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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Ausdehnung der Briefbestellung durch die Post in den Land-
bezirken, das Alles kam rasch empor, aber es fehlte noch an
dem gemeinsamen Band, das die verschiedenen Postverwaltungen
zum gemeinsamen Handeln umschlang und doch war es absolut
nöthig, wenn dem Verkehrsbedürfnisse zwischen den Bestand-
theilen eines der größten Nationen, eines der schönsten Länder,
eines der reichsten Kulturkreise der Erde entsprochen werden sollte.

§. 2.
Der deutsch-österreichische Postverein.

Wohl bei keinem Zweige des öffentlichen Lebens führt die
Zersplitterung in dem Grade zum Verderben, wie bei der
Post; ihre hauptsächliche Wirksamkeit beruht auf gleichmäßiger
Behandlung und genauem Jneinandergreifen ihres Mechanis-
mus; die Erkenntniß dieses Grundsatzes zeigte den Weg zur
Vereinigung der Postverwaltungen.

Die deutsche Bundesakte überließ die innere Anordnung
derjenigen Angelegenheiten, welche die vielen Gemeinwesen zu
einer Verkehrswelt verbinden, Handels- und Zollwesen, Ver-
kehrseinrichtungen überhaupt und Postwesen insbesondere der
Einsicht und Fürsorge der Einzelregierungen. Sie hatte zwar
dem fürstlichen Hause Thurn und Taxis sein Postgebiet
garantirt, aber Nichts für die Herstellung einer Einheit im
Verkehr oder im Postwesen der verschiedenen Gebiete gethan.

Die Einigung, welche der deutsche Bund geschaffen hatte,
bedurfte also besonders nach dieser Seite hin noch wesentlicher
Ergänzungen durch Jnstitute, welche der lebhaften Verkehrs-

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Ausdehnung der Briefbeſtellung durch die Poſt in den Land-
bezirken, das Alles kam raſch empor, aber es fehlte noch an
dem gemeinſamen Band, das die verſchiedenen Poſtverwaltungen
zum gemeinſamen Handeln umſchlang und doch war es abſolut
nöthig, wenn dem Verkehrsbedürfniſſe zwiſchen den Beſtand-
theilen eines der größten Nationen, eines der ſchönſten Länder,
eines der reichſten Kulturkreiſe der Erde entſprochen werden ſollte.

§. 2.
Der deutſch-öſterreichiſche Poſtverein.

Wohl bei keinem Zweige des öffentlichen Lebens führt die
Zerſplitterung in dem Grade zum Verderben, wie bei der
Poſt; ihre hauptſächliche Wirkſamkeit beruht auf gleichmäßiger
Behandlung und genauem Jneinandergreifen ihres Mechanis-
mus; die Erkenntniß dieſes Grundſatzes zeigte den Weg zur
Vereinigung der Poſtverwaltungen.

Die deutſche Bundesakte überließ die innere Anordnung
derjenigen Angelegenheiten, welche die vielen Gemeinweſen zu
einer Verkehrswelt verbinden, Handels- und Zollweſen, Ver-
kehrseinrichtungen überhaupt und Poſtweſen insbeſondere der
Einſicht und Fürſorge der Einzelregierungen. Sie hatte zwar
dem fürſtlichen Hauſe Thurn und Taxis ſein Poſtgebiet
garantirt, aber Nichts für die Herſtellung einer Einheit im
Verkehr oder im Poſtweſen der verſchiedenen Gebiete gethan.

Die Einigung, welche der deutſche Bund geſchaffen hatte,
bedurfte alſo beſonders nach dieſer Seite hin noch weſentlicher
Ergänzungen durch Jnſtitute, welche der lebhaften Verkehrs-

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[385/0398] Ausdehnung der Briefbeſtellung durch die Poſt in den Land- bezirken, das Alles kam raſch empor, aber es fehlte noch an dem gemeinſamen Band, das die verſchiedenen Poſtverwaltungen zum gemeinſamen Handeln umſchlang und doch war es abſolut nöthig, wenn dem Verkehrsbedürfniſſe zwiſchen den Beſtand- theilen eines der größten Nationen, eines der ſchönſten Länder, eines der reichſten Kulturkreiſe der Erde entſprochen werden ſollte. §. 2. Der deutſch-öſterreichiſche Poſtverein. Wohl bei keinem Zweige des öffentlichen Lebens führt die Zerſplitterung in dem Grade zum Verderben, wie bei der Poſt; ihre hauptſächliche Wirkſamkeit beruht auf gleichmäßiger Behandlung und genauem Jneinandergreifen ihres Mechanis- mus; die Erkenntniß dieſes Grundſatzes zeigte den Weg zur Vereinigung der Poſtverwaltungen. Die deutſche Bundesakte überließ die innere Anordnung derjenigen Angelegenheiten, welche die vielen Gemeinweſen zu einer Verkehrswelt verbinden, Handels- und Zollweſen, Ver- kehrseinrichtungen überhaupt und Poſtweſen insbeſondere der Einſicht und Fürſorge der Einzelregierungen. Sie hatte zwar dem fürſtlichen Hauſe Thurn und Taxis ſein Poſtgebiet garantirt, aber Nichts für die Herſtellung einer Einheit im Verkehr oder im Poſtweſen der verſchiedenen Gebiete gethan. Die Einigung, welche der deutſche Bund geſchaffen hatte, bedurfte alſo beſonders nach dieſer Seite hin noch weſentlicher Ergänzungen durch Jnſtitute, welche der lebhaften Verkehrs- 25

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/398>, abgerufen am 22.11.2024.