzogthümern und Dänemark entscheiden müssen,
dann, sind wir überzeugt, wird die Regierung J. M.
der Königin von Großbrittannien die Sache der deut-
schen Herzogthümer unterstützen und fördern und wird
sie nicht dulden, daß die kaufmännische Verbindung
zwischen beiden Ländern unterbrochen werde.


Die provisorische Regierung.
Beseler. Prinz von Schleswig-Holstein.
Reventlow-Preetz. Schmidt. Bremer.
Olshausen.



Danksagungen.

Hamburgs und Altonas edeln Einwohnern finde
ich mich gedrungen, wenngleich nicht als Vertreter
des Landes, so doch als Vorstand des Departements,
dem der Edelmuth von Hamburgs und Altonas Ein-
wohnern zunächst bekannt ist -- vorläufig den wärm-
sten und aufrichtigsten Dank zu sagen für die vielen,
vielen Sendungen, mit denen Sie uns so treulich
unterstützten. Es ist in den letzten Wochen kein Bahn-
zug angekommen, der nicht Spenden aller Art in so
reichlichem Maaße brachte, daß zum Empfange und
zur Vertheilung ein eigenes Comptoir hat errichtet
werden müssen. Könnten die edlen Geber einmal
durch die Lazarethe wandeln, und sehen, wie deutsche
Krieger jeglichen Ranges, die ihr Blut, zum Theil
ihre Gesundheit auf Lebenszeit, im Kampf f[ü]r Deutsch-
lands Recht und Ehre geopfert haben, erquickt wer-
den, wie sie, oft zu schwach, um zu sprechen, die Hand
streicheln, die ihnen die Labung reicht, -- sie würden
den schönsten Lohn in einer Dankbarkeit finden, die
Worte nicht auszudrücken vermögen. Darum: Dank
euch, biedere Männer und edle Frauen! Gott, der
bisher unserer gerechten Sache so sichtbar seinen Bei-
stand verlieh, lohne auch euch mit seinem schönsten
Segen! Kriegsdepartement.

   Krohn, General-Major.



Zufolge einer Anzeige des General-Kriegs-Commis-
sariats hieselbst sind, namentlich von Hamburg und
Altona, viele an den Etatsrath Langenbeck gerichtete
Sendungen von Lazarethgegenständen aller Art ein-
gegangen.

Den Absendern dieser Gegenstände, deren Namen
und Wohnorte aus den begleitenden Frachtbriefen
nicht deutlich zu ersehen sind, fühlt die provisorische
Regierung sich verpflichtet, ihren warmen Dank für
das durch die gedachten Sendungen an den Tag ge-
legte Jnteresse an der Sache Schleswig-Holsteins
hiedurch auszusprechen.


Die provisorische Regierung
der Herzogthümer Schleswig-Holstein.

Beseler.   F. Reventlou.

Lüders.
Bei der provisorischen Regierung der Herzogthü-
mer Schleswig-Holstein sind unter anderen freiwilligen
Beiträgen eingegangen: von der Stadt Gifhorn, im
Königreich Hannover, 120 [] Preuß.; von den Vorbür-
gern der Unterberger Gemeinde zu Lauenburg 750 [].



Erster Zusammentritt der deutschen National-
Versammlung.


Auf Einladung der zu Frankfurt wohnhaften Ab-
geordneten Dr. Cnyerim, gewählt im siebten kurhessi-
schen Wahlbezirk, und Dr. Jucho, gewählt zu Frank-
furt, waren folgende als gewählt bis jetzt bekannte
Abgeordnete zur deutschen constituirenden Versamm-
lung erschienen, nämlich: Dr. Schott, von Stuttgart;
Jürgens, von Braunschweig; Rühl, von Hanau;
Murschel, von Stuttgart; Cnyerim, von Frankfurt;
Dr. Heckscher, von Hamburg; Rob. Blum, von
Leipzig; Hehner, von Wiesbaden; Schwarzenberg,
von Kassel; Dr. Eisenmann, von Würzburg; Wip-
permann,
von Kassel; Roß, von Hamburg; Dr.
Briegleb, von Coburg; G. F. Kolb, von Speyer;
Schepp, von Wiesbaden; Dr. Cucumus, von Mün-
chen; Dr. Hergenhahn, von Wiesbaden; Dr. Jucho,
von Frankfurt a. M. Als Altersvorstand übernahm
Dr. Schott aus Stuttgart die Leitung der heutigen
Verhandlung, und wählte als Schriftführer Dr. Jucho
aus Frankfurt. Nachdem sich die Erschienenen ge-
genseitig als für vorläufig legitimirt anerkannt hatten,
vereinigten sich dieselben über folgende Punkte: 1) Bei
der nach Beschluß des Fünfziger-Ausschusses nieder-
gesetzten Commission sich anzumelden; 2) von ihrem
Hierseyn und dem Beginn des Zusammentritts der
constituirenden National-Versammlung dem Fünfziger-
Ausschuß Anzeige zu machen; 3) Donnerstag, den 4 d.,
Vormittags 11 Uhr, im Kaisersaale des Römers sich
wieder zusammen zu finden, hierzu 4) durch Bekannt-
machung gegenwärtiger Abrede die inzwischen in Frank-
furt sich einfindenden Abgeordneten ebenfalls einzula-
den; endlich 5) die noch nicht eingetroffenen Abgeord-
neten zur schleunigen Hierherreise aufzufordern.

(Zur
Beurkundung:) Der Altersvorstand, gez. Dr. Schott.
-- Als Schriftführer: Dr. Jucho.




Wir erfahren so eben aus der ersten Hand, daß die
preußische Regierung die Königin Jsabella von Spa-
nien anerkannt hat. Der K. preußische Gesandte für
Madrid ist hiesiger Seits bereits ernannt, und der
gegenwärtig hier anwesende K. spanische General Don
A. R. Zarco del Valle hat bereits gestern Sr. M.
dem K[ö]nig sein Beglaubigungs-Schreiben als Königl-
spanischer Gesandter am hiesigen Hofe zu überreichen
die Ehre gehabt. (B. N.)


An Beschickung des deutschen Parlaments ist nicht
zu denken. Böhmen hält fest an Oesterreich, giebt
sich jetzt seine freisinnige Constitution, und wird sich
weit eher an seine slavischen Br[ü]der, Serben, Slo-
vaken, Mähren u. s. w. schließen, als an ein soge-
nanntes einiges Deutschland. (!!) (Bresl. Ztg.)


Gestern wurde die Ruhe wieder sehr ernstlich ge-
stört. Der Tumult war besonders gegen die Juden-
stadt gerichtet, die von der Nationalgarde abgesperrt
wurde. Es wurden mehrere Personen verwundet
und einige 30 verhaftet. Die strengste Untersuchung
ist eingeleitet und jede Zusammenrottirung untersagt.


Böhmen ringt immer entschiedener nach Selbststän-
digkeit und eine böhmisch czechische Deputation ist eben
angelangt, um ihre erneuerten Wünsche -- als die
des ganzen Landes -- darzubringen. Jn so fern dies
von einer überwiegenden Majorität gesagt werden
kann, [h]at es seine Richtigkeit, denn die Czechen zählen
fast 4,000,000, die Deutschböhmen nur 1,500,000 Köpfe.
Moriz Hartmann, Dr. Groß und ein Gutsbesitzer
aus Böhmen sind als Deputirte der deutschen Partei
von Prag hier angekommen, um dem Minister des
Jnnern die wahre Sachlage in Böhmen darzustellen,
vor Allem aber darauf zu dringen, daß man die kräf-
tigsten Schritte thue, dem immer furchtbarer werden-
den Separatismus der czechischen Partei zeitig einen
Damm entgegen zu setzen. -- Die gewaltige und rasche
Umwälzung in den gutsherrlichen und bäuerlichen
Verhältnissen bringt wie begreiflich manche Verwicke-
[Spaltenumbruch] lung hervor und erregt namentlich unter der Bureau-
kratie große Bedenklichkeiten. So sind mährische Gü-
ter, die beinahe völlig auf dem Servitut der Zehnten
in ihrem Werthanschlag beruhten, ungemein gesunken,
und man bezweifelt andererseits, daß die Bauern,
selbst in Oesterreich und Mähren, die gehörige That-
kraft anwenden werden, um den Verlust an Geld, der
ihnen durch den Robot-Entgelt zu Theil wird, durch
gehörige Nutz-Anwendung der gewonnenen Zeit zu
ersetzen; vielmehr muß man befürchten, es werde sich
ihr Hang zum Müssiggange und zur Trunksucht hie-
durch nur verstärken. (K. Z.)

Nach amtlicher Bekanntmachung betrugen die
Staats-Einnahmen im März 10 Mill. 324,571 G.,
darunter 61,498 G. Judensteuer, 6271 G. von den
Staats-Eisenbahnen etc. und die Ausgaben 12 Mill.
535,331 G., so daß sich ein Deficit von 2 Mill. 210,760
G. ergiebt. Natürlich ist dieses traurige Verhältniß
darin zu suchen, daß die lombardischen Provinzen jetzt
nicht nur nichts einbringen, sondern sehr viel kosten.
Es ward namentlich ausgegeben: für das Militär
5 Mill. 673,826 G., für politische Fonds und Anstalten
1 Mill. 175,002 G. und für die Polizei 190,900 G.
Jn den fünf Monaten vom 1 Nov. 1847 bis Ende
März 1848 wurden 64 Mill. 367,688 G. eingenommen
und 68 Mill. 601,075 G. ausgegeben, so daß das De-
ficit im Ganzen nur 4 Mill. 233,387 G. beträgt.


Ein officieller Bericht des K. württembergischen
Genie-Lieutenants v. Miller giebt die Stärke der
am 27 d. bei Dessenbach geschlagenen Bande auf 8- bis
900 Mann an. Hauptmann Lipp hat den feindlichen
Anführer Rheinhart, genannt Schimmelpfennig, selbst
getödtet und erhielt von demselben zwei Sensenhiebe;
von den Unserigen ist Niemand getödtet oder ver-
wundet; von den Freischärlern sind 30 geblieben, viele
verwundet, gegen 400 gefangen, darunter Bornstedt,
der mit noch 120 nach Bruchsal gebracht ist. Her-
wegh und seine Frau in Männertracht waren vor
Beginn des Kampfes entflohen; er begleitete seine Le-
gion, die in 4 Bataillons getheilt war, nur als Com-
mittee-Mitglied. Die Schuster-Jnsulaner haben sich
nach dem Elsaß gezogen. Börnstein (?) mit 30 Mann
soll sich nach Basel geflüchtet haben und von den eid-
genössischen Truppen nach Frankreich geleitet worden
seyn. Unter den Gefangenen ist ein Fünftheil Fran-
zosen, denen man vorgespiegelt, es gehe nach Polen.
Viele Freischärler streifen noch einzeln im Lande um-
her, zur großen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Die Republikaner geben indessen ihre Sache noch nicht
verloren und verkünden laut Franzosenhülfe. Aber
die französischen Behörden sind selbst thätig in der
Mitwirkung zur Unterdrückung des wahnwitzigen Un-
fugs. -- Jn Heidelberg liegen Kurhessen, in Mannheim
Hessen und Nassauer. Die Ruhe ist nicht weiter ge-
stört worden. Die Mannheimer Behörden, denen
1000 Mann mit Kanonen zu Gebote standen, haben
sich ganz kopflos benommen. Die Regierung hat
einen außerordentlichen Commissarius, Ministerialrath
Meier, hingesandt. Es ist auch ein Bierwirth, Na-
mens Spieß, verhaftet, der sich rühmte zwei Nassauer
getödtet zu haben; desgleichen die Fahnenträgerin der
Sensenm[ä]nner. Die Liste der Compromittirten be-
trägt 60. Auch in Stuttgart ist ein Candidat der
Theologie und ein anderes Jndividuum verhaftet, das
auf den unglücklichen General v. Gagern geschossen
haben soll.


Der Herzog von Meiningen-Hildburghausen hat
nach Entbidung des bisherigen, der 12ten Curie ge-
meinschaftlichen Bundestags-Gesandten von dieser
Stelle und bis zur definitiven Feststellung der neuen
Bundesverfassung in Gemäßheit des Art. 6 der Bun-
desacte einen besondern Vertreter des Herzogthums
bei der Bundes-Versammlung in der Person des K.
preußischen ordentl. Prof. der Rechte Dr. Perthes
von Bonn ernannt. (O.-P.-A.-Z.)


