Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.gestalten Sachen / an Leib und Leben oder sonsten ernstlich gestraffet werden. Auff daß nun schließlichen diese Unsere wolgemeinete Verordnung zu Jedermannes Wissenschafft und Beobachtunge möge gerathen / auch niemand mit der Unwissenheit sich zu entschuldigen habe / So ist fur gut befunden / dieselbe durch den Druck gemein zumachen / und hat davon ein jeder Burger und Haußwirth zum wenigsten ein Exemplar jhm an die Hand zu schaffen. Wobey wir doch uns vorbehalten haben / Hinfuro nach Gelegenheit der Zeit / diese Ordnung zu verändern / zu mindern / zu mehren und zu verbessern. Relectum & Decretum in gestalten Sachen / an Leib und Leben oder sonsten ernstlich gestraffet werden. Auff daß nun schließlichen diese Unsere wolgemeinete Verordnung zu Jedermannes Wissenschafft und Beobachtunge möge gerathen / auch niemand mit der Unwissenheit sich zu entschuldigen habe / So ist fůr gut befunden / dieselbe durch den Druck gemein zumachen / und hat davon ein jeder Bůrger und Haußwirth zum wenigsten ein Exemplar jhm an die Hand zu schaffen. Wobey wir doch uns vorbehalten haben / Hinfůro nach Gelegenheit der Zeit / diese Ordnung zu verändern / zu mindern / zu mehren und zu verbessern. Relectum & Decretum in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0027" n="27"/> gestalten Sachen / an Leib und Leben oder sonsten ernstlich gestraffet werden.</p> <p>Auff daß nun schließlichen diese Unsere wolgemeinete Verordnung zu Jedermannes Wissenschafft und Beobachtunge möge gerathen / auch niemand mit der Unwissenheit sich zu entschuldigen habe / So ist fůr gut befunden / dieselbe durch den Druck gemein zumachen / und hat davon ein jeder Bůrger und Haußwirth zum wenigsten ein Exemplar jhm an die Hand zu schaffen. Wobey wir doch uns vorbehalten haben / Hinfůro nach Gelegenheit der Zeit / diese Ordnung zu verändern / zu mindern / zu mehren und zu verbessern.</p> </div> <div n="1"> <p rendition="#right"><hi rendition="#aq">Relectum & Decretum in<lb/> pleno</hi> den <hi rendition="#aq">1. Julij Anno 1681.</hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0027]
gestalten Sachen / an Leib und Leben oder sonsten ernstlich gestraffet werden.
Auff daß nun schließlichen diese Unsere wolgemeinete Verordnung zu Jedermannes Wissenschafft und Beobachtunge möge gerathen / auch niemand mit der Unwissenheit sich zu entschuldigen habe / So ist fůr gut befunden / dieselbe durch den Druck gemein zumachen / und hat davon ein jeder Bůrger und Haußwirth zum wenigsten ein Exemplar jhm an die Hand zu schaffen. Wobey wir doch uns vorbehalten haben / Hinfůro nach Gelegenheit der Zeit / diese Ordnung zu verändern / zu mindern / zu mehren und zu verbessern.
Relectum & Decretum in
pleno den 1. Julij Anno 1681.
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Zitationshilfe: | Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/27>, abgerufen am 16.02.2025. |