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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 107, Hamburg, 4. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] von Festigkeit thun uns Allen, thun der Stadt und
dem Landdrostei-Bezirk Hildesheim noth.


Jn der heute Morgen 10 Uhr abgehaltenen Wahl-
Versammlung ist Professor Dahlmann aus Bonn
einstimmig zum Deputirten des 14ten hannoverschen
Wahl-Bezirks für das deutsche Parlament gewählt.
Zum Ersatzmann wurde mit großer Majorität Herr
Justizrath Schmidt hieselbst, ein Mann von gediegenen
Kenntnissen und freisinnigen politischen Grundsätzen
gewählt. Professor Dahlmann hat einem heute Mor-
gen um 10 Uhr eingegangenen Schreiben nach auf
unsere desfallsige Anfrage die Annahme unserer Wahl
bereits zugesagt.


Heute hat hier die Wahl eines Deputirten und
eines Substituten für Frankfurt stattgefunden; das
Resultat war folgendes; die Wählerzahl war 68;
absolute Majorität 85. Jn der Deputirtenwahl hatte
Dr. Freudentheil 61 Stimmen, Dr. Wille 7. Jn
der Substitutenwahl hatte der Landsyndicus Holter-
mann
44 Stimmen, der Glasermeister Jobelmann 20
und Dr. Wyneken 3 und Dr. Wille 1 Stimme.
Die Wahl hat hier außerordentliche und allgemeine
Freude verursacht, da der Dr. Freudentheil als der-
jenige unter uns bekannt ist, der nur des Landes
Wohl will und nie sein eigenes Jnteresse berücksichtigt.
Daher konnte Verkleinerung ihm bei seinen Lands-
leuten auch nicht schaden. Wer, wie er, sich in einer
so langen Reihe von Jahren so ächt, so wahr und
treu bewährt hat, verdient mit allem Rechte das Ver-
trauen für jetzige wichtige Zeit.


Zu der bevorstehenden National-Versammlung in
Frankfurt ist für den 17ten Wahlbezirk zu Verden
heute der vormalige geheime Cabinetsrath Rose, jetzt
zu Braunschweig, zum Abgeordneten und der Syn-
dicus Lang zum Ersatzmann gewählt. -- Unsere Be-
amte äußern sich mit großer Zufriedenheit über das
Gelingen dieser Wahl und die liberalere Volksklasse
wünscht, daß der mit der Vertretung der Volks-
Jnteressen beaustragte Abgeordnete nicht zu ängstlich
zurückblicke auf die alten, nicht mehr mit den jetzigen
Moden in Uebereinstimmung stehenden Regierungs-
muster.


So eben ist die Wahl des 13ten hannoverschen
Wahldistricts Lüneburg beendigt und der Syndicus
Dr. Meyer von 64 Wahlmännern einstimmig zum
Deputirten für das deutsche Parlament erwählt. Als
Ersatzmann erhielt der Schatzrath Dr. Merkel in
Hannover 57, der Dr. Nolte hieselbst 5 und der Re-
gierungsrath Dr. Böhmer 2 Stimmen.


Jn der heutigen, hier stattgefundeuen Versamm-
lung der Wahlmänner des 11ten Districts ist der
Professor Albrecht zum Deputirten der constituiren-
den Versammlung zu Frankfurt und der Professor
Dahlmann zum Ersatzmann gewählt worden. Pro-
fessor Albrecht erhielt von 64 Stimmen 62, ist also
so gut wie einstimmig erwählt. Dahlmann erhielt 40
(ein Beweis, mit welcher Liebe und welchem Vertrauen
man noch an den G[ö]ttinger Sieben hängt), der Ad-
vocat Detmold 22 Stimmen.


Von dem 18ten hannoverschen Wahlbezirke sind in
der heute hieselbst (unter Leitung des Land-Syndicus
Holtermann aus Stade) abgehaltenen Wahlversamm-
lung erwählt worden zum Abgeordneten für die deut-
sche National-Versammlung, Hr. John Albert Dröge
zu Bremen und zu dessen Ersatzmann Hr. Herm.
Hinr. Meyer daselbst mit resp. 44 und 48 Stimmen
von 64. Die übrigen Stimmen vertheilten sich auf
Dr. v. Reden zu Berlin und Dr. Wille zu Hamburg.


Gestern fand hier eine große Volksversammlung
statt, die namentlich aus dem Hadelnschen, Kedingschen
und von der Geest stark besucht war, und wozu wohl
an 500 Personen aus allen Ständen sich eingefunden
hatten.

Nachdem der Gutsbesitzer Herrmann Schmoldt aus
Ritsch zum Präsidenten erwählt war, wurde zuvör-
derst ein Antrag auf Schulverbesserung gestellt und
angenommen, der dahin ging, bei der Regierung zu
beantragen, daß künftig die Schullehrer aus Staats-
mitteln besoldet werden sollen, um auch Unbemittelten
die Gelegenheit zu geben, vermöge ihrer Bildung jede
Stelle im Staate einnehmen zu können.

Sodann wurde die bevorstehende Wahl zur con-
stituirenden Versammlung in Frankfurt besprochen
und der Beschluß gefaßt, alle am 27 d. zu wählenden
Wahlmänner, die nicht bloß den Grundbesitz, sondern
alle Klassen der Bevölkerung zu vertreten haben, auf
den 30 d. nach Bremervörde, als dem Mittelpunkte
der ganzen Provinz, zu berusen, um sich daselbst im
Jnteresse des Ganzen über die Wahl der Deputirten
selbst zu verständigen.

Von den anwesenden Condeputirten, den Herren
Christian Christian Schmoldt aus Hadeln, Johann
Schmoldt aus Brake, Rath aus Besbeke, Advocat
Schmidt und Dr. med. Geller aus Neuhaus, Hinze
und Advocat Kettler aus Otterndorf, Dittmer Schlich-
ting aus Osten, Dierst aus Hollernvorde, und Kröncke
aus Villich wurde die Ansicht ausgesprochen, daß sie
ihr Mandat als Condeputirte als erloschen ansähen,
und daß sie daher wünschten, daß eine Besprechung
über eine etwaige neue Wahl zu Condeputirten in
der allgemeinen Volksversammlung in Bremervörde
ebenfalls am 30 d. stattfinden m[ö]ge.

Zu diesem Schritte scheinen mehrere Gründe mit-
gewirkt zu haben. Keinenfalls darf man aber der
Ansicht seyn, als hätten diese Condeputirte hierdurch
sich gegen das Jnstitut der Condeputirten, was unter
den jetzigen Umständen als ein sehr erwünschtes er-
scheint, überhaupt aussprechen wollen. Letzteres geht
schon daraus hervor, daß über die Wahl neuer Con-
deputirten in Bremerv[ö]rde Rücksprache genommen
werden soll.


Die Einwohner des Landes Kehdingen Freiburg
haben in gestriger Landes-Versammlung eine Ver-
trauens-Addresse an Königl. Gesammt-Ministerium
in Hannover beschlossen, und sich daneben nach er-
folgter Resignation des bisherigen Districts-Condepu-
tirten veranlaßt gesehen, der Wahl eines neuen Con-
deputirten keine Folge zu geben.


Es hat sich im Lauenburgischen die gewiß irrige
Ansicht gebildet, als müsse man zum Frankfurter De-
putirten einen berühmten auswärtigen Rechtsgelehr-
ten wählen. Mecklenburg, Hamburg, Lübeck haben
mit Recht Jnländer gewählt. Sie haben sich kein
Zeugniß der eigenen Geistes-Armuth und des Man-
gels an tüchtigen Geschäfsmännern ausstellen wollen.
Wahre Vaterlandsliebe, gründliche Kenntnisse der Zu-
stände und der politischen und staatlichen Stellung des
eigenen Landes, Kenntnisse der Zustände Deutschlands
nach Jnnen und Außen, und seiner Geschichte, endlich
Fähigkeit des Vortrages, dieses sind die wesentlichen
Eigenschaften eines Frankfurter Deputirten. Sie fin-
den sich gewiß bei manchem Lauenburger. Mancher
hat davon offenkundig die Beweise geliefert. -- Aber
vor Allem: wie sollen Lauenburger parlamentarisch
ausgebildet werden, wenn man Auswärtige zu De-
putirten wählt?


Bis jetzt ist für die Wahl eines Deputirten des
Herzogthums zum Frankfurter Parlament von Sei-
ten der dänischen Regierung in Ratzeburg noch nichts
geschehen, obschon der Tag der Er[ö]ffnung desselben
ganz nahe ist. Beabsichtigt die Regierung etwa die
Wahl auf dem bevorstehenden Landtage von den 30
Stimmen der Ritter- und Landschaft, und von den
13 Stimmen der Deputirten der Städte und des
Bauernstandes bewerkstelligen zu lassen? Dies wider-
stritte den klaren Vorschriften der Bundes-Versamm-
lung und des F[ü]nfziger-Ausschusses vom 30 März
und 7 April d. J., indem nach selbigen directe oder
aber Urwahlen ohne Bevorzugung früherer privile-
girter Stände, wie der Ritter und Landschaft, vom
[Spaltenumbruch] ganzen Lande vorzunehmen sind. Bemerkenswerth
scheint in dieser Beziehung, daß in der Stadt Möllen
bereits am 27 v. M. eine Vorwahl in einem Bürger-
Verein von 120 Stimmgebern vorgenommen wurde.
Zwei Auswärtige, welche dem Herzogthume fremd
sind, erhielten 102, Landmarschall v. Bülow 21 Stim-
men. Will man Keinen aus der Mitte des Volkes
wählen, keinen geborenen Vertheidiger des durch die
Barrikaden Berlins gegründeten Volksthums, so
wähle man doch wenigstens einen geborenen Lauen-
burger. Denn würden vom Parlament auch nur ge-
mein-deutsche Fragen verhandelt, so liegt doch in der
Regel das Special-Vaterland im Hintergrunde der
Beurtheilung derselben. Zugleich aber ist wahrschein-
lich, daß vom Parlamente Commissionen zur Ord-
nung verwickelter Verhältnisse einzelner Staaten be-
stellt werden, welches namentlich für Lauenburg ge-
schehen dürfte, wenn Volk, Stände und Regierung
sich über die innere Verfassung des Landes, nament-
lich über die provisorische Unabhängigkeit des Landes
vom dänischen Cabinette bis zur Beendigung des
dänisch-deutschen Krieges nicht sollten einigen können.
Wie wichtig ist es da, daß ein Lauenburger ohne
Rücksicht auf die Vorrechte der Ritter- und Landschaft
für die Jnteressen der gesammten Bev[ö]lkerung im
Parlamente spricht!


Die gestrige Sitzung unseres Landtages war eine
sehr bedeutsame und dürfte ohne Zweifel die folgen-
reichste des ganzen Landtages werden. Die Ritter-
schaft war nämlich mit vieler Gewandtheit bemüht,
eine eigentliche Entscheidung der Frage, ob ständische,
ob reine Repräsentativ-Verfassung, noch zurückzu-
drängen und statt dessen in die einzelnen Artikel der
Regierungs-Vorlage über die künftigen Wahlen hin-
einzugehen. Da es jedoch zu nichts führen konnte,
wenn man über eine Sache, die man doch nicht wollte,
nämlich ständische Vertretung, lange berieth und die
Hauptfrage sich immerfort wieder in den Vordergrund
drängte, so erklärte die gesammte Landschaft, als
Stand, sich gegen Annahme des Prinzips der Ge-
setzes-Vorlage und verwarf somit auf das Entschie-
denste die Regierungs-Proposition. Nunmehr suchte
der Adel freilich sehr einzulenken und sprach viel von
Modificationen etc., wovon indessen die Landschaft
nichts wissen wollte, sondern bei ihrer Erklärung ver-
harrte. Es wird der Regierung daher vermuthlich
nichts übrig bleiben, als die gemachte Vorlage zurück-
zuziehen und an deren Stelle Wahlen nach Kreisen
auf der breitesten Basis, nach dem Beispiele Preußens,
vorzuschlagen. Jeder Versuch, noch ein anderes Sy-
stem festzuhalten, würde, bei der entschieden hervorge-
tretenen Ueberzeugung des ganzen Landes, ein ebenso
erfolgloser seyn und nur dazu dienen, das Ansehen
der Regierung und die Popularität unseres Landes-
herrn zu schwächen. Ueberrascht hat dieses Resultat
der Landtags-Verhandlungen hier übrigens nicht, viel-
mehr wurde dasselbe von vorne herein ziemlich be-
stimmt vorausgesehen und, wie es scheint, nur von
der höchsten Landes-Behörde eine entgegengesetzte An-
sicht unterhalten, die, ganz abgesehen von inneren
Gründen, völlig unpraktisch seyn mußte, nachdem alle
Nachbarländer: Preußen, Hannover, Hamburg und
Lübeck mit Elementen ihrer Verfassungen gebrochen,
die bei uns neu belebt werden sollten.


