Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden. 7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich 6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden. 7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0019" n="19"/> <p>6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da <hi rendition="#aq">posto</hi> gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden.</p> <p>7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle <hi rendition="#aq">confusion</hi> und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich </p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0019]
6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden.
7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich
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Zitationshilfe: | Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/19>, abgerufen am 16.02.2025. |