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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Der Jnhalt dieses Artikels 17 der deutschen Bundesakte
zeigt klar, daß derselbe abgefaßt wurde, um durch denselben
einer rechtlichen Verbindlichkeit Genüge zu leisten, und in-
dem die deutschen Regenten den Ansprüchen eines Privatmannes
das weichen ließen, was bisher für ihr Recht erkannt worden
war, zeichneten sie, sagt Stängel1), auf die erhabendste Weise in
ihre Bundesakte die Worte Kluits, "daß Gerechtigkeit die Quelle
und die Grundlage aller Staatsgewalt sei."

Der Artikel 17 erhebt sich so durch die Motive, welche
ihn hervorgerufen haben, zu einem Glanzpunkt in der deutschen
Bundesakte!

Aber nicht blos vom Standpunkte des Rechts und der
Billigkeit aus, war die Fassung dieses Artikels eine glückliche
zu nennen, sondern man mochte wohl auch eingesehen haben,
daß es einen praktischen Werth habe, die Thätigkeit des
Fürsten Taxis auf dem Gebiete des Postwesens nicht ganz
außer Wirksamkeit zu setzen; das durch die Auflösung des
deutschen Reichs und die Stiftung des Rheinbunds vollendete
Territorial-Jsolirungs-System hatte in dem deutschen Postwesen
eine zu schädliche Zersplitterung erzeugt, als daß man nicht
hätte froh sein müssen, daß Taxis mit dem ganzen Aufwande
seiner reichen Erfahrungen sich um die Leitung der zersplitterten
einzelnen Territorialposten annahm, und ein glänzenderes Zeug-
niß für die anerkannte Tüchtigkeit und bewährte Sachkenntniß
dieses Hauses hätte man nicht geben können, als dies der
damalige preußische Generalpostmeister von Seegebarth in einer

1) Stängel, a. a. O. 164.

Der Jnhalt dieſes Artikels 17 der deutſchen Bundesakte
zeigt klar, daß derſelbe abgefaßt wurde, um durch denſelben
einer rechtlichen Verbindlichkeit Genüge zu leiſten, und in-
dem die deutſchen Regenten den Anſprüchen eines Privatmannes
das weichen ließen, was bisher für ihr Recht erkannt worden
war, zeichneten ſie, ſagt Stängel1), auf die erhabendſte Weiſe in
ihre Bundesakte die Worte Kluits, „daß Gerechtigkeit die Quelle
und die Grundlage aller Staatsgewalt ſei.“

Der Artikel 17 erhebt ſich ſo durch die Motive, welche
ihn hervorgerufen haben, zu einem Glanzpunkt in der deutſchen
Bundesakte!

Aber nicht blos vom Standpunkte des Rechts und der
Billigkeit aus, war die Faſſung dieſes Artikels eine glückliche
zu nennen, ſondern man mochte wohl auch eingeſehen haben,
daß es einen praktiſchen Werth habe, die Thätigkeit des
Fürſten Taxis auf dem Gebiete des Poſtweſens nicht ganz
außer Wirkſamkeit zu ſetzen; das durch die Auflöſung des
deutſchen Reichs und die Stiftung des Rheinbunds vollendete
Territorial-Jſolirungs-Syſtem hatte in dem deutſchen Poſtweſen
eine zu ſchädliche Zerſplitterung erzeugt, als daß man nicht
hätte froh ſein müſſen, daß Taxis mit dem ganzen Aufwande
ſeiner reichen Erfahrungen ſich um die Leitung der zerſplitterten
einzelnen Territorialpoſten annahm, und ein glänzenderes Zeug-
niß für die anerkannte Tüchtigkeit und bewährte Sachkenntniß
dieſes Hauſes hätte man nicht geben können, als dies der
damalige preußiſche Generalpoſtmeiſter von Seegebarth in einer

1) Stängel, a. a. O. 164.
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[375/0388] Der Jnhalt dieſes Artikels 17 der deutſchen Bundesakte zeigt klar, daß derſelbe abgefaßt wurde, um durch denſelben einer rechtlichen Verbindlichkeit Genüge zu leiſten, und in- dem die deutſchen Regenten den Anſprüchen eines Privatmannes das weichen ließen, was bisher für ihr Recht erkannt worden war, zeichneten ſie, ſagt Stängel 1), auf die erhabendſte Weiſe in ihre Bundesakte die Worte Kluits, „daß Gerechtigkeit die Quelle und die Grundlage aller Staatsgewalt ſei.“ Der Artikel 17 erhebt ſich ſo durch die Motive, welche ihn hervorgerufen haben, zu einem Glanzpunkt in der deutſchen Bundesakte! Aber nicht blos vom Standpunkte des Rechts und der Billigkeit aus, war die Faſſung dieſes Artikels eine glückliche zu nennen, ſondern man mochte wohl auch eingeſehen haben, daß es einen praktiſchen Werth habe, die Thätigkeit des Fürſten Taxis auf dem Gebiete des Poſtweſens nicht ganz außer Wirkſamkeit zu ſetzen; das durch die Auflöſung des deutſchen Reichs und die Stiftung des Rheinbunds vollendete Territorial-Jſolirungs-Syſtem hatte in dem deutſchen Poſtweſen eine zu ſchädliche Zerſplitterung erzeugt, als daß man nicht hätte froh ſein müſſen, daß Taxis mit dem ganzen Aufwande ſeiner reichen Erfahrungen ſich um die Leitung der zerſplitterten einzelnen Territorialpoſten annahm, und ein glänzenderes Zeug- niß für die anerkannte Tüchtigkeit und bewährte Sachkenntniß dieſes Hauſes hätte man nicht geben können, als dies der damalige preußiſche Generalpoſtmeiſter von Seegebarth in einer 1) Stängel, a. a. O. 164.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/388>, abgerufen am 24.11.2024.