Die gestrige (5te) Landtags-Sitzung wurde mit
Verlesung eines Regierungs-Rescriptes, betreffend die
Mobilmachung der nach Schleswig-Holstein gesendeten
Hülfstruppen und die Kosten des Feldzuges, veran-
schlagt zu 20 189 [], er[ö]ffnet. Hierauf nahm Pohle-
Schwer[in] seinen gestrigen Antrag wegen Sicherstellung
der Volksrechte zurück, damit durch denselben nicht
die Beendigung des Landtages verzögert werde. Pogge-
Roggow und Andere von der Ritterschaft empfahlen
mittelst Vortrags ein Wahlgesetz, nach welchem Stadt
und Land die Mitglieder zu einer gemeinschaftlichen
Kammer, und zwar durch Zwischenwahlen, getrennt
wählen sollen. Das Land w[ä]hlt die eine H[ä]lfte der
Abgeordneten, die Städte die andere Hälfte. Die
Abgeordneten des Landes werden zu 1/3 von den
größeren Grundbesitzern, 1/6 von den Pächtern und
1/6 von den Bauern und kleineren Grundbesitzern,
und dazu gemeinschaftlich zu 1/3 von den gesammten
Landbewohnern gewählt. v. Blücher-Vietzen schlägt
mittelst Dictamens Vertretung der Jnteressen vor,
so daß die wichtigeren Jnteressen, wohin namentlich
der größere Grundbesitz gehöre, mehr vertreten werden,
als die minder wichtigen Jnteressen; doch soll den
Städtern eine gleiche Anzahl Vertreter wie den Land-
bewohnern zugetheilt werden. Nunmehr erfolgte eine
lange Deli[b]eration über die gestern von der Committee
gestellte Frage sub 2, in Folge deren man zu dem
Beschlusse kam, daß man den landesherrlichen Com-
missarien erklären wolle, wie man sich bei der Ver-
schiedenheit der Ansichten zur Zeit über die Annahme
des § 1 des Gesetz-Entwurfs (Wahl von 33 Abgeord-
neten in den Städten, 23 von den größeren Grund-
besitzern, 29 in den ländlichen Wahl-Districten für
Schwerin, resp. 6 4 und 5 für Strelitz) nicht einigen
könne, weshalb Committee mit den Commissarien in
weitere Unterhandlung treten wolle. Committee soll
die in dieser Angelegenheit übergebenen schriftlichen
Anträge als Material benutzen, und solche, so wie
auch den Committee-Bericht, den Commissarien mit-
theilen. Der dirigirende Landrath v. Blücher-Kup-
pentin zeigte hierauf an, daß mehrere Anträge von
Landbewohnern, betreffend die Gewährung von Kar-
toffelland, eingegangen seyen, und verfügte das Ple-
num, daß solche Anträge an die betreffenden Be-
hörden zu verweisen seyen. v. Restorff-Rosenhagen
und andere Ritter beantragten zum Schluß der Sitzung
die Anordnung von Commissarien, welche sich mit
den Verhältnissen der ländlichen Tagelöhner in Betreff
der Emolumente derselben besch[ä]ftigen und ein Mi-
nimum desjenigen, was einem Tagelöhner zu gewäh-
ren sey festzusetzen habe. Der Antrag wird der Com-
mittee No. 2 überwiesen.




Die Republikaner am Oberrhein.

Die Niederlage Herweghs und seiner Freischärler,
aus etwa 800 fremden Eindringlingen bestehend, be-
stätigt sich vollkommen. Zwischen Schopfheim und
Dossenbach wurden sie von den Würtembergern er-
reicht, denen dabei nur ein Officier und ein Soldat
verwundet worden. Das Milit[ä]r war anfangs nur
eine Compagnie stark, und schlug sich 3 Stunden, bis
Verstärkung hinzukam. Die Herweghianer, Banditen
mit langen breiten Dolchen, bei denen sich auch die
pistolenbewaffnete Mad. Herwegh und einige schauer-
liche Amazonen befanden, hatten geplündert und sich
die ärgsten Mißhandlungen erlaubt. Sie verloren
23 (nach Andern 38) Todte und 200 Gefangene. Unter
den Gebliebenen nennt man Adalbert v. Vornstedt
(der aber nach andern Berichten nach Basel entkom-
men ist) u[n]d einen gewissen Schimmelpfennig, vulgo
Rheinhardt, unter den Gefangenen den wohlbekannten
Pelz (Treumund Welp), den schlesischen Communisten.
Herwegh selbst soll vor dem Treffen in Ohnmacht
gefallen seyn, ist aber, wie Hecker, der sich aus der
Schusterinsel nach Straßburg gefl[ü]chtet und an dem
Kampfe gar nicht mehr Theil genommen, und Struve,
ohne allen Schaden davon gekommen. Der schwä-
bische Dichter (der aber nicht der schwäbischen Schule
angehört) soll nach Rheinfelden gefl[ü]chtet seyn. Die
Republikaner der Schusterinsel waren etwa 200 (nach
Andern 500) Jndividuen von allen Nationen, unter
den Befehlen von Willich und Heinzen. Ersterer ist
der communistische Artillerie-Officier, seitdem Zimmer-
lehrling, und nach dem Kölner Krawall verhaftet,
aber wieder entlassen; Letzterer war eiligst aus Nord-
amerika herübergekommen, um seine Jdeen zu ver-
wirklichen. Beide vielleicht mehr überspannte als
böswillige Männer werden ihre Uebereilung bitter
bereuen, zumal da die Franzosen ihnen höchstens
Schutz, aber keinen Beistand gewähren. Der Comman-
dant von Hüningen soll sogar erklärt haben, er werde die
Brücke abbrechen lassen, wenn die Jnsurgenten länger auf
der Schusterinsel blieben. Die republikanischen Schuster-
[Spaltenumbruch] insulaner sollen sich seitdem aufgelöst haben. Die Frei-
schärler hausen jetzt in den benachbarten schweizerischen
Orten, ein Haufen im badischen Münsterthale, wo er
von Raub und Erpressung lebt, aber die Truppen
werden ihn wohl bald zersprengt haben. Die Trup-
pen benahmen sich vortrefflich. Prinz Friedrich von
Würtemberg ertheilte dem Freiburger Gemeinderath
eine Audienz, worin er sich aufs Entschiedenste gegen
jede Reaction und zu Gunsten der freiheitlichen Ent-
wickelung aussprach. -- Die badische Regierung scheint
wieder Muth zu schöpfen und auch gegen die Wühler
in Mannheim ernstlich einschreiten zu wollen. Außer
Grohe und Hoff, den Männern der Abendzeitung
(die gar nicht erschienen ist), sind auch Betz und
noch einige Jndividuen verhaftet. Wahrscheinlich wird
auch dem sträflichen Treiben dieses Blattes Einhalt
geschehen.




Entwurf
des deutschen Reichsgrundgesetzes.

Der hohen deutschen Bundesversammlung als Gut-
achten der siebenzehn Männer des öffentlichen
Vertrauens überreicht am 26 April 1848.
(Fortsetzung.)

Verzeichniß der dem Bundestage beigeordneten Ver-
trauensmänner, welche an der Berathung des vor-
stehenden Entwurfs Theil genommen haben:

Oesterreich: v. Schmerling aus Wien und v. Som-
maruga aus Wien.
Preußen: Dr. Dahlmann aus Bonn.
Baiern: (nicht vertreten).
Königreich Sachsen: Todt aus Adorf.
Hannover: Dr. Zachariä aus Göttingen.
Würtemberg: Dr. Uhland aus Tübingen.
Baden: Bassermann aus Mannheim.
Kurhessen: Dr. Bergk aus Marburg.
Großherzogthum Hessen: Dr. Langen aus Rheinhessen.
Holstein: Dr. Droysen aus Kiel.
Luremburg: Willmar aus Luxemburg.
Sächsische Häuser: v. der Gabelentz aus Altenburg
und Luther aus Meiningen.
Braunschweig und Nassau: v. Gagern aus Wies-
baden.
Mecklenburg: Stever aus Mecklenburg.
Oldenburg: Dr. Albrecht aus Leipzig.
10. Stimme: Jaup aus Darmstadt und Petri aus
Detmold.
Freie Städte: Dr. Gervinus aus Heidelberg.



Da nach der Erfahrung eines ganzen Menschen-
alters der Mangel an Einheit in dem deutschen
Staatsleben innere Zerrüttung und Herabwürdigung
der Volksfreiheit, gepaart mit Ohnmacht nach außen
hin, über die deutsche Nation gebracht hat, so soll
nunmehr die Stelle des bisherigen deutschen Bundes
eine auf Nationaleinheit gebaute Verfassung treten.

Art. I. Grundlagen.

§. 1. Die zum bisherigen deutschen Bunde gehö-
rigen Lande, mit Einschluß der neuerdings aufge-
nommenen preußischen Provinzen und des Herzog-
thums Schleswig, bilden fortan ein Reich (Bundes-
staat).

Anmerkung. Wegen des Großherzogthums Posen
und des Jstrianer Kreises wird eine Bestimmung
vorbehalten.

§. 2. Die Selbständigkeit der einzelnen deutschen
Staaten wird nicht aufgehoben, aber soweit es die
Einheit Deutschlands fordert, beschränkt. Diese Be-
schränkung liegt theils darin, daß einzelne Staatsan-
gelegenheiten fortan ausschließlich der Reichsgewalt
anheimfallen (Art. II.), theils darin, daß dem Volk,
den einzelnen Regierungen gegenüber, gewisse Grund-
rechte und Einrichtungen von Reichswegen gewähr-
leistet werden. (Art. IV.)

Art. II. Bedeutung des Reichs.

§. 3. Der Reichsgewalt steht fortan ausschließ-
lich zu:

a) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und
der einzelnen deutschen Staaten nach Außen, mit-
hin das Recht der Verträge und des gesammten
diplomatischen Verkehrs zu diesem Zwecke, in-
gleichen die Ueberwachung der von den einzelnen
deutschen Staaten unter sich und mit dem Aus-
lande abzuschließenden Verträge. (Ständige Ge-
sandtschaften zwischen den einzelnen Staaten fin-
den nicht weiter statt.)
b) das Recht über Krieg und Frieden;
c) das Heerwesen, beruhend auf stehendem Heer
und Landwehr, und auf dem Grundsatz allgemei-
ner Wehrpflicht ohne Stellvertretung;
d) das Festungswesen;
e) die Sicherung Deutschlands zur See durch eine
Kriegsflotte und Kriegshäfen;
f) das Zollwesen, so daß das ganze Reich ein Zoll-
wesen bildet;
g) das Postwesen;
h) Gesetzgebung und Oberaufsicht über Wasserstraßen,
Eisenbahnen und Telegraphen;
i) die Ertheilung von Erfindungspatenten, die sich
auf das ganze Reich erstrecken;
k) die Gesetzgebung im Gebiete des öffentlichen und
Privatrechts, in so weit eine solche zur Durch-
bildung der Einheit Deutschlands erforderlich ist,
wohin insbesondere ein Gesetz über deutsches Hei-
maths- und Staatsbürgerrecht, sowie ein Gesetz
über ein für ganz Deutschland gleiches Münz-,
Maß- und Gewichtssystem gehört;
l) die Gerichtsbarkeit in dem unten (§. 24) bezeich-
neten Umfange;
m) die Verfügung über sämmtliche Zoll- und Post-
Einkünfte und sofern diese und sonstige Reichs-
einnahmen (Taren, Concessionsgelder etc.) nicht
reichen, die Belegung der einzelnen Staaten mit
Reichssteuern.

Art. III. Verfassung des Reichs.

§. 4. Die Fülle der Reichsgewalt ist in dem Reichs-
oberhaupte und dem Reichstage vereinigt. Die Ver-
waltung einzelner Zweige derselben geschieht durch
eigene Reichsbehörden, an deren Spitze Reichsminister
stehen. Die Gerichtsbarkeit insbesondere übt ein
Reichsgericht aus.

IV. Das Reichsoberhaupt.

§. 5. Die Würde des Reichsoberhaupts, deutschen
Kaisers, soll um der Sicherstellung der wahren Wohl-
fahrt und Freiheit des deutschen Volkes willen erb-
lich sein.

§. 6. Das Reichsoberhaupt residirt zu Frankfurt
am Main und bezieht eine mit dem Reichstag zu
vereinbarende Civilliste.

§. 7. Der Kaiser hat die vollziehende Gewalt in
allen Angelegenheiten des Reichs, ernennt die Reichs-
beamten und alle Officiere des stehenden Heeres und
der Marine, so wie die Staabsofficiere der Landwehr,
desgleichen verfügt er über die Vertheilung des stehen-
den Heeres. Auch zur Ertheilung von Erfindungs-
patenten (§. 3, i) bedarf es der Zustimmung des
Reichstags nicht.

§. 8. Dem Kaiser steht die außerordentliche Be-
rufung (vgl. §. 18), die Vertagung, Schließung und
Aufl[ö]sung des Reichstages zu.

Die Beschlüsse des Reichstags erhalten durch seine
Verkündigung verbindliche Kraft für alle Theile des
Reichs.

Er erläßt die zur Vollziehung der Reichsgesetze
nöthigen Verordnungen.

Das Recht des Vorschlags und der Zustimmung
zu den Gesetzen theilt er mit dem Reichstage.

§. 9. Der Kaiser übt die völkerrechtliche Vertretung
Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus.

Von ihm werden die Gesandten und Consuln er-
nannt und bei ihm beglaubigt.

Er schließt die Verträge mit auswärtigen Staaten,
überwacht die Verträge der einzelnen deutschen Staa-
ten (§. 3, a) und entscheidet über Krieg und Frieden.

§. 10. Der Kaiser ist unverletzlich und unverant-
wortlich. Dagegen müssen alle von ihm ausgehenden
Verfügungen von wenigstens einem der Reichsminister
[Spaltenumbruch] unterzeichnet werden, zum Zeichen der Verantwort-
lichkeit desselben. Der Mangel einer solchen Unter-
schrift macht die Verfügung ungültig.(Forts. folgt.)





Nun nimmt man alle zum deutschen Bund gehörige
Schiffe, so den Hermann, Capitän Hutter, von Bahia
nach Stettin. (B.-H.)


Die niederländischen Kriegsschooner Ambon, Adder
und Scorpion sind gestern von Helvoetsluis nach
der Nordsee abgegangen.


