Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.
rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari -- Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, so konnte Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, später 4, Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be- Die birota konnte mit 2 Centner belastet werden, sie Die clabula wurde von Ochsen gezogen und durfte mit 1) Lex XLVIII. Vor Theodosius scheinen die Sättel nicht üblich gewesen zu sein. 2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.
rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari — Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, ſo konnte Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, ſpäter 4, Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be- Die birota konnte mit 2 Centner belaſtet werden, ſie Die clabula wurde von Ochſen gezogen und durfte mit 1) Lex XLVIII. Vor Theodosius ſcheinen die Sättel nicht üblich geweſen zu ſein. 2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.
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rium est ab hippocomis in solitis sacculis, reportari —
(385).
Hatte Sattel oder averta ein größeres Gewicht, ſo konnte
erſterer in Stücke zerhauen, letzterer confiscirt werden 1).
Der reda oder dem carpentum durfte nicht mehr als
10 Centner 2) aufgeladen werden, wiewohl dieſes Fahrzeug in
der Regel mit 4 Pferden beſpannt wurde, weßhalb es auch oft
quadriga (auch flagella) genannt wird; wurde es von Maul-
eſeln gezogen, ſo waren im Sommer 8, im Winter 10 Thiere
angeſpannt.
Wie bereits erwähnt, hatte die reda nur 2 Räder, ſpäter 4,
als welche ſie auch carpentum genannt wird, es hatten
2 — 3 Perſonen auf derſelben Platz; daß aber das car-
pentum nur zu Frachtfuhren verwendet wurde, und dieſe 2
oder 3 Perſonen nur auf die Begleiter und Wächter der
Transporte Bezug haben iſt aus Lex XVIII. erſichtlich, in
welchem es heißt: ne amplius in singulis quibusque car-
pentis quam bini aut ut summum terni homines invehantur,
quos tamen divectarum rerum custodes vel prosecutores
esse constiterit. Die carpenta wurden nämlich hauptſächlich
zu beſchleunigten Transporten, namentlich der species largi-
tionales, verwendet. —
Der carrus durfte mit nicht mehr als 6 Centner be-
laſtet werden; Lex XLVII.
Die birota konnte mit 2 Centner belaſtet werden, ſie
war mit 3 Thieren beſpannt.
Die clabula wurde von Ochſen gezogen und durfte mit
1) Lex XLVIII. Vor Theodosius ſcheinen die Sättel nicht üblich
geweſen zu ſein.
2) Cod. Theod. d. c. p. Lex XXVIII. und L. XLVII.
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