Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.WIr Bürgermeister und Raht der Stadt Hannover / allen und jeden unsern Bürgern / Einwohnern / und männiglichen / so unser Bottmessigkeit unterworffen / thun hiemit kund und zuwissen; Daß / ob zwar auch vor Jahren aus guter Meinunge und getreuer Vorsorge der Stadt Wolfahrt / behörige Anstalt und Ordnung ist gemachet / wie höchstschäd- und gefährliche Feuers-Brunste bestmöglichst zuvermeiden / und durch behufige Mittel hinwiederumb zu dämpffen; Dennoch die Erfahrung es Leider! hat bezeuget / daß denselben in fürgefallenen Nöthen / nicht allerdinges gelebet / sondern viele unvermuthete Verwirrungen und Mängel sich ereuget / durch welche der lieben Bürgerschafft WIr Bürgermeister und Raht der Stadt Hannover / allen und jeden unsern Bürgern / Einwohnern / und männiglichen / so unser Bottmessigkeit unterworffen / thun hiemit kund und zuwissen; Daß / ob zwar auch vor Jahren aus guter Meinunge und getreuer Vorsorge der Stadt Wolfahrt / behörige Anstalt und Ordnung ist gemachet / wie höchstschäd- und gefährliche Feuers-Brunste bestmöglichst zuvermeiden / und durch behufige Mittel hinwiederumb zu dämpffen; Dennoch die Erfahrung es Leider! hat bezeuget / daß denselben in fürgefallenen Nöthen / nicht allerdinges gelebet / sondern viele unvermuthete Verwirrungen und Mängel sich ereuget / durch welche der lieben Bürgerschafft <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0003"/> <div n="1"> <p><hi rendition="#in">W</hi>Ir Bürgermeister und Raht der Stadt Hannover / allen und jeden unsern Bürgern / Einwohnern / und männiglichen / so unser Bottmessigkeit unterworffen / thun hiemit kund und zuwissen; Daß / ob zwar auch vor Jahren aus guter Meinunge und getreuer Vorsorge der Stadt Wolfahrt / behörige Anstalt und Ordnung ist gemachet / wie höchstschäd- und gefährliche Feuers-Brunste bestmöglichst zuvermeiden / und durch behufige Mittel hinwiederumb zu dämpffen; Dennoch die Erfahrung es Leider! hat bezeuget / daß denselben in fürgefallenen Nöthen / nicht allerdinges gelebet / sondern viele unvermuthete Verwirrungen und Mängel sich ereuget / durch welche der lieben Bürgerschafft </p> </div> </body> </text> </TEI> [0003]
WIr Bürgermeister und Raht der Stadt Hannover / allen und jeden unsern Bürgern / Einwohnern / und männiglichen / so unser Bottmessigkeit unterworffen / thun hiemit kund und zuwissen; Daß / ob zwar auch vor Jahren aus guter Meinunge und getreuer Vorsorge der Stadt Wolfahrt / behörige Anstalt und Ordnung ist gemachet / wie höchstschäd- und gefährliche Feuers-Brunste bestmöglichst zuvermeiden / und durch behufige Mittel hinwiederumb zu dämpffen; Dennoch die Erfahrung es Leider! hat bezeuget / daß denselben in fürgefallenen Nöthen / nicht allerdinges gelebet / sondern viele unvermuthete Verwirrungen und Mängel sich ereuget / durch welche der lieben Bürgerschafft
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/3 |
Zitationshilfe: | Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/3>, abgerufen am 17.07.2024. |