Ein Decret der provisorischen Regierung beruft
den General Cavaignac nach Paris, um an den Ar-
beiten der National-Versammlung Theil zu nehmen,
und ernennt den General Changarnier zum General-
gouverneur von Algier.

Die Revolution ist besiegt, die Bourgeoisie hat ge-
siegt. Alle Redacteure der radicalen Journale, alle
Präsidenten der demokratischen Clubbs sind verhaftet;
im Elbeuf schlug man sich gestern Abend noch, in Li-
moges hat die Jnsurrection gesiegt, die Truppen ha-
ben mit den Arbeitern fraternisirt und eine Volks-
regierung ist eingesetzt, die sogleich einen Delegirten
nach Paris geschickt hat, um die Regierung von der
Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen. Die von ei-
nigen Journalen gegebene Nachricht von dem Aus-
bruche von Unruhen in Lyon bestätigt sich nicht.

Hier gährt es, die arbeitenden Klassen sind mit
dem Resultate der Wahlen höchst unzufrieden. Die
Reforme enthält heute folgenden drohenden Artikel:
"Die Reaction hat ihre Zwecke erreicht. Sie hat die
Nation in zwei Lager geschieden, sie hat die Gränz-
linie zwischen zwei Klassen von Bürgern wieder her-
gestellt, die die Februar-Revolution verwischt hatte.
Der Kampf zwischen der Bourgeoisie und dem Pro-
letariat beginnt auf's Neue. Blut ist in Rouen, in
Elbeuf geflossen, Blut, welches auf die Urheber dieses
Zwiespaltes zurückfallen wird. Ja, die unverschäm-
ten Organe der zwei letzten Regierungen sind es, die
die Nation aufregen und reizen. Die Schuld liegt
nicht an den Regierungs-Commissären, gegen die
man schon bei ihrer Ankunft und ehe sie noch etwas
gethan haben, die Bevölkerung aufreizt. Und wissen
diese Organe auch, wessen Agenten sie sind, indem sie
so zum B[ü]rgerkriege aufstacheln? Haben sie nicht die
Gesandten von St. Petersburg und London ihren
Heldenthaten vom 16. vom Fenster aus Beifall zu-
lächeln gesehen? Patrioten! schließt euch fest zusam-
men, disciplinirt euch, seyd für alle Ereignisse bereit,
die Gefahr ist drohend und der Augenblick ist vielleicht
nicht ferne, wo ihr alle euren Muth braucht."

Die Presse erklärt heute auf das Bestimmteste,
daß die Arbeiten in den Tuilerieen mit großtem Eifer
betrieben würden, um sogleich nach der Eröffnung der
National-Versammlung die Regierung daselbst instal-
liren zu k[ö]nnen.

Die Assemblee nationale kündigt an, daß die Er-
öffnung der National-Versammlung auf die Zeit zwi-
schen dem 10 und 15 Mai verschoben sey, da der
Saal nicht fertig werden könne. Gewiß ist, daß die
Anstalten zu dem für den 4 Mai bestimmten Volks-
feste nur langsam vorwärts gehen und diese Ver-
tagung wahrscheinlich machen.

Auch der National gesteht heute, daß die Reaction
einen beträchtlichen Sieg in den Wahlen davon ge-
tragen habe. Er sucht die Schuld darin, daß man
die Wahlen nicht viel früher, unter dem unmittelbaren
Eindrucke der Februar-Revolution, vorgenommen
habe. Der Schluß seines Artikels ist übrigens nicht
minder drohend, als der der Reforme. Er sagt:
"Die von einer so großen politischen Erschütterung
unzertrennlichen Verlegenheiten haben alle Hoffnungen
der Reaction wieder belebt. Auf ein vorsichtiges
Stillschweigen sind Beschimpfungen und Drohungen
gefolgt, die Reaction erscheint wieder und marschirt
mit fliegenden Fahnen. Mag es darum seyn! Die
Republikaner haben über die Royalisten aller dynasti-
schen Zweige gesiegt, als deren Heroen noch die
Schätze und die Armeen Frankreichs zu ihrer Dispo-
sition hatten. Kann der Sieg heute zweifelhaft seyn,
wo jene sich trügerisch hinter einer Fahne verbergen
müssen, die ihnen nicht gehört, wo sie eine Sprache
sprechen müssen, die ihre wahren Pläne nur zu sehr
durchschauen läßt? Die Republik hat tiefe Wurzeln in
den Sympathieen des Volkes und in den Bedürf-
nissen der Zeit. Mit dieser Doppelkraft ist die Re-
publik unüberwindlich."

Man meldet heute auch den Ausbruch von ernsten
Unruhen in Nismes (Gard) und bedeutenden Gäh-
rungen in anderen Städten. Es steht zu fürchten,
daß die Bewegung gegen die Reaction und das Re-
sultat der Wahlen bald allgemein seyn wird.

Die republikanische Garde, aus lauter Barrikaden-
kämpfern bestehend, ist gestern zum Minister Ledru-
Rollin und zum Polizei-Präfecten Caussidiere gezogen,
um sie für jeden Fall ihrer Ergebenheit und ihrer
thätigen Dienste zu versichern.

Man schreibt dem Corsaire von London, daß
Ludwig Philipp, der Prinz von Preußen, Metternich,
Guizot und der russische Gesandte fast täglich geheime
Conferenzen halten, denen bald Lord Wellington, bald
der Minister Palmerston beiwohnt.

Heute früh sind neue Truppen nach Rouen und
Elbeuf abgegangen; die letzten Nachrichten von Rouen
sind von 4 Uhr Morgens; sie melden, daß die Stadt
ruhig ist, daß die Jnsurgenten aber noch einen Theil
der Stadt in ihrer Macht hatten und man, um sie
anzugreifen, auf Verstärkungen wartete.

Aus Bordeaux ist bei der Regierung die Nachricht
eingetroffen, daß dort Alles zu einem reactionären
Aufstande bereit war; das Decret, welches die Bank
von Bordeaux mit der von Paris vereinigte, sollte
das Signal zum Ausbruche seyn; man wollte sogleich
den Grafen von Paris und die Regentschaft procla-
miren und ein Dampsschiff nach England schicken, um
den Prinzen v. Joinville abzuholen. Allein die Re-
gierung ließ die Bank von Bordeaux in ihrem Fu-
sionsdecrete weg und traf indessen die nöthigen An-
stalten, um jede Gegen-Revolution zu verhindern.




Vermischte Nachrichten.

Das Haus der Lola Montez in München ist um
30,000 Fl. verkauft und Charlotte v. Hagn die neue
Besitzerin. Aus dem Erlös sollen die r[ü]ckständigen
Schulden der Lola Montez gedeckt werden.

Der Dichter Andersen, welcher einige Zeit in Eng-
land gelebt, hat an die Literary Gazette einen Brief
gerichtet, worin er am 15 April die Begeisterung
schildert, mit welcher Alles in Dänemark sich zum
Kriege rüstet. Jn den Schulen zupfen die Mädchen
Charpie, die Knaben fertigen Patronen an u. s. w.
Auch Andersen scheint in einer Trennung Schleswigs
nach den Volksstämmen die einzige befriedigende L[ö]-
sung des Streites zu sehen, denn er sagt: "Laßt
jeder Nationalität ihr Recht widerfahren!"

Wasserstand der Elbe zu Magdeburg:
am 1 Mai: 18 Zoll unter 0.




Wetterbeobachtung vom 2 Mai.

ZeitTherm.Barom.WindAtmosphäre
M. 4 U.+ 1 228, 3,06 f.NW 1heiter
N. 2 "" 9,9" 2,35N 4Cirri
A. 6 "" 7,6" 2,33 st.NNO 3Streifdünste


Herausgegeben von Runkel.



Amtliche Bekanntmachungen.

Versammlung E. Ehrb. Kaufmanns
auf dem Börsensaal
21/4 Uhr Nachmittags.
Wahl eines Commerz-Deputirten.


[Spaltenumbruch] von Feſtigkeit thun uns Allen, thun der Stadt und
dem Landdroſtei-Bezirk Hildesheim noth.


Jn der heute Morgen 10 Uhr abgehaltenen Wahl-
Verſammlung iſt Profeſſor Dahlmann aus Bonn
einſtimmig zum Deputirten des 14ten hannoverſchen
Wahl-Bezirks für das deutſche Parlament gewählt.
Zum Erſatzmann wurde mit großer Majorität Herr
Juſtizrath Schmidt hieſelbſt, ein Mann von gediegenen
Kenntniſſen und freiſinnigen politiſchen Grundſätzen
gewählt. Profeſſor Dahlmann hat einem heute Mor-
gen um 10 Uhr eingegangenen Schreiben nach auf
unſere desfallſige Anfrage die Annahme unſerer Wahl
bereits zugeſagt.


Heute hat hier die Wahl eines Deputirten und
eines Subſtituten für Frankfurt ſtattgefunden; das
Reſultat war folgendes; die Wählerzahl war 68;
abſolute Majorität 85. Jn der Deputirtenwahl hatte
Dr. Freudentheil 61 Stimmen, Dr. Wille 7. Jn
der Subſtitutenwahl hatte der Landſyndicus Holter-
mann
44 Stimmen, der Glaſermeiſter Jobelmann 20
und Dr. Wyneken 3 und Dr. Wille 1 Stimme.
Die Wahl hat hier außerordentliche und allgemeine
Freude verurſacht, da der Dr. Freudentheil als der-
jenige unter uns bekannt iſt, der nur des Landes
Wohl will und nie ſein eigenes Jntereſſe berückſichtigt.
Daher konnte Verkleinerung ihm bei ſeinen Lands-
leuten auch nicht ſchaden. Wer, wie er, ſich in einer
ſo langen Reihe von Jahren ſo ächt, ſo wahr und
treu bewährt hat, verdient mit allem Rechte das Ver-
trauen für jetzige wichtige Zeit.


Zu der bevorſtehenden National-Verſammlung in
Frankfurt iſt für den 17ten Wahlbezirk zu Verden
heute der vormalige geheime Cabinetsrath Roſe, jetzt
zu Braunſchweig, zum Abgeordneten und der Syn-
dicus Lang zum Erſatzmann gewählt. — Unſere Be-
amte äußern ſich mit großer Zufriedenheit über das
Gelingen dieſer Wahl und die liberalere Volksklaſſe
wünſcht, daß der mit der Vertretung der Volks-
Jntereſſen beauſtragte Abgeordnete nicht zu ängſtlich
zurückblicke auf die alten, nicht mehr mit den jetzigen
Moden in Uebereinſtimmung ſtehenden Regierungs-
muſter.


So eben iſt die Wahl des 13ten hannoverſchen
Wahldiſtricts Lüneburg beendigt und der Syndicus
Dr. Meyer von 64 Wahlmännern einſtimmig zum
Deputirten für das deutſche Parlament erwählt. Als
Erſatzmann erhielt der Schatzrath Dr. Merkel in
Hannover 57, der Dr. Nolte hieſelbſt 5 und der Re-
gierungsrath Dr. Böhmer 2 Stimmen.


Jn der heutigen, hier ſtattgefundeuen Verſamm-
lung der Wahlmänner des 11ten Diſtricts iſt der
Profeſſor Albrecht zum Deputirten der conſtituiren-
den Verſammlung zu Frankfurt und der Profeſſor
Dahlmann zum Erſatzmann gewählt worden. Pro-
feſſor Albrecht erhielt von 64 Stimmen 62, iſt alſo
ſo gut wie einſtimmig erwählt. Dahlmann erhielt 40
(ein Beweis, mit welcher Liebe und welchem Vertrauen
man noch an den G[ö]ttinger Sieben hängt), der Ad-
vocat Detmold 22 Stimmen.


Von dem 18ten hannoverſchen Wahlbezirke ſind in
der heute hieſelbſt (unter Leitung des Land-Syndicus
Holtermann aus Stade) abgehaltenen Wahlverſamm-
lung erwählt worden zum Abgeordneten für die deut-
ſche National-Verſammlung, Hr. John Albert Dröge
zu Bremen und zu deſſen Erſatzmann Hr. Herm.
Hinr. Meyer daſelbſt mit reſp. 44 und 48 Stimmen
von 64. Die übrigen Stimmen vertheilten ſich auf
Dr. v. Reden zu Berlin und Dr. Wille zu Hamburg.


Geſtern fand hier eine große Volksverſammlung
ſtatt, die namentlich aus dem Hadelnſchen, Kedingſchen
und von der Geeſt ſtark beſucht war, und wozu wohl
an 500 Perſonen aus allen Ständen ſich eingefunden
hatten.

Nachdem der Gutsbeſitzer Herrmann Schmoldt aus
Ritſch zum Präſidenten erwählt war, wurde zuvör-
derſt ein Antrag auf Schulverbeſſerung geſtellt und
angenommen, der dahin ging, bei der Regierung zu
beantragen, daß künftig die Schullehrer aus Staats-
mitteln beſoldet werden ſollen, um auch Unbemittelten
die Gelegenheit zu geben, vermöge ihrer Bildung jede
Stelle im Staate einnehmen zu können.

Sodann wurde die bevorſtehende Wahl zur con-
ſtituirenden Verſammlung in Frankfurt beſprochen
und der Beſchluß gefaßt, alle am 27 d. zu wählenden
Wahlmänner, die nicht bloß den Grundbeſitz, ſondern
alle Klaſſen der Bevölkerung zu vertreten haben, auf
den 30 d. nach Bremervörde, als dem Mittelpunkte
der ganzen Provinz, zu beruſen, um ſich daſelbſt im
Jntereſſe des Ganzen über die Wahl der Deputirten
ſelbſt zu verſtändigen.

