Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Bestrebungen aus, denn Kaiser Mathias erneuerte nicht nur 1614 Das Gesuch ward auf Befehl des Kaisers vom Churfürsten Jn Folge dieses Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis -- 1) Der Churfürst von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit- ung der Reichskanzlei unter sich, und wie ehedem der Kanzler für richtige Expeditionen der Reichscorrespondenzen aus und zu der Kanzlei durch die Boten und Couriere zu sorgen hatte, so war ihm auch jetzt noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das Postwesen geblieben. 2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446--448. 19
Beſtrebungen aus, denn Kaiſer Mathias erneuerte nicht nur 1614 Das Geſuch ward auf Befehl des Kaiſers vom Churfürſten Jn Folge dieſes Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis — 1) Der Churfürſt von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit- ung der Reichskanzlei unter ſich, und wie ehedem der Kanzler für richtige Expeditionen der Reichscorreſpondenzen aus und zu der Kanzlei durch die Boten und Couriere zu ſorgen hatte, ſo war ihm auch jetzt noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das Poſtweſen geblieben. 2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446—448. 19
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Beſtrebungen aus, denn Kaiſer Mathias erneuerte nicht nur 1614
die von Rudolph II. der Poſten wegen in's Reich ergangenen
Patente, ſondern Lamoral fand auch durch den glücklichen Fort-
gang des Poſtweſens gegründete Gelegenheit, das Geſuch, mit
den „Reichspoſten“ belehnt zu werden, an den Kaiſer bringen
zu können.
Das Geſuch ward auf Befehl des Kaiſers vom Churfürſten
von Mainz, als Reichskanzler, geprüft und des Kanzlers Gut-
achten fiel zu Gunſten des Taxis für die Belehnung aus 1).
Jn Folge dieſes Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis —
der in den Reichsgrafenſtand erhoben worden war — zur Ver-
geltung ſeiner und ſeiner Vorfahren Verdienſte um Kaiſer und
Reich und „zur Befeſtigung des höchſt wichtigen Poſtweſens“ am
27. Juli 1615 vom Kaiſer das Reichs-Generalpoſtmeiſteramt
als ein neuangeſetztes Regale für ſich und ſeine
männlichen Erben zu Lehen. Churfürſten, Fürſten und
Ständen des Reichs wurde auf das Schärfſte befohlen, den
Lamoral und ſeine männlichen Leibes-Erben an ihrem Erb-
General-Reichspoſtlehen bei Vermeidung kaiſerlicher Ungnade
und einer Strafe von 50 Mark löthigen Goldes nicht im min-
deſten zu ſtören 2), dagegen mußte ſich Lamoral durch einen
Revers vom 20. Juli 1615 verpflichten:
1) Der Churfürſt von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit-
ung der Reichskanzlei unter ſich, und wie ehedem der Kanzler für
richtige Expeditionen der Reichscorreſpondenzen aus und zu der Kanzlei
durch die Boten und Couriere zu ſorgen hatte, ſo war ihm auch jetzt
noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das
Poſtweſen geblieben.
2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446—448.
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