Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.
10.
Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe.
11.
Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung.
12.
Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause.
Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.
10.
Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe.
11.
Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung.
12.
Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause.
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Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.</p>
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[0287]
Riegeln und Schlössern unter den Außluchten und Giebeln bewehren und vorzubauen lassen / sondern alleine so weit / als die rechten Haußlegeden und Giebeln mit den Nachbahrn überein kommen / die Anweisung thun. Es sollen auch alle Klevelappen / so itzo verhanden / abgeschaffet werden. Wie dann auch alle Außluchte sechs Füsse von der Erde erhoben werden sollen.
10.
Wann einer einen Trüpffenfall / Abzug oder Gerechtigkeit hat in eines andern Hofe oder Platze / ist er billig / dabey zuschützen / und wil der Nachbahr da beneben bauen / so sol er so fern davon bleiben / als das Lot von der Trüpffenfall mit sich bringet / darmit der Nachbahr an seiner Gerechtigkeit unverkürzet bleibe.
11.
Plancken zwischen Höfen / Platzen und Löven / halten beyde Nachbahrn gleich / als ihnen solches zum besten gelegen / und die Billigkeit erfordert zu einer guten Befriedigung.
12.
Wann Nachbahrn keine Brandt-Maure zusammen halten / hat billig ein jeder seine eigene Wandt zu seinem Hause.