Von den anweſenden Condeputirten, den Herren
Chriſtian Chriſtian Schmoldt aus Hadeln, Johann
Schmoldt aus Brake, Rath aus Besbeke, Advocat
Schmidt und Dr. med. Geller aus Neuhaus, Hinze
und Advocat Kettler aus Otterndorf, Dittmer Schlich-
ting aus Oſten, Dierſt aus Hollernvorde, und Kröncke
aus Villich wurde die Anſicht ausgeſprochen, daß ſie
ihr Mandat als Condeputirte als erloſchen anſähen,
und daß ſie daher wünſchten, daß eine Beſprechung
über eine etwaige neue Wahl zu Condeputirten in
der allgemeinen Volksverſammlung in Bremervörde
ebenfalls am 30 d. ſtattfinden m[ö]ge.

Zu dieſem Schritte ſcheinen mehrere Gründe mit-
gewirkt zu haben. Keinenfalls darf man aber der
Anſicht ſeyn, als hätten dieſe Condeputirte hierdurch
ſich gegen das Jnſtitut der Condeputirten, was unter
den jetzigen Umſtänden als ein ſehr erwünſchtes er-
ſcheint, überhaupt ausſprechen wollen. Letzteres geht
ſchon daraus hervor, daß über die Wahl neuer Con-
deputirten in Bremerv[ö]rde Rückſprache genommen
werden ſoll.


Die Einwohner des Landes Kehdingen Freiburg
haben in geſtriger Landes-Verſammlung eine Ver-
trauens-Addreſſe an Königl. Geſammt-Miniſterium
in Hannover beſchloſſen, und ſich daneben nach er-
folgter Reſignation des bisherigen Diſtricts-Condepu-
tirten veranlaßt geſehen, der Wahl eines neuen Con-
deputirten keine Folge zu geben.


Es hat ſich im Lauenburgiſchen die gewiß irrige
Anſicht gebildet, als müſſe man zum Frankfurter De-
putirten einen berühmten auswärtigen Rechtsgelehr-
ten wählen. Mecklenburg, Hamburg, Lübeck haben
mit Recht Jnländer gewählt. Sie haben ſich kein
Zeugniß der eigenen Geiſtes-Armuth und des Man-
gels an tüchtigen Geſchäfsmännern ausſtellen wollen.
Wahre Vaterlandsliebe, gründliche Kenntniſſe der Zu-
ſtände und der politiſchen und ſtaatlichen Stellung des
eigenen Landes, Kenntniſſe der Zuſtände Deutſchlands
nach Jnnen und Außen, und ſeiner Geſchichte, endlich
Fähigkeit des Vortrages, dieſes ſind die weſentlichen
Eigenſchaften eines Frankfurter Deputirten. Sie fin-
den ſich gewiß bei manchem Lauenburger. Mancher
hat davon offenkundig die Beweiſe geliefert. — Aber
vor Allem: wie ſollen Lauenburger parlamentariſch
ausgebildet werden, wenn man Auswärtige zu De-
putirten wählt?


Bis jetzt iſt für die Wahl eines Deputirten des
Herzogthums zum Frankfurter Parlament von Sei-
ten der däniſchen Regierung in Ratzeburg noch nichts
geſchehen, obſchon der Tag der Er[ö]ffnung deſſelben
ganz nahe iſt. Beabſichtigt die Regierung etwa die
Wahl auf dem bevorſtehenden Landtage von den 30
Stimmen der Ritter- und Landſchaft, und von den
13 Stimmen der Deputirten der Städte und des
Bauernſtandes bewerkſtelligen zu laſſen? Dies wider-
ſtritte den klaren Vorſchriften der Bundes-Verſamm-
lung und des F[ü]nfziger-Ausſchuſſes vom 30 März
und 7 April d. J., indem nach ſelbigen directe oder
aber Urwahlen ohne Bevorzugung früherer privile-
girter Stände, wie der Ritter und Landſchaft, vom
[Spaltenumbruch] ganzen Lande vorzunehmen ſind. Bemerkenswerth
ſcheint in dieſer Beziehung, daß in der Stadt Möllen
bereits am 27 v. M. eine Vorwahl in einem Bürger-
Verein von 120 Stimmgebern vorgenommen wurde.
Zwei Auswärtige, welche dem Herzogthume fremd
ſind, erhielten 102, Landmarſchall v. Bülow 21 Stim-
men. Will man Keinen aus der Mitte des Volkes
wählen, keinen geborenen Vertheidiger des durch die
Barrikaden Berlins gegründeten Volksthums, ſo
wähle man doch wenigſtens einen geborenen Lauen-
burger. Denn würden vom Parlament auch nur ge-
mein-deutſche Fragen verhandelt, ſo liegt doch in der
Regel das Special-Vaterland im Hintergrunde der
Beurtheilung derſelben. Zugleich aber iſt wahrſchein-
lich, daß vom Parlamente Commiſſionen zur Ord-
nung verwickelter Verhältniſſe einzelner Staaten be-
ſtellt werden, welches namentlich für Lauenburg ge-
ſchehen dürfte, wenn Volk, Stände und Regierung
ſich über die innere Verfaſſung des Landes, nament-
lich über die proviſoriſche Unabhängigkeit des Landes
vom däniſchen Cabinette bis zur Beendigung des
däniſch-deutſchen Krieges nicht ſollten einigen können.
Wie wichtig iſt es da, daß ein Lauenburger ohne
Rückſicht auf die Vorrechte der Ritter- und Landſchaft
für die Jntereſſen der geſammten Bev[ö]lkerung im
Parlamente ſpricht!


Die geſtrige Sitzung unſeres Landtages war eine
ſehr bedeutſame und dürfte ohne Zweifel die folgen-
reichſte des ganzen Landtages werden. Die Ritter-
ſchaft war nämlich mit vieler Gewandtheit bemüht,
eine eigentliche Entſcheidung der Frage, ob ſtändiſche,
ob reine Repräſentativ-Verfaſſung, noch zurückzu-
drängen und ſtatt deſſen in die einzelnen Artikel der
Regierungs-Vorlage über die künftigen Wahlen hin-
einzugehen. Da es jedoch zu nichts führen konnte,
wenn man über eine Sache, die man doch nicht wollte,
nämlich ſtändiſche Vertretung, lange berieth und die
Hauptfrage ſich immerfort wieder in den Vordergrund
drängte, ſo erklärte die geſammte Landſchaft, als
Stand, ſich gegen Annahme des Prinzips der Ge-
ſetzes-Vorlage und verwarf ſomit auf das Entſchie-
denſte die Regierungs-Propoſition. Nunmehr ſuchte
der Adel freilich ſehr einzulenken und ſprach viel von
Modificationen ꝛc., wovon indeſſen die Landſchaft
nichts wiſſen wollte, ſondern bei ihrer Erklärung ver-
harrte. Es wird der Regierung daher vermuthlich
nichts übrig bleiben, als die gemachte Vorlage zurück-
zuziehen und an deren Stelle Wahlen nach Kreiſen
auf der breiteſten Baſis, nach dem Beiſpiele Preußens,
vorzuſchlagen. Jeder Verſuch, noch ein anderes Sy-
ſtem feſtzuhalten, würde, bei der entſchieden hervorge-
tretenen Ueberzeugung des ganzen Landes, ein ebenſo
erfolgloſer ſeyn und nur dazu dienen, das Anſehen
der Regierung und die Popularität unſeres Landes-
herrn zu ſchwächen. Ueberraſcht hat dieſes Reſultat
der Landtags-Verhandlungen hier übrigens nicht, viel-
mehr wurde daſſelbe von vorne herein ziemlich be-
ſtimmt vorausgeſehen und, wie es ſcheint, nur von
der höchſten Landes-Behörde eine entgegengeſetzte An-
ſicht unterhalten, die, ganz abgeſehen von inneren
Gründen, völlig unpraktiſch ſeyn mußte, nachdem alle
Nachbarländer: Preußen, Hannover, Hamburg und
Lübeck mit Elementen ihrer Verfaſſungen gebrochen,
die bei uns neu belebt werden ſollten.


Die geſtrige (5te) Landtags-Sitzung wurde mit
Verleſung eines Regierungs-Reſcriptes, betreffend die
Mobilmachung der nach Schleswig-Holſtein geſendeten
Hülfstruppen und die Koſten des Feldzuges, veran-
ſchlagt zu 20 189 [], er[ö]ffnet. Hierauf nahm Pohle-
Schwer[in] ſeinen geſtrigen Antrag wegen Sicherſtellung
der Volksrechte zurück, damit durch denſelben nicht
die Beendigung des Landtages verzögert werde. Pogge-
Roggow und Andere von der Ritterſchaft empfahlen
mittelſt Vortrags ein Wahlgeſetz, nach welchem Stadt
und Land die Mitglieder zu einer gemeinſchaftlichen
Kammer, und zwar durch Zwiſchenwahlen, getrennt
wählen ſollen. Das Land w[ä]hlt die eine H[ä]lfte der
Abgeordneten, die Städte die andere Hälfte. Die
Abgeordneten des Landes werden zu ⅓ von den
größeren Grundbeſitzern, ⅙ von den Pächtern und
⅙ von den Bauern und kleineren Grundbeſitzern,
und dazu gemeinſchaftlich zu ⅓ von den geſammten
Landbewohnern gewählt. v. Blücher-Vietzen ſchlägt
mittelſt Dictamens Vertretung der Jntereſſen vor,
ſo daß die wichtigeren Jntereſſen, wohin namentlich
der größere Grundbeſitz gehöre, mehr vertreten werden,
als die minder wichtigen Jntereſſen; doch ſoll den
Städtern eine gleiche Anzahl Vertreter wie den Land-
bewohnern zugetheilt werden. Nunmehr erfolgte eine
lange Deli[b]eration über die geſtern von der Committee
geſtellte Frage sub 2, in Folge deren man zu dem
Beſchluſſe kam, daß man den landesherrlichen Com-
miſſarien erklären wolle, wie man ſich bei der Ver-
ſchiedenheit der Anſichten zur Zeit über die Annahme
des § 1 des Geſetz-Entwurfs (Wahl von 33 Abgeord-
neten in den Städten, 23 von den größeren Grund-
beſitzern, 29 in den ländlichen Wahl-Diſtricten für
Schwerin, reſp. 6 4 und 5 für Strelitz) nicht einigen
könne, weshalb Committee mit den Commiſſarien in
weitere Unterhandlung treten wolle. Committee ſoll
die in dieſer Angelegenheit übergebenen ſchriftlichen
Anträge als Material benutzen, und ſolche, ſo wie
auch den Committee-Bericht, den Commiſſarien mit-
theilen. Der dirigirende Landrath v. Blücher-Kup-
pentin zeigte hierauf an, daß mehrere Anträge von
Landbewohnern, betreffend die Gewährung von Kar-
toffelland, eingegangen ſeyen, und verfügte das Ple-
num, daß ſolche Anträge an die betreffenden Be-
hörden zu verweiſen ſeyen. v. Reſtorff-Roſenhagen
und andere Ritter beantragten zum Schluß der Sitzung
die Anordnung von Commiſſarien, welche ſich mit
den Verhältniſſen der ländlichen Tagelöhner in Betreff
der Emolumente derſelben beſch[ä]ftigen und ein Mi-
nimum desjenigen, was einem Tagelöhner zu gewäh-
ren ſey feſtzuſetzen habe. Der Antrag wird der Com-
mittee No. 2 überwieſen.




Die Republikaner am Oberrhein.

Die Niederlage Herweghs und ſeiner Freiſchärler,
aus etwa 800 fremden Eindringlingen beſtehend, be-
ſtätigt ſich vollkommen. Zwiſchen Schopfheim und
Doſſenbach wurden ſie von den Würtembergern er-
reicht, denen dabei nur ein Officier und ein Soldat
verwundet worden. Das Milit[ä]r war anfangs nur
eine Compagnie ſtark, und ſchlug ſich 3 Stunden, bis
Verſtärkung hinzukam. Die Herweghianer, Banditen
mit langen breiten Dolchen, bei denen ſich auch die
piſtolenbewaffnete Mad. Herwegh und einige ſchauer-
liche Amazonen befanden, hatten geplündert und ſich
die ärgſten Mißhandlungen erlaubt. Sie verloren
23 (nach Andern 38) Todte und 200 Gefangene. Unter
den Gebliebenen nennt man Adalbert v. Vornſtedt
(der aber nach andern Berichten nach Baſel entkom-
men iſt) u[n]d einen gewiſſen Schimmelpfennig, vulgo
Rheinhardt, unter den Gefangenen den wohlbekannten
Pelz (Treumund Welp), den ſchleſiſchen Communiſten.
Herwegh ſelbſt ſoll vor dem Treffen in Ohnmacht
gefallen ſeyn, iſt aber, wie Hecker, der ſich aus der
Schuſterinſel nach Straßburg gefl[ü]chtet und an dem
Kampfe gar nicht mehr Theil genommen, und Struve,
ohne allen Schaden davon gekommen. Der ſchwä-
biſche Dichter (der aber nicht der ſchwäbiſchen Schule
angehört) ſoll nach Rheinfelden gefl[ü]chtet ſeyn. Die
Republikaner der Schuſterinſel waren etwa 200 (nach
Andern 500) Jndividuen von allen Nationen, unter
den Befehlen von Willich und Heinzen. Erſterer iſt
der communiſtiſche Artillerie-Officier, ſeitdem Zimmer-
lehrling, und nach dem Kölner Krawall verhaftet,
aber wieder entlaſſen; Letzterer war eiligſt aus Nord-
amerika herübergekommen, um ſeine Jdeen zu ver-
wirklichen. Beide vielleicht mehr überſpannte als
böswillige Männer werden ihre Uebereilung bitter
bereuen, zumal da die Franzoſen ihnen höchſtens
Schutz, aber keinen Beiſtand gewähren. Der Comman-
dant von Hüningen ſoll ſogar erklärt haben, er werde die
Brücke abbrechen laſſen, wenn die Jnſurgenten länger auf
der Schuſterinſel blieben. Die republikaniſchen Schuſter-
[Spaltenumbruch] inſulaner ſollen ſich ſeitdem aufgelöſt haben. Die Frei-
ſchärler hauſen jetzt in den benachbarten ſchweizeriſchen
Orten, ein Haufen im badiſchen Münſterthale, wo er
von Raub und Erpreſſung lebt, aber die Truppen
werden ihn wohl bald zerſprengt haben. Die Trup-
pen benahmen ſich vortrefflich. Prinz Friedrich von
Würtemberg ertheilte dem Freiburger Gemeinderath
eine Audienz, worin er ſich aufs Entſchiedenſte gegen
jede Reaction und zu Gunſten der freiheitlichen Ent-
wickelung ausſprach. — Die badiſche Regierung ſcheint
wieder Muth zu ſchöpfen und auch gegen die Wühler
in Mannheim ernſtlich einſchreiten zu wollen. Außer
Grohe und Hoff, den Männern der Abendzeitung
(die gar nicht erſchienen iſt), ſind auch Betz und
noch einige Jndividuen verhaftet. Wahrſcheinlich wird
auch dem ſträflichen Treiben dieſes Blattes Einhalt
geſchehen.




