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Hartwig, Georg Ludwig: Die physische Erziehung der Kinder. Düsseldorf, 1847.

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abgehalten werden. Zu tief darf die Dunkelheit auch
nicht sein, denn wenn ein Kind in einer ganz ver-
dunkelten Stube schläft, so blendet das hernach
hineingelassene Tageslicht um so mehr.

Man dulde nicht, daß die Kinder bei Lampen-
oder Kerzenschein zu viel lesen oder schreiben, vor-
züglich nicht auf zu weißem Papier. Das Licht,
welches von dieser hellen Fläche auf das Auge zu-
rückgeworfen wird, ist blendend und ermüdet die
Sehkraft ungemein. Soll das Kind schreiben, so sei
es auf weniger feinem, etwas bläulichem oder grau-
lichem Papier, dessen Reflex weniger reizt.

Die Lampenschirme, welche das Licht auf dem
Schreibpult concentriren und den übrigen Raum in
verhältnißmäßiger Dunkelheit lassen, verdienen eine
besondere Rüge, weil das Auge dabei einem zu großen
Contrast zwischen Licht und Schatten ausgesetzt ist
und ungleichmäßig gereizt wird.

Sind diese Lampenschirme schon schädlich, so
müssen natürlich die Augenschirme es noch mehr sein.
Hier trifft beim Lesen oder Schreiben eine stark er-
hellte weiße Fläche die eine Hälfte des Auges, wäh-
rend die andere ohne Anregung bleibt. Statt also
dem Auge Schutz und Linderung zu gewähren, ermü-
den sie es durch eine höchst ungleichförmige Beleuch-
tung nur um so mehr.

Hartwig's Erziehungsl. 10

abgehalten werden. Zu tief darf die Dunkelheit auch
nicht ſein, denn wenn ein Kind in einer ganz ver-
dunkelten Stube ſchlaͤft, ſo blendet das hernach
hineingelaſſene Tageslicht um ſo mehr.

Man dulde nicht, daß die Kinder bei Lampen-
oder Kerzenſchein zu viel leſen oder ſchreiben, vor-
zuͤglich nicht auf zu weißem Papier. Das Licht,
welches von dieſer hellen Flaͤche auf das Auge zu-
rückgeworfen wird, iſt blendend und ermuͤdet die
Sehkraft ungemein. Soll das Kind ſchreiben, ſo ſei
es auf weniger feinem, etwas blaͤulichem oder grau-
lichem Papier, deſſen Reflex weniger reizt.

Die Lampenſchirme, welche das Licht auf dem
Schreibpult concentriren und den übrigen Raum in
verhaͤltnißmaͤßiger Dunkelheit laſſen, verdienen eine
beſondere Ruͤge, weil das Auge dabei einem zu großen
Contraſt zwiſchen Licht und Schatten ausgeſetzt iſt
und ungleichmaͤßig gereizt wird.

Sind dieſe Lampenſchirme ſchon ſchaͤdlich, ſo
muͤſſen natuͤrlich die Augenſchirme es noch mehr ſein.
Hier trifft beim Leſen oder Schreiben eine ſtark er-
hellte weiße Flaͤche die eine Haͤlfte des Auges, waͤh-
rend die andere ohne Anregung bleibt. Statt alſo
dem Auge Schutz und Linderung zu gewaͤhren, ermuͤ-
den ſie es durch eine hoͤchſt ungleichförmige Beleuch-
tung nur um ſo mehr.

Hartwig’s Erziehungsl. 10
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[145/0155] abgehalten werden. Zu tief darf die Dunkelheit auch nicht ſein, denn wenn ein Kind in einer ganz ver- dunkelten Stube ſchlaͤft, ſo blendet das hernach hineingelaſſene Tageslicht um ſo mehr. Man dulde nicht, daß die Kinder bei Lampen- oder Kerzenſchein zu viel leſen oder ſchreiben, vor- zuͤglich nicht auf zu weißem Papier. Das Licht, welches von dieſer hellen Flaͤche auf das Auge zu- rückgeworfen wird, iſt blendend und ermuͤdet die Sehkraft ungemein. Soll das Kind ſchreiben, ſo ſei es auf weniger feinem, etwas blaͤulichem oder grau- lichem Papier, deſſen Reflex weniger reizt. Die Lampenſchirme, welche das Licht auf dem Schreibpult concentriren und den übrigen Raum in verhaͤltnißmaͤßiger Dunkelheit laſſen, verdienen eine beſondere Ruͤge, weil das Auge dabei einem zu großen Contraſt zwiſchen Licht und Schatten ausgeſetzt iſt und ungleichmaͤßig gereizt wird. Sind dieſe Lampenſchirme ſchon ſchaͤdlich, ſo muͤſſen natuͤrlich die Augenſchirme es noch mehr ſein. Hier trifft beim Leſen oder Schreiben eine ſtark er- hellte weiße Flaͤche die eine Haͤlfte des Auges, waͤh- rend die andere ohne Anregung bleibt. Statt alſo dem Auge Schutz und Linderung zu gewaͤhren, ermuͤ- den ſie es durch eine hoͤchſt ungleichförmige Beleuch- tung nur um ſo mehr. Hartwig’s Erziehungsl. 10

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Zitationshilfe: Hartwig, Georg Ludwig: Die physische Erziehung der Kinder. Düsseldorf, 1847, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartwig_erziehung_1847/155>, abgerufen am 22.11.2024.