Bekanntlich ist es die Frage von der abgesonderten
Vertretung des Adels in der Stände-Versammlung,
welche in unserm Lande hauptsächlich Gegenstand der
Aufregung der letzten Wochen war. Der Sturm
kehrte sich, wie gegen die Adels-Vorrechte überhaupt,
so insbesondere gegen die Adels-Kammer. Das
Schicksal derselben ist bei Gelegenheit der Addreß-
Debatte bekanntlich entschieden: das Ministerium hat
die erste Kammer als Adels-Kammer fallen lassen,
am Zwei-Kammer-System aber mit Entschiedenheit
festhalten zu wollen erklärt. Die Stände wurden
vertagt, ohne daß die Frage, ob die künftige Vertre-
tung in einer oder zwei Kammern stattfinden solle,
zur Entscheidung gekommen wäre. Die sog. Ver-
fassungs-Commission, d. i. die aus Mitgliedern beider
Kammern bestehende Commission, welche während der
Vertagung die Regierungs-Vorlagen wegen der Ver-
fassungs-Aenderungen zu prüfen und zu begutachten
hat, sollte über diese Frage der Landes-Vertretung
zunächst ein gutachtliches Votum abgeben, und zwar
auf den Grund einer vom Ministerio dieserhalb zu
machenden Vorlage. Diese Vorlage, die der genann-
ten Commission jetzt zugegangen ist, will zwei Kam-
mern, wie das nach den Ministerial-Erklärungen in
zweiter Kammer auch nicht anders zu erwarten war.
Die zweite Kammer dieses neuen Systems besteht im
Wesentlichen aus denselben Bestandtheilen, wie bisher:
aus den Deputirten der Stadt- und Landgemeinden,
zu deren Wahlen alle wohnberechtigten, männlichen,
volljährigen, selbstständigen, nicht wegen entehrender
Verbrechen bestraften Einwohner in activer wie passi-
ver Wahlberechtigung Theil nehmen. -- Die Bestand-
theile der ersten Kammer dagegen sind ganz neu und
nur die wenigen Standesherren und pers[ö]nlich berech-
tigten Mitglieder der bisherigen ersten Kammer (10
bis 12 an der Zahl) beibehalten. Diese neue erste
Kammer soll bestehen: aus 21 Deputirten der größern
Grundeigenthümer, d. h. solche, die mindestens 100
Morgen in Cultur haben, deren es bekanntlich in
unserem Lande gerade im Bauernstande eine Menge
giebt; -- ferner aus 10 Deputirten der Gewer[b]e; --
aus 10 Deputirten der Kirche und Schule (zu wählen
von der evangelischen Geistlichkeit, von der katholischen
Geistlichkeit, von der Universität Göttingen, von den
Lehrer-Collegien der hohern Schulanstalten, von den
Volksschullehrern); -- endlich aus 4 Deputirten des
Standes der Rechtsgelehrten sowohl aus dem Richter-
wie aus dem Advokaten-Stande. -- Außerdem befin-
den sich in jeder Kammer ein ständischer Commissa-
rius für das Schulden- und Rechnungswesen und ei-
nige vom Könige zu ernennende Mitglieder, nämlich
in erster Kammer 3, in zweiter Kammer 4. Der
Landtag dauert 6 Jahre; von den Mitgliedern der
ersten Kammer scheidet je um das dritte Jahr die
Hälfte aus und wird durch neue Wahlen ersetzt. --
Dies sind im Wesentlichen die Grundzüge und Be-
standtheile der neuen Composition der Landes-Ver-
tretung, in der freilich den Forderungen des Tages
gemäß, trotz der Theilung in zwei Kammern, das
Element der Bewegung noch allzusehr vorherrscht.


Zum Deputirten nach Frankfurt ist der vom König
Ernst August 1837 quie[unleserliches Material]cirte Geheime Cabinetsrath
Dr. Rose, welcher seinen Wohnsitz seitdem in Braun-
schweig genommen, von nicht weniger als sieben Wahl-
bezirken erwählt worden. Leider hat derselbe wegen
fortdaunernden Unwohlseyns diese Wahl ablehnen
müssen.

Jm 20sten Wahlbezirke ist Altermann Breusing,
im 21sten Dr. Buddenberg zur National-Versamm-
lung gewählt; zu Ersatzm[ä]nnern Amts-Assessor We-
dekind und Advocat Detmold.


Die Weser-Zeitung vom 4 d. (No. 1355) nennt,
wohl einer Angabe der hiesigen Morgen-Zeitung fol-
gend, den Stadtdirector Rumann den ministertellen
Candidaten des Ministeriums für die Wahl der Re-
sidenzstadt nebst Umgegend. Hier weiß Jeder, daß
das Ministerium keine Candidaten für diese Wahl
aufgestellt hat, und noch bestimmter, daß nicht Ru-
mann dessen Candidat gewesen ist. Die ganze Nach-
[Spaltenumbruch] richt ist eine der vielen Phantasieen, welche die hiesige
Morgen-Zeitung zuerst in die Welt zu bringen pflegt.

Eben so wenig richtig ist eine Nachricht, welche die
Weser-Zeitung vor wenigen Tagen dahin gab, daß
der Landdrost v. Bülow zu Stade ursprünglich statt
des Amtsassessors Wyneken zum provisorischen Diri-
genten des Magistrats zu Hildesheim bestimmt ge-
wesen sey. Wir wissen genau, daß gar nicht daran
gedacht ist, den Landdrosten v. Bülow seinem wichti-
gen Wirkungskreise zu entziehen.


Jn Folge einer aus der Volksversammlung zu
Osten hervorgegangenen öffentlichen Aufforderung fand
vorgestern zu Bremervörde eine Zusammenkunft der
Wahlmänner aus hiesiger Provinz zur Vorberathung
über die nach Frankfurt zu wählenden Deputirten
und Ersatzmänner, so wie eine allgemeine Volksver-
sammlung statt.

Nachdem der Conrector Plaß aus Stade zum Prä-
sidenten bestimmt worden[,] beschlossen die Wahlmänner
der einzelnen Wahlbezirke in abgesonderter Berathung
sich zu besprechen, deren Resultat wir übergehen, weil
es für die Wahlmänner nicht bindend ist, und heute
die wirkliche Wahl in allen Wahlbezirken stattfindet,
deren einige wir hoffentlich am Schlusse noch mit-
theilen können.

Die sodann eröffnete Volksversammlung umfaßte
nach Zählung bei Abstimmungen nur etwa 120 Per-
sonen ans der ganzen Provinz, wenngleich man ein
Zusammentreffen von Tausenden erwartet hatte. Der
Hauptzweck bestand in einer Berathung darüber, ob
der als allgemein bezeichnete Volkswunsch, daß die
gegenwärtige Stände-Versammlung nach Berathung
eines provisorischen Wahlgesetzes sich aufl[ö]sen möge,
durch fernerweite Absendung von sog. Condeputirten
oder im Wege der Petition der Regierung und den
Ständen zur Berücksichtigung empfohlen werden solle.
Nach einer längeren Debatte über das bisherige Ver-
halten und die Wirksamkeit der Condeputirten, wobei
einige der Letzteren vergeblich das Feld zu behaupten
strebten, sprach sich die Majorität entschieden gegen
jede fernere Condeputation aus und wollte nur den
Weg der Petition als den allein legalen und geeigne-
ten Weg anerkennen.

Die hiernach von einer sofort ernannten Siebener-
Commission entworfene Petition veranlaßte eine leb-
hafte Debatte, indem darin die Auflösung der St[ä]nde
nach Beschließung eines provisorischen Wahlgesetzes
zu einer constituirenden Versammlung beantragt wurde.
Andererseits wünschte man dagegen den Zusatz, daß
die Stände vor ihrer Auflösung auch noch 1) die be-
kannten Königl. Reform-Verheißungen, so weit es
noch nicht geschehen, aus einem Geschenke in ein Ge-
setz verwandeln, und 2) das Budget für das nächste
Rechnungsjahr berathen und festsetzen mochten. Jn
Betreff des letzteren Separat-Antrags wurde der Ver-
besserungs-Antrag gestellt, daß den Ständen nur die
Prorogation des diesj[ä]hrigen Budgets auf das nächste
Jahr zu überlassen sey. Bei der Abstimmung erhielt
der erste Antrag, so wie der letztgedachte Verbesserungs-
Antrag, letzterer jedoch nur eine nicht bedeutende Ma-
jorität von etwa 65 gegen 55 Stimmen, während der
zweite Antrag in der Minorität blieb, wenngleich aus-
f[ü]hrlich erörtert wurde, daß bei den durch die neueste
Zeit erwachsenen besonderen Bedürfnissen eine bloße
Prorogation des bisherigen Budgets nicht genügen
und nur Verlegenheiten hervorrufen, daß mithin vor-
aussichtlich der Petition keine Folge gegeben werden
könne. Es wurde hervorgehoben, daß eine constitui-
rende Versammlung zur Bewilligung eines Budgets
nicht legitimirt sey, und daß durch Bundes-Beschluß
vom 26 v. M. die Bundes-Regierungen auf den
Wunsch des Fünfziger-Ausschusses, daß während der
Dauer der constitutrenden Versammlnng in Frankfurt
die Landstände der einzelnen Staaten vor Beendigung
des Verfassungswerkes in Deutschland nicht berufen
werden m[ö]chten, aufmerksam gemacht seyen, daß mit-
hin der Mangel eines den Bedürfnissen entsprechenden
Budgets eine Verlegenheit bereiten müsse, welcher
durch die Bestimmungen der §§ 155 bis 163 des Lan-
des-Verfassungs-Gesetzes im legalen Wege nicht wohl
abgeholfen werden könne.

Sonach ist vorauszusehen, daß es der Petition in
ihrem beschlossenen Jnhalte jedenfalls an einer allge-
meinen Betheiligung fehlen wird, so wie daß die Re-
gierung und die Stände eine Petition gänzlich unbe-
rücksichtigt lassen werden, welche in einem wesentlichen
Theile eine Anforderung enthält, die eine mangelhafte
Erkenntniß des nothwendigsten Bedürfnisses bekundet,
zumal bereits aus anderen Provinzen entgegenstehende
Loyalitäts-Addressen mit zahlreichen Unterschriften ein-
gegangen sind.

So eben erfahren wir aus zuverlässiger Quelle, daß
für den 18ten Wahlbezirk die Kaufleute John Albert
Dröge
und Consul Meyer aus Bremen zum Depu-
tirten und resp. Ersatzmann für die constituirende
Versammlung nach Frankfurt erwählt sind.


Gestern fand von Northeim aus unter großem
Jubel die feierliche Wiedervereinigung der Studenten
statt. (Wir müssen den Bericht wegen Mangel an
Raum auf morgen versparen.)


Gestern Nachmittag trafen hier vierhundert Polen,
auf der Rückreise in die Heimath, ein. Sie wurden
in dem neuangelegten Gebäude der Heil-Anstalt auf
der Sülte einlogirt, mit Liebesgaben der Bürger ver-
pflegt, und sind heute Morgen auf der Eisenbahn
weiter befördert. (Hild. Z.)


Die Bürger von Holzminden und Altendorf, im
Herzogthum Braunschweig, haben ihres Herzogs Ge-
burtstag am 25 d. M. dadurch gefeiert, daß sie an
demselben Gaben für die Krieger in Schleswig Holstein
gesammelt, und an die hohe provisorische Regierung
abgeschickt haben. Es sind durch den nachfolgenden
Aufruf 133 11 und 21/2 Gold zusammengekom-
men. Der Aufruf lautet: "Liebe Mitbürger! Jeder
unter uns, der nicht als Fremdling in seinem Vater-
lande und in seiner Zeit steht, der nur einigermaaßen
die welterschütternden Vorgänge der letzten Wochen
kennt und würdigt, weiß auch, daß der 25ste April,
der Geburtstag unseres Herzogs, ein hochfestlicher
Tag für uns ist, und wird denselben innerlich dadurch
feiern, daß er der Vorsehung vom Herzensgrunde
für den Besitz eines Fürsten dankt, der für das Wohl
seines Landes, für Licht und Recht, für Freiheit und
Einheit Deutschlands so warm f[ü]hlt, so eifrig und
muthig strebt. Aber wir möchten den Tag auch
äußerlich feiern, m[ö]chten unsere Empfindung durch
ein Thun sichtbar werden lassen. Sollen wir also
ein Festmahl veranstalten? Nein! Es giebt dieses
Mal ein edleres Thun, wodurch wir das Geburtsfest
unseres theuren Fürsten begehen können, ein Thun,
wodurch wir ihn in h[ö]herem Grade erfreuen werden.
Jn Schleswig-Holstein, das wohl längst zu seinem
guten deutschen Recht gelangt w[ä]re, wenn es hätte
nach dem Willen unseres Herzogs gehen können,
wüthet der Krieg, waltet Noth, ert[ö]nt Klage und
Hülferuf. Liebe Mitbürger! Laßt uns unter dem
doppelten Antriebe des Mitleids mit unseren hart-
bedrängten Brüdern und der Liebe zu unserem Für-
sten, jeden nach seinem Vermögen zur Aufbringung
einer Summe beisteuern, die zur Erquickung der
Hülfsbedürftigen in Schleswig-Holstein dienen kann,
und das Zusammengebrachte am Geburtstage unseres
Landesfürsten zu seiner Bestimmung absenden.

