Harenberg, Johann Christoph: Vernünftige und Christliche Gedancken Uber die VAMPIRS Oder Bluhtsaugende Todten. Wolfenbüttel, 1733.Lebens gantz mager und ausgedort gewesen (h), mit nachdrücklicher Vermeldung, daß sie erst in dem Grabe zu dieser verwundernswürdigen Fettigkeit gelanget sey, auch der Aussage der Leute nach, solle sie jetziger Zeit den Anfang zu vampiren gemacht haben, zumahlen sie das Fleisch von den Schafen, so von den vorhergehenden Vampiren umgebracht worden, gegessen habe. (i) 3) Befande sich ein acht-tägiges Kind, welches neunzig Tage im Grabe gelegen (k), gleichermassen im Vampir-Stande. 4) Wurde eines Heyducken (l) Sohn, Nahmens Milloe, sechzehn Jahr alt ausgegraben, so neun Wochen im Grabe gelegen, und nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, und gleich den andern Vampirs befunden worden. 5) Ist der Joachim, gleichfals eines Heyducken Sohn, siebenzehn Jahr alt, nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, nachdem er acht Wochen und vier Tage begraben gelegen, und befand sich bey der Section gleicher Gestalt. (h) Dis zeigt die bey dem Tode vorgegangene alteration und die disposition zur Gehrung an, welche nachher durch die Abhaltung der freyen Luft in der kalten Erde nicht zum gänzlichen Ausbruch gelangen können. Trockene Leute haben gemeiniglich viel Bluht, welches durch einen mähligen dazukommenden elaterem sich sehr auseinander spannen kan. (i) Hieraus erhellet, daß die Seuche sich von Essung eines inficirten Schaffleisches angesponnen habe. (k) Dieses hat vermuthlich die Seuche von der Mutter durch die Gebuhrt oder die Milch geerbet. (l) BVSBEQUINS legationis Turcicae epistola L. p. 30. Heydoncs vocant Hungari ex armamentariis milites siue praedones.
Lebens gantz mager und ausgedort gewesen (h), mit nachdrücklicher Vermeldung, daß sie erst in dem Grabe zu dieser verwundernswürdigen Fettigkeit gelanget sey, auch der Aussage der Leute nach, solle sie jetziger Zeit den Anfang zu vampiren gemacht haben, zumahlen sie das Fleisch von den Schafen, so von den vorhergehenden Vampiren umgebracht worden, gegessen habe. (i) 3) Befande sich ein acht-tägiges Kind, welches neunzig Tage im Grabe gelegen (k), gleichermassen im Vampir-Stande. 4) Wurde eines Heyducken (l) Sohn, Nahmens Milloè, sechzehn Jahr alt ausgegraben, so neun Wochen im Grabe gelegen, und nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, und gleich den andern Vampirs befunden worden. 5) Ist der Joachim, gleichfals eines Heyducken Sohn, siebenzehn Jahr alt, nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, nachdem er acht Wochen und vier Tage begraben gelegen, und befand sich bey der Section gleicher Gestalt. (h) Dis zeigt die bey dem Tode vorgegangene alteration und die disposition zur Gehrung an, welche nachher durch die Abhaltung der freyen Luft in der kalten Erde nicht zum gänzlichen Ausbruch gelangen können. Trockene Leute haben gemeiniglich viel Bluht, welches durch einen mähligen dazukommenden elaterem sich sehr auseinander spannen kan. (i) Hieraus erhellet, daß die Seuche sich von Essung eines inficirten Schaffleisches angesponnen habe. (k) Dieses hat vermuthlich die Seuche von der Mutter durch die Gebuhrt oder die Milch geerbet. (l) BVSBEQUINS legationis Turcicae epistola L. p. 30. Heydoncs vocant Hungari ex armamentariis milites siue praedones.
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Lebens gantz mager und ausgedort gewesen (h), mit nachdrücklicher Vermeldung, daß sie erst in dem Grabe zu dieser verwundernswürdigen Fettigkeit gelanget sey, auch der Aussage der Leute nach, solle sie jetziger Zeit den Anfang zu vampiren gemacht haben, zumahlen sie das Fleisch von den Schafen, so von den vorhergehenden Vampiren umgebracht worden, gegessen habe. (i)
3) Befande sich ein acht-tägiges Kind, welches neunzig Tage im Grabe gelegen (k), gleichermassen im Vampir-Stande.
4) Wurde eines Heyducken (l) Sohn, Nahmens Milloè, sechzehn Jahr alt ausgegraben, so neun Wochen im Grabe gelegen, und nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, und gleich den andern Vampirs befunden worden.
5) Ist der Joachim, gleichfals eines Heyducken Sohn, siebenzehn Jahr alt, nach einer drey-tägigen Kranckheit gestorben, nachdem er acht Wochen und vier Tage begraben gelegen, und befand sich bey der Section gleicher Gestalt.
(h) Dis zeigt die bey dem Tode vorgegangene alteration und die disposition zur Gehrung an, welche nachher durch die Abhaltung der freyen Luft in der kalten Erde nicht zum gänzlichen Ausbruch gelangen können. Trockene Leute haben gemeiniglich viel Bluht, welches durch einen mähligen dazukommenden elaterem sich sehr auseinander spannen kan.
(i) Hieraus erhellet, daß die Seuche sich von Essung eines inficirten Schaffleisches angesponnen habe.
(k) Dieses hat vermuthlich die Seuche von der Mutter durch die Gebuhrt oder die Milch geerbet.
(l) BVSBEQUINS legationis Turcicae epistola L. p. 30. Heydoncs vocant Hungari ex armamentariis milites siue praedones.
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Zitationshilfe: | Harenberg, Johann Christoph: Vernünftige und Christliche Gedancken Uber die VAMPIRS Oder Bluhtsaugende Todten. Wolfenbüttel, 1733, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/harenberg_vampirs_1733/30>, abgerufen am 16.07.2024. |