Entwurf
des deutſchen Reichsgrundgeſetzes.

Der hohen deutſchen Bundesverſammlung als Gut-
achten der ſiebenzehn Männer des öffentlichen
Vertrauens überreicht am 26 April 1848.
(Fortſetzung.)

Verzeichniß der dem Bundestage beigeordneten Ver-
trauensmänner, welche an der Berathung des vor-
ſtehenden Entwurfs Theil genommen haben:

Oeſterreich: v. Schmerling aus Wien und v. Som-
maruga aus Wien.
Preußen: Dr. Dahlmann aus Bonn.
Baiern: (nicht vertreten).
Königreich Sachſen: Todt aus Adorf.
Hannover: Dr. Zachariä aus Göttingen.
Würtemberg: Dr. Uhland aus Tübingen.
Baden: Baſſermann aus Mannheim.
Kurheſſen: Dr. Bergk aus Marburg.
Großherzogthum Heſſen: Dr. Langen aus Rheinheſſen.
Holſtein: Dr. Droyſen aus Kiel.
Luremburg: Willmar aus Luxemburg.
Sächſiſche Häuſer: v. der Gabelentz aus Altenburg
und Luther aus Meiningen.
Braunſchweig und Naſſau: v. Gagern aus Wies-
baden.
Mecklenburg: Stever aus Mecklenburg.
Oldenburg: Dr. Albrecht aus Leipzig.
10. Stimme: Jaup aus Darmſtadt und Petri aus
Detmold.
Freie Städte: Dr. Gervinus aus Heidelberg.



Da nach der Erfahrung eines ganzen Menſchen-
alters der Mangel an Einheit in dem deutſchen
Staatsleben innere Zerrüttung und Herabwürdigung
der Volksfreiheit, gepaart mit Ohnmacht nach außen
hin, über die deutſche Nation gebracht hat, ſo ſoll
nunmehr die Stelle des bisherigen deutſchen Bundes
eine auf Nationaleinheit gebaute Verfaſſung treten.

Art. I. Grundlagen.

§. 1. Die zum bisherigen deutſchen Bunde gehö-
rigen Lande, mit Einſchluß der neuerdings aufge-
nommenen preußiſchen Provinzen und des Herzog-
thums Schleswig, bilden fortan ein Reich (Bundes-
ſtaat).

Anmerkung. Wegen des Großherzogthums Poſen
und des Jſtrianer Kreiſes wird eine Beſtimmung
vorbehalten.

§. 2. Die Selbſtändigkeit der einzelnen deutſchen
Staaten wird nicht aufgehoben, aber ſoweit es die
Einheit Deutſchlands fordert, beſchränkt. Dieſe Be-
ſchränkung liegt theils darin, daß einzelne Staatsan-
gelegenheiten fortan ausſchließlich der Reichsgewalt
anheimfallen (Art. II.), theils darin, daß dem Volk,
den einzelnen Regierungen gegenüber, gewiſſe Grund-
rechte und Einrichtungen von Reichswegen gewähr-
leiſtet werden. (Art. IV.)

Art. II. Bedeutung des Reichs.

§. 3. Der Reichsgewalt ſteht fortan ausſchließ-
lich zu:

a) die völkerrechtliche Vertretung Deutſchlands und
der einzelnen deutſchen Staaten nach Außen, mit-
hin das Recht der Verträge und des geſammten
diplomatiſchen Verkehrs zu dieſem Zwecke, in-
gleichen die Ueberwachung der von den einzelnen
deutſchen Staaten unter ſich und mit dem Aus-
lande abzuſchließenden Verträge. (Ständige Ge-
ſandtſchaften zwiſchen den einzelnen Staaten fin-
den nicht weiter ſtatt.)
b) das Recht über Krieg und Frieden;
c) das Heerweſen, beruhend auf ſtehendem Heer
und Landwehr, und auf dem Grundſatz allgemei-
ner Wehrpflicht ohne Stellvertretung;
d) das Feſtungsweſen;
e) die Sicherung Deutſchlands zur See durch eine
Kriegsflotte und Kriegshäfen;
f) das Zollweſen, ſo daß das ganze Reich ein Zoll-
weſen bildet;
g) das Poſtweſen;
h) Geſetzgebung und Oberaufſicht über Waſſerſtraßen,
Eiſenbahnen und Telegraphen;
i) die Ertheilung von Erfindungspatenten, die ſich
auf das ganze Reich erſtrecken;
k) die Geſetzgebung im Gebiete des öffentlichen und
Privatrechts, in ſo weit eine ſolche zur Durch-
bildung der Einheit Deutſchlands erforderlich iſt,
wohin insbeſondere ein Geſetz über deutſches Hei-
maths- und Staatsbürgerrecht, ſowie ein Geſetz
über ein für ganz Deutſchland gleiches Münz-,
Maß- und Gewichtsſyſtem gehört;
l) die Gerichtsbarkeit in dem unten (§. 24) bezeich-
neten Umfange;
m) die Verfügung über ſämmtliche Zoll- und Poſt-
Einkünfte und ſofern dieſe und ſonſtige Reichs-
einnahmen (Taren, Conceſſionsgelder ꝛc.) nicht
reichen, die Belegung der einzelnen Staaten mit
Reichsſteuern.

Art. III. Verfaſſung des Reichs.

§. 4. Die Fülle der Reichsgewalt iſt in dem Reichs-
oberhaupte und dem Reichstage vereinigt. Die Ver-
waltung einzelner Zweige derſelben geſchieht durch
eigene Reichsbehörden, an deren Spitze Reichsminiſter
ſtehen. Die Gerichtsbarkeit insbeſondere übt ein
Reichsgericht aus.

IV. Das Reichsoberhaupt.

§. 5. Die Würde des Reichsoberhaupts, deutſchen
Kaiſers, ſoll um der Sicherſtellung der wahren Wohl-
fahrt und Freiheit des deutſchen Volkes willen erb-
lich ſein.

§. 6. Das Reichsoberhaupt reſidirt zu Frankfurt
am Main und bezieht eine mit dem Reichstag zu
vereinbarende Civilliſte.

§. 7. Der Kaiſer hat die vollziehende Gewalt in
allen Angelegenheiten des Reichs, ernennt die Reichs-
beamten und alle Officiere des ſtehenden Heeres und
der Marine, ſo wie die Staabsofficiere der Landwehr,
desgleichen verfügt er über die Vertheilung des ſtehen-
den Heeres. Auch zur Ertheilung von Erfindungs-
patenten (§. 3, i) bedarf es der Zuſtimmung des
Reichstags nicht.

§. 8. Dem Kaiſer ſteht die außerordentliche Be-
rufung (vgl. §. 18), die Vertagung, Schließung und
Aufl[ö]ſung des Reichstages zu.

Die Beſchlüſſe des Reichstags erhalten durch ſeine
Verkündigung verbindliche Kraft für alle Theile des
Reichs.

Er erläßt die zur Vollziehung der Reichsgeſetze
nöthigen Verordnungen.

Das Recht des Vorſchlags und der Zuſtimmung
zu den Geſetzen theilt er mit dem Reichstage.

§. 9. Der Kaiſer übt die völkerrechtliche Vertretung
Deutſchlands und der einzelnen deutſchen Staaten aus.

Von ihm werden die Geſandten und Conſuln er-
nannt und bei ihm beglaubigt.

Er ſchließt die Verträge mit auswärtigen Staaten,
überwacht die Verträge der einzelnen deutſchen Staa-
ten (§. 3, a) und entſcheidet über Krieg und Frieden.

§. 10. Der Kaiſer iſt unverletzlich und unverant-
wortlich. Dagegen müſſen alle von ihm ausgehenden
Verfügungen von wenigſtens einem der Reichsminiſter
[Spaltenumbruch] unterzeichnet werden, zum Zeichen der Verantwort-
lichkeit deſſelben. Der Mangel einer ſolchen Unter-
ſchrift macht die Verfügung ungültig.(Fortſ. folgt.)





Nun nimmt man alle zum deutſchen Bund gehörige
Schiffe, ſo den Hermann, Capitän Hutter, von Bahia
nach Stettin. (B.-H.)


Die niederländiſchen Kriegsſchooner Ambon, Adder
und Scorpion ſind geſtern von Helvoetſluis nach
der Nordſee abgegangen.


Ein Decret der proviſoriſchen Regierung beruft
den General Cavaignac nach Paris, um an den Ar-
beiten der National-Verſammlung Theil zu nehmen,
und ernennt den General Changarnier zum General-
gouverneur von Algier.

Die Revolution iſt beſiegt, die Bourgeoiſie hat ge-
ſiegt. Alle Redacteure der radicalen Journale, alle
Präſidenten der demokratiſchen Clubbs ſind verhaftet;
im Elbeuf ſchlug man ſich geſtern Abend noch, in Li-
moges hat die Jnſurrection geſiegt, die Truppen ha-
ben mit den Arbeitern fraterniſirt und eine Volks-
regierung iſt eingeſetzt, die ſogleich einen Delegirten
nach Paris geſchickt hat, um die Regierung von der
Lage der Dinge in Kenntniß zu ſetzen. Die von ei-
nigen Journalen gegebene Nachricht von dem Aus-
bruche von Unruhen in Lyon beſtätigt ſich nicht.

Hier gährt es, die arbeitenden Klaſſen ſind mit
dem Reſultate der Wahlen höchſt unzufrieden. Die
Reforme enthält heute folgenden drohenden Artikel:
“Die Reaction hat ihre Zwecke erreicht. Sie hat die
Nation in zwei Lager geſchieden, ſie hat die Gränz-
linie zwiſchen zwei Klaſſen von Bürgern wieder her-
geſtellt, die die Februar-Revolution verwiſcht hatte.
Der Kampf zwiſchen der Bourgeoiſie und dem Pro-
letariat beginnt auf’s Neue. Blut iſt in Rouen, in
Elbeuf gefloſſen, Blut, welches auf die Urheber dieſes
Zwieſpaltes zurückfallen wird. Ja, die unverſchäm-
ten Organe der zwei letzten Regierungen ſind es, die
die Nation aufregen und reizen. Die Schuld liegt
nicht an den Regierungs-Commiſſären, gegen die
man ſchon bei ihrer Ankunft und ehe ſie noch etwas
gethan haben, die Bevölkerung aufreizt. Und wiſſen
dieſe Organe auch, weſſen Agenten ſie ſind, indem ſie
ſo zum B[ü]rgerkriege aufſtacheln? Haben ſie nicht die
Geſandten von St. Petersburg und London ihren
Heldenthaten vom 16. vom Fenſter aus Beifall zu-
lächeln geſehen? Patrioten! ſchließt euch feſt zuſam-
men, disciplinirt euch, ſeyd für alle Ereigniſſe bereit,
die Gefahr iſt drohend und der Augenblick iſt vielleicht
nicht ferne, wo ihr alle euren Muth braucht.”

Die Preſſe erklärt heute auf das Beſtimmteſte,
daß die Arbeiten in den Tuilerieen mit großtem Eifer
betrieben würden, um ſogleich nach der Eröffnung der
National-Verſammlung die Regierung daſelbſt inſtal-
liren zu k[ö]nnen.

Die Aſſemblée nationale kündigt an, daß die Er-
öffnung der National-Verſammlung auf die Zeit zwi-
ſchen dem 10 und 15 Mai verſchoben ſey, da der
Saal nicht fertig werden könne. Gewiß iſt, daß die
Anſtalten zu dem für den 4 Mai beſtimmten Volks-
feſte nur langſam vorwärts gehen und dieſe Ver-
tagung wahrſcheinlich machen.

Auch der National geſteht heute, daß die Reaction
einen beträchtlichen Sieg in den Wahlen davon ge-
tragen habe. Er ſucht die Schuld darin, daß man
die Wahlen nicht viel früher, unter dem unmittelbaren
Eindrucke der Februar-Revolution, vorgenommen
habe. Der Schluß ſeines Artikels iſt übrigens nicht
minder drohend, als der der Reforme. Er ſagt:
“Die von einer ſo großen politiſchen Erſchütterung
unzertrennlichen Verlegenheiten haben alle Hoffnungen
der Reaction wieder belebt. Auf ein vorſichtiges
Stillſchweigen ſind Beſchimpfungen und Drohungen
gefolgt, die Reaction erſcheint wieder und marſchirt
mit fliegenden Fahnen. Mag es darum ſeyn! Die
Republikaner haben über die Royaliſten aller dynaſti-
ſchen Zweige geſiegt, als deren Heroen noch die
Schätze und die Armeen Frankreichs zu ihrer Dispo-
ſition hatten. Kann der Sieg heute zweifelhaft ſeyn,
wo jene ſich trügeriſch hinter einer Fahne verbergen
müſſen, die ihnen nicht gehört, wo ſie eine Sprache
ſprechen müſſen, die ihre wahren Pläne nur zu ſehr
durchſchauen läßt? Die Republik hat tiefe Wurzeln in
den Sympathieen des Volkes und in den Bedürf-
niſſen der Zeit. Mit dieſer Doppelkraft iſt die Re-
publik unüberwindlich.”

