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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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Brief Carl des Großen an seinen Sohn Pipin, König von
Jtalien, vom Jahr 807, in welchem er ihn mahnte, dafür zu
sorgen, "daß der Mißbrauch des freien Unterhalts und der
Abgabe der paraveredi nicht überhand nehme1)."

Wenn daher die Postanstalten des Kaiser Karl wirklich
in's Leben getreten sind, so konnte deren Erhaltung allerdings
nur auf den Leistungen der Unterthanen beruhen, wenn auch
freilich nicht in dem drückenden Maße, wie es bei den Römern
der Fall war.

Aber auch hierüber finden sich keine speciellen Verordnungen
und Gesetze vor und in den vielen Capitularien findet sich
nicht ein einziges, welches über die Organisation und innere
oder äußere Einrichtung der Anstalt auch nur irgend einen
sicheren Anhaltspunkt gewährte.



Cap. II.
Carl's Nachfolger.

Nach alle dem möchte man wohl geneigt sein, zu zweifeln,
ob die wenn auch intendirten Postanstalten Kaiser Carl's in's
Leben getreten sind, wenn nicht anderseits eine spätere Urkunde
wieder so bestimmt und klar auf die Einrichtungen Carl des
Großen Bezug nähme.

Es ist dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen
vom Jahr 823, in welchem sich dieser Kaiser auf die deßfalls

1) Guerard, Polyptyque de l'abbee Irminon, tom. I. p. II. §. 428.
"Lui mande, d'empecher, que les ducs et les autres officiers sous
leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des
paraveredi."
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Brief Carl des Großen an ſeinen Sohn Pipin, König von
Jtalien, vom Jahr 807, in welchem er ihn mahnte, dafür zu
ſorgen, „daß der Mißbrauch des freien Unterhalts und der
Abgabe der paraveredi nicht überhand nehme1).“

Wenn daher die Poſtanſtalten des Kaiſer Karl wirklich
in's Leben getreten ſind, ſo konnte deren Erhaltung allerdings
nur auf den Leiſtungen der Unterthanen beruhen, wenn auch
freilich nicht in dem drückenden Maße, wie es bei den Römern
der Fall war.

Aber auch hierüber finden ſich keine ſpeciellen Verordnungen
und Geſetze vor und in den vielen Capitularien findet ſich
nicht ein einziges, welches über die Organiſation und innere
oder äußere Einrichtung der Anſtalt auch nur irgend einen
ſicheren Anhaltspunkt gewährte.



Cap. II.
Carl's Nachfolger.

Nach alle dem möchte man wohl geneigt ſein, zu zweifeln,
ob die wenn auch intendirten Poſtanſtalten Kaiſer Carl's in's
Leben getreten ſind, wenn nicht anderſeits eine ſpätere Urkunde
wieder ſo beſtimmt und klar auf die Einrichtungen Carl des
Großen Bezug nähme.

Es iſt dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen
vom Jahr 823, in welchem ſich dieſer Kaiſer auf die deßfalls

1) Guérard, Polyptyque de l'abbée Irminon, tom. I. p. II. §. 428.
„Lui mande, d'empêcher, que les ducs et les autres officiers sous
leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des
paraveredi.“
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[145/0158] Brief Carl des Großen an ſeinen Sohn Pipin, König von Jtalien, vom Jahr 807, in welchem er ihn mahnte, dafür zu ſorgen, „daß der Mißbrauch des freien Unterhalts und der Abgabe der paraveredi nicht überhand nehme 1).“ Wenn daher die Poſtanſtalten des Kaiſer Karl wirklich in's Leben getreten ſind, ſo konnte deren Erhaltung allerdings nur auf den Leiſtungen der Unterthanen beruhen, wenn auch freilich nicht in dem drückenden Maße, wie es bei den Römern der Fall war. Aber auch hierüber finden ſich keine ſpeciellen Verordnungen und Geſetze vor und in den vielen Capitularien findet ſich nicht ein einziges, welches über die Organiſation und innere oder äußere Einrichtung der Anſtalt auch nur irgend einen ſicheren Anhaltspunkt gewährte. Cap. II. Carl's Nachfolger. Nach alle dem möchte man wohl geneigt ſein, zu zweifeln, ob die wenn auch intendirten Poſtanſtalten Kaiſer Carl's in's Leben getreten ſind, wenn nicht anderſeits eine ſpätere Urkunde wieder ſo beſtimmt und klar auf die Einrichtungen Carl des Großen Bezug nähme. Es iſt dies nemlich ein Capitulare Ludwig des Frommen vom Jahr 823, in welchem ſich dieſer Kaiſer auf die deßfalls 1) Guérard, Polyptyque de l'abbée Irminon, tom. I. p. II. §. 428. „Lui mande, d'empêcher, que les ducs et les autres officiers sous leurs ordres ne se fassent donner des logements, des vivres et des paraveredi.“ 10

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/158>, abgerufen am 24.11.2024.