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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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"Alterthum", dem "Mittelalter" und der "neueren Zeit" be-
zeichnet, und in jedem dieser Zeitabschnitte characterisirt
sich auch die Entwicklungsgeschichte der Posten genau nach
dem Typus der jeweiligen Culturentwicklung der Staaten und
Völker. --

Jn der antiken Zeit waren die Posten fiscalische An-
stalten; auf dem Zwangswege durch die Centralisation des abso-
luten Staates und ausschließlich zu dessen Zwecken unterhalten.
Jm geraden Gegentheile fiel das Postwesen des Mittelalters
aus dem Kreise der Staatsverwaltung ganz hinaus und den
einzelnen Lebenskreisen je nach ihren Kräften urd Bedürfnissen
anheim, also dem Fürsten mit seinem Hof und den Corpo-
rationen, deren Veranstaltungen die Allgemeinheit je nach dem
Maße des Bedarfes mitbenützte.

Jn der neueren Zeit kamen die Posten vorübergehend
wieder an die Fiscalität des absoluten Staates. Heute aber
ist schon der ganze Verkehr von ihren Banden emanzipirt;
er dictirt dem Staate seine Gesetze, nicht umgekehrt; die
Societät behält ihr Recht und es läßt sich zur Stunde nicht
voraussagen, wie weit sie ihren Verkehr noch von den engeren
Grenzen des Staates befreien wird, um die betreffenden Staats-
anstalten zu Weltanstalten zu erheben!

Wenn oben behauptet ist, daß die Postanstalten als ein
nothwendiges Product des menschlichen Verkehrs sich darstellen,
so ist es wohl natürlich, daß dieses Product ganz und gar auch
nach dem Maßstab dieses Verkehrs, d. h. nach dem Grade der
Gesittung der Verkehrenden zu messen ist, und wenn ich daher
von den "Posten" der ältesten Zeiten, von jenen des Mittel-
alters und der modernen Zeit spreche, so bleibt selbstverständ-

„Alterthum“, dem „Mittelalter“ und der „neueren Zeit“ be-
zeichnet, und in jedem dieſer Zeitabſchnitte characteriſirt
ſich auch die Entwicklungsgeſchichte der Poſten genau nach
dem Typus der jeweiligen Culturentwicklung der Staaten und
Völker. —

Jn der antiken Zeit waren die Poſten fiscaliſche An-
ſtalten; auf dem Zwangswege durch die Centraliſation des abſo-
luten Staates und ausſchließlich zu deſſen Zwecken unterhalten.
Jm geraden Gegentheile fiel das Poſtweſen des Mittelalters
aus dem Kreiſe der Staatsverwaltung ganz hinaus und den
einzelnen Lebenskreiſen je nach ihren Kräften urd Bedürfniſſen
anheim, alſo dem Fürſten mit ſeinem Hof und den Corpo-
rationen, deren Veranſtaltungen die Allgemeinheit je nach dem
Maße des Bedarfes mitbenützte.

Jn der neueren Zeit kamen die Poſten vorübergehend
wieder an die Fiscalität des abſoluten Staates. Heute aber
iſt ſchon der ganze Verkehr von ihren Banden emanzipirt;
er dictirt dem Staate ſeine Geſetze, nicht umgekehrt; die
Societät behält ihr Recht und es läßt ſich zur Stunde nicht
vorausſagen, wie weit ſie ihren Verkehr noch von den engeren
Grenzen des Staates befreien wird, um die betreffenden Staats-
anſtalten zu Weltanſtalten zu erheben!

Wenn oben behauptet iſt, daß die Poſtanſtalten als ein
nothwendiges Product des menſchlichen Verkehrs ſich darſtellen,
ſo iſt es wohl natürlich, daß dieſes Product ganz und gar auch
nach dem Maßſtab dieſes Verkehrs, d. h. nach dem Grade der
Geſittung der Verkehrenden zu meſſen iſt, und wenn ich daher
von den „Poſten“ der älteſten Zeiten, von jenen des Mittel-
alters und der modernen Zeit ſpreche, ſo bleibt ſelbſtverſtänd-

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[4/0017] „Alterthum“, dem „Mittelalter“ und der „neueren Zeit“ be- zeichnet, und in jedem dieſer Zeitabſchnitte characteriſirt ſich auch die Entwicklungsgeſchichte der Poſten genau nach dem Typus der jeweiligen Culturentwicklung der Staaten und Völker. — Jn der antiken Zeit waren die Poſten fiscaliſche An- ſtalten; auf dem Zwangswege durch die Centraliſation des abſo- luten Staates und ausſchließlich zu deſſen Zwecken unterhalten. Jm geraden Gegentheile fiel das Poſtweſen des Mittelalters aus dem Kreiſe der Staatsverwaltung ganz hinaus und den einzelnen Lebenskreiſen je nach ihren Kräften urd Bedürfniſſen anheim, alſo dem Fürſten mit ſeinem Hof und den Corpo- rationen, deren Veranſtaltungen die Allgemeinheit je nach dem Maße des Bedarfes mitbenützte. Jn der neueren Zeit kamen die Poſten vorübergehend wieder an die Fiscalität des abſoluten Staates. Heute aber iſt ſchon der ganze Verkehr von ihren Banden emanzipirt; er dictirt dem Staate ſeine Geſetze, nicht umgekehrt; die Societät behält ihr Recht und es läßt ſich zur Stunde nicht vorausſagen, wie weit ſie ihren Verkehr noch von den engeren Grenzen des Staates befreien wird, um die betreffenden Staats- anſtalten zu Weltanſtalten zu erheben! Wenn oben behauptet iſt, daß die Poſtanſtalten als ein nothwendiges Product des menſchlichen Verkehrs ſich darſtellen, ſo iſt es wohl natürlich, daß dieſes Product ganz und gar auch nach dem Maßſtab dieſes Verkehrs, d. h. nach dem Grade der Geſittung der Verkehrenden zu meſſen iſt, und wenn ich daher von den „Poſten“ der älteſten Zeiten, von jenen des Mittel- alters und der modernen Zeit ſpreche, ſo bleibt ſelbſtverſtänd-

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/17>, abgerufen am 24.11.2024.