Man meldet heute auch den Ausbruch von ernſten
Unruhen in Nismes (Gard) und bedeutenden Gäh-
rungen in anderen Städten. Es ſteht zu fürchten,
daß die Bewegung gegen die Reaction und das Re-
ſultat der Wahlen bald allgemein ſeyn wird.

Die republikaniſche Garde, aus lauter Barrikaden-
kämpfern beſtehend, iſt geſtern zum Miniſter Ledru-
Rollin und zum Polizei-Präfecten Cauſſidière gezogen,
um ſie für jeden Fall ihrer Ergebenheit und ihrer
thätigen Dienſte zu verſichern.

Man ſchreibt dem Corſaire von London, daß
Ludwig Philipp, der Prinz von Preußen, Metternich,
Guizot und der ruſſiſche Geſandte faſt täglich geheime
Conferenzen halten, denen bald Lord Wellington, bald
der Miniſter Palmerſton beiwohnt.

Heute früh ſind neue Truppen nach Rouen und
Elbeuf abgegangen; die letzten Nachrichten von Rouen
ſind von 4 Uhr Morgens; ſie melden, daß die Stadt
ruhig iſt, daß die Jnſurgenten aber noch einen Theil
der Stadt in ihrer Macht hatten und man, um ſie
anzugreifen, auf Verſtärkungen wartete.

Aus Bordeaux iſt bei der Regierung die Nachricht
eingetroffen, daß dort Alles zu einem reactionären
Aufſtande bereit war; das Decret, welches die Bank
von Bordeaux mit der von Paris vereinigte, ſollte
das Signal zum Ausbruche ſeyn; man wollte ſogleich
den Grafen von Paris und die Regentſchaft procla-
miren und ein Dampſſchiff nach England ſchicken, um
den Prinzen v. Joinville abzuholen. Allein die Re-
gierung ließ die Bank von Bordeaux in ihrem Fu-
ſionsdecrete weg und traf indeſſen die nöthigen An-
ſtalten, um jede Gegen-Revolution zu verhindern.




Vermiſchte Nachrichten.

Das Haus der Lola Montez in München iſt um
30,000 Fl. verkauft und Charlotte v. Hagn die neue
Beſitzerin. Aus dem Erlös ſollen die r[ü]ckſtändigen
Schulden der Lola Montez gedeckt werden.

Der Dichter Anderſen, welcher einige Zeit in Eng-
land gelebt, hat an die Literary Gazette einen Brief
gerichtet, worin er am 15 April die Begeiſterung
ſchildert, mit welcher Alles in Dänemark ſich zum
Kriege rüſtet. Jn den Schulen zupfen die Mädchen
Charpie, die Knaben fertigen Patronen an u. ſ. w.
Auch Anderſen ſcheint in einer Trennung Schleswigs
nach den Volksſtämmen die einzige befriedigende L[ö]-
ſung des Streites zu ſehen, denn er ſagt: “Laßt
jeder Nationalität ihr Recht widerfahren!”

Waſſerſtand der Elbe zu Magdeburg:
am 1 Mai: 18 Zoll unter 0.




Wetterbeobachtung vom 2 Mai.

ZeitTherm.Barom.WindAtmoſphäre
M. 4 U.+ 1 228, 3,06 f.NW 1heiter
N. 2 „„ 9,9„ 2,35N 4Cirri
A. 6 „„ 7,6„ 2,33 ſt.NNO 3Streifdünſte


Herausgegeben von Runkel.



Amtliche Bekanntmachungen.

Verſammlung E. Ehrb. Kaufmanns
auf dem Börſenſaal
Uhr Nachmittags.
Wahl eines Commerz-Deputirten.


