Speyer, später in Wetzlar) von jeher mächtig und gewaltsam unterstützt, übte die Familie von Taxis ihr Erblehn-Postmonopol in ausgedehntestem Maße aus, wie es nie wiederkehrte. Auch die Streitigkeiten mit Paar waren schon seit 1770 beigelegt, das Paar'sche Hofpostamt war, als die kaiserliche Würde von Oesterreich auf ein anderes Haus transferirt wurde, als er- loschen erklärt, und so war nun das Haus Taxis allein im Besitze und Genusse der Reichsposten und wahrlich mächtig genug, um ein Staat im Staate genannt zu werden! -- Und wie eigenthümlich hatte sich der rechtliche Fortgang und die Entwickelung dieser Macht gestaltet! Stängel gibt eine sehr treffende Uebersicht, indem er sagt1): "Anfangs hatte man um die Zulassung der Reichspost nachgesucht, die Bedenk- lichkeiten der Reichsstände durch mehrfache Zugeständnisse entfernt und selbst eine widerrufliche Aufnahme für zu- reichend erkannt, -- allmählig fühlten die Reichsstände aller- dings, daß die Taxis'sche Post immer weiter greife. Man zeigte dagegen die Gerechtsamen in den kaiserlichen Postman- daten, man sprach nun von Recht und Schuldigkeit; man erklärte, daß man dem kaiserlichen hohen Postregal, dem Reservatrecht des Kaisers nichts vergeben dürfte. Nicht zufrieden, daß die Posten gewonnen waren, sollte auch das alte Botenwesen abgeschafft werden. Man sprach die Postdiener von aller Unterordnung unter die Obrigkeit2),
1)Stängel, a. a. O. p. 62.
2) Jn den Jahren 1778 und 1785 gerieth das Reichspost-Generalat mit der Reichsstadt Frankfurt der Jurisdiktion über die Postbeamten
Speyer, ſpäter in Wetzlar) von jeher mächtig und gewaltſam unterſtützt, übte die Familie von Taxis ihr Erblehn-Poſtmonopol in ausgedehnteſtem Maße aus, wie es nie wiederkehrte. Auch die Streitigkeiten mit Paar waren ſchon ſeit 1770 beigelegt, das Paar'ſche Hofpoſtamt war, als die kaiſerliche Würde von Oeſterreich auf ein anderes Haus transferirt wurde, als er- loſchen erklärt, und ſo war nun das Haus Taxis allein im Beſitze und Genuſſe der Reichspoſten und wahrlich mächtig genug, um ein Staat im Staate genannt zu werden! — Und wie eigenthümlich hatte ſich der rechtliche Fortgang und die Entwickelung dieſer Macht geſtaltet! Stängel gibt eine ſehr treffende Ueberſicht, indem er ſagt1): „Anfangs hatte man um die Zulaſſung der Reichspoſt nachgeſucht, die Bedenk- lichkeiten der Reichsſtände durch mehrfache Zugeſtändniſſe entfernt und ſelbſt eine widerrufliche Aufnahme für zu- reichend erkannt, — allmählig fühlten die Reichsſtände aller- dings, daß die Taxis'ſche Poſt immer weiter greife. Man zeigte dagegen die Gerechtſamen in den kaiſerlichen Poſtman- daten, man ſprach nun von Recht und Schuldigkeit; man erklärte, daß man dem kaiſerlichen hohen Poſtregal, dem Reſervatrecht des Kaiſers nichts vergeben dürfte. Nicht zufrieden, daß die Poſten gewonnen waren, ſollte auch das alte Botenweſen abgeſchafft werden. Man ſprach die Poſtdiener von aller Unterordnung unter die Obrigkeit2),
1)Stängel, a. a. O. p. 62.
2) Jn den Jahren 1778 und 1785 gerieth das Reichspoſt-Generalat mit der Reichsſtadt Frankfurt der Jurisdiktion über die Poſtbeamten
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Speyer, ſpäter in Wetzlar) von jeher mächtig und gewaltſam
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in ausgedehnteſtem Maße aus, wie es nie wiederkehrte. Auch
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das Paar'ſche Hofpoſtamt war, als die kaiſerliche Würde von
Oeſterreich auf ein anderes Haus transferirt wurde, als er-
loſchen erklärt, und ſo war nun das Haus Taxis allein im
Beſitze und Genuſſe der Reichspoſten und wahrlich mächtig
genug, um ein Staat im Staate genannt zu werden! — Und
wie eigenthümlich hatte ſich der rechtliche Fortgang und die
Entwickelung dieſer Macht geſtaltet! Stängel gibt eine ſehr
treffende Ueberſicht, indem er ſagt 1): „Anfangs hatte man
um die Zulaſſung der Reichspoſt nachgeſucht, die Bedenk-
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entfernt und ſelbſt eine widerrufliche Aufnahme für zu-
reichend erkannt, — allmählig fühlten die Reichsſtände aller-
dings, daß die Taxis'ſche Poſt immer weiter greife. Man
zeigte dagegen die Gerechtſamen in den kaiſerlichen Poſtman-
daten, man ſprach nun von Recht und Schuldigkeit; man
erklärte, daß man dem kaiſerlichen hohen Poſtregal, dem
Reſervatrecht des Kaiſers nichts vergeben dürfte. Nicht
zufrieden, daß die Poſten gewonnen waren, ſollte auch
das alte Botenweſen abgeſchafft werden. Man ſprach
die Poſtdiener von aller Unterordnung unter die Obrigkeit 2),
1) Stängel, a. a. O. p. 62.
2) Jn den Jahren 1778 und 1785 gerieth das Reichspoſt-Generalat
mit der Reichsſtadt Frankfurt der Jurisdiktion über die Poſtbeamten
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/370>, abgerufen am 24.11.2024.
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