H. Ritterbusch. F.
Jordan.    L. Dauber.    H. Fischer.    F. Haarmann.
"

Jn der gestrigen sechsten Landtags-Sitzung wurden
resp. verlesen und verhandelt: 1) ein Vortrag der
Bauern zu Leuckow wegen Regulirung ihrer bäuer-
lichen Verhältnisse; 2) ein Vortrag (vom 20 August [?]
1848) des Reform-Vereins zu Wismar, in welchem
derselbe einen bei der Landes-Regierung eingereichten
Protest wider den Gesetz-Entwurf für die Landes-
vertretung mittheilt und die Bitte vorträgt, Stände
m[ö]chten von dem Rechte der itio in partes Gebrauch
[Spaltenumbruch] machen, falls die Gefahr sich herausstelle, daß die von
der Regierung gemachte Proposition angenommen
werden möchte; 3a) Hagenower Petition an den
Großherzog gegen das dem Landtage vorgelegte Wahl-
gesetz, besonders weil dadurch der große Grundbesitz
und die Fideicommisse erhalten blieben. Das Petitum
lautete dahin, daß das neue dem Landtage vorzulegende
Wahlgesetz auf das reine Repräsentativ-System ge-
gründet seyn möge. 3b) Vorschlag von Hagenower
B[ü]rgern, beschlossen in der Volksversammlung daselbst
(wozu 3a die Anlage). Jn demselben wird die Ent-
rüstung darüber ausgesprochen, daß die hohe Landes-
Regierung trotz der Addresse der Reform-Deputirten
zu Güstrow und trotz der Frankfurter Beschlüsse es
gewagt habe, mit einem solchen Wahlgesetze vor die
Augen des Landes zu treten. Begehrt wird ein
gleiches Wahlgesetz wie das für die Frankfurter De-
putation und Hinzuziehung von Arbeitern. Zwei
Passus (die wir jedoch nicht genau wiedergeben können),
in denen von einer neuen Bluthochzeit und von einem
Pascharegiment, das man nicht wolle, die Rede war,
erregten allgemeine Heiterkeit. Nach Verlesung dieses
Actenstückes erhob sich v. d. Kettenburg-Matgendorf
und stellte den Antrag, dasselbe wegen der darin vor-
kommenden unpassenden Aeußerungen den Antrag-
stellern zurückzugeben. Von anderer Seite wurde
jedoch bemerklich gemacht, daß die Landtags-Versamm-
lung weder eine richterliche noch eine Censur-Behörde
sey und daß es ihr daher nicht zustehe, einzelne Aeuße-
rungen, die vielleicht dem Einen unpassend, dem An-
dern dagegen nicht unpassend erscheinen möchten, einer
Kritik zu unterwerfen. Nach einer langen und leb-
haften Discussion, welche der dirigirende Landrath
dahin ausglich, daß man es bei den gemachten Aeuße-
rungen der Mißbilligung bewenden lassen möge, wurden
folgende Beschlüsse gefaßt: ad 1, daß dieselben sich an
die Regierung zu wenden hätten, ad 2, daß der Vor-
trag an die Committee zu überweisen sey, ad 3, daß
beide Stücke zu den betreffenden Acten zu legen seyen.
4) Dictamen von v. d. Kettenburg. Dasselbe bezieht
sich auf eine am vorigen Tage bei Berathung der
Frage 2 des Committee-Berichtes wegen der Ver-
fassungs-Reform gemachte Aeußerung, daß die Land-
schaft, falls der Gesetz-Entwurf nicht verändert werde,
in partes gehen müsse, und es wird darauf hingewie-
sen, daß bei Vorlegung eines andern Gesetz-Entwurfs
auch die Ritterschaft in partes gehen könne und man
also zu gar keinem Resultate kommen werde. Vor-
geschlagen wird eine Gliederung nach Ständen, das
Domanium als dritter Stand, eine gleiche Zahl von
Repräsentanten, nach dem freiesten Wahlrechte, und
als Schutz gegen die Uebergriffe eines jeden Standes
die itio in partes. Der Committee überwiesen. 5) Vor-
trag des Rathmannes Reuss zu Teterow über die
(trostlose) Stellung der ländlichen Tagelöhner. Da
kein Antrag gestellt ist, so kann auch kein Beschluß
gefaßt werden. 6) Ein Vortrag über denselben Ge-
genstand von Satow-Hägerfelde und 170 Andern.
7) Anzeige des Rostocker Reform-Vereins, daß der
Antrag wegen Hinzuziehung von Vertrauensmännern
zur Landtags-Versammlung zurückgenommen ist.
8) Regiminal-Rescript wegen Mobilisirung des Bu[n]-
des-Contingents. Es wird der Land-Syndicus Groth
beauftragt, ein Erachten darüber abzugeben, ob die
Kosten aus gemeinsamen Landesmitteln bezahlt werden
müssen. 9) Engere Ausschuß-Proposition wegen Auf-
bringung der Kosten für die Deputation zur deutschen
Rational-Vertretung. An die Committee II. ver-
wiesen. 10) Regiminal-Rescript wegen executorischer
Eintreibung der fälligen Contribution. Es wird der
Regierung anheimgegeben, nach Befinden zu verfügen.
11) Erster Bericht der Committee über die National-
Bewaffnung. Committee, die Zweckmäßigkeit des
Regierungs-Vorschlags erkennend, ertheilt den Anrath,
die Specialitäten der Regierung und dem Engeren Aus-
schusse anheimzugeben, und macht dann folgende Vor-
schläge: 1. es werde für alle nicht im activen Militärdienste
befindlichen jungen Männer vom 21sten bis 32sten Lebens-
jahre die gesetzliche Verpflichtung zum Eintritt in die
Landeswehr ausgesprochen; 2. es werden die Obrig-
keiten angewiesen, Verzeichnisse der im Orte befind-
lichen jungen Leute aus den bezeichneten Altersklassen
bei der Regierung einzureichen; 3. im Fall der Ein-
berufung werden zuerst die jüngern Altersklassen und
die Unverheiratheten herbeigezogen; die vorläufige
Nichteinberufung der Verheiratheten beschränkt sich
jedoch auf diejenigen, welche schon jetzt verheirathet
sind; 4. zur Disposition der Regierung werden
100,000 , angewiesen auf den Fonds der Landes-
Receptur-Kasse, gestellt, und man wünscht, daß die
Anschaffung der Waffen möglichst bald geschehen möge.
Die Strelitzschen Committee-Mitglieder treten den
Vorschlägen ad 1, 2 und 3 bei, behalten sich jedoch
ad 4 vor, über die Art der Aufbringung der zur Ver-
fügung der Strelitzschen Regierung zu stellenden Summe
sich in ihrem Kreise zu berathen. Eine sehr lebhafte
Discussion über den Vorschlag ad 1, besonders in
Beziehung auf diejenigen jungen Männer, welche
Stellvertreter zum activen Militärdienst gestellt haben,
so wie über die Aufbringung der (für 5000 Mann)
veranschlagten Summe, ob durch eine Anleihe oder ein
Edict (Contribution) bildete den Schluß der Sitzung.


Heute ist das Ergebniß der Wahlen in den Vier-
landen publicirt. Jm Bezirk Bergedorf sind zu Wahl-
männern erwählt: Amtsschreiber Dr. Goldenbaum
mit 30 Stimmen; Rathmann Dr. Lamprecht mit
18 Stimmen; im Bezirk Kirchwärder: Landvogt Lü-
dert mit 4 Stimmen; C. Harder mit 4 Stimmen;
T. Eggers mit 2 Stimmen; im Bezirk Kurslack:
J. Reimers mit 14 Stimmen; im Bezirk Geesthacht:
J. C. H. Meyer, Vogt mit 12 Stimmen. (Der Be-
zirk Altengamme hat sein Wahlrecht nicht ausgeübt,
der Bezirk Neuengamme, dem §. 8 der Verordnung
vom 19 April d. J. zuwider, zwei Personen zu Wahl-
männern gewählt, die nicht in diesem Bezirke als Ur-
wähler stimmberechtigt sind.)




Entwurf
des deutschen Reichsgrundgesetzes.

Der hohen deutschen Bundesversammlung als Gut-
achten der siebenzehn Männer des öffentlichen
Vertrauens überreicht am 26 April 1848.

(Fortsetzung.)

B) Der Reichstag.

§. 11. Der Reichstag besteht aus zwei Häusern,
dem Oberhause und dem Unterhause.

§. 12. Das Oberhaus besteht aus höchstens 200
Mitgliedern, nämlich

1) aus den regierenden Fürsten. Sie haben das
Recht einen Stellvertreter zu schicken, der im
Laufe einer Sitzungsperiode nicht abgerufen wer-
den darf.
2) Aus einem Abgeordneten von jeder der 4 freien
Städte, welche die Regierung mindestens für die
Dauer einer Sitzungsperiode schickt.
3) Aus Reichsräthen, welche aus dem Kreise der
bewährten Verdienste der einzelnen Staaten auf
12 Jahre gewählt werden, so daß alle 4 Jahre
1/3 austritt. Die Wahlberechtigung ist unter den
einzelnen Staaten mit Rücksicht auf deren Be-
völkerung vertheilt. Jn Staaten, die nur einen
Reichsrath schicken, steht das Wahlrecht den Stän-
den und in den freien Städten dem gesetzgebenden
Körper, in solchen die mehrere schicken, steht es
zur Hälfte den Ständen, zur Hälfte den Regie-
rungen zu (s. Anlage A). Die Reichsräthe müs-
sen dem Staate, von dem sie gewählt werden,
angehören und das 40. Lebensjahr vollendet
haben.

§. 13. Das Unterhaus besteht aus Abgeordneten
des Volks, welche auf 6 Jahre gewählt werden, so
daß alle 2 Jahre ein Drittheil austritt. Auf je 100,000
Seelen der wirklichen Bevölkerung kommt ein Abge-
ordneter, jedoch so, daß auch Staaten von geringerer
Volkszahl einen Abgeordneten schicken und ein Ueber-

[Spaltenumbruch] Theil deſſelben, hat ein Recht auf Unterſtützung,
nicht allein in ſeiner beſonderen Exiſtenz, ſondern
auch in ſeiner Verbindung mit Schleswig. Die be-
nachbarten deutſchen Staaten haben bereitwillig ihren
Beiſtand zugeſagt. Es bleibt noch abzuwarten,
ob die Regierung Sr. Maj. des Königs von Däne-
mark durch dieſe Schritte dahin gebracht werden wird,
die Ungerechtigkeit und die gefährliche Natur ihres
Verfahrens in Betracht zu nehmen, und ob ſie ſich
vermögen laſſen wird, dem Herzoge dieſer Lande die
Freiheit zu geben, deren er bedarf, um die Rechte der
Herzogthümer anzuerkennen und zu gewährleiſten.

Aber ſollten unſere Erwartungen in dieſer Hin-
ſicht getäuſcht werden, ſollte der Krieg zwiſchen den
Herzogthümern und Dänemark entſcheiden müſſen,
dann, ſind wir überzeugt, wird die Regierung J. M.
der Königin von Großbrittannien die Sache der deut-
ſchen Herzogthümer unterſtützen und fördern und wird
ſie nicht dulden, daß die kaufmänniſche Verbindung
zwiſchen beiden Ländern unterbrochen werde.


Die proviſoriſche Regierung.
Beſeler. Prinz von Schleswig-Holſtein.
Reventlow-Preetz. Schmidt. Bremer.
Olshauſen.



Dankſagungen.

Hamburgs und Altonas edeln Einwohnern finde
ich mich gedrungen, wenngleich nicht als Vertreter
des Landes, ſo doch als Vorſtand des Departements,
dem der Edelmuth von Hamburgs und Altonas Ein-
wohnern zunächſt bekannt iſt — vorläufig den wärm-
ſten und aufrichtigſten Dank zu ſagen für die vielen,
vielen Sendungen, mit denen Sie uns ſo treulich
unterſtützten. Es iſt in den letzten Wochen kein Bahn-
zug angekommen, der nicht Spenden aller Art in ſo
reichlichem Maaße brachte, daß zum Empfange und
zur Vertheilung ein eigenes Comptoir hat errichtet
werden müſſen. Könnten die edlen Geber einmal
durch die Lazarethe wandeln, und ſehen, wie deutſche
Krieger jeglichen Ranges, die ihr Blut, zum Theil
ihre Geſundheit auf Lebenszeit, im Kampf f[ü]r Deutſch-
lands Recht und Ehre geopfert haben, erquickt wer-
den, wie ſie, oft zu ſchwach, um zu ſprechen, die Hand
ſtreicheln, die ihnen die Labung reicht, — ſie würden
den ſchönſten Lohn in einer Dankbarkeit finden, die
Worte nicht auszudrücken vermögen. Darum: Dank
euch, biedere Männer und edle Frauen! Gott, der
bisher unſerer gerechten Sache ſo ſichtbar ſeinen Bei-
ſtand verlieh, lohne auch euch mit ſeinem ſchönſten
Segen! Kriegsdepartement.

   Krohn, General-Major.



Zufolge einer Anzeige des General-Kriegs-Commiſ-
ſariats hieſelbſt ſind, namentlich von Hamburg und
Altona, viele an den Etatsrath Langenbeck gerichtete
Sendungen von Lazarethgegenſtänden aller Art ein-
gegangen.

Den Abſendern dieſer Gegenſtände, deren Namen
und Wohnorte aus den begleitenden Frachtbriefen
nicht deutlich zu erſehen ſind, fühlt die proviſoriſche
Regierung ſich verpflichtet, ihren warmen Dank für
das durch die gedachten Sendungen an den Tag ge-
legte Jntereſſe an der Sache Schleswig-Holſteins
hiedurch auszuſprechen.


Die proviſoriſche Regierung
der Herzogthümer Schleswig-Holſtein.

Beſeler.   F. Reventlou.

Lüders.
Bei der proviſoriſchen Regierung der Herzogthü-
mer Schleswig-Holſtein ſind unter anderen freiwilligen
Beiträgen eingegangen: von der Stadt Gifhorn, im
Königreich Hannover, 120 [] Preuß.; von den Vorbür-
gern der Unterberger Gemeinde zu Lauenburg 750 [].



Erſter Zuſammentritt der deutſchen National-
Verſammlung.


Auf Einladung der zu Frankfurt wohnhaften Ab-
geordneten Dr. Cnyerim, gewählt im ſiebten kurheſſi-
ſchen Wahlbezirk, und Dr. Jucho, gewählt zu Frank-
furt, waren folgende als gewählt bis jetzt bekannte
Abgeordnete zur deutſchen conſtituirenden Verſamm-
lung erſchienen, nämlich: Dr. Schott, von Stuttgart;
Jürgens, von Braunſchweig; Rühl, von Hanau;
Murſchel, von Stuttgart; Cnyerim, von Frankfurt;
Dr. Heckſcher, von Hamburg; Rob. Blum, von
Leipzig; Hehner, von Wiesbaden; Schwarzenberg,
von Kaſſel; Dr. Eiſenmann, von Würzburg; Wip-
permann,
von Kaſſel; Roß, von Hamburg; Dr.
Briegleb, von Coburg; G. F. Kolb, von Speyer;
Schepp, von Wiesbaden; Dr. Cucumus, von Mün-
chen; Dr. Hergenhahn, von Wiesbaden; Dr. Jucho,
von Frankfurt a. M. Als Altersvorſtand übernahm
Dr. Schott aus Stuttgart die Leitung der heutigen
Verhandlung, und wählte als Schriftführer Dr. Jucho
aus Frankfurt. Nachdem ſich die Erſchienenen ge-
genſeitig als für vorläufig legitimirt anerkannt hatten,
vereinigten ſich dieſelben über folgende Punkte: 1) Bei
der nach Beſchluß des Fünfziger-Ausſchuſſes nieder-
geſetzten Commiſſion ſich anzumelden; 2) von ihrem
Hierſeyn und dem Beginn des Zuſammentritts der
conſtituirenden National-Verſammlung dem Fünfziger-
Ausſchuß Anzeige zu machen; 3) Donnerstag, den 4 d.,
Vormittags 11 Uhr, im Kaiſerſaale des Römers ſich
wieder zuſammen zu finden, hierzu 4) durch Bekannt-
machung gegenwärtiger Abrede die inzwiſchen in Frank-
furt ſich einfindenden Abgeordneten ebenfalls einzula-
den; endlich 5) die noch nicht eingetroffenen Abgeord-
neten zur ſchleunigen Hierherreiſe aufzufordern.