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[[3]/0003] von Feſtigkeit thun uns Allen, thun der Stadt und dem Landdroſtei-Bezirk Hildesheim noth. * Celle, den 2 Mai. Jn der heute Morgen 10 Uhr abgehaltenen Wahl- Verſammlung iſt Profeſſor Dahlmann aus Bonn einſtimmig zum Deputirten des 14ten hannoverſchen Wahl-Bezirks für das deutſche Parlament gewählt. Zum Erſatzmann wurde mit großer Majorität Herr Juſtizrath Schmidt hieſelbſt, ein Mann von gediegenen Kenntniſſen und freiſinnigen politiſchen Grundſätzen gewählt. Profeſſor Dahlmann hat einem heute Mor- gen um 10 Uhr eingegangenen Schreiben nach auf unſere desfallſige Anfrage die Annahme unſerer Wahl bereits zugeſagt. * Stade, den 2 Mai. Heute hat hier die Wahl eines Deputirten und eines Subſtituten für Frankfurt ſtattgefunden; das Reſultat war folgendes; die Wählerzahl war 68; abſolute Majorität 85. Jn der Deputirtenwahl hatte Dr. Freudentheil 61 Stimmen, Dr. Wille 7. Jn der Subſtitutenwahl hatte der Landſyndicus Holter- mann 44 Stimmen, der Glaſermeiſter Jobelmann 20 und Dr. Wyneken 3 und Dr. Wille 1 Stimme. Die Wahl hat hier außerordentliche und allgemeine Freude verurſacht, da der Dr. Freudentheil als der- jenige unter uns bekannt iſt, der nur des Landes Wohl will und nie ſein eigenes Jntereſſe berückſichtigt. Daher konnte Verkleinerung ihm bei ſeinen Lands- leuten auch nicht ſchaden. Wer, wie er, ſich in einer ſo langen Reihe von Jahren ſo ächt, ſo wahr und treu bewährt hat, verdient mit allem Rechte das Ver- trauen für jetzige wichtige Zeit. ▭ Rotenburg, den 2 Mai. Zu der bevorſtehenden National-Verſammlung in Frankfurt iſt für den 17ten Wahlbezirk zu Verden heute der vormalige geheime Cabinetsrath Roſe, jetzt zu Braunſchweig, zum Abgeordneten und der Syn- dicus Lang zum Erſatzmann gewählt. — Unſere Be- amte äußern ſich mit großer Zufriedenheit über das Gelingen dieſer Wahl und die liberalere Volksklaſſe wünſcht, daß der mit der Vertretung der Volks- Jntereſſen beauſtragte Abgeordnete nicht zu ängſtlich zurückblicke auf die alten, nicht mehr mit den jetzigen Moden in Uebereinſtimmung ſtehenden Regierungs- muſter. * Lüneburg, den 2 Mai. So eben iſt die Wahl des 13ten hannoverſchen Wahldiſtricts Lüneburg beendigt und der Syndicus Dr. Meyer von 64 Wahlmännern einſtimmig zum Deputirten für das deutſche Parlament erwählt. Als Erſatzmann erhielt der Schatzrath Dr. Merkel in Hannover 57, der Dr. Nolte hieſelbſt 5 und der Re- gierungsrath Dr. Böhmer 2 Stimmen. * Harburg, den 2 Mai. Jn der heutigen, hier ſtattgefundeuen Verſamm- lung der Wahlmänner des 11ten Diſtricts iſt der Profeſſor Albrecht zum Deputirten der conſtituiren- den Verſammlung zu Frankfurt und der Profeſſor Dahlmann zum Erſatzmann gewählt worden. Pro- feſſor Albrecht erhielt von 64 Stimmen 62, iſt alſo ſo gut wie einſtimmig erwählt. Dahlmann erhielt 40 (ein Beweis, mit welcher Liebe und welchem Vertrauen man noch an den Göttinger Sieben hängt), der Ad- vocat Detmold 22 Stimmen. * Bremervörde, den 2 Mai. Von dem 18ten hannoverſchen Wahlbezirke ſind in der heute hieſelbſt (unter Leitung des Land-Syndicus Holtermann aus Stade) abgehaltenen Wahlverſamm- lung erwählt worden zum Abgeordneten für die deut- ſche National-Verſammlung, Hr. John Albert Dröge zu Bremen und zu deſſen Erſatzmann Hr. Herm. Hinr. Meyer daſelbſt mit reſp. 44 und 48 Stimmen von 64. Die übrigen Stimmen vertheilten ſich auf Dr. v. Reden zu Berlin und Dr. Wille zu Hamburg. * Oſten, den 23 April Geſtern fand hier eine große Volksverſammlung ſtatt, die namentlich aus dem Hadelnſchen, Kedingſchen und von der Geeſt ſtark beſucht war, und wozu wohl an 500 Perſonen aus allen Ständen ſich eingefunden hatten. Nachdem der Gutsbeſitzer Herrmann Schmoldt aus Ritſch zum Präſidenten erwählt war, wurde zuvör- derſt ein Antrag auf Schulverbeſſerung geſtellt und angenommen, der dahin ging, bei der Regierung zu beantragen, daß künftig die Schullehrer aus Staats- mitteln beſoldet werden ſollen, um auch Unbemittelten die Gelegenheit zu geben, vermöge ihrer Bildung jede Stelle im Staate einnehmen zu können. Sodann wurde die bevorſtehende Wahl zur con- ſtituirenden Verſammlung in Frankfurt beſprochen und der Beſchluß gefaßt, alle am 27 d. zu wählenden Wahlmänner, die nicht bloß den Grundbeſitz, ſondern alle Klaſſen der Bevölkerung zu vertreten haben, auf den 30 d. nach Bremervörde, als dem Mittelpunkte der ganzen Provinz, zu beruſen, um ſich daſelbſt im Jntereſſe des Ganzen über die Wahl der Deputirten ſelbſt zu verſtändigen. Von den anweſenden Condeputirten, den Herren Chriſtian Chriſtian Schmoldt aus Hadeln, Johann Schmoldt aus Brake, Rath aus Besbeke, Advocat Schmidt und Dr. med. Geller aus Neuhaus, Hinze und Advocat Kettler aus Otterndorf, Dittmer Schlich- ting aus Oſten, Dierſt aus Hollernvorde, und Kröncke aus Villich wurde die Anſicht ausgeſprochen, daß ſie ihr Mandat als Condeputirte als erloſchen anſähen, und daß ſie daher wünſchten, daß eine Beſprechung über eine etwaige neue Wahl zu Condeputirten in der allgemeinen Volksverſammlung in Bremervörde ebenfalls am 30 d. ſtattfinden möge. Zu dieſem Schritte ſcheinen mehrere Gründe mit- gewirkt zu haben. Keinenfalls darf man aber der Anſicht ſeyn, als hätten dieſe Condeputirte hierdurch ſich gegen das Jnſtitut der Condeputirten, was unter den jetzigen Umſtänden als ein ſehr erwünſchtes er- ſcheint, überhaupt ausſprechen wollen. Letzteres geht ſchon daraus hervor, daß über die Wahl neuer Con- deputirten in Bremervörde Rückſprache genommen werden ſoll. * Aus dem Lande Kehdingen, den 30 April. Die Einwohner des Landes Kehdingen Freiburg haben in geſtriger Landes-Verſammlung eine Ver- trauens-Addreſſe an Königl. Geſammt-Miniſterium in Hannover beſchloſſen, und ſich daneben nach er- folgter Reſignation des bisherigen Diſtricts-Condepu- tirten veranlaßt geſehen, der Wahl eines neuen Con- deputirten keine Folge zu geben. * Lauenburg, den 30 April. Es hat ſich im Lauenburgiſchen die gewiß irrige Anſicht gebildet, als müſſe man zum Frankfurter De- putirten einen berühmten auswärtigen Rechtsgelehr- ten wählen. Mecklenburg, Hamburg, Lübeck haben mit Recht Jnländer gewählt. Sie haben ſich kein Zeugniß der eigenen Geiſtes-Armuth und des Man- gels an tüchtigen Geſchäfsmännern ausſtellen wollen. Wahre Vaterlandsliebe, gründliche Kenntniſſe der Zu- ſtände und der politiſchen und ſtaatlichen Stellung des eigenen Landes, Kenntniſſe der Zuſtände Deutſchlands nach Jnnen und Außen, und ſeiner Geſchichte, endlich Fähigkeit des Vortrages, dieſes ſind die weſentlichen Eigenſchaften eines Frankfurter Deputirten. Sie fin- den ſich gewiß bei manchem Lauenburger. Mancher hat davon offenkundig die Beweiſe geliefert. — Aber vor Allem: wie ſollen Lauenburger parlamentariſch ausgebildet werden, wenn man Auswärtige zu De- putirten wählt? ** Lauenburg, den 3 Mai. Bis jetzt iſt für die Wahl eines Deputirten des Herzogthums zum Frankfurter Parlament von Sei- ten der däniſchen Regierung in Ratzeburg noch nichts geſchehen, obſchon der Tag der Eröffnung deſſelben ganz nahe iſt. Beabſichtigt die Regierung etwa die Wahl auf dem bevorſtehenden Landtage von den 30 Stimmen der Ritter- und Landſchaft, und von den 13 Stimmen der Deputirten der Städte und des Bauernſtandes bewerkſtelligen zu laſſen? Dies wider- ſtritte den klaren Vorſchriften der Bundes-Verſamm- lung und des Fünfziger-Ausſchuſſes vom 30 März und 7 April d. J., indem nach ſelbigen directe oder aber Urwahlen ohne Bevorzugung früherer privile- girter Stände, wie der Ritter und Landſchaft, vom ganzen Lande vorzunehmen ſind. Bemerkenswerth ſcheint in dieſer Beziehung, daß in der Stadt Möllen bereits am 27 v. M. eine Vorwahl in einem Bürger- Verein von 120 Stimmgebern vorgenommen wurde. Zwei Auswärtige, welche dem Herzogthume fremd ſind, erhielten 102, Landmarſchall v. Bülow 21 Stim- men. Will man Keinen aus der Mitte des Volkes wählen, keinen geborenen Vertheidiger des durch die Barrikaden Berlins gegründeten Volksthums, ſo wähle man doch wenigſtens einen geborenen Lauen- burger. Denn würden vom Parlament auch nur ge- mein-deutſche Fragen verhandelt, ſo liegt doch in der Regel das Special-Vaterland im Hintergrunde der Beurtheilung derſelben. Zugleich aber iſt wahrſchein- lich, daß vom Parlamente Commiſſionen zur Ord- nung verwickelter Verhältniſſe einzelner Staaten be- ſtellt werden, welches namentlich für Lauenburg ge- ſchehen dürfte, wenn Volk, Stände und Regierung ſich über die innere Verfaſſung des Landes, nament- lich über die proviſoriſche Unabhängigkeit des Landes vom däniſchen Cabinette bis zur Beendigung des däniſch-deutſchen Krieges nicht ſollten einigen können. Wie wichtig iſt es da, daß ein Lauenburger ohne Rückſicht auf die Vorrechte der Ritter- und Landſchaft für die Jntereſſen der geſammten Bevölkerung im Parlamente ſpricht! ▭ Schwerin, den 1 Mai. Die geſtrige Sitzung unſeres Landtages war eine ſehr bedeutſame und dürfte ohne Zweifel die folgen- reichſte des ganzen Landtages werden. Die Ritter- ſchaft war nämlich mit vieler Gewandtheit bemüht, eine eigentliche Entſcheidung der Frage, ob ſtändiſche, ob reine Repräſentativ-Verfaſſung, noch zurückzu- drängen und ſtatt deſſen in die einzelnen Artikel der Regierungs-Vorlage über die künftigen Wahlen hin- einzugehen. Da es jedoch zu nichts führen konnte, wenn man über eine Sache, die man doch nicht wollte, nämlich ſtändiſche Vertretung, lange berieth und die Hauptfrage ſich immerfort wieder in den Vordergrund drängte, ſo erklärte die geſammte Landſchaft, als Stand, ſich gegen Annahme des Prinzips der Ge- ſetzes-Vorlage und verwarf ſomit auf das Entſchie- denſte die Regierungs-Propoſition. Nunmehr ſuchte der Adel freilich ſehr einzulenken und ſprach viel von Modificationen ꝛc., wovon indeſſen die Landſchaft nichts wiſſen wollte, ſondern bei ihrer Erklärung ver- harrte. Es wird der Regierung daher vermuthlich nichts übrig bleiben, als die gemachte Vorlage zurück- zuziehen und an deren Stelle Wahlen nach Kreiſen auf der breiteſten Baſis, nach dem Beiſpiele Preußens, vorzuſchlagen. Jeder Verſuch, noch ein anderes Sy- ſtem feſtzuhalten, würde, bei der entſchieden hervorge- tretenen Ueberzeugung des ganzen Landes, ein ebenſo erfolgloſer ſeyn und nur dazu dienen, das Anſehen der Regierung und die Popularität unſeres Landes- herrn zu ſchwächen. Ueberraſcht hat dieſes Reſultat der Landtags-Verhandlungen hier übrigens nicht, viel- mehr wurde daſſelbe von vorne herein ziemlich be- ſtimmt vorausgeſehen und, wie es ſcheint, nur von der höchſten Landes-Behörde eine entgegengeſetzte An- ſicht unterhalten, die, ganz abgeſehen von inneren Gründen, völlig unpraktiſch ſeyn mußte, nachdem alle Nachbarländer: Preußen, Hannover, Hamburg und Lübeck mit Elementen ihrer Verfaſſungen gebrochen, die bei uns neu belebt werden ſollten. † Schwerin, den 1 Mai. Die geſtrige (5te) Landtags-Sitzung wurde mit Verleſung eines Regierungs-Reſcriptes, betreffend die Mobilmachung der nach Schleswig-Holſtein geſendeten Hülfstruppen und die Koſten des Feldzuges, veran- ſchlagt zu 20 189 _ , eröffnet. Hierauf nahm Pohle- Schwerin ſeinen geſtrigen Antrag wegen Sicherſtellung der Volksrechte zurück, damit durch denſelben nicht die Beendigung des Landtages verzögert werde. Pogge- Roggow und Andere von der Ritterſchaft empfahlen mittelſt Vortrags ein Wahlgeſetz, nach welchem Stadt und Land die Mitglieder zu einer gemeinſchaftlichen Kammer, und zwar durch Zwiſchenwahlen, getrennt wählen ſollen. Das Land wählt die eine Hälfte der Abgeordneten, die Städte die andere Hälfte. Die Abgeordneten des Landes werden zu ⅓ von den größeren Grundbeſitzern, ⅙ von den Pächtern und ⅙ von den Bauern und kleineren Grundbeſitzern, und dazu gemeinſchaftlich zu ⅓ von den geſammten Landbewohnern gewählt. v. Blücher-Vietzen ſchlägt mittelſt Dictamens Vertretung der Jntereſſen vor, ſo daß die wichtigeren Jntereſſen, wohin namentlich der größere Grundbeſitz gehöre, mehr vertreten werden, als die minder wichtigen Jntereſſen; doch ſoll den Städtern eine gleiche Anzahl Vertreter wie den Land- bewohnern zugetheilt werden. Nunmehr erfolgte eine lange Deliberation über die geſtern von der Committee geſtellte Frage sub 2, in Folge deren man zu dem Beſchluſſe kam, daß man den landesherrlichen Com- miſſarien erklären wolle, wie man ſich bei der Ver- ſchiedenheit der Anſichten zur Zeit über die Annahme des § 1 des Geſetz-Entwurfs (Wahl von 33 Abgeord- neten in den Städten, 23 von den größeren Grund- beſitzern, 29 in den ländlichen Wahl-Diſtricten für Schwerin, reſp. 6 4 und 5 für Strelitz) nicht einigen könne, weshalb Committee mit den Commiſſarien in weitere Unterhandlung treten wolle. Committee ſoll die in dieſer Angelegenheit übergebenen ſchriftlichen Anträge als Material benutzen, und ſolche, ſo wie auch den Committee-Bericht, den Commiſſarien mit- theilen. Der dirigirende Landrath v. Blücher-Kup- pentin zeigte hierauf an, daß mehrere Anträge von Landbewohnern, betreffend die Gewährung von Kar- toffelland, eingegangen ſeyen, und verfügte das Ple- num, daß ſolche Anträge an die betreffenden Be- hörden zu verweiſen ſeyen. v. Reſtorff-Roſenhagen und andere Ritter beantragten zum Schluß der Sitzung die Anordnung von Commiſſarien, welche ſich mit den Verhältniſſen der ländlichen Tagelöhner in Betreff der Emolumente derſelben beſchäftigen und ein Mi- nimum desjenigen, was einem Tagelöhner zu gewäh- ren ſey feſtzuſetzen habe. Der Antrag wird der Com- mittee No. 2 überwieſen. Die Republikaner am Oberrhein. Die Niederlage Herweghs und ſeiner Freiſchärler, aus etwa 800 fremden Eindringlingen beſtehend, be- ſtätigt ſich vollkommen. Zwiſchen Schopfheim und Doſſenbach wurden ſie von den Würtembergern er- reicht, denen dabei nur ein Officier und ein Soldat verwundet worden. Das Militär war anfangs nur eine Compagnie ſtark, und ſchlug ſich 3 Stunden, bis Verſtärkung hinzukam. Die Herweghianer, Banditen mit langen breiten Dolchen, bei denen ſich auch die piſtolenbewaffnete Mad. Herwegh und einige ſchauer- liche Amazonen befanden, hatten geplündert und ſich die ärgſten Mißhandlungen erlaubt. Sie verloren 23 (nach Andern 38) Todte und 200 Gefangene. Unter den Gebliebenen nennt man Adalbert v. Vornſtedt (der aber nach andern Berichten nach Baſel entkom- men iſt) und einen gewiſſen Schimmelpfennig, vulgo Rheinhardt, unter den Gefangenen den wohlbekannten Pelz (Treumund Welp), den ſchleſiſchen Communiſten. Herwegh ſelbſt ſoll vor dem Treffen in Ohnmacht gefallen ſeyn, iſt aber, wie Hecker, der ſich aus der Schuſterinſel nach Straßburg geflüchtet und an dem Kampfe gar nicht mehr Theil genommen, und Struve, ohne allen Schaden davon gekommen. Der ſchwä- biſche Dichter (der aber nicht der ſchwäbiſchen Schule angehört) ſoll nach Rheinfelden geflüchtet ſeyn. Die Republikaner der Schuſterinſel waren etwa 200 (nach Andern 