noch zu heben sind. Man verliere ja nicht die kost- bare Zeit, im Wahne das Schielen werde mit dem Wachsthum verschwinden, da gerade mit der längern Dauer die Möglichkeit der Heilung ohne chirur- gische Operation abnimmt. Ueberhaupt sobald dem Kinde nur etwas an den Augen fehlt, sobald die geringste Lichtscheu, die schwächste Röthung sich zeigt, sollte man sich ohne Säumen an ein competentes Urtheil wenden. Es ist unglaublich wie viel man in diesem Alter durch Nachlässigkeit schaden kann. Augen- übel, die bei schnellem Eingreifen ohne böse Folgen verschwunden wären, gestalten sich oft gefährlich und unheilbar, weil man zu lange auf die Selbst- hülfe der Natur gerechnet. Während der ganzen Kindheit, oder vielmehr während des ganzen Lebens müssen natürlich dieselben Rücksichten gegen den zar- testen und edelsten Sinn immerfort beobachtet werden. Vermeidung eines zu grellen Lichtes und möglichste Gleichförmigkeit der Beleuchtung sind Regeln, deren Vernachlässigung die schleichende Ursache unzähliger Augenkrankheiten, ja nicht selten der völligen Blind- heit ist.
Jch bin nicht sehr für Bettvorhänge eingenommen, da sie die der Gesundheit so nothwendige freie Luft- circulation hindern, aber um das Auge des schlafenden und erwachenden Kindes zu schonen, muß das grelle Licht durch ein zweckmäßige Stellung des Bettes
noch zu heben ſind. Man verliere ja nicht die koſt- bare Zeit, im Wahne das Schielen werde mit dem Wachsthum verſchwinden, da gerade mit der laͤngern Dauer die Moͤglichkeit der Heilung ohne chirur- giſche Operation abnimmt. Ueberhaupt ſobald dem Kinde nur etwas an den Augen fehlt, ſobald die geringſte Lichtſcheu, die ſchwaͤchſte Roͤthung ſich zeigt, ſollte man ſich ohne Saͤumen an ein competentes Urtheil wenden. Es iſt unglaublich wie viel man in dieſem Alter durch Nachlaͤſſigkeit ſchaden kann. Augen- uͤbel, die bei ſchnellem Eingreifen ohne boͤſe Folgen verſchwunden waͤren, geſtalten ſich oft gefaͤhrlich und unheilbar, weil man zu lange auf die Selbſt- huͤlfe der Natur gerechnet. Waͤhrend der ganzen Kindheit, oder vielmehr waͤhrend des ganzen Lebens müſſen natuͤrlich dieſelben Ruͤckſichten gegen den zar- teſten und edelſten Sinn immerfort beobachtet werden. Vermeidung eines zu grellen Lichtes und moͤglichſte Gleichfoͤrmigkeit der Beleuchtung ſind Regeln, deren Vernachlaͤſſigung die ſchleichende Urſache unzaͤhliger Augenkrankheiten, ja nicht ſelten der voͤlligen Blind- heit iſt.
Jch bin nicht ſehr fuͤr Bettvorhaͤnge eingenommen, da ſie die der Geſundheit ſo nothwendige freie Luft- circulation hindern, aber um das Auge des ſchlafenden und erwachenden Kindes zu ſchonen, muß das grelle Licht durch ein zweckmaͤßige Stellung des Bettes
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noch zu heben ſind. Man verliere ja nicht die koſt-
bare Zeit, im Wahne das Schielen werde mit dem
Wachsthum verſchwinden, da gerade mit der laͤngern
Dauer die Moͤglichkeit der Heilung ohne chirur-
giſche Operation abnimmt. Ueberhaupt ſobald dem
Kinde nur etwas an den Augen fehlt, ſobald die
geringſte Lichtſcheu, die ſchwaͤchſte Roͤthung ſich zeigt,
ſollte man ſich ohne Saͤumen an ein competentes
Urtheil wenden. Es iſt unglaublich wie viel man in
dieſem Alter durch Nachlaͤſſigkeit ſchaden kann. Augen-
uͤbel, die bei ſchnellem Eingreifen ohne boͤſe Folgen
verſchwunden waͤren, geſtalten ſich oft gefaͤhrlich
und unheilbar, weil man zu lange auf die Selbſt-
huͤlfe der Natur gerechnet. Waͤhrend der ganzen
Kindheit, oder vielmehr waͤhrend des ganzen Lebens
müſſen natuͤrlich dieſelben Ruͤckſichten gegen den zar-
teſten und edelſten Sinn immerfort beobachtet werden.
Vermeidung eines zu grellen Lichtes und moͤglichſte
Gleichfoͤrmigkeit der Beleuchtung ſind Regeln, deren
Vernachlaͤſſigung die ſchleichende Urſache unzaͤhliger
Augenkrankheiten, ja nicht ſelten der voͤlligen Blind-
heit iſt.
Jch bin nicht ſehr fuͤr Bettvorhaͤnge eingenommen,
da ſie die der Geſundheit ſo nothwendige freie Luft-
circulation hindern, aber um das Auge des ſchlafenden
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Hartwig, Georg Ludwig: Die physische Erziehung der Kinder. Düsseldorf, 1847, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartwig_erziehung_1847/154>, abgerufen am 16.02.2025.
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