Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

Bild:
<< vorherige Seite

fürsten und Ständen damals beschlossen: (cfr. §. 5 des Reichs-
abschiedes) "Jtem ist bedacht: Nachdem solcher Bothschafft und
Räthen in der Handlung allerley begegnen und entstehen mag,
das in der Jnstruction nicht begriffen, und deßhalber weitern
Bescheids von nöthn seyn, sollen zwischen Nürnberg und Wien
mittlerzeit des Tags Post an gelegene Orte gelegt werden, dar-
auf sie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird,
eilends und förderlich unserm Statthalter und Regiment allhero
gen Nürnberg zu wissen thun und weitern Bescheid erlangen
sollen"1).

Dieser Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn schon ohne
dieselbe eine entsprechende Einrichtung bestanden hätte; überdieß
wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte
demnach auch mit dieser Einrichtung Nichts zu thun.

Dies ist also unstreitig das erste und älteste Beispiel einer
deutschen Reichspost. (Reichsabschied vom Jahre 1522, §. 5.)

Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiser
Karls V. (1542) und der deutschen Reichsstände gegen eben
diesen Soliman II. treffen wir das zweite Beispiel von
einer deutschen Post und zwar von einer Feldpost an; es
wurde beschlossen, eine Post an einem bequemen Orte anzu-
legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des
patriotischen Churfürsten Joachim von Brandenburg nach Un-
garn marschirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyerischer
Reichsabschied 1542, §. 45.)

1) Neue und vollständigere Sammlung des Reichsabschiedes, Frank-
furt a/M. 1747. II. 242.

fürſten und Ständen damals beſchloſſen: (cfr. §. 5 des Reichs-
abſchiedes) „Jtem iſt bedacht: Nachdem ſolcher Bothſchafft und
Räthen in der Handlung allerley begegnen und entſtehen mag,
das in der Jnſtruction nicht begriffen, und deßhalber weitern
Beſcheids von nöthn ſeyn, ſollen zwiſchen Nürnberg und Wien
mittlerzeit des Tags Poſt an gelegene Orte gelegt werden, dar-
auf ſie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird,
eilends und förderlich unſerm Statthalter und Regiment allhero
gen Nürnberg zu wiſſen thun und weitern Beſcheid erlangen
ſollen“1).

Dieſer Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn ſchon ohne
dieſelbe eine entſprechende Einrichtung beſtanden hätte; überdieß
wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte
demnach auch mit dieſer Einrichtung Nichts zu thun.

Dies iſt alſo unſtreitig das erſte und älteſte Beiſpiel einer
deutſchen Reichspoſt. (Reichsabſchied vom Jahre 1522, §. 5.)

Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiſer
Karls V. (1542) und der deutſchen Reichsſtände gegen eben
dieſen Soliman II. treffen wir das zweite Beiſpiel von
einer deutſchen Poſt und zwar von einer Feldpoſt an; es
wurde beſchloſſen, eine Poſt an einem bequemen Orte anzu-
legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des
patriotiſchen Churfürſten Joachim von Brandenburg nach Un-
garn marſchirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyeriſcher
Reichsabſchied 1542, §. 45.)