500) Jndividuen von allen Nationen, unter den Befehlen von Willich und Heinzen. Erſterer iſt der communiſtiſche Artillerie-Officier, ſeitdem Zimmer- lehrling, und nach dem Kölner Krawall verhaftet, aber wieder entlaſſen; Letzterer war eiligſt aus Nord- amerika herübergekommen, um ſeine Jdeen zu ver- wirklichen. Beide vielleicht mehr überſpannte als böswillige Männer werden ihre Uebereilung bitter bereuen, zumal da die Franzoſen ihnen höchſtens Schutz, aber keinen Beiſtand gewähren. Der Comman- dant von Hüningen ſoll ſogar erklärt haben, er werde die Brücke abbrechen laſſen, wenn die Jnſurgenten länger auf der Schuſterinſel blieben. Die republikaniſchen Schuſter- inſulaner ſollen ſich ſeitdem aufgelöſt haben. Die Frei- ſchärler hauſen jetzt in den benachbarten ſchweizeriſchen Orten, ein Haufen im badiſchen Münſterthale, wo er von Raub und Erpreſſung lebt, aber die Truppen werden ihn wohl bald zerſprengt haben. Die Trup- pen benahmen ſich vortrefflich. Prinz Friedrich von Würtemberg ertheilte dem Freiburger Gemeinderath eine Audienz, worin er ſich aufs Entſchiedenſte gegen jede Reaction und zu Gunſten der freiheitlichen Ent- wickelung ausſprach. — Die badiſche Regierung ſcheint wieder Muth zu ſchöpfen und auch gegen die Wühler in Mannheim ernſtlich einſchreiten zu wollen. Außer Grohe und Hoff, den Männern der Abendzeitung (die gar nicht erſchienen iſt), ſind auch Betz und noch einige Jndividuen verhaftet. Wahrſcheinlich wird auch dem ſträflichen Treiben dieſes Blattes Einhalt geſchehen. Entwurf des deutſchen Reichsgrundgeſetzes. Der hohen deutſchen Bundesverſammlung als Gut- achten der ſiebenzehn Männer des öffentlichen Vertrauens überreicht am 26 April 1848. (Fortſetzung.) Verzeichniß der dem Bundestage beigeordneten Ver- trauensmänner, welche an der Berathung des vor- ſtehenden Entwurfs Theil genommen haben: Oeſterreich: v. Schmerling aus Wien und v. Som- maruga aus Wien. Preußen: Dr. Dahlmann aus Bonn. Baiern: (nicht vertreten). Königreich Sachſen: Todt aus Adorf. Hannover: Dr. Zachariä aus Göttingen. Würtemberg: Dr. Uhland aus Tübingen. Baden: Baſſermann aus Mannheim. Kurheſſen: Dr. Bergk aus Marburg. Großherzogthum Heſſen: Dr. Langen aus Rheinheſſen. Holſtein: Dr. Droyſen aus Kiel. Luremburg: Willmar aus Luxemburg. Sächſiſche Häuſer: v. der Gabelentz aus Altenburg und Luther aus Meiningen. Braunſchweig und Naſſau: v. Gagern aus Wies- baden. Mecklenburg: Stever aus Mecklenburg. Oldenburg: Dr. Albrecht aus Leipzig. 10. Stimme: Jaup aus Darmſtadt und Petri aus Detmold. Freie Städte: Dr. Gervinus aus Heidelberg. Da nach der Erfahrung eines ganzen Menſchen- alters der Mangel an Einheit in dem deutſchen Staatsleben innere Zerrüttung und Herabwürdigung der Volksfreiheit, gepaart mit Ohnmacht nach außen hin, über die deutſche Nation gebracht hat, ſo ſoll nunmehr die Stelle des bisherigen deutſchen Bundes eine auf Nationaleinheit gebaute Verfaſſung treten. Art. I. Grundlagen. §. 1. Die zum bisherigen deutſchen Bunde gehö- rigen Lande, mit Einſchluß der neuerdings aufge- nommenen preußiſchen Provinzen und des Herzog- thums Schleswig, bilden fortan ein Reich (Bundes- ſtaat). Anmerkung. Wegen des Großherzogthums Poſen und des Jſtrianer Kreiſes wird eine Beſtimmung vorbehalten. §. 2. Die Selbſtändigkeit der einzelnen deutſchen Staaten wird nicht aufgehoben, aber ſoweit es die Einheit Deutſchlands fordert, beſchränkt. Dieſe Be- ſchränkung liegt theils darin, daß einzelne Staatsan- gelegenheiten fortan ausſchließlich der Reichsgewalt anheimfallen (Art. II.), theils darin, daß dem Volk, den einzelnen Regierungen gegenüber, gewiſſe Grund- rechte und Einrichtungen von Reichswegen gewähr- leiſtet werden. (Art. IV.) Art. II. Bedeutung des Reichs. §. 3. Der Reichsgewalt ſteht fortan ausſchließ- lich zu: a) die völkerrechtliche Vertretung Deutſchlands und der einzelnen deutſchen Staaten nach Außen, mit- hin das Recht der Verträge und des geſammten diplomatiſchen Verkehrs zu dieſem Zwecke, in- gleichen die Ueberwachung der von den einzelnen deutſchen Staaten unter ſich und mit dem Aus- lande abzuſchließenden Verträge. (Ständige Ge- ſandtſchaften zwiſchen den einzelnen Staaten fin- den nicht weiter ſtatt.) b) das Recht über Krieg und Frieden; c) das Heerweſen, beruhend auf ſtehendem Heer und Landwehr, und auf dem Grundſatz allgemei- ner Wehrpflicht ohne Stellvertretung; d) das Feſtungsweſen; e) die Sicherung Deutſchlands zur See durch eine Kriegsflotte und Kriegshäfen; f) das Zollweſen, ſo daß das ganze Reich ein Zoll- weſen bildet; g) das Poſtweſen; h) Geſetzgebung und Oberaufſicht über Waſſerſtraßen, Eiſenbahnen und Telegraphen; i) die Ertheilung von Erfindungspatenten, die ſich auf das ganze Reich erſtrecken; k) die Geſetzgebung im Gebiete des öffentlichen und Privatrechts, in ſo weit eine ſolche zur Durch- bildung der Einheit Deutſchlands erforderlich iſt, wohin insbeſondere ein Geſetz über deutſches Hei- maths- und Staatsbürgerrecht, ſowie ein Geſetz über ein für ganz Deutſchland gleiches Münz-, Maß- und Gewichtsſyſtem gehört; l) die Gerichtsbarkeit in dem unten (§. 24) bezeich- neten Umfange; m) die Verfügung über ſämmtliche Zoll- und Poſt- Einkünfte und ſofern dieſe und ſonſtige Reichs- einnahmen (Taren, Conceſſionsgelder ꝛc.) nicht reichen, die Belegung der einzelnen Staaten mit Reichsſteuern. Art. III. Verfaſſung des Reichs. §. 4. Die Fülle der Reichsgewalt iſt in dem Reichs- oberhaupte und dem Reichstage vereinigt. Die Ver- waltung einzelner Zweige derſelben geſchieht durch eigene Reichsbehörden, an deren Spitze Reichsminiſter ſtehen. Die Gerichtsbarkeit insbeſondere übt ein Reichsgericht aus. IV. Das Reichsoberhaupt. §. 5. Die Würde des Reichsoberhaupts, deutſchen Kaiſers, ſoll um der Sicherſtellung der wahren Wohl- fahrt und Freiheit des deutſchen Volkes willen erb- lich ſein. §. 6. Das Reichsoberhaupt reſidirt zu Frankfurt am Main und bezieht eine mit dem Reichstag zu vereinbarende Civilliſte. §. 7. Der Kaiſer hat die vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten des Reichs, ernennt die Reichs- beamten und alle Officiere des ſtehenden Heeres und der Marine, ſo wie die Staabsofficiere der Landwehr, desgleichen verfügt er über die Vertheilung des ſtehen- den Heeres. Auch zur Ertheilung von Erfindungs- patenten (§. 3, i) bedarf es der Zuſtimmung des Reichstags nicht. §. 8. Dem Kaiſer ſteht die außerordentliche Be- rufung (vgl. §. 18), die Vertagung, Schließung und Auflöſung des Reichstages zu. Die Beſchlüſſe des Reichstags erhalten durch ſeine Verkündigung verbindliche Kraft für alle Theile des Reichs. Er erläßt die zur Vollziehung der Reichsgeſetze nöthigen Verordnungen. Das Recht des Vorſchlags und der Zuſtimmung zu den Geſetzen theilt er mit dem Reichstage. §. 9. Der Kaiſer übt die völkerrechtliche Vertretung Deutſchlands und der einzelnen deutſchen Staaten aus. Von ihm werden die Geſandten und Conſuln er- nannt und bei ihm beglaubigt. Er ſchließt die Verträge mit auswärtigen Staaten, überwacht die Verträge der einzelnen deutſchen Staa- ten (§. 3, a) und entſcheidet über Krieg und Frieden. §. 10. Der Kaiſer iſt unverletzlich und unverant- wortlich. Dagegen müſſen alle von ihm ausgehenden Verfügungen von wenigſtens einem der Reichsminiſter unterzeichnet werden, zum Zeichen der Verantwort- lichkeit deſſelben. Der Mangel einer ſolchen Unter- ſchrift macht die Verfügung ungültig.(Fortſ. folgt.) Helſingör, den 1 Mai. Nun nimmt man alle zum deutſchen Bund gehörige Schiffe, ſo den Hermann, Capitän Hutter, von Bahia nach Stettin. (B.-H.) Amſterdam, den 1 Mai. Die niederländiſchen Kriegsſchooner Ambon, Adder und Scorpion ſind geſtern von Helvoetſluis nach der Nordſee abgegangen. Paris, den 30 April. Ein Decret der proviſoriſchen Regierung beruft den General Cavaignac nach Paris, um an den Ar- beiten der National-Verſammlung Theil zu nehmen, und ernennt den General Changarnier zum General- gouverneur von Algier. Die Revolution iſt beſiegt, die Bourgeoiſie hat ge- ſiegt. Alle Redacteure der radicalen Journale, alle Präſidenten der demokratiſchen Clubbs ſind verhaftet; im Elbeuf ſchlug man ſich geſtern Abend noch, in Li- moges hat die Jnſurrection geſiegt, die Truppen ha- ben mit den Arbeitern fraterniſirt und eine Volks- regierung iſt eingeſetzt, die ſogleich einen Delegirten nach Paris geſchickt hat, um die Regierung von der Lage der Dinge in Kenntniß zu ſetzen. Die von ei- nigen Journalen gegebene Nachricht von dem Aus- bruche von Unruhen in Lyon beſtätigt ſich nicht. Hier gährt es, die arbeitenden Klaſſen ſind mit dem Reſultate der Wahlen höchſt unzufrieden. Die Reforme enthält heute folgenden drohenden Artikel: “Die Reaction hat ihre Zwecke erreicht. Sie hat die Nation in zwei Lager geſchieden, ſie hat die Gränz- linie zwiſchen zwei Klaſſen von Bürgern wieder her- geſtellt, die die Februar-Revolution verwiſcht hatte. Der Kampf zwiſchen der Bourgeoiſie und dem Pro- letariat beginnt auf’s Neue. Blut iſt in Rouen, in Elbeuf gefloſſen, Blut, welches auf die Urheber dieſes Zwieſpaltes zurückfallen wird. Ja, die unverſchäm- ten Organe der zwei letzten Regierungen ſind es, die die Nation aufregen und reizen. Die Schuld liegt nicht an den Regierungs-Commiſſären, gegen die man ſchon bei ihrer Ankunft und ehe ſie noch etwas gethan haben, die Bevölkerung aufreizt. Und wiſſen dieſe Organe auch, weſſen Agenten ſie ſind, indem ſie ſo zum Bürgerkriege aufſtacheln? Haben ſie nicht die Geſandten von St. Petersburg und London ihren Heldenthaten vom 16. vom Fenſter aus Beifall zu- lächeln geſehen? Patrioten! ſchließt euch feſt zuſam- men, disciplinirt euch, ſeyd für alle Ereigniſſe bereit, die Gefahr iſt drohend und der Augenblick iſt vielleicht nicht ferne, wo ihr alle euren Muth braucht.” Die Preſſe erklärt heute auf das Beſtimmteſte, daß die Arbeiten in den Tuilerieen mit großtem Eifer betrieben würden, um ſogleich nach der Eröffnung der National-Verſammlung die Regierung daſelbſt inſtal- liren zu können. Die Aſſemblée nationale kündigt an, daß die Er- öffnung der National-Verſammlung auf die Zeit zwi- ſchen dem 10 und 15 Mai verſchoben ſey, da der Saal nicht fertig werden könne. Gewiß iſt, daß die Anſtalten zu dem für den 4 Mai beſtimmten Volks- feſte nur langſam vorwärts gehen und dieſe Ver- tagung wahrſcheinlich machen. Auch der National geſteht heute, daß die Reaction einen beträchtlichen Sieg in den Wahlen davon ge- tragen habe. Er ſucht die Schuld darin, daß man die Wahlen nicht viel früher, unter dem unmittelbaren Eindrucke der Februar-Revolution, vorgenommen habe. Der Schluß ſeines Artikels iſt übrigens nicht minder drohend, als der der Reforme. Er ſagt: “Die von einer ſo großen politiſchen Erſchütterung unzertrennlichen Verlegenheiten haben alle Hoffnungen der Reaction wieder belebt. Auf ein vorſichtiges Stillſchweigen ſind Beſchimpfungen und Drohungen gefolgt, die Reaction erſcheint wieder und marſchirt mit fliegenden Fahnen. Mag es darum ſeyn! Die Republikaner haben über die Royaliſten aller dynaſti- ſchen Zweige geſiegt, als deren Heroen noch die Schätze und die Armeen Frankreichs zu ihrer Dispo- ſition hatten. Kann der Sieg heute zweifelhaft ſeyn, wo jene ſich trügeriſch hinter einer Fahne verbergen müſſen, die ihnen nicht gehört, wo ſie eine Sprache ſprechen müſſen, die ihre wahren Pläne nur zu ſehr durchſchauen läßt? Die Republik hat tiefe Wurzeln in den Sympathieen des Volkes und in den Bedürf- niſſen der Zeit. Mit dieſer Doppelkraft iſt die Re- publik unüberwindlich.” Man meldet heute auch den Ausbruch von ernſten Unruhen in Nismes (Gard) und bedeutenden Gäh- rungen in anderen Städten. Es ſteht zu fürchten, daß die Bewegung gegen die Reaction und das Re- ſultat der Wahlen bald allgemein ſeyn wird. Die republikaniſche Garde, aus lauter Barrikaden- kämpfern beſtehend, iſt geſtern zum Miniſter Ledru- Rollin und zum Polizei-Präfecten Cauſſidière gezogen, um ſie für jeden Fall ihrer Ergebenheit und ihrer thätigen Dienſte zu verſichern. Man ſchreibt dem Corſaire von London, daß Ludwig Philipp, der Prinz von Preußen, Metternich, Guizot und der ruſſiſche Geſandte faſt täglich geheime Conferenzen halten, denen bald Lord Wellington, bald der Miniſter Palmerſton beiwohnt. Heute früh ſind neue Truppen nach Rouen und Elbeuf abgegangen; die letzten Nachrichten von Rouen ſind von 4 Uhr Morgens; ſie melden, daß die Stadt ruhig iſt, daß die Jnſurgenten aber noch einen Theil der Stadt in ihrer Macht hatten und man, um ſie anzugreifen, auf Verſtärkungen wartete. Aus Bordeaux iſt bei der Regierung die Nachricht eingetroffen, daß dort Alles zu einem reactionären Aufſtande bereit war; das Decret, welches die Bank von Bordeaux mit der von Paris vereinigte, ſollte das Signal zum Ausbruche ſeyn; man wollte ſogleich den Grafen von Paris und die Regentſchaft procla- miren und ein Dampſſchiff nach England ſchicken, um den Prinzen v. Joinville abzuholen. Allein die Re- gierung ließ die Bank von Bordeaux in ihrem Fu- ſionsdecrete weg und traf indeſſen die nöthigen An- ſtalten, um jede Gegen-Revolution zu verhindern. Vermiſchte Nachrichten. Das Haus der Lola Montez in München iſt um 30,000 Fl. verkauft und Charlotte v. Hagn die neue Beſitzerin. Aus dem Erlös ſollen die rückſtändigen Schulden der Lola Montez gedeckt werden. Der Dichter Anderſen, welcher einige Zeit in Eng- land gelebt, hat an die Literary Gazette einen Brief gerichtet, worin er am 15 April die Begeiſterung ſchildert, mit welcher Alles in Dänemark ſich zum Kriege rüſtet. Jn den Schulen zupfen die Mädchen Charpie, die Knaben fertigen Patronen an u. ſ. w. Auch Anderſen ſcheint in einer Trennung Schleswigs nach den Volksſtämmen die einzige befriedigende Lö- ſung des Streites zu ſehen, denn er ſagt: “Laßt jeder Nationalität ihr Recht widerfahren!” Waſſerſtand der Elbe zu Magdeburg: am 1 Mai: 18 Zoll unter 0. Wetterbeobachtung vom 2 Mai. Zeit Therm. Barom. Wind Atmoſphäre M. 4 U. + 1 2 28, 3,06 f. NW 1 heiter N. 2 „ „ 9,9 „ 2,35 N 4 Cirri A. 6 „ „ 7,6 „ 2,33 ſt. NNO 3 Streifdünſte Herausgegeben von Runkel. Amtliche Bekanntmachungen. Sonnabend den 6. Mai 1848 Verſammlung E. Ehrb. Kaufmanns auf dem Börſenſaal 2¼ Uhr Nachmittags. Wahl eines Commerz-Deputirten.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Britt-Marie Schuster, Manuel Wille, Arnika Lutz: Bereitstellung der Texttranskription. (2014-09-26T11:04:13Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.

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Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): wie Vorlage; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): wie Vorlage; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: wie Vorlage; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 107, Hamburg, 4. Mai 1848, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1070405_1848/3>, abgerufen am 04.12.2024.