Unter Kaiser Honorius wurden (im J. 404)1) wieder alle Stationen mit nur je einem manceps besetzt, nachdem sich die Theilung der Aufsicht wegen Mangel an geeigneten Personal nicht durchführen ließ.
Nach von Beust2) sollen unter den mancipes auch die stratores gestanden haben, soweit dieselben nämlich als stratores cursuales für den cursus publicus in Verwendung genommen waren.
Diese wurden nämlich der schola palatina entnommen und in die Provinzen zur Ueberwachung des Pferdestandes geschickt; sie hatten die Remontirung der Pferde und des Viehes zu leiten und darüber zu wachen, daß sie auch für den Dienst brauchbar gemacht wurden.
Zu den geschäftigsten Aufsichtsbeamten gehörten die "agentes in rebus"; diese in einer Militärschule gebildet, waren insbe- sondere für den cursus publicus verwendet; unter denselben gab es wieder verschiedene Rangstufen, darunter die deputati, die curiosi oder curagendarii.
Die curiosi auch judices curiosi genannt, erfüllten na- mentlich die wichtigste Aufgabe; sie waren beständig auf Reisen, verbrachten kaiserliche Befehle an die Statthalter der Provinzen und brachten Meldungen von diesen an den Kaiser zurück; gleichzeitig inspicirten sie den cursus publicus. Als die schola agentium nicht mehr für den Bedarf der Candidaten ausreichte,
1)Cod. Theod. d. c. publ. Lex. LXV. "de mancipibus per stationes singulas conlocandis".
2)von Beust, Postregal Band I. pag. 235.
Unter Kaiſer Honorius wurden (im J. 404)1) wieder alle Stationen mit nur je einem manceps beſetzt, nachdem ſich die Theilung der Aufſicht wegen Mangel an geeigneten Perſonal nicht durchführen ließ.
Nach von Beust2) ſollen unter den mancipes auch die stratores geſtanden haben, ſoweit dieſelben nämlich als stratores cursuales für den cursus publicus in Verwendung genommen waren.
Dieſe wurden nämlich der schola palatina entnommen und in die Provinzen zur Ueberwachung des Pferdeſtandes geſchickt; ſie hatten die Remontirung der Pferde und des Viehes zu leiten und darüber zu wachen, daß ſie auch für den Dienſt brauchbar gemacht wurden.
Zu den geſchäftigſten Aufſichtsbeamten gehörten die „agentes in rebus“; dieſe in einer Militärſchule gebildet, waren insbe- ſondere für den cursus publicus verwendet; unter denſelben gab es wieder verſchiedene Rangſtufen, darunter die deputati, die curiosi oder curagendarii.
Die curiosi auch judices curiosi genannt, erfüllten na- mentlich die wichtigſte Aufgabe; ſie waren beſtändig auf Reiſen, verbrachten kaiſerliche Befehle an die Statthalter der Provinzen und brachten Meldungen von dieſen an den Kaiſer zurück; gleichzeitig inſpicirten ſie den cursus publicus. Als die schola agentium nicht mehr für den Bedarf der Candidaten ausreichte,
1)Cod. Theod. d. c. publ. Lex. LXV. „de mancipibus per stationes singulas conlocandis“.
2)von Beust, Poſtregal Band I. pag. 235.
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Unter Kaiſer Honorius wurden (im J. 404) 1) wieder
alle Stationen mit nur je einem manceps beſetzt, nachdem ſich
die Theilung der Aufſicht wegen Mangel an geeigneten Perſonal
nicht durchführen ließ.
Nach von Beust 2) ſollen unter den mancipes auch die
stratores geſtanden haben, ſoweit dieſelben nämlich als
stratores cursuales für den cursus publicus in Verwendung
genommen waren.
Dieſe wurden nämlich der schola palatina entnommen und
in die Provinzen zur Ueberwachung des Pferdeſtandes geſchickt;
ſie hatten die Remontirung der Pferde und des Viehes zu leiten
und darüber zu wachen, daß ſie auch für den Dienſt brauchbar
gemacht wurden.
Zu den geſchäftigſten Aufſichtsbeamten gehörten die „agentes
in rebus“; dieſe in einer Militärſchule gebildet, waren insbe-
ſondere für den cursus publicus verwendet; unter denſelben
gab es wieder verſchiedene Rangſtufen, darunter die deputati,
die curiosi oder curagendarii.
Die curiosi auch judices curiosi genannt, erfüllten na-
mentlich die wichtigſte Aufgabe; ſie waren beſtändig auf Reiſen,
verbrachten kaiſerliche Befehle an die Statthalter der Provinzen
und brachten Meldungen von dieſen an den Kaiſer zurück;
gleichzeitig inſpicirten ſie den cursus publicus. Als die schola
agentium nicht mehr für den Bedarf der Candidaten ausreichte,
1) Cod. Theod. d. c. publ. Lex. LXV. „de mancipibus per
stationes singulas conlocandis“.
2) von Beust, Poſtregal Band I. pag. 235.
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/74>, abgerufen am 01.07.2024.
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