1) Neue und vollſtändigere Sammlung des Reichsabſchiedes, Frank-
furt a/M. 1747. II. 242.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0278" n="265"/>
für&#x017F;ten und Ständen damals be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en: (<hi rendition="#aq">cfr</hi>. §. 5 des Reichs-<lb/>
ab&#x017F;chiedes) &#x201E;Jtem i&#x017F;t bedacht: Nachdem &#x017F;olcher Both&#x017F;chafft und<lb/>
Räthen in der Handlung allerley begegnen und ent&#x017F;tehen mag,<lb/>
das in der Jn&#x017F;truction nicht begriffen, und deßhalber weitern<lb/>
Be&#x017F;cheids von nöthn &#x017F;eyn, &#x017F;ollen zwi&#x017F;chen Nürnberg und Wien<lb/>
mittlerzeit des Tags Po&#x017F;t an gelegene Orte gelegt werden, dar-<lb/>
auf &#x017F;ie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird,<lb/>
eilends und förderlich un&#x017F;erm Statthalter und Regiment allhero<lb/>
gen Nürnberg zu wi&#x017F;&#x017F;en thun und weitern Be&#x017F;cheid erlangen<lb/>
&#x017F;ollen&#x201C;<note place="foot" n="1)">Neue und voll&#x017F;tändigere Sammlung des Reichsab&#x017F;chiedes, Frank-<lb/>
furt a/M. 1747. <hi rendition="#aq">II</hi>. 242.</note>.</p><lb/>
              <p>Die&#x017F;er Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn &#x017F;chon ohne<lb/>
die&#x017F;elbe eine ent&#x017F;prechende Einrichtung be&#x017F;tanden hätte; überdieß<lb/>
wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte<lb/>
demnach auch mit die&#x017F;er Einrichtung Nichts zu thun.</p><lb/>
              <p>Dies i&#x017F;t al&#x017F;o un&#x017F;treitig das er&#x017F;te und älte&#x017F;te Bei&#x017F;piel einer<lb/>
deut&#x017F;chen Reichspo&#x017F;t. (Reichsab&#x017F;chied vom Jahre 1522, §. 5.)</p><lb/>
              <p>Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kai&#x017F;er<lb/><hi rendition="#g">Karls</hi> <hi rendition="#aq">V</hi>. (1542) und der deut&#x017F;chen Reichs&#x017F;tände gegen eben<lb/>
die&#x017F;en Soliman <hi rendition="#aq">II</hi>. treffen wir das <hi rendition="#g">zweite Bei&#x017F;piel</hi> von<lb/>
einer deut&#x017F;chen Po&#x017F;t und zwar von einer <hi rendition="#g">Feldpo&#x017F;t</hi> an; es<lb/>
wurde be&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en, eine Po&#x017F;t an einem bequemen Orte anzu-<lb/>
legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des<lb/>
patrioti&#x017F;chen Churfür&#x017F;ten Joachim von Brandenburg nach Un-<lb/>
garn mar&#x017F;chirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyeri&#x017F;cher<lb/>
Reichsab&#x017F;chied 1542, §. 45.)</p><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[265/0278] fürſten und Ständen damals beſchloſſen: (cfr. §. 5 des Reichs- abſchiedes) „Jtem iſt bedacht: Nachdem ſolcher Bothſchafft und Räthen in der Handlung allerley begegnen und entſtehen mag, das in der Jnſtruction nicht begriffen, und deßhalber weitern Beſcheids von nöthn ſeyn, ſollen zwiſchen Nürnberg und Wien mittlerzeit des Tags Poſt an gelegene Orte gelegt werden, dar- auf ſie zu jeder Zeit, was ihnen begegnet und gehandelt wird, eilends und förderlich unſerm Statthalter und Regiment allhero gen Nürnberg zu wiſſen thun und weitern Beſcheid erlangen ſollen“ 1). Dieſer Maßregel hätte man nicht bedurft, wenn ſchon ohne dieſelbe eine entſprechende Einrichtung beſtanden hätte; überdieß wird auch der Name Taxis hier gar nicht genannt, er hatte demnach auch mit dieſer Einrichtung Nichts zu thun. Dies iſt alſo unſtreitig das erſte und älteſte Beiſpiel einer deutſchen Reichspoſt. (Reichsabſchied vom Jahre 1522, §. 5.) Jn den folgenden Zeiten bei jener Kriegserklärung Kaiſer Karls V. (1542) und der deutſchen Reichsſtände gegen eben dieſen Soliman II. treffen wir das zweite Beiſpiel von einer deutſchen Poſt und zwar von einer Feldpoſt an; es wurde beſchloſſen, eine Poſt an einem bequemen Orte anzu- legen, um von der Reichsarmee, welche unter dem Befehle des patriotiſchen Churfürſten Joachim von Brandenburg nach Un- garn marſchirte, zeitige Nachricht zu erhalten. (Speyeriſcher Reichsabſchied 1542, §. 45.) 1) Neue und vollſtändigere Sammlung des Reichsabſchiedes, Frank- furt a/M. 1747. II. 242.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/278
Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/278>, abgerufen am 22.11.2024.