Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.Brief Carl des Großen an seinen Sohn Pipin, König von Wenn daher die Postanstalten des Kaiser Karl wirklich Aber auch hierüber finden sich keine speciellen Verordnungen Cap. II. Carl's Nachfolger. Nach alle dem möchte man wohl geneigt sein, zu zweifeln, Es ist dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen 1) Guerard, Polyptyque de l'abbee Irminon, tom. I. p. II. §. 428. "Lui mande, d'empecher, que les ducs et les autres officiers sous leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des paraveredi." 10
Brief Carl des Großen an ſeinen Sohn Pipin, König von Wenn daher die Poſtanſtalten des Kaiſer Karl wirklich Aber auch hierüber finden ſich keine ſpeciellen Verordnungen Cap. II. Carl's Nachfolger. Nach alle dem möchte man wohl geneigt ſein, zu zweifeln, Es iſt dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen 1) Guérard, Polyptyque de l'abbée Irminon, tom. I. p. II. §. 428. „Lui mande, d'empêcher, que les ducs et les autres officiers sous leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des paraveredi.“ 10
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Brief Carl des Großen an ſeinen Sohn Pipin, König von
Jtalien, vom Jahr 807, in welchem er ihn mahnte, dafür zu
ſorgen, „daß der Mißbrauch des freien Unterhalts und der
Abgabe der paraveredi nicht überhand nehme 1).“
Wenn daher die Poſtanſtalten des Kaiſer Karl wirklich
in's Leben getreten ſind, ſo konnte deren Erhaltung allerdings
nur auf den Leiſtungen der Unterthanen beruhen, wenn auch
freilich nicht in dem drückenden Maße, wie es bei den Römern
der Fall war.
Aber auch hierüber finden ſich keine ſpeciellen Verordnungen
und Geſetze vor und in den vielen Capitularien findet ſich
nicht ein einziges, welches über die Organiſation und innere
oder äußere Einrichtung der Anſtalt auch nur irgend einen
ſicheren Anhaltspunkt gewährte.
Cap. II.
Carl's Nachfolger.
Nach alle dem möchte man wohl geneigt ſein, zu zweifeln,
ob die wenn auch intendirten Poſtanſtalten Kaiſer Carl's in's
Leben getreten ſind, wenn nicht anderſeits eine ſpätere Urkunde
wieder ſo beſtimmt und klar auf die Einrichtungen Carl des
Großen Bezug nähme.
Es iſt dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen
vom Jahr 823, in welchem ſich dieſer Kaiſer auf die deßfalls
1) Guérard, Polyptyque de l'abbée Irminon, tom. I. p. II. §. 428.
„Lui mande, d'empêcher, que les ducs et les autres officiers sous
leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des
paraveredi.“
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