(Zur
Beurkundung:) Der Altersvorſtand, gez. Dr. Schott.
— Als Schriftführer: Dr. Jucho.




Wir erfahren ſo eben aus der erſten Hand, daß die
preußiſche Regierung die Königin Jſabella von Spa-
nien anerkannt hat. Der K. preußiſche Geſandte für
Madrid iſt hieſiger Seits bereits ernannt, und der
gegenwärtig hier anweſende K. ſpaniſche General Don
A. R. Zarco del Valle hat bereits geſtern Sr. M.
dem K[ö]nig ſein Beglaubigungs-Schreiben als Königl-
ſpaniſcher Geſandter am hieſigen Hofe zu überreichen
die Ehre gehabt. (B. N.)


An Beſchickung des deutſchen Parlaments iſt nicht
zu denken. Böhmen hält feſt an Oeſterreich, giebt
ſich jetzt ſeine freiſinnige Conſtitution, und wird ſich
weit eher an ſeine ſlaviſchen Br[ü]der, Serben, Slo-
vaken, Mähren u. ſ. w. ſchließen, als an ein ſoge-
nanntes einiges Deutſchland. (!!) (Bresl. Ztg.)


Geſtern wurde die Ruhe wieder ſehr ernſtlich ge-
ſtört. Der Tumult war beſonders gegen die Juden-
ſtadt gerichtet, die von der Nationalgarde abgeſperrt
wurde. Es wurden mehrere Perſonen verwundet
und einige 30 verhaftet. Die ſtrengſte Unterſuchung
iſt eingeleitet und jede Zuſammenrottirung unterſagt.


Böhmen ringt immer entſchiedener nach Selbſtſtän-
digkeit und eine böhmiſch czechiſche Deputation iſt eben
angelangt, um ihre erneuerten Wünſche — als die
des ganzen Landes — darzubringen. Jn ſo fern dies
von einer überwiegenden Majorität geſagt werden
kann, [h]at es ſeine Richtigkeit, denn die Czechen zählen
faſt 4,000,000, die Deutſchböhmen nur 1,500,000 Köpfe.
Moriz Hartmann, Dr. Groß und ein Gutsbeſitzer
aus Böhmen ſind als Deputirte der deutſchen Partei
von Prag hier angekommen, um dem Miniſter des
Jnnern die wahre Sachlage in Böhmen darzuſtellen,
vor Allem aber darauf zu dringen, daß man die kräf-
tigſten Schritte thue, dem immer furchtbarer werden-
den Separatismus der czechiſchen Partei zeitig einen
Damm entgegen zu ſetzen. — Die gewaltige und raſche
Umwälzung in den gutsherrlichen und bäuerlichen
Verhältniſſen bringt wie begreiflich manche Verwicke-
[Spaltenumbruch] lung hervor und erregt namentlich unter der Bureau-
kratie große Bedenklichkeiten. So ſind mähriſche Gü-
ter, die beinahe völlig auf dem Servitut der Zehnten
in ihrem Werthanſchlag beruhten, ungemein geſunken,
und man bezweifelt andererſeits, daß die Bauern,
ſelbſt in Oeſterreich und Mähren, die gehörige That-
kraft anwenden werden, um den Verluſt an Geld, der
ihnen durch den Robot-Entgelt zu Theil wird, durch
gehörige Nutz-Anwendung der gewonnenen Zeit zu
erſetzen; vielmehr muß man befürchten, es werde ſich
ihr Hang zum Müſſiggange und zur Trunkſucht hie-
durch nur verſtärken. (K. Z.)

Nach amtlicher Bekanntmachung betrugen die
Staats-Einnahmen im März 10 Mill. 324,571 G.,
darunter 61,498 G. Judenſteuer, 6271 G. von den
Staats-Eiſenbahnen ꝛc. und die Ausgaben 12 Mill.
535,331 G., ſo daß ſich ein Deficit von 2 Mill. 210,760
G. ergiebt. Natürlich iſt dieſes traurige Verhältniß
darin zu ſuchen, daß die lombardiſchen Provinzen jetzt
nicht nur nichts einbringen, ſondern ſehr viel koſten.
Es ward namentlich ausgegeben: für das Militär
5 Mill. 673,826 G., für politiſche Fonds und Anſtalten
1 Mill. 175,002 G. und für die Polizei 190,900 G.
Jn den fünf Monaten vom 1 Nov. 1847 bis Ende
März 1848 wurden 64 Mill. 367,688 G. eingenommen
und 68 Mill. 601,075 G. ausgegeben, ſo daß das De-
ficit im Ganzen nur 4 Mill. 233,387 G. beträgt.


Ein officieller Bericht des K. württembergiſchen
Genie-Lieutenants v. Miller giebt die Stärke der
am 27 d. bei Deſſenbach geſchlagenen Bande auf 8- bis
900 Mann an. Hauptmann Lipp hat den feindlichen
Anführer Rheinhart, genannt Schimmelpfennig, ſelbſt
getödtet und erhielt von demſelben zwei Senſenhiebe;
von den Unſerigen iſt Niemand getödtet oder ver-
wundet; von den Freiſchärlern ſind 30 geblieben, viele
verwundet, gegen 400 gefangen, darunter Bornſtedt,
der mit noch 120 nach Bruchſal gebracht iſt. Her-
wegh und ſeine Frau in Männertracht waren vor
Beginn des Kampfes entflohen; er begleitete ſeine Le-
gion, die in 4 Bataillons getheilt war, nur als Com-
mittee-Mitglied. Die Schuſter-Jnſulaner haben ſich
nach dem Elſaß gezogen. Börnſtein (?) mit 30 Mann
ſoll ſich nach Baſel geflüchtet haben und von den eid-
genöſſiſchen Truppen nach Frankreich geleitet worden
ſeyn. Unter den Gefangenen iſt ein Fünftheil Fran-
zoſen, denen man vorgeſpiegelt, es gehe nach Polen.
Viele Freiſchärler ſtreifen noch einzeln im Lande um-
her, zur großen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Die Republikaner geben indeſſen ihre Sache noch nicht
verloren und verkünden laut Franzoſenhülfe. Aber
die franzöſiſchen Behörden ſind ſelbſt thätig in der
Mitwirkung zur Unterdrückung des wahnwitzigen Un-
fugs. — Jn Heidelberg liegen Kurheſſen, in Mannheim
Heſſen und Naſſauer. Die Ruhe iſt nicht weiter ge-
ſtört worden. Die Mannheimer Behörden, denen
1000 Mann mit Kanonen zu Gebote ſtanden, haben
ſich ganz kopflos benommen. Die Regierung hat
einen außerordentlichen Commiſſarius, Miniſterialrath
Meier, hingeſandt. Es iſt auch ein Bierwirth, Na-
mens Spieß, verhaftet, der ſich rühmte zwei Naſſauer
getödtet zu haben; desgleichen die Fahnenträgerin der
Senſenm[ä]nner. Die Liſte der Compromittirten be-
trägt 60. Auch in Stuttgart iſt ein Candidat der
Theologie und ein anderes Jndividuum verhaftet, das
auf den unglücklichen General v. Gagern geſchoſſen
haben ſoll.


Der Herzog von Meiningen-Hildburghauſen hat
nach Entbidung des bisherigen, der 12ten Curie ge-
meinſchaftlichen Bundestags-Geſandten von dieſer
Stelle und bis zur definitiven Feſtſtellung der neuen
Bundesverfaſſung in Gemäßheit des Art. 6 der Bun-
desacte einen beſondern Vertreter des Herzogthums
bei der Bundes-Verſammlung in der Perſon des K.
preußiſchen ordentl. Prof. der Rechte Dr. Perthes
von Bonn ernannt. (O.-P.-A.-Z.)


Bekanntlich iſt es die Frage von der abgeſonderten
Vertretung des Adels in der Stände-Verſammlung,
welche in unſerm Lande hauptſächlich Gegenſtand der
Aufregung der letzten Wochen war. Der Sturm
kehrte ſich, wie gegen die Adels-Vorrechte überhaupt,
ſo insbeſondere gegen die Adels-Kammer. Das
Schickſal derſelben iſt bei Gelegenheit der Addreß-
Debatte bekanntlich entſchieden: das Miniſterium hat
die erſte Kammer als Adels-Kammer fallen laſſen,
am Zwei-Kammer-Syſtem aber mit Entſchiedenheit
feſthalten zu wollen erklärt. Die Stände wurden
vertagt, ohne daß die Frage, ob die künftige Vertre-
tung in einer oder zwei Kammern ſtattfinden ſolle,
zur Entſcheidung gekommen wäre. Die ſog. Ver-
faſſungs-Commiſſion, d. i. die aus Mitgliedern beider
Kammern beſtehende Commiſſion, welche während der
Vertagung die Regierungs-Vorlagen wegen der Ver-
faſſungs-Aenderungen zu prüfen und zu begutachten
hat, ſollte über dieſe Frage der Landes-Vertretung
zunächſt ein gutachtliches Votum abgeben, und zwar
auf den Grund einer vom Miniſterio dieſerhalb zu
machenden Vorlage. Dieſe Vorlage, die der genann-
ten Commiſſion jetzt zugegangen iſt, will zwei Kam-
mern, wie das nach den Miniſterial-Erklärungen in
zweiter Kammer auch nicht anders zu erwarten war.
Die zweite Kammer dieſes neuen Syſtems beſteht im
Weſentlichen aus denſelben Beſtandtheilen, wie bisher:
aus den Deputirten der Stadt- und Landgemeinden,
zu deren Wahlen alle wohnberechtigten, männlichen,
volljährigen, ſelbſtſtändigen, nicht wegen entehrender
Verbrechen beſtraften Einwohner in activer wie paſſi-
ver Wahlberechtigung Theil nehmen. — Die Beſtand-
theile der erſten Kammer dagegen ſind ganz neu und
nur die wenigen Standesherren und perſ[ö]nlich berech-
tigten Mitglieder der bisherigen erſten Kammer (10
bis 12 an der Zahl) beibehalten. Dieſe neue erſte
Kammer ſoll beſtehen: aus 21 Deputirten der größern
Grundeigenthümer, d. h. ſolche, die mindeſtens 100
Morgen in Cultur haben, deren es bekanntlich in
unſerem Lande gerade im Bauernſtande eine Menge
giebt; — ferner aus 10 Deputirten der Gewer[b]e; —
aus 10 Deputirten der Kirche und Schule (zu wählen
von der evangeliſchen Geiſtlichkeit, von der katholiſchen
Geiſtlichkeit, von der Univerſität Göttingen, von den
Lehrer-Collegien der hohern Schulanſtalten, von den
Volksſchullehrern); — endlich aus 4 Deputirten des
Standes der Rechtsgelehrten ſowohl aus dem Richter-
wie aus dem Advokaten-Stande. — Außerdem befin-
den ſich in jeder Kammer ein ſtändiſcher Commiſſa-
rius für das Schulden- und Rechnungsweſen und ei-
nige vom Könige zu ernennende Mitglieder, nämlich
in erſter Kammer 3, in zweiter Kammer 4. Der
Landtag dauert 6 Jahre; von den Mitgliedern der
erſten Kammer ſcheidet je um das dritte Jahr die
Hälfte aus und wird durch neue Wahlen erſetzt. —
Dies ſind im Weſentlichen die Grundzüge und Be-
ſtandtheile der neuen Compoſition der Landes-Ver-
tretung, in der freilich den Forderungen des Tages
gemäß, trotz der Theilung in zwei Kammern, das
Element der Bewegung noch allzuſehr vorherrſcht.


Zum Deputirten nach Frankfurt iſt der vom König
Ernſt Auguſt 1837 quie[unleserliches Material]cirte Geheime Cabinetsrath
Dr. Roſe, welcher ſeinen Wohnſitz ſeitdem in Braun-
ſchweig genommen, von nicht weniger als ſieben Wahl-
bezirken erwählt worden. Leider hat derſelbe wegen
fortdaunernden Unwohlſeyns dieſe Wahl ablehnen
müſſen.

Jm 20ſten Wahlbezirke iſt Altermann Breuſing,
im 21ſten Dr. Buddenberg zur National-Verſamm-
lung gewählt; zu Erſatzm[ä]nnern Amts-Aſſeſſor We-
dekind und Advocat Detmold.


Die Weſer-Zeitung vom 4 d. (No. 1355) nennt,
wohl einer Angabe der hieſigen Morgen-Zeitung fol-
gend, den Stadtdirector Rumann den miniſtertellen
Candidaten des Miniſteriums für die Wahl der Re-
ſidenzſtadt nebſt Umgegend. Hier weiß Jeder, daß
das Miniſterium keine Candidaten für dieſe Wahl
aufgeſtellt hat, und noch beſtimmter, daß nicht Ru-
mann deſſen Candidat geweſen iſt. Die ganze Nach-
[Spaltenumbruch] richt iſt eine der vielen Phantaſieen, welche die hieſige
Morgen-Zeitung zuerſt in die Welt zu bringen pflegt.

Eben ſo wenig richtig iſt eine Nachricht, welche die
Weſer-Zeitung vor wenigen Tagen dahin gab, daß
der Landdroſt v. Bülow zu Stade urſprünglich ſtatt
des Amtsaſſeſſors Wyneken zum proviſoriſchen Diri-
genten des Magiſtrats zu Hildesheim beſtimmt ge-
weſen ſey. Wir wiſſen genau, daß gar nicht daran
gedacht iſt, den Landdroſten v. Bülow ſeinem wichti-
gen Wirkungskreiſe zu entziehen.


Jn Folge einer aus der Volksverſammlung zu
Oſten hervorgegangenen öffentlichen Aufforderung fand
vorgeſtern zu Bremervörde eine Zuſammenkunft der
Wahlmänner aus hieſiger Provinz zur Vorberathung
über die nach Frankfurt zu wählenden Deputirten
und Erſatzmänner, ſo wie eine allgemeine Volksver-
ſammlung ſtatt.

