Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.TITULUS V. Von den Gericht-Schreiber und seinem Ampte. ARTICULUS 1. Damit die Gerichts-Händel und Acta getreulich protocollirt und angezeichnet / und männiglich / so daran interessirt, auff Unser Erlaub- und Erkäntnüß / derselbigen glaubwürdige Copey haben und erlangen müge: So wollen Wir in Unserm Niedern-Gerichte einen fleissigen und auffrichtigen Gerichts-Schreiber halten und besolden / welcher ein erfahrner glaubwürdiger Notarius seyn sol / der allezeit zu den Gerichts-Tagen auffwarten / und was im Gerichte gehandelt / und so wol wegen des Klägers als Beklagten mündlich vorgetragen / protestirt und bedinget wird / getreulich / verständlich / und unterschiedlich protocolliren, und was endlich von den Dingleuten gefunden und geurtheilt; Auch im fall von solcher Findung / an Uns den TITULUS V. Von den Gericht-Schreiber und seinem Ampte. ARTICULUS 1. Damit die Gerichts-Händel und Acta getreulich protocollirt und angezeichnet / und männiglich / so daran interessirt, auff Unser Erlaub- und Erkäntnüß / derselbigen glaubwürdige Copey haben und erlangen müge: So wollen Wir in Unserm Niedern-Gerichte einen fleissigen und auffrichtigen Gerichts-Schreiber halten und besolden / welcher ein erfahrner glaubwürdiger Notarius seyn sol / der allezeit zu den Gerichts-Tagen auffwarten / und was im Gerichte gehandelt / und so wol wegen des Klägers als Beklagten mündlich vorgetragen / protestirt und bedinget wird / getreulich / verständlich / und unterschiedlich protocolliren, und was endlich von den Dingleuten gefunden und geurtheilt; Auch im fall von solcher Findung / an Uns den <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0025"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq">TITULUS V.</hi> </head><lb/> <argument> <p>Von den Gericht-Schreiber und seinem Ampte.</p> </argument> <div n="3"> <head> <hi rendition="#aq">ARTICULUS 1.</hi> </head><lb/> <p>Damit die Gerichts-Händel und <hi rendition="#aq">Acta</hi> getreulich <hi rendition="#aq">protocollirt</hi> und angezeichnet / und männiglich / so daran <hi rendition="#aq">interessirt</hi>, auff Unser Erlaub- und Erkäntnüß / derselbigen glaubwürdige Copey haben und erlangen müge: So wollen Wir in Unserm Niedern-Gerichte einen fleissigen und auffrichtigen Gerichts-Schreiber halten und besolden / welcher ein erfahrner glaubwürdiger <hi rendition="#aq">Notarius</hi> seyn sol / der allezeit zu den Gerichts-Tagen auffwarten / und was im Gerichte gehandelt / und so wol wegen des Klägers als Beklagten mündlich vorgetragen / <hi rendition="#aq">protestirt</hi> und bedinget wird / getreulich / verständlich / und unterschiedlich <hi rendition="#aq">protocolliren</hi>, und was endlich von den Dingleuten gefunden und geurtheilt; Auch im fall von solcher Findung / an Uns den </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0025]
TITULUS V.
Von den Gericht-Schreiber und seinem Ampte.
ARTICULUS 1.
Damit die Gerichts-Händel und Acta getreulich protocollirt und angezeichnet / und männiglich / so daran interessirt, auff Unser Erlaub- und Erkäntnüß / derselbigen glaubwürdige Copey haben und erlangen müge: So wollen Wir in Unserm Niedern-Gerichte einen fleissigen und auffrichtigen Gerichts-Schreiber halten und besolden / welcher ein erfahrner glaubwürdiger Notarius seyn sol / der allezeit zu den Gerichts-Tagen auffwarten / und was im Gerichte gehandelt / und so wol wegen des Klägers als Beklagten mündlich vorgetragen / protestirt und bedinget wird / getreulich / verständlich / und unterschiedlich protocolliren, und was endlich von den Dingleuten gefunden und geurtheilt; Auch im fall von solcher Findung / an Uns den
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/25>, abgerufen am 16.02.2025. |