Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.solcher Verhinderung / in Rechten / auff den angesetzten / oder negstfolgenden Gerichts-Tag / namhafftig anzeigen und fürtragen lassen. 2. Nach Verkündigung der Ehehafft / sol dem Beklagten Zeit / zu Erweisung derselben / biß zum negsten Gerichts-Tage / gegeben / oder do er dieselbe nicht beweisen könte / mit seinem Eyde als dann zuerhalten ihm zugelassen werden. 3. Wurden dann die angezeigte Uhrsachen seiner Verhinderung für erheblich und gnugsam erkand: Sol er / jedoch das er zuforderst alle auffgewandte Unkosten und Expens erlege / zu seiner defension zugelassen werden. 4. Erfünde sich aber / das der Beklagter keine rechtmässige Entschüldigung seines Außbleibens beweisen und erhalten könte: So sol ohne jenigen weitern Proces, der Beklagter / mit Erstattung aller auffgewandter Unkosten / verlustig erkand / und mit der Execution gegen ihn / wie vorgedacht / verfahren werden. solcher Verhinderung / in Rechten / auff den angesetzten / oder negstfolgenden Gerichts-Tag / namhafftig anzeigen und fürtragen lassen. 2. Nach Verkündigung der Ehehafft / sol dem Beklagten Zeit / zu Erweisung derselben / biß zum negsten Gerichts-Tage / gegeben / oder do er dieselbe nicht beweisen könte / mit seinem Eyde als dann zuerhalten ihm zugelassen werden. 3. Wurden dann die angezeigte Uhrsachen seiner Verhinderung für erheblich und gnugsam erkand: Sol er / jedoch das er zuforderst alle auffgewandte Unkosten und Expens erlege / zu seiner defension zugelassen werden. 4. Erfünde sich aber / das der Beklagter keine rechtmässige Entschüldigung seines Außbleibens beweisen und erhalten könte: So sol ohne jenigen weitern Proces, der Beklagter / mit Erstattung aller auffgewandter Unkosten / verlustig erkand / und mit der Execution gegen ihn / wie vorgedacht / verfahren werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0067"/> <p>solcher Verhinderung / in Rechten / auff den angesetzten / oder negstfolgenden Gerichts-Tag / namhafftig anzeigen und fürtragen lassen.</p> </div> <div n="3"> <head>2.</head><lb/><lb/> <p>Nach Verkündigung der Ehehafft / sol dem Beklagten Zeit / zu Erweisung derselben / biß zum negsten Gerichts-Tage / gegeben / oder do er dieselbe nicht beweisen könte / mit seinem Eyde als dann zuerhalten ihm zugelassen werden.</p> </div> <div n="3"> <head>3.</head><lb/><lb/> <p>Wurden dann die angezeigte Uhrsachen seiner Verhinderung für erheblich und gnugsam erkand: Sol er / jedoch das er zuforderst alle auffgewandte Unkosten und <hi rendition="#aq">Expens</hi> erlege / zu seiner <hi rendition="#aq">defension</hi> zugelassen werden.</p> </div> <div n="3"> <head>4.</head><lb/><lb/> <p>Erfünde sich aber / das der Beklagter keine rechtmässige Entschüldigung seines Außbleibens beweisen und erhalten könte: So sol ohne jenigen weitern <hi rendition="#aq">Proces</hi>, der Beklagter / mit Erstattung aller auffgewandter Unkosten / verlustig erkand / und mit der <hi rendition="#aq">Execution</hi> gegen ihn / wie vorgedacht / verfahren werden.</p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0067]
solcher Verhinderung / in Rechten / auff den angesetzten / oder negstfolgenden Gerichts-Tag / namhafftig anzeigen und fürtragen lassen.
2.
Nach Verkündigung der Ehehafft / sol dem Beklagten Zeit / zu Erweisung derselben / biß zum negsten Gerichts-Tage / gegeben / oder do er dieselbe nicht beweisen könte / mit seinem Eyde als dann zuerhalten ihm zugelassen werden.
3.
Wurden dann die angezeigte Uhrsachen seiner Verhinderung für erheblich und gnugsam erkand: Sol er / jedoch das er zuforderst alle auffgewandte Unkosten und Expens erlege / zu seiner defension zugelassen werden.
4.
Erfünde sich aber / das der Beklagter keine rechtmässige Entschüldigung seines Außbleibens beweisen und erhalten könte: So sol ohne jenigen weitern Proces, der Beklagter / mit Erstattung aller auffgewandter Unkosten / verlustig erkand / und mit der Execution gegen ihn / wie vorgedacht / verfahren werden.
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/67>, abgerufen am 21.02.2025. |