Nachdem der Conrector Plaß aus Stade zum Prä-
ſidenten beſtimmt worden[,] beſchloſſen die Wahlmänner
der einzelnen Wahlbezirke in abgeſonderter Berathung
ſich zu beſprechen, deren Reſultat wir übergehen, weil
es für die Wahlmänner nicht bindend iſt, und heute
die wirkliche Wahl in allen Wahlbezirken ſtattfindet,
deren einige wir hoffentlich am Schluſſe noch mit-
theilen können.

Die ſodann eröffnete Volksverſammlung umfaßte
nach Zählung bei Abſtimmungen nur etwa 120 Per-
ſonen ans der ganzen Provinz, wenngleich man ein
Zuſammentreffen von Tauſenden erwartet hatte. Der
Hauptzweck beſtand in einer Berathung darüber, ob
der als allgemein bezeichnete Volkswunſch, daß die
gegenwärtige Stände-Verſammlung nach Berathung
eines proviſoriſchen Wahlgeſetzes ſich aufl[ö]ſen möge,
durch fernerweite Abſendung von ſog. Condeputirten
oder im Wege der Petition der Regierung und den
Ständen zur Berückſichtigung empfohlen werden ſolle.
Nach einer längeren Debatte über das bisherige Ver-
halten und die Wirkſamkeit der Condeputirten, wobei
einige der Letzteren vergeblich das Feld zu behaupten
ſtrebten, ſprach ſich die Majorität entſchieden gegen
jede fernere Condeputation aus und wollte nur den
Weg der Petition als den allein legalen und geeigne-
ten Weg anerkennen.

Die hiernach von einer ſofort ernannten Siebener-
Commiſſion entworfene Petition veranlaßte eine leb-
hafte Debatte, indem darin die Auflöſung der St[ä]nde
nach Beſchließung eines proviſoriſchen Wahlgeſetzes
zu einer conſtituirenden Verſammlung beantragt wurde.
Andererſeits wünſchte man dagegen den Zuſatz, daß
die Stände vor ihrer Auflöſung auch noch 1) die be-
kannten Königl. Reform-Verheißungen, ſo weit es
noch nicht geſchehen, aus einem Geſchenke in ein Ge-
ſetz verwandeln, und 2) das Budget für das nächſte
Rechnungsjahr berathen und feſtſetzen mochten. Jn
Betreff des letzteren Separat-Antrags wurde der Ver-
beſſerungs-Antrag geſtellt, daß den Ständen nur die
Prorogation des diesj[ä]hrigen Budgets auf das nächſte
Jahr zu überlaſſen ſey. Bei der Abſtimmung erhielt
der erſte Antrag, ſo wie der letztgedachte Verbeſſerungs-
Antrag, letzterer jedoch nur eine nicht bedeutende Ma-
jorität von etwa 65 gegen 55 Stimmen, während der
zweite Antrag in der Minorität blieb, wenngleich aus-
f[ü]hrlich erörtert wurde, daß bei den durch die neueſte
Zeit erwachſenen beſonderen Bedürfniſſen eine bloße
Prorogation des bisherigen Budgets nicht genügen
und nur Verlegenheiten hervorrufen, daß mithin vor-
ausſichtlich der Petition keine Folge gegeben werden
könne. Es wurde hervorgehoben, daß eine conſtitui-
rende Verſammlung zur Bewilligung eines Budgets
nicht legitimirt ſey, und daß durch Bundes-Beſchluß
vom 26 v. M. die Bundes-Regierungen auf den
Wunſch des Fünfziger-Ausſchuſſes, daß während der
Dauer der conſtitutrenden Verſammlnng in Frankfurt
die Landſtände der einzelnen Staaten vor Beendigung
des Verfaſſungswerkes in Deutſchland nicht berufen
werden m[ö]chten, aufmerkſam gemacht ſeyen, daß mit-
hin der Mangel eines den Bedürfniſſen entſprechenden
Budgets eine Verlegenheit bereiten müſſe, welcher
durch die Beſtimmungen der §§ 155 bis 163 des Lan-
des-Verfaſſungs-Geſetzes im legalen Wege nicht wohl
abgeholfen werden könne.

Sonach iſt vorauszuſehen, daß es der Petition in
ihrem beſchloſſenen Jnhalte jedenfalls an einer allge-
meinen Betheiligung fehlen wird, ſo wie daß die Re-
gierung und die Stände eine Petition gänzlich unbe-
rückſichtigt laſſen werden, welche in einem weſentlichen
Theile eine Anforderung enthält, die eine mangelhafte
Erkenntniß des nothwendigſten Bedürfniſſes bekundet,
zumal bereits aus anderen Provinzen entgegenſtehende
Loyalitäts-Addreſſen mit zahlreichen Unterſchriften ein-
gegangen ſind.

So eben erfahren wir aus zuverläſſiger Quelle, daß
für den 18ten Wahlbezirk die Kaufleute John Albert
Dröge
und Conſul Meyer aus Bremen zum Depu-
tirten und reſp. Erſatzmann für die conſtituirende
Verſammlung nach Frankfurt erwählt ſind.


Geſtern fand von Northeim aus unter großem
Jubel die feierliche Wiedervereinigung der Studenten
ſtatt. (Wir müſſen den Bericht wegen Mangel an
Raum auf morgen verſparen.)


Geſtern Nachmittag trafen hier vierhundert Polen,
auf der Rückreiſe in die Heimath, ein. Sie wurden
in dem neuangelegten Gebäude der Heil-Anſtalt auf
der Sülte einlogirt, mit Liebesgaben der Bürger ver-
pflegt, und ſind heute Morgen auf der Eiſenbahn
weiter befördert. (Hild. Z.)


Die Bürger von Holzminden und Altendorf, im
Herzogthum Braunſchweig, haben ihres Herzogs Ge-
burtstag am 25 d. M. dadurch gefeiert, daß ſie an
demſelben Gaben für die Krieger in Schleswig Holſtein
geſammelt, und an die hohe proviſoriſche Regierung
abgeſchickt haben. Es ſind durch den nachfolgenden
Aufruf 133 11 und 2½ Gold zuſammengekom-
men. Der Aufruf lautet: “Liebe Mitbürger! Jeder
unter uns, der nicht als Fremdling in ſeinem Vater-
lande und in ſeiner Zeit ſteht, der nur einigermaaßen
die welterſchütternden Vorgänge der letzten Wochen
kennt und würdigt, weiß auch, daß der 25ſte April,
der Geburtstag unſeres Herzogs, ein hochfeſtlicher
Tag für uns iſt, und wird denſelben innerlich dadurch
feiern, daß er der Vorſehung vom Herzensgrunde
für den Beſitz eines Fürſten dankt, der für das Wohl
ſeines Landes, für Licht und Recht, für Freiheit und
Einheit Deutſchlands ſo warm f[ü]hlt, ſo eifrig und
muthig ſtrebt. Aber wir möchten den Tag auch
äußerlich feiern, m[ö]chten unſere Empfindung durch
ein Thun ſichtbar werden laſſen. Sollen wir alſo
ein Feſtmahl veranſtalten? Nein! Es giebt dieſes
Mal ein edleres Thun, wodurch wir das Geburtsfeſt
unſeres theuren Fürſten begehen können, ein Thun,
wodurch wir ihn in h[ö]herem Grade erfreuen werden.
Jn Schleswig-Holſtein, das wohl längſt zu ſeinem
guten deutſchen Recht gelangt w[ä]re, wenn es hätte
nach dem Willen unſeres Herzogs gehen können,
wüthet der Krieg, waltet Noth, ert[ö]nt Klage und
Hülferuf. Liebe Mitbürger! Laßt uns unter dem
doppelten Antriebe des Mitleids mit unſeren hart-
bedrängten Brüdern und der Liebe zu unſerem Für-
ſten, jeden nach ſeinem Vermögen zur Aufbringung
einer Summe beiſteuern, die zur Erquickung der
Hülfsbedürftigen in Schleswig-Holſtein dienen kann,
und das Zuſammengebrachte am Geburtstage unſeres
Landesfürſten zu ſeiner Beſtimmung abſenden.

H. Ritterbuſch. F.
Jordan.    L. Dauber.    H. Fiſcher.    F. Haarmann.

Jn der geſtrigen ſechsten Landtags-Sitzung wurden
reſp. verleſen und verhandelt: 1) ein Vortrag der
Bauern zu Leuckow wegen Regulirung ihrer bäuer-
lichen Verhältniſſe; 2) ein Vortrag (vom 20 Auguſt [?]
1848) des Reform-Vereins zu Wismar, in welchem
derſelbe einen bei der Landes-Regierung eingereichten
Proteſt wider den Geſetz-Entwurf für die Landes-
vertretung mittheilt und die Bitte vorträgt, Stände
m[ö]chten von dem Rechte der itio in partes Gebrauch
[Spaltenumbruch] machen, falls die Gefahr ſich herausſtelle, daß die von
der Regierung gemachte Propoſition angenommen
werden möchte; 3a) Hagenower Petition an den
Großherzog gegen das dem Landtage vorgelegte Wahl-
geſetz, beſonders weil dadurch der große Grundbeſitz
und die Fideicommiſſe erhalten blieben. Das Petitum
lautete dahin, daß das neue dem Landtage vorzulegende
Wahlgeſetz auf das reine Repräſentativ-Syſtem ge-
gründet ſeyn möge. 3b) Vorſchlag von Hagenower
B[ü]rgern, beſchloſſen in der Volksverſammlung daſelbſt
(wozu 3a die Anlage). Jn demſelben wird die Ent-
rüſtung darüber ausgeſprochen, daß die hohe Landes-
Regierung trotz der Addreſſe der Reform-Deputirten
zu Güſtrow und trotz der Frankfurter Beſchlüſſe es
gewagt habe, mit einem ſolchen Wahlgeſetze vor die
Augen des Landes zu treten. Begehrt wird ein
gleiches Wahlgeſetz wie das für die Frankfurter De-
putation und Hinzuziehung von Arbeitern. Zwei
Paſſus (die wir jedoch nicht genau wiedergeben können),
in denen von einer neuen Bluthochzeit und von einem
Paſcharegiment, das man nicht wolle, die Rede war,
erregten allgemeine Heiterkeit. Nach Verleſung dieſes
Actenſtückes erhob ſich v. d. Kettenburg-Matgendorf
und ſtellte den Antrag, daſſelbe wegen der darin vor-
kommenden unpaſſenden Aeußerungen den Antrag-
ſtellern zurückzugeben. Von anderer Seite wurde
jedoch bemerklich gemacht, daß die Landtags-Verſamm-
lung weder eine richterliche noch eine Cenſur-Behörde
ſey und daß es ihr daher nicht zuſtehe, einzelne Aeuße-
rungen, die vielleicht dem Einen unpaſſend, dem An-
dern dagegen nicht unpaſſend erſcheinen möchten, einer
Kritik zu unterwerfen. Nach einer langen und leb-
haften Discuſſion, welche der dirigirende Landrath
dahin ausglich, daß man es bei den gemachten Aeuße-
rungen der Mißbilligung bewenden laſſen möge, wurden
folgende Beſchlüſſe gefaßt: ad 1, daß dieſelben ſich an
die Regierung zu wenden hätten, ad 2, daß der Vor-
trag an die Committee zu überweiſen ſey, ad 3, daß
beide Stücke zu den betreffenden Acten zu legen ſeyen.
4) Dictamen von v. d. Kettenburg. Daſſelbe bezieht
ſich auf eine am vorigen Tage bei Berathung der
Frage 2 des Committee-Berichtes wegen der Ver-
faſſungs-Reform gemachte Aeußerung, daß die Land-
ſchaft, falls der Geſetz-Entwurf nicht verändert werde,
in partes gehen müſſe, und es wird darauf hingewie-
ſen, daß bei Vorlegung eines andern Geſetz-Entwurfs
auch die Ritterſchaft in partes gehen könne und man
alſo zu gar keinem Reſultate kommen werde. Vor-
geſchlagen wird eine Gliederung nach Ständen, das
Domanium als dritter Stand, eine gleiche Zahl von
Repräſentanten, nach dem freieſten Wahlrechte, und
als Schutz gegen die Uebergriffe eines jeden Standes
die itio in partes. Der Committee überwieſen. 5) Vor-
trag des Rathmannes Reuſs zu Teterow über die
(troſtloſe) Stellung der ländlichen Tagelöhner. Da
kein Antrag geſtellt iſt, ſo kann auch kein Beſchluß
gefaßt werden. 6) Ein Vortrag über denſelben Ge-
genſtand von Satow-Hägerfelde und 170 Andern.
7) Anzeige des Roſtocker Reform-Vereins, daß der
Antrag wegen Hinzuziehung von Vertrauensmännern
zur Landtags-Verſammlung zurückgenommen iſt.
8) Regiminal-Reſcript wegen Mobiliſirung des Bu[n]-
des-Contingents. Es wird der Land-Syndicus Groth
beauftragt, ein Erachten darüber abzugeben, ob die
Koſten aus gemeinſamen Landesmitteln bezahlt werden
müſſen. 9) Engere Ausſchuß-Propoſition wegen Auf-
bringung der Koſten für die Deputation zur deutſchen
Rational-Vertretung. An die Committee II. ver-
wieſen. 10) Regiminal-Reſcript wegen executoriſcher
Eintreibung der fälligen Contribution. Es wird der
Regierung anheimgegeben, nach Befinden zu verfügen.
11) Erſter Bericht der Committee über die National-
Bewaffnung. Committee, die Zweckmäßigkeit des
Regierungs-Vorſchlags erkennend, ertheilt den Anrath,
die Specialitäten der Regierung und dem Engeren Aus-
ſchuſſe anheimzugeben, und macht dann folgende Vor-
ſchläge: 1. es werde für alle nicht im activen Militärdienſte
befindlichen jungen Männer vom 21ſten bis 32ſten Lebens-
jahre die geſetzliche Verpflichtung zum Eintritt in die
Landeswehr ausgeſprochen; 2. es werden die Obrig-
keiten angewieſen, Verzeichniſſe der im Orte befind-
lichen jungen Leute aus den bezeichneten Altersklaſſen
bei der Regierung einzureichen; 3. im Fall der Ein-
berufung werden zuerſt die jüngern Altersklaſſen und
die Unverheiratheten herbeigezogen; die vorläufige
Nichteinberufung der Verheiratheten beſchränkt ſich
jedoch auf diejenigen, welche ſchon jetzt verheirathet
ſind; 4. zur Dispoſition der Regierung werden
100,000 , angewieſen auf den Fonds der Landes-
Receptur-Kaſſe, geſtellt, und man wünſcht, daß die
Anſchaffung der Waffen möglichſt bald geſchehen möge.
Die Strelitzſchen Committee-Mitglieder treten den
Vorſchlägen ad 1, 2 und 3 bei, behalten ſich jedoch
ad 4 vor, über die Art der Aufbringung der zur Ver-
fügung der Strelitzſchen Regierung zu ſtellenden Summe
ſich in ihrem Kreiſe zu berathen. Eine ſehr lebhafte
Discuſſion über den Vorſchlag ad 1, beſonders in
Beziehung auf diejenigen jungen Männer, welche
Stellvertreter zum activen Militärdienſt geſtellt haben,
ſo wie über die Aufbringung der (für 5000 Mann)
veranſchlagten Summe, ob durch eine Anleihe oder ein
Edict (Contribution) bildete den Schluß der Sitzung.


