Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Beschränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde, Nachdem, wie schon angedeutet, unter Constantin dem Es war also bereits anerkannt, daß durch weitere Aus- 1) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V. 2) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII. 5
Beſchränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde, Nachdem, wie ſchon angedeutet, unter Constantin dem Es war alſo bereits anerkannt, daß durch weitere Aus- 1) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V. 2) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII. 5
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Beſchränkung der Ertheilung von evectiones zu erhalten und
es iſt aus mehr als einem derſelben zu erkennen, wie raſch
der cursus publicus zu jenen Zeiten ſchon ſeinem Verfall
entgegenging.
Der Mißbrauch, der mit den evectiones getrieben wurde,
muß weit ausgedehnt worden ſein, und gerade um die ſchlechte
Organiſation der Anſtalt zu zeigen, wird es von Jntereſſe
ſein, wenn ich einzelne der hierauf bezüglichen Geſetze näher
berühre, was ich für um ſo nothwendiger halte, als mich das
Nachſchlagen der Citate Anderer zu der Ueberzeugung führte,
daß man ſich ſelten darauf verlaſſen kann.
Nachdem, wie ſchon angedeutet, unter Constantin dem
Großen der Mißbrauch in der Benützung des cursus publicus,
resp. in der Ausſtellung der evectiones und diplomata auf's
Höchſte geſtiegen war, erſchien unter Constantin die erſte
hierauf bezügliche Verordnung 1), welche den rectoribus pro-
vinciarum das Recht, Evectionen auszuſtellen, entzog. Das
Geſetz ſagt: Jamdudum Nostrae Clementiae jussa existunt,
ut rectoribus provinciarum evectionum faciendarum copia
denegetur, quoniam cursui publico magna infertur pernicies,
si haec licentia latius panderetur etc.
Es war alſo bereits anerkannt, daß durch weitere Aus-
dehnung der Gewährung von evectiones dem cursus publicus
ein großer Schaden erwüchſe; nur bei Transporten der species
largitionales 2) durften die rectores noch Evectionen aus-
1) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex V.
2) Cod. Theod. d. curs. publ. Lex XIII.
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