Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.
publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi Die mulomedici hatten den Veterinärdienst und den Huf- Die zweite Rangstufe bildete das Aufsichtspersonal Es wurden womöglich kluge, vorsichtige, wohlhabende und a) Niemand die Anstalt benütze ohne nachgewiesene Berechtig- ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge- 1) Cod. Theodos. Lex XXXVII. 2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.
publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi Die mulomedici hatten den Veterinärdienſt und den Huf- Die zweite Rangſtufe bildete das Aufſichtsperſonal Es wurden womöglich kluge, vorſichtige, wohlhabende und a) Niemand die Anſtalt benütze ohne nachgewieſene Berechtig- ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge- 1) Cod. Theodos. Lex XXXVII. 2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.
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publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi
postea veredos ad suam mansionem, seu mutationem 1),
d. h. ſie mußten die Reiſenden begleiten bis zur nächſten Station,
um die Pferde wieder zurückzubringen. Da es im ebencitirten
vom Kaiſer Theodosius erlaſſenen Geſetze ausdrücklich heißt:
curam equorum gerunt und veredos revecturi, ſo ſcheinen
die hippocomi ausſchließlich nur den veredariis mitgegeben
worden zu ſein, während die muliones mehr für den Fahr-
dienſt verwendet waren. Gleichviel, jeder hatte in der Regel
3 Pferde oder 3 Thiere zu warten.
Die mulomedici hatten den Veterinärdienſt und den Huf-
beſchlag zu beſorgen. Den carpentariis war die Obhut über
die Reparatur und Jnſtandhaltung der Fahrzeuge anvertraut.
Dieſe unterſten Bedienſteten erhielten Unterhalt und Kleidung
vom Staat, und es war ihnen daher ſtrenge verboten, für ihre
Dienſtleiſtungen Etwas von den Reiſenden zu verlangen oder
anzunehmen 2).
Die zweite Rangſtufe bildete das Aufſichtsperſonal
bei den Stationen; zunächſt waren es die mancipes; ihr Amt
hieß mancipatus. Sie hießen auch mancipes cursus publici,
mancipes locorum, praepositi mansionum, auch praefecti
vehiculorum; ſie waren die eigentlichen Stationsvorſtände.
Es wurden womöglich kluge, vorſichtige, wohlhabende und
in ihren Dienſten bereits treu befundene Leute erfordert, denn
ſie mußten Sorge tragen, daß
a) Niemand die Anſtalt benütze ohne nachgewieſene Berechtig-
ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge-
1) Cod. Theodos. Lex XXXVII.
2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.
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