Heute iſt das Ergebniß der Wahlen in den Vier-
landen publicirt. Jm Bezirk Bergedorf ſind zu Wahl-
männern erwählt: Amtsſchreiber Dr. Goldenbaum
mit 30 Stimmen; Rathmann Dr. Lamprecht mit
18 Stimmen; im Bezirk Kirchwärder: Landvogt Lü-
dert mit 4 Stimmen; C. Harder mit 4 Stimmen;
T. Eggers mit 2 Stimmen; im Bezirk Kurslack:
J. Reimers mit 14 Stimmen; im Bezirk Geeſthacht:
J. C. H. Meyer, Vogt mit 12 Stimmen. (Der Be-
zirk Altengamme hat ſein Wahlrecht nicht ausgeübt,
der Bezirk Neuengamme, dem §. 8 der Verordnung
vom 19 April d. J. zuwider, zwei Perſonen zu Wahl-
männern gewählt, die nicht in dieſem Bezirke als Ur-
wähler ſtimmberechtigt ſind.)




Entwurf
des deutſchen Reichsgrundgeſetzes.

Der hohen deutſchen Bundesverſammlung als Gut-
achten der ſiebenzehn Männer des öffentlichen
Vertrauens überreicht am 26 April 1848.

(Fortſetzung.)

B) Der Reichstag.

§. 11. Der Reichstag beſteht aus zwei Häuſern,
dem Oberhauſe und dem Unterhauſe.

§. 12. Das Oberhaus beſteht aus höchſtens 200
Mitgliedern, nämlich

1) aus den regierenden Fürſten. Sie haben das
Recht einen Stellvertreter zu ſchicken, der im
Laufe einer Sitzungsperiode nicht abgerufen wer-
den darf.
2) Aus einem Abgeordneten von jeder der 4 freien
Städte, welche die Regierung mindeſtens für die
Dauer einer Sitzungsperiode ſchickt.
3) Aus Reichsräthen, welche aus dem Kreiſe der
bewährten Verdienſte der einzelnen Staaten auf
12 Jahre gewählt werden, ſo daß alle 4 Jahre
⅓ austritt. Die Wahlberechtigung iſt unter den
einzelnen Staaten mit Rückſicht auf deren Be-
völkerung vertheilt. Jn Staaten, die nur einen
Reichsrath ſchicken, ſteht das Wahlrecht den Stän-
den und in den freien Städten dem geſetzgebenden
Körper, in ſolchen die mehrere ſchicken, ſteht es
zur Hälfte den Ständen, zur Hälfte den Regie-
rungen zu (ſ. Anlage A). Die Reichsräthe müſ-
ſen dem Staate, von dem ſie gewählt werden,
angehören und das 40. Lebensjahr vollendet
haben.

§. 13. Das Unterhaus beſteht aus Abgeordneten
des Volks, welche auf 6 Jahre gewählt werden, ſo
daß alle 2 Jahre ein Drittheil austritt. Auf je 100,000
Seelen der wirklichen Bevölkerung kommt ein Abge-
ordneter, jedoch ſo, daß auch Staaten von geringerer
Volkszahl einen Abgeordneten ſchicken und ein Ueber-

