Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.da nötig / zu rechter Zeit / gebessert / an der abgegangenen Stelle neue geschaffet / und jedesmahl an gehörigen Orte verhanden seyn möge. 3. Wir wollen auch einen jeden Haußwirth bey seinen Eyden und Pflichten hiemit ermahnet haben / sich selbsten mit Einen oder Zween / und die des Vermögens seynd / mit mehr Ledernen Eimern / auch mit einer oder mehr Messingen oder höltzern Handsprützen gefast zu halten / damit man sich derselben im Fall der Noht gebrauchen / und einer den andern Nachbarlich beyspringen möge. 4. Und auff daß es im Nothfall nicht an Wasser gebreche / so sollen die in Abgang gerathene Söde und Brunnen / imgleichen Kumme und Seulen / so wol auff den Gassen als in den Häusern befindlich / von dem oder denen / so sie angehören / innerhalb 14. Tagen bey 5. Fl. straffe / wieder angerichtet / repariret und gereiniget werden / welches unsern Feurmeistern zu beobachten hiemit gecommittiret wird. 5. Nicht minder sollen die Kunst- und Brunnen- auch Grabenmeister / da an den Kummen oder Seulen / Wasserröhren / Buchsen / oder sonsten einiger Schade und Mangel sich ereuget / denselben alsofort endern / und so deßwegen nothwendig das Wasser abzuschliessen / auch eines oder mehrer Tage Arbeit erfodert würde / dahin sorgfältig sehen / daß nicht auff einen Tag alles Wasser auff einmahl abgeschlossen / sondern denen / da nötig / zu rechter Zeit / gebessert / an der abgegangenen Stelle neue geschaffet / und jedesmahl an gehörigen Orte verhanden seyn möge. 3. Wir wollen auch einen jeden Haußwirth bey seinen Eyden und Pflichten hiemit ermahnet haben / sich selbsten mit Einen oder Zween / und die des Vermögens seynd / mit mehr Ledernen Eimern / auch mit einer oder mehr Messingen oder höltzern Handsprützen gefast zu halten / damit man sich derselben im Fall der Noht gebrauchen / und einer den andern Nachbarlich beyspringen möge. 4. Und auff daß es im Nothfall nicht an Wasser gebreche / so sollen die in Abgang gerathene Söde und Brunnen / imgleichen Kumme und Seulen / so wol auff den Gassen als in den Häusern befindlich / von dem oder denen / so sie angehören / innerhalb 14. Tagen bey 5. Fl. straffe / wieder angerichtet / repariret und gereiniget werden / welches unsern Feurmeistern zu beobachten hiemit gecommittiret wird. 5. Nicht minder sollen die Kunst- und Brunnen- auch Grabenmeister / da an den Kummen oder Seulen / Wasserröhren / Buchsen / oder sonsten einiger Schade und Mangel sich ereuget / denselben alsofort endern / und so deßwegen nothwendig das Wasser abzuschliessen / auch eines oder mehrer Tage Arbeit erfodert würde / dahin sorgfältig sehen / daß nicht auff einen Tag alles Wasser auff einmahl abgeschlossen / sondern denen / <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0012" n="12"/> da nötig / zu rechter Zeit / gebessert / an der abgegangenen Stelle neue geschaffet / und jedesmahl an gehörigen Orte verhanden seyn möge.</p> <p>3. Wir wollen auch einen jeden Haußwirth bey seinen Eyden und Pflichten hiemit ermahnet haben / sich selbsten mit Einen oder Zween / und die des Vermögens seynd / mit mehr Ledernen Eimern / auch mit einer oder mehr Messingen oder höltzern Handsprützen gefast zu halten / damit man sich derselben im Fall der Noht gebrauchen / und einer den andern Nachbarlich beyspringen möge.</p> <p>4. Und auff daß es im Nothfall nicht an Wasser gebreche / so sollen die in Abgang gerathene Söde und Brunnen / imgleichen Kumme und Seulen / so wol auff den Gassen als in den Häusern befindlich / von dem oder denen / so sie angehören / innerhalb 14. Tagen bey 5. Fl. straffe / wieder angerichtet / <hi rendition="#aq">reparir</hi>et und gereiniget werden / welches unsern Feurmeistern zu beobachten hiemit ge<hi rendition="#aq">committir</hi>et wird.</p> <p>5. Nicht minder sollen die Kunst- und Brunnen- auch Grabenmeister / da an den Kummen oder Seulen / Wasserröhren / Buchsen / oder sonsten einiger Schade und Mangel sich ereuget / denselben alsofort endern / und so deßwegen nothwendig das Wasser abzuschliessen / auch eines oder mehrer Tage Arbeit erfodert würde / dahin sorgfältig sehen / daß nicht auff einen Tag alles Wasser auff einmahl abgeschlossen / sondern denen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [12/0012]
da nötig / zu rechter Zeit / gebessert / an der abgegangenen Stelle neue geschaffet / und jedesmahl an gehörigen Orte verhanden seyn möge.
3. Wir wollen auch einen jeden Haußwirth bey seinen Eyden und Pflichten hiemit ermahnet haben / sich selbsten mit Einen oder Zween / und die des Vermögens seynd / mit mehr Ledernen Eimern / auch mit einer oder mehr Messingen oder höltzern Handsprützen gefast zu halten / damit man sich derselben im Fall der Noht gebrauchen / und einer den andern Nachbarlich beyspringen möge.
4. Und auff daß es im Nothfall nicht an Wasser gebreche / so sollen die in Abgang gerathene Söde und Brunnen / imgleichen Kumme und Seulen / so wol auff den Gassen als in den Häusern befindlich / von dem oder denen / so sie angehören / innerhalb 14. Tagen bey 5. Fl. straffe / wieder angerichtet / repariret und gereiniget werden / welches unsern Feurmeistern zu beobachten hiemit gecommittiret wird.
5. Nicht minder sollen die Kunst- und Brunnen- auch Grabenmeister / da an den Kummen oder Seulen / Wasserröhren / Buchsen / oder sonsten einiger Schade und Mangel sich ereuget / denselben alsofort endern / und so deßwegen nothwendig das Wasser abzuschliessen / auch eines oder mehrer Tage Arbeit erfodert würde / dahin sorgfältig sehen / daß nicht auff einen Tag alles Wasser auff einmahl abgeschlossen / sondern denen /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-30T10:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-30T10:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |