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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Bestrebungen aus, denn Kaiser Mathias erneuerte nicht nur 1614
die von Rudolph II. der Posten wegen in's Reich ergangenen
Patente, sondern Lamoral fand auch durch den glücklichen Fort-
gang des Postwesens gegründete Gelegenheit, das Gesuch, mit
den "Reichsposten" belehnt zu werden, an den Kaiser bringen
zu können.

Das Gesuch ward auf Befehl des Kaisers vom Churfürsten
von Mainz, als Reichskanzler, geprüft und des Kanzlers Gut-
achten fiel zu Gunsten des Taxis für die Belehnung aus1).

Jn Folge dieses Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis --
der in den Reichsgrafenstand erhoben worden war -- zur Ver-
geltung seiner und seiner Vorfahren Verdienste um Kaiser und
Reich und "zur Befestigung des höchst wichtigen Postwesens" am
27. Juli 1615 vom Kaiser das Reichs-Generalpostmeisteramt
als ein neuangesetztes Regale für sich und seine
männlichen Erben zu Lehen
. Churfürsten, Fürsten und
Ständen des Reichs wurde auf das Schärfste befohlen, den
Lamoral und seine männlichen Leibes-Erben an ihrem Erb-
General-Reichspostlehen bei Vermeidung kaiserlicher Ungnade
und einer Strafe von 50 Mark löthigen Goldes nicht im min-
desten zu stören2), dagegen mußte sich Lamoral durch einen
Revers vom 20. Juli 1615 verpflichten:

1) Der Churfürst von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit-
ung der Reichskanzlei unter sich, und wie ehedem der Kanzler für
richtige Expeditionen der Reichscorrespondenzen aus und zu der Kanzlei
durch die Boten und Couriere zu sorgen hatte, so war ihm auch jetzt
noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das
Postwesen geblieben.
2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446--448.
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Beſtrebungen aus, denn Kaiſer Mathias erneuerte nicht nur 1614
die von Rudolph II. der Poſten wegen in's Reich ergangenen
Patente, ſondern Lamoral fand auch durch den glücklichen Fort-
gang des Poſtweſens gegründete Gelegenheit, das Geſuch, mit
den „Reichspoſten“ belehnt zu werden, an den Kaiſer bringen
zu können.

Das Geſuch ward auf Befehl des Kaiſers vom Churfürſten
von Mainz, als Reichskanzler, geprüft und des Kanzlers Gut-
achten fiel zu Gunſten des Taxis für die Belehnung aus1).

Jn Folge dieſes Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis —
der in den Reichsgrafenſtand erhoben worden war — zur Ver-
geltung ſeiner und ſeiner Vorfahren Verdienſte um Kaiſer und
Reich und „zur Befeſtigung des höchſt wichtigen Poſtweſens“ am
27. Juli 1615 vom Kaiſer das Reichs-Generalpoſtmeiſteramt
als ein neuangeſetztes Regale für ſich und ſeine
männlichen Erben zu Lehen
. Churfürſten, Fürſten und
Ständen des Reichs wurde auf das Schärfſte befohlen, den
Lamoral und ſeine männlichen Leibes-Erben an ihrem Erb-
General-Reichspoſtlehen bei Vermeidung kaiſerlicher Ungnade
und einer Strafe von 50 Mark löthigen Goldes nicht im min-
deſten zu ſtören2), dagegen mußte ſich Lamoral durch einen
Revers vom 20. Juli 1615 verpflichten:

1) Der Churfürſt von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit-
ung der Reichskanzlei unter ſich, und wie ehedem der Kanzler für
richtige Expeditionen der Reichscorreſpondenzen aus und zu der Kanzlei
durch die Boten und Couriere zu ſorgen hatte, ſo war ihm auch jetzt
noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das
Poſtweſen geblieben.
2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446—448.
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[289/0302] Beſtrebungen aus, denn Kaiſer Mathias erneuerte nicht nur 1614 die von Rudolph II. der Poſten wegen in's Reich ergangenen Patente, ſondern Lamoral fand auch durch den glücklichen Fort- gang des Poſtweſens gegründete Gelegenheit, das Geſuch, mit den „Reichspoſten“ belehnt zu werden, an den Kaiſer bringen zu können. Das Geſuch ward auf Befehl des Kaiſers vom Churfürſten von Mainz, als Reichskanzler, geprüft und des Kanzlers Gut- achten fiel zu Gunſten des Taxis für die Belehnung aus 1). Jn Folge dieſes Gutachtens erhielt Lamoral von Taxis — der in den Reichsgrafenſtand erhoben worden war — zur Ver- geltung ſeiner und ſeiner Vorfahren Verdienſte um Kaiſer und Reich und „zur Befeſtigung des höchſt wichtigen Poſtweſens“ am 27. Juli 1615 vom Kaiſer das Reichs-Generalpoſtmeiſteramt als ein neuangeſetztes Regale für ſich und ſeine männlichen Erben zu Lehen. Churfürſten, Fürſten und Ständen des Reichs wurde auf das Schärfſte befohlen, den Lamoral und ſeine männlichen Leibes-Erben an ihrem Erb- General-Reichspoſtlehen bei Vermeidung kaiſerlicher Ungnade und einer Strafe von 50 Mark löthigen Goldes nicht im min- deſten zu ſtören 2), dagegen mußte ſich Lamoral durch einen Revers vom 20. Juli 1615 verpflichten: 1) Der Churfürſt von Mainz hatte als Reichskanzler auch die Leit- ung der Reichskanzlei unter ſich, und wie ehedem der Kanzler für richtige Expeditionen der Reichscorreſpondenzen aus und zu der Kanzlei durch die Boten und Couriere zu ſorgen hatte, ſo war ihm auch jetzt noch und künftig das Protectorat, wenn auch nur formell, über das Poſtweſen geblieben. 2) Lünig's Reichsarchiv p. g. 446—448. 19

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/302>, abgerufen am 22.11.2024.