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[[2]/0002] Theil deſſelben, hat ein Recht auf Unterſtützung, nicht allein in ſeiner beſonderen Exiſtenz, ſondern auch in ſeiner Verbindung mit Schleswig. Die be- nachbarten deutſchen Staaten haben bereitwillig ihren Beiſtand zugeſagt. Es bleibt noch abzuwarten, ob die Regierung Sr. Maj. des Königs von Däne- mark durch dieſe Schritte dahin gebracht werden wird, die Ungerechtigkeit und die gefährliche Natur ihres Verfahrens in Betracht zu nehmen, und ob ſie ſich vermögen laſſen wird, dem Herzoge dieſer Lande die Freiheit zu geben, deren er bedarf, um die Rechte der Herzogthümer anzuerkennen und zu gewährleiſten. Aber ſollten unſere Erwartungen in dieſer Hin- ſicht getäuſcht werden, ſollte der Krieg zwiſchen den Herzogthümern und Dänemark entſcheiden müſſen, dann, ſind wir überzeugt, wird die Regierung J. M. der Königin von Großbrittannien die Sache der deut- ſchen Herzogthümer unterſtützen und fördern und wird ſie nicht dulden, daß die kaufmänniſche Verbindung zwiſchen beiden Ländern unterbrochen werde. Rendsburg, den 6 April 1848. Die proviſoriſche Regierung. Beſeler. Prinz von Schleswig-Holſtein. Reventlow-Preetz. Schmidt. Bremer. Olshauſen. Dankſagungen. Hamburgs und Altonas edeln Einwohnern finde ich mich gedrungen, wenngleich nicht als Vertreter des Landes, ſo doch als Vorſtand des Departements, dem der Edelmuth von Hamburgs und Altonas Ein- wohnern zunächſt bekannt iſt — vorläufig den wärm- ſten und aufrichtigſten Dank zu ſagen für die vielen, vielen Sendungen, mit denen Sie uns ſo treulich unterſtützten. Es iſt in den letzten Wochen kein Bahn- zug angekommen, der nicht Spenden aller Art in ſo reichlichem Maaße brachte, daß zum Empfange und zur Vertheilung ein eigenes Comptoir hat errichtet werden müſſen. Könnten die edlen Geber einmal durch die Lazarethe wandeln, und ſehen, wie deutſche Krieger jeglichen Ranges, die ihr Blut, zum Theil ihre Geſundheit auf Lebenszeit, im Kampf für Deutſch- lands Recht und Ehre geopfert haben, erquickt wer- den, wie ſie, oft zu ſchwach, um zu ſprechen, die Hand ſtreicheln, die ihnen die Labung reicht, — ſie würden den ſchönſten Lohn in einer Dankbarkeit finden, die Worte nicht auszudrücken vermögen. Darum: Dank euch, biedere Männer und edle Frauen! Gott, der bisher unſerer gerechten Sache ſo ſichtbar ſeinen Bei- ſtand verlieh, lohne auch euch mit ſeinem ſchönſten Segen! Kriegsdepartement. Rendsburg, den 2 Mai 1848. Krohn, General-Major. Zufolge einer Anzeige des General-Kriegs-Commiſ- ſariats hieſelbſt ſind, namentlich von Hamburg und Altona, viele an den Etatsrath Langenbeck gerichtete Sendungen von Lazarethgegenſtänden aller Art ein- gegangen. Den Abſendern dieſer Gegenſtände, deren Namen und Wohnorte aus den begleitenden Frachtbriefen nicht deutlich zu erſehen ſind, fühlt die proviſoriſche Regierung ſich verpflichtet, ihren warmen Dank für das durch die gedachten Sendungen an den Tag ge- legte Jntereſſe an der Sache Schleswig-Holſteins hiedurch auszuſprechen. Rendsburg, den 2 Mai 1848. Die proviſoriſche Regierung der Herzogthümer Schleswig-Holſtein. Beſeler. F. Reventlou. Lüders. Bei der proviſoriſchen Regierung der Herzogthü- mer Schleswig-Holſtein ſind unter anderen freiwilligen Beiträgen eingegangen: von der Stadt Gifhorn, im Königreich Hannover, 120 _ Preuß.; von den Vorbür- gern der Unterberger Gemeinde zu Lauenburg 750 _ . Erſter Zuſammentritt der deutſchen National- Verſammlung. (Geſchehen, Frankfurt a. M. den 1 Mai 1848, Vormittags 11 Uhr im Kaiſerſaal.) Auf Einladung der zu Frankfurt wohnhaften Ab- geordneten Dr. Cnyerim, gewählt im ſiebten kurheſſi- ſchen Wahlbezirk, und Dr. Jucho, gewählt zu Frank- furt, waren folgende als gewählt bis jetzt bekannte Abgeordnete zur deutſchen conſtituirenden Verſamm- lung erſchienen, nämlich: Dr. Schott, von Stuttgart; Jürgens, von Braunſchweig; Rühl, von Hanau; Murſchel, von Stuttgart; Cnyerim, von Frankfurt; Dr. Heckſcher, von Hamburg; Rob. Blum, von Leipzig; Hehner, von Wiesbaden; Schwarzenberg, von Kaſſel; Dr. Eiſenmann, von Würzburg; Wip- permann, von Kaſſel; Roß, von Hamburg; Dr. Briegleb, von Coburg; G. F. Kolb, von Speyer; Schepp, von Wiesbaden; Dr. Cucumus, von Mün- chen; Dr. Hergenhahn, von Wiesbaden; Dr. Jucho, von Frankfurt a. M. Als Altersvorſtand übernahm Dr. Schott aus Stuttgart die Leitung der heutigen Verhandlung, und wählte als Schriftführer Dr. Jucho aus Frankfurt. Nachdem ſich die Erſchienenen ge- genſeitig als für vorläufig legitimirt anerkannt hatten, vereinigten ſich dieſelben über folgende Punkte: 1) Bei der nach Beſchluß des Fünfziger-Ausſchuſſes nieder- geſetzten Commiſſion ſich anzumelden; 2) von ihrem Hierſeyn und dem Beginn des Zuſammentritts der conſtituirenden National-Verſammlung dem Fünfziger- Ausſchuß Anzeige zu machen; 3) Donnerstag, den 4 d., Vormittags 11 Uhr, im Kaiſerſaale des Römers ſich wieder zuſammen zu finden, hierzu 4) durch Bekannt- machung gegenwärtiger Abrede die inzwiſchen in Frank- furt ſich einfindenden Abgeordneten ebenfalls einzula- den; endlich 5) die noch nicht eingetroffenen Abgeord- neten zur ſchleunigen Hierherreiſe aufzufordern. (Zur Beurkundung:) Der Altersvorſtand, gez. Dr. Schott. — Als Schriftführer: Dr. Jucho. Berlin, den 4 Mai. Wir erfahren ſo eben aus der erſten Hand, daß die preußiſche Regierung die Königin Jſabella von Spa- nien anerkannt hat. Der K. preußiſche Geſandte für Madrid iſt hieſiger Seits bereits ernannt, und der gegenwärtig hier anweſende K. ſpaniſche General Don A. R. Zarco del Valle hat bereits geſtern Sr. M. dem König ſein Beglaubigungs-Schreiben als Königl- ſpaniſcher Geſandter am hieſigen Hofe zu überreichen die Ehre gehabt. (B. N.) Prag, den 30 April. An Beſchickung des deutſchen Parlaments iſt nicht zu denken. Böhmen hält feſt an Oeſterreich, giebt ſich jetzt ſeine freiſinnige Conſtitution, und wird ſich weit eher an ſeine ſlaviſchen Brüder, Serben, Slo- vaken, Mähren u. ſ. w. ſchließen, als an ein ſoge- nanntes einiges Deutſchland. (!!) (Bresl. Ztg.) Prag, den 2 Mai. Geſtern wurde die Ruhe wieder ſehr ernſtlich ge- ſtört. Der Tumult war beſonders gegen die Juden- ſtadt gerichtet, die von der Nationalgarde abgeſperrt wurde. Es wurden mehrere Perſonen verwundet und einige 30 verhaftet. Die ſtrengſte Unterſuchung iſt eingeleitet und jede Zuſammenrottirung unterſagt. Wien, den 28 April. Böhmen ringt immer entſchiedener nach Selbſtſtän- digkeit und eine böhmiſch czechiſche Deputation iſt eben angelangt, um ihre erneuerten Wünſche — als die des ganzen Landes — darzubringen. Jn ſo fern dies von einer überwiegenden Majorität geſagt werden kann, hat es ſeine Richtigkeit, denn die Czechen zählen faſt 4,000,000, die Deutſchböhmen nur 1,500,000 Köpfe. Moriz Hartmann, Dr. Groß und ein Gutsbeſitzer aus Böhmen ſind als Deputirte der deutſchen Partei von Prag hier angekommen, um dem Miniſter des Jnnern die wahre Sachlage in Böhmen darzuſtellen, vor Allem aber darauf zu dringen, daß man die kräf- tigſten Schritte thue, dem immer furchtbarer werden- den Separatismus der czechiſchen Partei zeitig einen Damm entgegen zu ſetzen. — Die gewaltige und raſche Umwälzung in den gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältniſſen bringt wie begreiflich manche Verwicke- lung hervor und erregt namentlich unter der Bureau- kratie große Bedenklichkeiten. So ſind mähriſche Gü- ter, die beinahe völlig auf dem Servitut der Zehnten in ihrem Werthanſchlag beruhten, ungemein geſunken, und man bezweifelt andererſeits, daß die Bauern, ſelbſt in Oeſterreich und Mähren, die gehörige That- kraft anwenden werden, um den Verluſt an Geld, der ihnen durch den Robot-Entgelt zu Theil wird, durch gehörige Nutz-Anwendung der gewonnenen Zeit zu erſetzen; vielmehr muß man befürchten, es werde ſich ihr Hang zum Müſſiggange und zur Trunkſucht hie- durch nur verſtärken. (K. Z.) Nach amtlicher Bekanntmachung betrugen die Staats-Einnahmen im März 10 Mill. 324,571 G., darunter 61,498 G. Judenſteuer, 6271 G. von den Staats-Eiſenbahnen ꝛc. und die Ausgaben 12 Mill. 535,331 G., ſo daß ſich ein Deficit von 2 Mill. 210,760 G. ergiebt. Natürlich iſt dieſes traurige Verhältniß darin zu ſuchen, daß die lombardiſchen Provinzen jetzt nicht nur nichts einbringen, ſondern ſehr viel koſten. Es ward namentlich ausgegeben: für das Militär 5 Mill. 673,826 G., für politiſche Fonds und Anſtalten 1 Mill. 175,002 G. und für die Polizei 190,900 G. Jn den fünf Monaten vom 1 Nov. 1847 bis Ende März 1848 wurden 64 Mill. 367,688 G. eingenommen und 68 Mill. 601,075 G. ausgegeben, ſo daß das De- ficit im Ganzen nur 4 Mill. 233,387 G. beträgt. Vom Oberrhein, den 30 April. Ein officieller Bericht des K. württembergiſchen Genie-Lieutenants v. Miller giebt die Stärke der am 27 d. bei Deſſenbach geſchlagenen Bande auf 8- bis 900 Mann an. Hauptmann Lipp hat den feindlichen Anführer Rheinhart, genannt Schimmelpfennig, ſelbſt getödtet und erhielt von demſelben zwei Senſenhiebe; von den Unſerigen iſt Niemand getödtet oder ver- wundet; von den Freiſchärlern ſind 30 geblieben, viele verwundet, gegen 400 gefangen, darunter Bornſtedt, der mit noch 120 nach Bruchſal gebracht iſt. Her- wegh und ſeine Frau in Männertracht waren vor Beginn des Kampfes entflohen; er begleitete ſeine Le- gion, die in 4 Bataillons getheilt war, nur als Com- mittee-Mitglied. Die Schuſter-Jnſulaner haben ſich nach dem Elſaß gezogen. Börnſtein (?) mit 30 Mann ſoll ſich nach Baſel geflüchtet haben und von den eid- genöſſiſchen Truppen nach Frankreich geleitet worden ſeyn. Unter den Gefangenen iſt ein Fünftheil Fran- zoſen, denen man vorgeſpiegelt, es gehe nach Polen. Viele Freiſchärler ſtreifen noch einzeln im Lande um- her, zur großen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Republikaner geben indeſſen ihre Sache noch nicht verloren und verkünden laut Franzoſenhülfe. Aber die franzöſiſchen Behörden ſind ſelbſt thätig in der Mitwirkung zur Unterdrückung des wahnwitzigen Un- fugs. — Jn Heidelberg liegen Kurheſſen, in Mannheim Heſſen und Naſſauer. Die Ruhe iſt nicht weiter ge- ſtört worden. Die Mannheimer Behörden, denen 1000 Mann mit Kanonen zu Gebote ſtanden, haben ſich ganz kopflos benommen. Die Regierung hat einen außerordentlichen Commiſſarius, Miniſterialrath Meier, hingeſandt. Es iſt auch ein Bierwirth, Na- mens Spieß, verhaftet, der ſich rühmte zwei Naſſauer getödtet zu haben; desgleichen die Fahnenträgerin der Senſenmänner. Die Liſte der Compromittirten be- trägt 60. Auch in Stuttgart iſt ein Candidat der Theologie und ein anderes Jndividuum verhaftet, das auf den unglücklichen General v. Gagern geſchoſſen haben ſoll. Hildburghauſen, den 30 April. Der Herzog von Meiningen-Hildburghauſen hat nach Entbidung des bisherigen, der 12ten Curie ge- meinſchaftlichen Bundestags-Geſandten von dieſer Stelle und bis zur definitiven Feſtſtellung der neuen Bundesverfaſſung in Gemäßheit des Art. 6 der Bun- desacte einen beſondern Vertreter des Herzogthums bei der Bundes-Verſammlung in der Perſon des K. preußiſchen ordentl. Prof. der Rechte Dr. Perthes von Bonn ernannt. (O.-P.-A.-Z.) _ Hannover, den 1 Mai. Bekanntlich iſt es die Frage von der abgeſonderten Vertretung des Adels in der Stände-Verſammlung, welche in unſerm Lande hauptſächlich Gegenſtand der Aufregung der letzten Wochen war. Der Sturm kehrte ſich, wie gegen die Adels-Vorrechte überhaupt, ſo insbeſondere gegen die Adels-Kammer. Das Schickſal derſelben iſt bei Gelegenheit der Addreß- Debatte bekanntlich entſchieden: das Miniſterium hat die erſte Kammer als Adels-Kammer fallen laſſen, am Zwei-Kammer-Syſtem aber mit Entſchiedenheit feſthalten zu wollen erklärt. Die Stände wurden vertagt, ohne daß die Frage, ob die künftige Vertre- tung in einer oder zwei Kammern ſtattfinden ſolle, zur Entſcheidung gekommen wäre. Die ſog. Ver- faſſungs-Commiſſion, d. i. die aus Mitgliedern beider Kammern beſtehende Commiſſion, welche während der Vertagung die Regierungs-Vorlagen wegen der Ver- faſſungs-Aenderungen zu prüfen und zu begutachten hat, ſollte über dieſe Frage der Landes-Vertretung zunächſt ein gutachtliches Votum abgeben, und zwar auf den Grund einer vom Miniſterio dieſerhalb zu machenden Vorlage. Dieſe Vorlage, die der genann- ten Commiſſion jetzt zugegangen iſt, will zwei Kam- mern, wie das nach den Miniſterial-Erklärungen in zweiter Kammer auch nicht anders zu erwarten war. Die zweite Kammer dieſes neuen Syſtems beſteht im Weſentlichen aus denſelben Beſtandtheilen, wie bisher: aus den Deputirten der Stadt- und Landgemeinden, zu deren Wahlen alle wohnberechtigten, männlichen, volljährigen, ſelbſtſtändigen, nicht wegen entehrender Verbrechen beſtraften Einwohner in activer wie paſſi- ver Wahlberechtigung Theil nehmen. — Die Beſtand- theile der erſten Kammer dagegen ſind ganz neu und nur die wenigen Standesherren und perſönlich berech- tigten Mitglieder der bisherigen erſten Kammer (10 bis 12 an der Zahl) beibehalten. Dieſe neue erſte Kammer ſoll beſtehen: aus 21 Deputirten der größern Grundeigenthümer, d. h. ſolche, die mindeſtens 100 Morgen in Cultur haben, deren es bekanntlich in unſerem Lande gerade im Bauernſtande eine Menge giebt; — ferner aus 10 Deputirten der Gewerbe; — aus 10 Deputirten der Kirche und Schule (zu wählen von der evangeliſchen Geiſtlichkeit, von der katholiſchen Geiſtlichkeit, von der Univerſität Göttingen, von den Lehrer-Collegien der hohern Schulanſtalten, von den Volksſchullehrern); — endlich aus 4 Deputirten des Standes der Rechtsgelehrten ſowohl aus dem Richter- wie aus dem Advokaten-Stande. — Außerdem befin- den ſich in jeder Kammer ein ſtändiſcher Commiſſa- rius für das Schulden- und Rechnungsweſen und ei- nige vom Könige zu ernennende Mitglieder, nämlich in erſter Kammer 3, in zweiter Kammer 4. Der Landtag dauert 6 Jahre; von den Mitgliedern der erſten Kammer ſcheidet je um das dritte Jahr die Hälfte aus und wird durch neue Wahlen erſetzt. — Dies ſind im Weſentlichen die Grundzüge und Be- ſtandtheile der neuen Compoſition der Landes-Ver- tretung, in der freilich den Forderungen des Tages gemäß, trotz der Theilung in zwei Kammern, das Element der Bewegung noch allzuſehr vorherrſcht. * Hannover, den 3 Mai. Zum Deputirten nach Frankfurt iſt der vom König Ernſt Auguſt 1837 quie_ cirte Geheime Cabinetsrath Dr. Roſe, welcher ſeinen Wohnſitz ſeitdem in Braun- ſchweig genommen, von nicht weniger als ſieben Wahl- bezirken erwählt worden. Leider hat derſelbe wegen fortdaunernden Unwohlſeyns dieſe Wahl ablehnen müſſen. Jm 20ſten Wahlbezirke iſt Altermann Breuſing, im 21ſten Dr. Buddenberg zur National-Verſamm- lung gewählt; zu Erſatzmännern Amts-Aſſeſſor We- dekind und Advocat Detmold. * Hannover, den 4 Mai. Die Weſer-Zeitung vom 4 d. (No. 1355) nennt, wohl einer Angabe der hieſigen Morgen-Zeitung fol- gend, den Stadtdirector Rumann den miniſtertellen Candidaten des Miniſteriums für die Wahl der Re- ſidenzſtadt nebſt Umgegend. Hier weiß Jeder, daß das Miniſterium keine Candidaten für dieſe Wahl aufgeſtellt hat, und noch beſtimmter, daß nicht Ru- mann deſſen Candidat geweſen iſt. Die ganze Nach- richt iſt eine der vielen Phantaſieen, welche die hieſige Morgen-Zeitung zuerſt in die Welt zu bringen pflegt. Eben ſo wenig richtig iſt eine Nachricht, welche die Weſer-Zeitung vor wenigen Tagen dahin