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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari --
(385).

Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, so konnte
ersterer in Stücke zerhauen, letzterer confiscirt werden1).

Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als
10 Centner2) aufgeladen werden, wiewohl dieses Fahrzeug in
der Regel mit 4 Pferden bespannt wurde, weßhalb es auch oft
quadriga (auch flagella) genannt wird; wurde es von Maul-
eseln gezogen, so waren im Sommer 8, im Winter 10 Thiere
angespannt.

Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, später 4,
als welche sie auch carpentum genannt wird, es hatten
2 -- 3 Personen auf derselben Platz; daß aber das car-
pentum
nur zu Frachtfuhren verwendet wurde, und diese 2
oder 3 Personen nur auf die Begleiter und Wächter der
Transporte Bezug haben ist aus Lex XVIII. ersichtlich, in
welchem es heißt: ne amplius in singulis quibusque car-
pentis quam bini aut ut summum terni homines invehantur,
quos tamen divectarum rerum custodes vel prosecutores
esse constiterit.
Die carpenta wurden nämlich hauptsächlich
zu beschleunigten Transporten, namentlich der species largi-
tionales
, verwendet. --

Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be-
lastet werden; Lex XLVII.

Die birota konnte mit 2 Centner belastet werden, sie
war mit 3 Thieren bespannt.

Die clabula wurde von Ochsen gezogen und durfte mit

1) Lex XLVIII. Vor Theodosius scheinen die Sättel nicht üblich
gewesen zu sein.
2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.

rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari —
(385).

Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, ſo konnte
erſterer in Stücke zerhauen, letzterer confiscirt werden1).

Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als
10 Centner2) aufgeladen werden, wiewohl dieſes Fahrzeug in
der Regel mit 4 Pferden beſpannt wurde, weßhalb es auch oft
quadriga (auch flagella) genannt wird; wurde es von Maul-
eſeln gezogen, ſo waren im Sommer 8, im Winter 10 Thiere
angeſpannt.

Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, ſpäter 4,
als welche ſie auch carpentum genannt wird, es hatten
2 — 3 Perſonen auf derſelben Platz; daß aber das car-
pentum
nur zu Frachtfuhren verwendet wurde, und dieſe 2
oder 3 Perſonen nur auf die Begleiter und Wächter der
Transporte Bezug haben iſt aus Lex XVIII. erſichtlich, in
welchem es heißt: ne amplius in singulis quibusque car-
pentis quam bini aut ut summum terni homines invehantur,
quos tamen divectarum rerum custodes vel prosecutores
esse constiterit.
Die carpenta wurden nämlich hauptſächlich
zu beſchleunigten Transporten, namentlich der species largi-
tionales
, verwendet. —

Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be-
laſtet werden; Lex XLVII.

Die birota konnte mit 2 Centner belaſtet werden, ſie
war mit 3 Thieren beſpannt.

Die clabula wurde von Ochſen gezogen und durfte mit

1) Lex XLVIII. Vor Theodosius ſcheinen die Sättel nicht üblich
geweſen zu ſein.
2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.
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[78/0091] rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari — (385). Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, ſo konnte erſterer in Stücke zerhauen, letzterer confiscirt werden 1). Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als 10 Centner 2) aufgeladen werden, wiewohl dieſes Fahrzeug in der Regel mit 4 Pferden beſpannt wurde, weßhalb es auch oft quadriga (auch flagella) genannt wird; wurde es von Maul- eſeln gezogen, ſo waren im Sommer 8, im Winter 10 Thiere angeſpannt. Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, ſpäter 4, als welche ſie auch carpentum genannt wird, es hatten 2 — 3 Perſonen auf derſelben Platz; daß aber das car- pentum nur zu Frachtfuhren verwendet wurde, und dieſe 2 oder 3 Perſonen nur auf die Begleiter und Wächter der Transporte Bezug haben iſt aus Lex XVIII. erſichtlich, in welchem es heißt: ne amplius in singulis quibusque car- pentis quam bini aut ut summum terni homines invehantur, quos tamen divectarum rerum custodes vel prosecutores esse constiterit. Die carpenta wurden nämlich hauptſächlich zu beſchleunigten Transporten, namentlich der species largi- tionales, verwendet. — Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be- laſtet werden; Lex XLVII. Die birota konnte mit 2 Centner belaſtet werden, ſie war mit 3 Thieren beſpannt. Die clabula wurde von Ochſen gezogen und durfte mit 1) Lex XLVIII. Vor Theodosius ſcheinen die Sättel nicht üblich geweſen zu ſein. 2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/91>, abgerufen am 25.11.2024.