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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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stipulirte Entschädigungsmodus der depossedirten Reichsfürsten
nahm der Reichsverfassung den Boden unter den Füssen weg,
zerstörte selbstverständlich alle Reichseinrichtungen, vor Allem
das Reichspostwesen, und die Grundvesten des deutschen Reiches
selbst waren bis ins tiefste Jnnere erschüttert. --

Der Friedensschluß setzte den Rhein als Grenze zwischen
Frankreich und Deutschland fest und bestimmte, daß die erb-
lichen deutschen Reichsfürsten, welche hierdurch am linken Rhein-
ufer Länder verlören, ausreichend entschädigt werden, und zwar
sollte die Entschädigungsmasse (nach dem Rastatter Congreß
1798) durch Säcularisation und durch Einziehung freier
Reichsstädte und Reichsdörfer aus dem Schooße des Reichs
genommen werden.

Unter die Zahl der verlierenden und schadlos zu haltenden
Reichsfürsten, gehörte auch der Fürst von Thurn und Taxis,
wenn gleich nicht wegen des Verlustes eines Fürstenthums,
doch aber wegen des nun völlig aufgehobenen Besitzes aller
eigenthümlichen Reichslehen-Postanstalten jenseits des Rheins
und deren Einkünfte, ferner als Erb-General-Postmeister der
österreichischen Niederlande und als kaiserlicher Reichs-General-
Erb-Postmeister in Deutschland mit seinen Posten in den
cleve'schen Provinzen Jülich, Zweibrücken und in den Bis-
thümern Cöln und Trier! --

Der Kaiser ernannte die Reichsdeputation, einen
Ausschuß des Reichstages, aus 4 churfürstlichen (darunter
Brandenburg) und 4 fürstlichen Mitgliedern bestehend, und
beauftragte sie mit der Ausführung des Entschädigungswerkes;
dieselbe ward am 2. August 1802 zum Beginne des Werkes

ſtipulirte Entſchädigungsmodus der depoſſedirten Reichsfürſten
nahm der Reichsverfaſſung den Boden unter den Füſſen weg,
zerſtörte ſelbſtverſtändlich alle Reichseinrichtungen, vor Allem
das Reichspoſtweſen, und die Grundveſten des deutſchen Reiches
ſelbſt waren bis ins tiefſte Jnnere erſchüttert. —

Der Friedensſchluß ſetzte den Rhein als Grenze zwiſchen
Frankreich und Deutſchland feſt und beſtimmte, daß die erb-
lichen deutſchen Reichsfürſten, welche hierdurch am linken Rhein-
ufer Länder verlören, ausreichend entſchädigt werden, und zwar
ſollte die Entſchädigungsmaſſe (nach dem Raſtatter Congreß
1798) durch Säculariſation und durch Einziehung freier
Reichsſtädte und Reichsdörfer aus dem Schooße des Reichs
genommen werden.

Unter die Zahl der verlierenden und ſchadlos zu haltenden
Reichsfürſten, gehörte auch der Fürſt von Thurn und Taxis,
wenn gleich nicht wegen des Verluſtes eines Fürſtenthums,
doch aber wegen des nun völlig aufgehobenen Beſitzes aller
eigenthümlichen Reichslehen-Poſtanſtalten jenſeits des Rheins
und deren Einkünfte, ferner als Erb-General-Poſtmeiſter der
öſterreichiſchen Niederlande und als kaiſerlicher Reichs-General-
Erb-Poſtmeiſter in Deutſchland mit ſeinen Poſten in den
cleve'ſchen Provinzen Jülich, Zweibrücken und in den Bis-
thümern Cöln und Trier! —

Der Kaiſer ernannte die Reichsdeputation, einen
Ausſchuß des Reichstages, aus 4 churfürſtlichen (darunter
Brandenburg) und 4 fürſtlichen Mitgliedern beſtehend, und
beauftragte ſie mit der Ausführung des Entſchädigungswerkes;
dieſelbe ward am 2. Auguſt 1802 zum Beginne des Werkes

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[364/0377] ſtipulirte Entſchädigungsmodus der depoſſedirten Reichsfürſten nahm der Reichsverfaſſung den Boden unter den Füſſen weg, zerſtörte ſelbſtverſtändlich alle Reichseinrichtungen, vor Allem das Reichspoſtweſen, und die Grundveſten des deutſchen Reiches ſelbſt waren bis ins tiefſte Jnnere erſchüttert. — Der Friedensſchluß ſetzte den Rhein als Grenze zwiſchen Frankreich und Deutſchland feſt und beſtimmte, daß die erb- lichen deutſchen Reichsfürſten, welche hierdurch am linken Rhein- ufer Länder verlören, ausreichend entſchädigt werden, und zwar ſollte die Entſchädigungsmaſſe (nach dem Raſtatter Congreß 1798) durch Säculariſation und durch Einziehung freier Reichsſtädte und Reichsdörfer aus dem Schooße des Reichs genommen werden. Unter die Zahl der verlierenden und ſchadlos zu haltenden Reichsfürſten, gehörte auch der Fürſt von Thurn und Taxis, wenn gleich nicht wegen des Verluſtes eines Fürſtenthums, doch aber wegen des nun völlig aufgehobenen Beſitzes aller eigenthümlichen Reichslehen-Poſtanſtalten jenſeits des Rheins und deren Einkünfte, ferner als Erb-General-Poſtmeiſter der öſterreichiſchen Niederlande und als kaiſerlicher Reichs-General- Erb-Poſtmeiſter in Deutſchland mit ſeinen Poſten in den cleve'ſchen Provinzen Jülich, Zweibrücken und in den Bis- thümern Cöln und Trier! — Der Kaiſer ernannte die Reichsdeputation, einen Ausſchuß des Reichstages, aus 4 churfürſtlichen (darunter Brandenburg) und 4 fürſtlichen Mitgliedern beſtehend, und beauftragte ſie mit der Ausführung des Entſchädigungswerkes; dieſelbe ward am 2. Auguſt 1802 zum Beginne des Werkes

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/377>, abgerufen am 24.11.2024.