gab, daß der Landdroſt v. Bülow zu Stade urſprünglich ſtatt des Amtsaſſeſſors Wyneken zum proviſoriſchen Diri- genten des Magiſtrats zu Hildesheim beſtimmt ge- weſen ſey. Wir wiſſen genau, daß gar nicht daran gedacht iſt, den Landdroſten v. Bülow ſeinem wichti- gen Wirkungskreiſe zu entziehen. * Aus dem Bremiſchen, den 2 Mai. Jn Folge einer aus der Volksverſammlung zu Oſten hervorgegangenen öffentlichen Aufforderung fand vorgeſtern zu Bremervörde eine Zuſammenkunft der Wahlmänner aus hieſiger Provinz zur Vorberathung über die nach Frankfurt zu wählenden Deputirten und Erſatzmänner, ſo wie eine allgemeine Volksver- ſammlung ſtatt. Nachdem der Conrector Plaß aus Stade zum Prä- ſidenten beſtimmt worden, beſchloſſen die Wahlmänner der einzelnen Wahlbezirke in abgeſonderter Berathung ſich zu beſprechen, deren Reſultat wir übergehen, weil es für die Wahlmänner nicht bindend iſt, und heute die wirkliche Wahl in allen Wahlbezirken ſtattfindet, deren einige wir hoffentlich am Schluſſe noch mit- theilen können. Die ſodann eröffnete Volksverſammlung umfaßte nach Zählung bei Abſtimmungen nur etwa 120 Per- ſonen ans der ganzen Provinz, wenngleich man ein Zuſammentreffen von Tauſenden erwartet hatte. Der Hauptzweck beſtand in einer Berathung darüber, ob der als allgemein bezeichnete Volkswunſch, daß die gegenwärtige Stände-Verſammlung nach Berathung eines proviſoriſchen Wahlgeſetzes ſich auflöſen möge, durch fernerweite Abſendung von ſog. Condeputirten oder im Wege der Petition der Regierung und den Ständen zur Berückſichtigung empfohlen werden ſolle. Nach einer längeren Debatte über das bisherige Ver- halten und die Wirkſamkeit der Condeputirten, wobei einige der Letzteren vergeblich das Feld zu behaupten ſtrebten, ſprach ſich die Majorität entſchieden gegen jede fernere Condeputation aus und wollte nur den Weg der Petition als den allein legalen und geeigne- ten Weg anerkennen. Die hiernach von einer ſofort ernannten Siebener- Commiſſion entworfene Petition veranlaßte eine leb- hafte Debatte, indem darin die Auflöſung der Stände nach Beſchließung eines proviſoriſchen Wahlgeſetzes zu einer conſtituirenden Verſammlung beantragt wurde. Andererſeits wünſchte man dagegen den Zuſatz, daß die Stände vor ihrer Auflöſung auch noch 1) die be- kannten Königl. Reform-Verheißungen, ſo weit es noch nicht geſchehen, aus einem Geſchenke in ein Ge- ſetz verwandeln, und 2) das Budget für das nächſte Rechnungsjahr berathen und feſtſetzen mochten. Jn Betreff des letzteren Separat-Antrags wurde der Ver- beſſerungs-Antrag geſtellt, daß den Ständen nur die Prorogation des diesjährigen Budgets auf das nächſte Jahr zu überlaſſen ſey. Bei der Abſtimmung erhielt der erſte Antrag, ſo wie der letztgedachte Verbeſſerungs- Antrag, letzterer jedoch nur eine nicht bedeutende Ma- jorität von etwa 65 gegen 55 Stimmen, während der zweite Antrag in der Minorität blieb, wenngleich aus- führlich erörtert wurde, daß bei den durch die neueſte Zeit erwachſenen beſonderen Bedürfniſſen eine bloße Prorogation des bisherigen Budgets nicht genügen und nur Verlegenheiten hervorrufen, daß mithin vor- ausſichtlich der Petition keine Folge gegeben werden könne. Es wurde hervorgehoben, daß eine conſtitui- rende Verſammlung zur Bewilligung eines Budgets nicht legitimirt ſey, und daß durch Bundes-Beſchluß vom 26 v. M. die Bundes-Regierungen auf den Wunſch des Fünfziger-Ausſchuſſes, daß während der Dauer der conſtitutrenden Verſammlnng in Frankfurt die Landſtände der einzelnen Staaten vor Beendigung des Verfaſſungswerkes in Deutſchland nicht berufen werden möchten, aufmerkſam gemacht ſeyen, daß mit- hin der Mangel eines den Bedürfniſſen entſprechenden Budgets eine Verlegenheit bereiten müſſe, welcher durch die Beſtimmungen der §§ 155 bis 163 des Lan- des-Verfaſſungs-Geſetzes im legalen Wege nicht wohl abgeholfen werden könne. Sonach iſt vorauszuſehen, daß es der Petition in ihrem beſchloſſenen Jnhalte jedenfalls an einer allge- meinen Betheiligung fehlen wird, ſo wie daß die Re- gierung und die Stände eine Petition gänzlich unbe- rückſichtigt laſſen werden, welche in einem weſentlichen Theile eine Anforderung enthält, die eine mangelhafte Erkenntniß des nothwendigſten Bedürfniſſes bekundet, zumal bereits aus anderen Provinzen entgegenſtehende Loyalitäts-Addreſſen mit zahlreichen Unterſchriften ein- gegangen ſind. So eben erfahren wir aus zuverläſſiger Quelle, daß für den 18ten Wahlbezirk die Kaufleute John Albert Dröge und Conſul Meyer aus Bremen zum Depu- tirten und reſp. Erſatzmann für die conſtituirende Verſammlung nach Frankfurt erwählt ſind. * Göttingen, den 2 Mai. Geſtern fand von Northeim aus unter großem Jubel die feierliche Wiedervereinigung der Studenten ſtatt. (Wir müſſen den Bericht wegen Mangel an Raum auf morgen verſparen.) Hildesheim, den 2 Mai. Geſtern Nachmittag trafen hier vierhundert Polen, auf der Rückreiſe in die Heimath, ein. Sie wurden in dem neuangelegten Gebäude der Heil-Anſtalt auf der Sülte einlogirt, mit Liebesgaben der Bürger ver- pflegt, und ſind heute Morgen auf der Eiſenbahn weiter befördert. (Hild. Z.) * Holzminden, den 28 April. (Verſpätet) Die Bürger von Holzminden und Altendorf, im Herzogthum Braunſchweig, haben ihres Herzogs Ge- burtstag am 25 d. M. dadurch gefeiert, daß ſie an demſelben Gaben für die Krieger in Schleswig Holſtein geſammelt, und an die hohe proviſoriſche Regierung abgeſchickt haben. Es ſind durch den nachfolgenden Aufruf 133 11 und 2½ Gold zuſammengekom- men. Der Aufruf lautet: “Liebe Mitbürger! Jeder unter uns, der nicht als Fremdling in ſeinem Vater- lande und in ſeiner Zeit ſteht, der nur einigermaaßen die welterſchütternden Vorgänge der letzten Wochen kennt und würdigt, weiß auch, daß der 25ſte April, der Geburtstag unſeres Herzogs, ein hochfeſtlicher Tag für uns iſt, und wird denſelben innerlich dadurch feiern, daß er der Vorſehung vom Herzensgrunde für den Beſitz eines Fürſten dankt, der für das Wohl ſeines Landes, für Licht und Recht, für Freiheit und Einheit Deutſchlands ſo warm fühlt, ſo eifrig und muthig ſtrebt. Aber wir möchten den Tag auch äußerlich feiern, möchten unſere Empfindung durch ein Thun ſichtbar werden laſſen. Sollen wir alſo ein Feſtmahl veranſtalten? Nein! Es giebt dieſes Mal ein edleres Thun, wodurch wir das Geburtsfeſt unſeres theuren Fürſten begehen können, ein Thun, wodurch wir ihn in höherem Grade erfreuen werden. Jn Schleswig-Holſtein, das wohl längſt zu ſeinem guten deutſchen Recht gelangt wäre, wenn es hätte nach dem Willen unſeres Herzogs gehen können, wüthet der Krieg, waltet Noth, ertönt Klage und Hülferuf. Liebe Mitbürger! Laßt uns unter dem doppelten Antriebe des Mitleids mit unſeren hart- bedrängten Brüdern und der Liebe zu unſerem Für- ſten, jeden nach ſeinem Vermögen zur Aufbringung einer Summe beiſteuern, die zur Erquickung der Hülfsbedürftigen in Schleswig-Holſtein dienen kann, und das Zuſammengebrachte am Geburtstage unſeres Landesfürſten zu ſeiner Beſtimmung abſenden. Holz- minden, den 16 April 1848. H. Ritterbuſch. F. Jordan. L. Dauber. H. Fiſcher. F. Haarmann.” † Schwerin, den 2 Mai. Jn der geſtrigen ſechsten Landtags-Sitzung wurden reſp. verleſen und verhandelt: 1) ein Vortrag der Bauern zu Leuckow wegen Regulirung ihrer bäuer- lichen Verhältniſſe; 2) ein Vortrag (vom 20 Auguſt [?] 1848) des Reform-Vereins zu Wismar, in welchem derſelbe einen bei der Landes-Regierung eingereichten Proteſt wider den Geſetz-Entwurf für die Landes- vertretung mittheilt und die Bitte vorträgt, Stände möchten von dem Rechte der itio in partes Gebrauch machen, falls die Gefahr ſich herausſtelle, daß die von der Regierung gemachte Propoſition angenommen werden möchte; 3a) Hagenower Petition an den Großherzog gegen das dem Landtage vorgelegte Wahl- geſetz, beſonders weil dadurch der große Grundbeſitz und die Fideicommiſſe erhalten blieben. Das Petitum lautete dahin, daß das neue dem Landtage vorzulegende Wahlgeſetz auf das reine Repräſentativ-Syſtem ge- gründet ſeyn möge. 3b) Vorſchlag von Hagenower Bürgern, beſchloſſen in der Volksverſammlung daſelbſt (wozu 3a die Anlage). Jn demſelben wird die Ent- rüſtung darüber ausgeſprochen, daß die hohe Landes- Regierung trotz der Addreſſe der Reform-Deputirten zu Güſtrow und trotz der Frankfurter Beſchlüſſe es gewagt habe, mit einem ſolchen Wahlgeſetze vor die Augen des Landes zu treten. Begehrt wird ein gleiches Wahlgeſetz wie das für die Frankfurter De- putation und Hinzuziehung von Arbeitern. Zwei Paſſus (die wir jedoch nicht genau wiedergeben können), in denen von einer neuen Bluthochzeit und von einem Paſcharegiment, das man nicht wolle, die Rede war, erregten allgemeine Heiterkeit. Nach Verleſung dieſes Actenſtückes erhob ſich v. d. Kettenburg-Matgendorf und ſtellte den Antrag, daſſelbe wegen der darin vor- kommenden unpaſſenden Aeußerungen den Antrag- ſtellern zurückzugeben. Von anderer Seite wurde jedoch bemerklich gemacht, daß die Landtags-Verſamm- lung weder eine richterliche noch eine Cenſur-Behörde ſey und daß es ihr daher nicht zuſtehe, einzelne Aeuße- rungen, die vielleicht dem Einen unpaſſend, dem An- dern dagegen nicht unpaſſend erſcheinen möchten, einer Kritik zu unterwerfen. Nach einer langen und leb- haften Discuſſion, welche der dirigirende Landrath dahin ausglich, daß man es bei den gemachten Aeuße- rungen der Mißbilligung bewenden laſſen möge, wurden folgende Beſchlüſſe gefaßt: ad 1, daß dieſelben ſich an die Regierung zu wenden hätten, ad 2, daß der Vor- trag an die Committee zu überweiſen ſey, ad 3, daß beide Stücke zu den betreffenden Acten zu legen ſeyen. 4) Dictamen von v. d. Kettenburg. Daſſelbe bezieht ſich auf eine am vorigen Tage bei Berathung der Frage 2 des Committee-Berichtes wegen der Ver- faſſungs-Reform gemachte Aeußerung, daß die Land- ſchaft, falls der Geſetz-Entwurf nicht verändert werde, in partes gehen müſſe, und es wird darauf hingewie- ſen, daß bei Vorlegung eines andern Geſetz-Entwurfs auch die Ritterſchaft in partes gehen könne und man alſo zu gar keinem Reſultate kommen werde. Vor- geſchlagen wird eine Gliederung nach Ständen, das Domanium als dritter Stand, eine gleiche Zahl von Repräſentanten, nach dem freieſten Wahlrechte, und als Schutz gegen die Uebergriffe eines jeden Standes die itio in partes. Der Committee überwieſen. 5) Vor- trag des Rathmannes Reuſs zu Teterow über die (troſtloſe) Stellung der ländlichen Tagelöhner. Da kein Antrag geſtellt iſt, ſo kann auch kein Beſchluß gefaßt werden. 6) Ein Vortrag über denſelben Ge- genſtand von Satow-Hägerfelde und 170 Andern. 7) Anzeige des Roſtocker Reform-Vereins, daß der Antrag wegen Hinzuziehung von Vertrauensmännern zur Landtags-Verſammlung zurückgenommen iſt. 8) Regiminal-Reſcript wegen Mobiliſirung des Bun- des-Contingents. Es wird der Land-Syndicus Groth beauftragt, ein Erachten darüber abzugeben, ob die Koſten aus gemeinſamen Landesmitteln bezahlt werden müſſen. 9) Engere Ausſchuß-Propoſition wegen Auf- bringung der Koſten für die Deputation zur deutſchen Rational-Vertretung. An die Committee II. ver- wieſen. 10) Regiminal-Reſcript wegen executoriſcher Eintreibung der fälligen Contribution. Es wird der Regierung anheimgegeben, nach Befinden zu verfügen. 11) Erſter Bericht der Committee über die National- Bewaffnung. Committee, die Zweckmäßigkeit des Regierungs-Vorſchlags erkennend, ertheilt den Anrath, die Specialitäten der Regierung und dem Engeren Aus- ſchuſſe anheimzugeben, und macht dann folgende Vor- ſchläge: 1. es werde für alle nicht im activen Militärdienſte befindlichen jungen Männer vom 21ſten bis 32ſten Lebens- jahre die geſetzliche Verpflichtung zum Eintritt in die Landeswehr ausgeſprochen; 2. es werden die Obrig- keiten angewieſen, Verzeichniſſe der im Orte befind- lichen jungen Leute aus den bezeichneten Altersklaſſen bei der Regierung einzureichen; 3. im Fall der Ein- berufung werden zuerſt die jüngern Altersklaſſen und die Unverheiratheten herbeigezogen; die vorläufige Nichteinberufung der Verheiratheten beſchränkt ſich jedoch auf diejenigen, welche ſchon jetzt verheirathet ſind; 4. zur Dispoſition der Regierung werden 100,000 , angewieſen auf den Fonds der Landes- Receptur-Kaſſe, geſtellt, und man wünſcht, daß die Anſchaffung der Waffen möglichſt bald geſchehen möge. Die Strelitzſchen Committee-Mitglieder treten den Vorſchlägen ad 1, 2 und 3 bei, behalten ſich jedoch ad 4 vor, über die Art der Aufbringung der zur Ver- fügung der Strelitzſchen Regierung zu ſtellenden Summe ſich in ihrem Kreiſe zu berathen. Eine ſehr lebhafte Discuſſion über den Vorſchlag ad 1, beſonders in Beziehung auf diejenigen jungen Männer, welche Stellvertreter zum activen Militärdienſt geſtellt haben, ſo wie über die Aufbringung der (für 5000 Mann) veranſchlagten Summe, ob durch eine Anleihe oder ein Edict (Contribution) bildete den Schluß der Sitzung. Bergedorf, den 3 Mai. Heute iſt das Ergebniß der Wahlen in den Vier- landen publicirt. Jm Bezirk Bergedorf ſind zu Wahl- männern erwählt: Amtsſchreiber Dr. Goldenbaum mit 30 Stimmen; Rathmann Dr. Lamprecht mit 18 Stimmen; im Bezirk Kirchwärder: Landvogt Lü- dert mit 4 Stimmen; C. Harder mit 4 Stimmen; T. Eggers mit 2 Stimmen; im Bezirk Kurslack: J. Reimers mit 14 Stimmen; im Bezirk Geeſthacht: J. C. H. Meyer, Vogt mit 12 Stimmen. (Der Be- zirk Altengamme hat ſein Wahlrecht nicht ausgeübt, der Bezirk Neuengamme, dem §. 8 der Verordnung vom 19 April d. J. zuwider, zwei Perſonen zu Wahl- männern gewählt, die nicht in dieſem Bezirke als Ur- wähler ſtimmberechtigt ſind.) Entwurf des deutſchen Reichsgrundgeſetzes. Der hohen deutſchen Bundesverſammlung als Gut- achten der ſiebenzehn Männer des öffentlichen Vertrauens überreicht am 26 April 1848. (Fortſetzung.) B) Der Reichstag. §. 11. Der Reichstag beſteht aus zwei Häuſern, dem Oberhauſe und dem Unterhauſe. §. 12. Das Oberhaus beſteht aus höchſtens 200 Mitgliedern, nämlich 1) aus den regierenden Fürſten. Sie haben das Recht einen Stellvertreter zu ſchicken, der im Laufe einer Sitzungsperiode nicht abgerufen wer- den darf. 2) Aus einem Abgeordneten von jeder der 4 freien Städte, welche die Regierung mindeſtens für die Dauer einer Sitzungsperiode ſchickt. 3) Aus Reichsräthen, welche aus dem Kreiſe der bewährten Verdienſte der einzelnen Staaten auf 12 Jahre gewählt werden, ſo daß alle 4 Jahre ⅓ austritt. Die Wahlberechtigung iſt unter den einzelnen Staaten mit Rückſicht auf deren Be- völkerung vertheilt. Jn Staaten, die nur einen Reichsrath ſchicken, ſteht das Wahlrecht den Stän- den und in den freien Städten dem geſetzgebenden Körper, in ſolchen die mehrere ſchicken, ſteht es zur Hälfte den Ständen, zur Hälfte den Regie- rungen zu (ſ. Anlage A). Die Reichsräthe müſ- ſen dem Staate, von dem ſie gewählt werden, angehören und das 40. Lebensjahr vollendet haben. §. 13. Das Unterhaus beſteht aus Abgeordneten des Volks, welche auf 6 Jahre gewählt werden, ſo daß alle 2 Jahre ein Drittheil austritt. Auf je 100,000 Seelen der wirklichen Bevölkerung kommt ein Abge- ordneter, jedoch ſo, daß auch Staaten von geringerer Volkszahl einen Abgeordneten ſchicken und ein Ueber-

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 108, Hamburg, 5. Mai 1848, S. [2]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1080505_1848/2>, abgerufen am 24.11.2024.