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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi
postea veredos ad suam mansionem, seu mutationem
1),
d. h. sie mußten die Reisenden begleiten bis zur nächsten Station,
um die Pferde wieder zurückzubringen. Da es im ebencitirten
vom Kaiser Theodosius erlassenen Gesetze ausdrücklich heißt:
curam equorum gerunt und veredos revecturi, so scheinen
die hippocomi ausschließlich nur den veredariis mitgegeben
worden zu sein, während die muliones mehr für den Fahr-
dienst verwendet waren. Gleichviel, jeder hatte in der Regel
3 Pferde oder 3 Thiere zu warten.

Die mulomedici hatten den Veterinärdienst und den Huf-
beschlag zu besorgen. Den carpentariis war die Obhut über
die Reparatur und Jnstandhaltung der Fahrzeuge anvertraut.
Diese untersten Bediensteten erhielten Unterhalt und Kleidung
vom Staat, und es war ihnen daher strenge verboten, für ihre
Dienstleistungen Etwas von den Reisenden zu verlangen oder
anzunehmen2).

Die zweite Rangstufe bildete das Aufsichtspersonal
bei den Stationen; zunächst waren es die mancipes; ihr Amt
hieß mancipatus. Sie hießen auch mancipes cursus publici,
mancipes locorum, praepositi mansionum,
auch praefecti
vehiculorum
; sie waren die eigentlichen Stationsvorstände.

Es wurden womöglich kluge, vorsichtige, wohlhabende und
in ihren Diensten bereits treu befundene Leute erfordert, denn
sie mußten Sorge tragen, daß

a) Niemand die Anstalt benütze ohne nachgewiesene Berechtig-
ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge-

1) Cod. Theodos. Lex XXXVII.
2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.

publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi
postea veredos ad suam mansionem, seu mutationem
1),
d. h. ſie mußten die Reiſenden begleiten bis zur nächſten Station,
um die Pferde wieder zurückzubringen. Da es im ebencitirten
vom Kaiſer Theodosius erlaſſenen Geſetze ausdrücklich heißt:
curam equorum gerunt und veredos revecturi, ſo ſcheinen
die hippocomi ausſchließlich nur den veredariis mitgegeben
worden zu ſein, während die muliones mehr für den Fahr-
dienſt verwendet waren. Gleichviel, jeder hatte in der Regel
3 Pferde oder 3 Thiere zu warten.

Die mulomedici hatten den Veterinärdienſt und den Huf-
beſchlag zu beſorgen. Den carpentariis war die Obhut über
die Reparatur und Jnſtandhaltung der Fahrzeuge anvertraut.
Dieſe unterſten Bedienſteten erhielten Unterhalt und Kleidung
vom Staat, und es war ihnen daher ſtrenge verboten, für ihre
Dienſtleiſtungen Etwas von den Reiſenden zu verlangen oder
anzunehmen2).

Die zweite Rangſtufe bildete das Aufſichtsperſonal
bei den Stationen; zunächſt waren es die mancipes; ihr Amt
hieß mancipatus. Sie hießen auch mancipes cursus publici,
mancipes locorum, praepositi mansionum,
auch praefecti
vehiculorum
; ſie waren die eigentlichen Stationsvorſtände.

Es wurden womöglich kluge, vorſichtige, wohlhabende und
in ihren Dienſten bereits treu befundene Leute erfordert, denn
ſie mußten Sorge tragen, daß

a) Niemand die Anſtalt benütze ohne nachgewieſene Berechtig-
ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge-

1) Cod. Theodos. Lex XXXVII.
2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.
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[56/0069] publico utentibus adjunguntur curaturi animalia et revecturi postea veredos ad suam mansionem, seu mutationem 1), d. h. ſie mußten die Reiſenden begleiten bis zur nächſten Station, um die Pferde wieder zurückzubringen. Da es im ebencitirten vom Kaiſer Theodosius erlaſſenen Geſetze ausdrücklich heißt: curam equorum gerunt und veredos revecturi, ſo ſcheinen die hippocomi ausſchließlich nur den veredariis mitgegeben worden zu ſein, während die muliones mehr für den Fahr- dienſt verwendet waren. Gleichviel, jeder hatte in der Regel 3 Pferde oder 3 Thiere zu warten. Die mulomedici hatten den Veterinärdienſt und den Huf- beſchlag zu beſorgen. Den carpentariis war die Obhut über die Reparatur und Jnſtandhaltung der Fahrzeuge anvertraut. Dieſe unterſten Bedienſteten erhielten Unterhalt und Kleidung vom Staat, und es war ihnen daher ſtrenge verboten, für ihre Dienſtleiſtungen Etwas von den Reiſenden zu verlangen oder anzunehmen 2). Die zweite Rangſtufe bildete das Aufſichtsperſonal bei den Stationen; zunächſt waren es die mancipes; ihr Amt hieß mancipatus. Sie hießen auch mancipes cursus publici, mancipes locorum, praepositi mansionum, auch praefecti vehiculorum; ſie waren die eigentlichen Stationsvorſtände. Es wurden womöglich kluge, vorſichtige, wohlhabende und in ihren Dienſten bereits treu befundene Leute erfordert, denn ſie mußten Sorge tragen, daß a) Niemand die Anſtalt benütze ohne nachgewieſene Berechtig- ung, oder daß nicht eine andere Art des cursus abge- 1) Cod. Theodos. Lex XXXVII. 2) Cod. Theod. de curs. publ. L. XXI. u. XXII.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/69>, abgerufen am 24.11.2024.