Fürsten von Thurn und Taxis ebenso, wie manchem andern Reichsfürsten eine andere Rolle zuwies. --
Das Directorium in Paris hatte im Jahre 1796 den Rhein als Grenzscheide zwischen Frankreich und Deutschland bestimmt, folglich alle zu Deutschland gehörigen Länder auf dem linken Rheinufer mit Frankreich zu vereinigen beschlossen. Der glücklich geführte Krieg mit Oesterreich bestärkte diesen Vorsatz, und Kaiser Franz II. sah sich durch manche Unfälle veranlaßt, in einem geheimen Artikel des Friedenstractats von Campo Formio, am 19. Oktober 1797 in die Abtretung jener Landstriche zu willigen; -- Preußen hatte schon im Jahre 1795 (im Friedensschlusse von Basel) die preußischen überrheinischen Provinzen an Frankreich überlassen müssen.
Die Entschädigungen der deutschen Fürsten, welche hie- durch "Länder" verloren, sollten im Einverständniß mit Frankreich geregelt werden.
Die Franzosen hatten sofort mit Einführung ihrer Gesetzgebung und Verwaltung in den links des Rheins belegenen Ländern begonnen, und übernahmen dem- gemäß auch die Posten. --
Schon ein Jahr nach dem Frieden von Campo Formio begann 1798 der zweite Coalitionskrieg (Oesterreich, Eng- land und Rußland gegen Frankreich), der nach den Schlachten von Marengo und Hohenlinden (14. Juni und 3. Dezember 1800) mit dem Frieden von Luneville (9. Februar 1801) endete. --
Dieser Friedensschluß war für die Territorialverhältnisse, für das Staats-Recht und die Verfassung Deutschlands von den eingreifendsten Folgen; der in Folge des Friedensschlusses
Fürſten von Thurn und Taxis ebenſo, wie manchem andern Reichsfürſten eine andere Rolle zuwies. —
Das Directorium in Paris hatte im Jahre 1796 den Rhein als Grenzſcheide zwiſchen Frankreich und Deutſchland beſtimmt, folglich alle zu Deutſchland gehörigen Länder auf dem linken Rheinufer mit Frankreich zu vereinigen beſchloſſen. Der glücklich geführte Krieg mit Oeſterreich beſtärkte dieſen Vorſatz, und Kaiſer Franz II. ſah ſich durch manche Unfälle veranlaßt, in einem geheimen Artikel des Friedenstractats von Campo Formio, am 19. Oktober 1797 in die Abtretung jener Landſtriche zu willigen; — Preußen hatte ſchon im Jahre 1795 (im Friedensſchluſſe von Baſel) die preußiſchen überrheiniſchen Provinzen an Frankreich überlaſſen müſſen.
Die Entſchädigungen der deutſchen Fürſten, welche hie- durch „Länder“ verloren, ſollten im Einverſtändniß mit Frankreich geregelt werden.
Die Franzoſen hatten ſofort mit Einführung ihrer Geſetzgebung und Verwaltung in den links des Rheins belegenen Ländern begonnen, und übernahmen dem- gemäß auch die Poſten. —
Schon ein Jahr nach dem Frieden von Campo Formio begann 1798 der zweite Coalitionskrieg (Oeſterreich, Eng- land und Rußland gegen Frankreich), der nach den Schlachten von Marengo und Hohenlinden (14. Juni und 3. Dezember 1800) mit dem Frieden von Luneville (9. Februar 1801) endete. —
Dieſer Friedensſchluß war für die Territorialverhältniſſe, für das Staats-Recht und die Verfaſſung Deutſchlands von den eingreifendſten Folgen; der in Folge des Friedensſchluſſes
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Fürſten von Thurn und Taxis ebenſo, wie manchem andern
Reichsfürſten eine andere Rolle zuwies. —
Das Directorium in Paris hatte im Jahre 1796 den
Rhein als Grenzſcheide zwiſchen Frankreich und Deutſchland
beſtimmt, folglich alle zu Deutſchland gehörigen Länder auf
dem linken Rheinufer mit Frankreich zu vereinigen beſchloſſen.
Der glücklich geführte Krieg mit Oeſterreich beſtärkte dieſen
Vorſatz, und Kaiſer Franz II. ſah ſich durch manche Unfälle
veranlaßt, in einem geheimen Artikel des Friedenstractats von
Campo Formio, am 19. Oktober 1797 in die Abtretung
jener Landſtriche zu willigen; — Preußen hatte ſchon im
Jahre 1795 (im Friedensſchluſſe von Baſel) die preußiſchen
überrheiniſchen Provinzen an Frankreich überlaſſen müſſen.
Die Entſchädigungen der deutſchen Fürſten, welche hie-
durch „Länder“ verloren, ſollten im Einverſtändniß mit
Frankreich geregelt werden.
Die Franzoſen hatten ſofort mit Einführung ihrer
Geſetzgebung und Verwaltung in den links des
Rheins belegenen Ländern begonnen, und übernahmen dem-
gemäß auch die Poſten. —
Schon ein Jahr nach dem Frieden von Campo Formio
begann 1798 der zweite Coalitionskrieg (Oeſterreich, Eng-
land und Rußland gegen Frankreich), der nach den Schlachten
von Marengo und Hohenlinden (14. Juni und 3. Dezember
1800) mit dem Frieden von Luneville (9. Februar 1801)
endete. —
Dieſer Friedensſchluß war für die Territorialverhältniſſe,
für das Staats-Recht und die Verfaſſung Deutſchlands von
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/376>, abgerufen am 24.11.2024.
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