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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868.

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die unterworfenen Völker, ersetzte noch einigermassen die unter-
gegangene Volksthümlichkeit. -- Dabei hatte die Bildung sich
allerdings sehr gehoben, aber sie war nichts Eigenthümliches,
konnte also keine Grundlage der Volksthümlichkeit sein; die
bürgerlichen Verhältnisse waren zwar ausgebildet und geregelt,
aber es fehlte zum allgemeinen Wohle die Grundlage der alten
Einfachheit und Sittenstrenge, an deren Stelle Schwelgerei und
Ausgelassenheit getreten waren. -- Wenn auch römisches Recht,
welches fast allein in jenen Zeiten, wo sich Alles verschlech-
terte, nicht nur seine Würde erhielt, sondern sich vielmehr noch
höher und vollkommener ausbildete, -- wenn man auch das
Recht, als einen Grundpfeiler der Verfassung des Reiches, noch
aufrecht zu halten suchte, wenn auch die Verbesserungen der
Verfassung durch Constantin und die Einführung des Christen-
thums dem Reiche eine große Sicherheit und Ruhe verliehen
und ihm eine längere Dauer zu versprechen schienen, -- es
fehlte die innere Einheit und Festigkeit durch Volksthümlichkeit
und Sitte, durch ächte Vaterlandsliebe und altrömische Tapfer-
keit; die Provinzen wurden von den Barbaren überschwemmt,
die man, um sie in Ruhe zu erhalten, in römische Dienste
nahm, die aber immer größere Ansprüche machten, deren Er-
füllung neue Schwärme herbeilockte, bis die rohe Tapferkeit
dieser Naturmenschen den Sieg davontrug über die entnervten,
entarteten Römer, und die Germanen dem weströmischen Reiche
ein Ende machten1).

1) Ruperti, Handbuch der römischen Alterthümer. Hannover 1842
Thl. 2.

die unterworfenen Völker, erſetzte noch einigermaſſen die unter-
gegangene Volksthümlichkeit. — Dabei hatte die Bildung ſich
allerdings ſehr gehoben, aber ſie war nichts Eigenthümliches,
konnte alſo keine Grundlage der Volksthümlichkeit ſein; die
bürgerlichen Verhältniſſe waren zwar ausgebildet und geregelt,
aber es fehlte zum allgemeinen Wohle die Grundlage der alten
Einfachheit und Sittenſtrenge, an deren Stelle Schwelgerei und
Ausgelaſſenheit getreten waren. — Wenn auch römiſches Recht,
welches faſt allein in jenen Zeiten, wo ſich Alles verſchlech-
terte, nicht nur ſeine Würde erhielt, ſondern ſich vielmehr noch
höher und vollkommener ausbildete, — wenn man auch das
Recht, als einen Grundpfeiler der Verfaſſung des Reiches, noch
aufrecht zu halten ſuchte, wenn auch die Verbeſſerungen der
Verfaſſung durch Constantin und die Einführung des Chriſten-
thums dem Reiche eine große Sicherheit und Ruhe verliehen
und ihm eine längere Dauer zu verſprechen ſchienen, — es
fehlte die innere Einheit und Feſtigkeit durch Volksthümlichkeit
und Sitte, durch ächte Vaterlandsliebe und altrömiſche Tapfer-
keit; die Provinzen wurden von den Barbaren überſchwemmt,
die man, um ſie in Ruhe zu erhalten, in römiſche Dienſte
nahm, die aber immer größere Anſprüche machten, deren Er-
füllung neue Schwärme herbeilockte, bis die rohe Tapferkeit
dieſer Naturmenſchen den Sieg davontrug über die entnervten,
entarteten Römer, und die Germanen dem weſtrömiſchen Reiche
ein Ende machten1).

1) Ruperti, Handbuch der römiſchen Alterthümer. Hannover 1842
Thl. 2.
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[109/0122] die unterworfenen Völker, erſetzte noch einigermaſſen die unter- gegangene Volksthümlichkeit. — Dabei hatte die Bildung ſich allerdings ſehr gehoben, aber ſie war nichts Eigenthümliches, konnte alſo keine Grundlage der Volksthümlichkeit ſein; die bürgerlichen Verhältniſſe waren zwar ausgebildet und geregelt, aber es fehlte zum allgemeinen Wohle die Grundlage der alten Einfachheit und Sittenſtrenge, an deren Stelle Schwelgerei und Ausgelaſſenheit getreten waren. — Wenn auch römiſches Recht, welches faſt allein in jenen Zeiten, wo ſich Alles verſchlech- terte, nicht nur ſeine Würde erhielt, ſondern ſich vielmehr noch höher und vollkommener ausbildete, — wenn man auch das Recht, als einen Grundpfeiler der Verfaſſung des Reiches, noch aufrecht zu halten ſuchte, wenn auch die Verbeſſerungen der Verfaſſung durch Constantin und die Einführung des Chriſten- thums dem Reiche eine große Sicherheit und Ruhe verliehen und ihm eine längere Dauer zu verſprechen ſchienen, — es fehlte die innere Einheit und Feſtigkeit durch Volksthümlichkeit und Sitte, durch ächte Vaterlandsliebe und altrömiſche Tapfer- keit; die Provinzen wurden von den Barbaren überſchwemmt, die man, um ſie in Ruhe zu erhalten, in römiſche Dienſte nahm, die aber immer größere Anſprüche machten, deren Er- füllung neue Schwärme herbeilockte, bis die rohe Tapferkeit dieſer Naturmenſchen den Sieg davontrug über die entnervten, entarteten Römer, und die Germanen dem weſtrömiſchen Reiche ein Ende machten 1). 1) Ruperti, Handbuch der römiſchen Alterthümer. Hannover 1842 Thl. 2.

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Zitationshilfe: Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/122>, abgerufen am 25.11.2024.