Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.TITULUS XLIII. Von Bancorothierern und flüchtigen Schüldenern / und wie gegen ihre Personen und Güter gehandelt und procedirt werden sol: ARTICULUS 1. Nach dem eine zeithero sich / leider / vielmahls begeben / das etliche unter den Kauff- und Handels-Leuten gefährlicher und betrieglicher Weiß / im Schein Trauen und Glaubens / Geld und Wahren bey andern / weit über ihr Vermögen / wissentlich auffgeborget / entlehnet und gekaufft / auch durch ihren übermässigen Pracht / übel und fahrlässig Haußhalten / unordentlich verschwenden / und grosse unnöthige Gebäu / in merckliche Schulde-Last gerathen / und dadurch ihren Nechsten / wider die Christliche Liebe / Recht und Billigkeit / betrogen / und zu Schaden gebracht / und hernacher auffgestanden /außgetretten / und sich in andere Gebiethe begeben haben und TITULUS XLIII. Von Bancorothierern und flüchtigen Schüldenern / und wie gegen ihre Personen und Güter gehandelt und procedirt werden sol: ARTICULUS 1. Nach dem eine zeithero sich / leider / vielmahls begeben / das etliche unter den Kauff- und Handels-Leuten gefährlicher und betrieglicher Weiß / im Schein Trauen und Glaubens / Geld und Wahren bey andern / weit über ihr Vermögen / wissentlich auffgeborget / entlehnet und gekaufft / auch durch ihren übermässigen Pracht / übel und fahrlässig Haußhalten / unordentlich verschwenden / und grosse unnöthige Gebäu / in merckliche Schulde-Last gerathen / und dadurch ihren Nechsten / wider die Christliche Liebe / Recht und Billigkeit / betrogen / und zu Schaden gebracht / und hernacher auffgestanden /außgetretten / und sich in andere Gebiethe begeben haben und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0153"/> <div n="2"> <head>TITULUS XLIII.</head><lb/><lb/> <argument> <p>Von Bancorothierern und flüchtigen Schüldenern / und wie gegen ihre Personen und Güter gehandelt und <hi rendition="#aq">procedirt</hi> werden sol:</p> </argument><lb/> <div n="3"> <head>ARTICULUS 1.</head><lb/><lb/> <p>Nach dem eine zeithero sich / leider / vielmahls begeben / das etliche unter den Kauff- und Handels-Leuten gefährlicher und betrieglicher Weiß / im Schein Trauen und Glaubens / Geld und Wahren bey andern / weit über ihr Vermögen / wissentlich auffgeborget / entlehnet und gekaufft / auch durch ihren übermässigen Pracht / übel und fahrlässig Haußhalten / unordentlich verschwenden / und grosse unnöthige Gebäu / in merckliche Schulde-Last gerathen / und dadurch ihren Nechsten / wider die Christliche Liebe / Recht und Billigkeit / betrogen / und zu Schaden gebracht / und hernacher auffgestanden /außgetretten / und sich in andere Gebiethe begeben haben und </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0153]
TITULUS XLIII.
Von Bancorothierern und flüchtigen Schüldenern / und wie gegen ihre Personen und Güter gehandelt und procedirt werden sol:
ARTICULUS 1.
Nach dem eine zeithero sich / leider / vielmahls begeben / das etliche unter den Kauff- und Handels-Leuten gefährlicher und betrieglicher Weiß / im Schein Trauen und Glaubens / Geld und Wahren bey andern / weit über ihr Vermögen / wissentlich auffgeborget / entlehnet und gekaufft / auch durch ihren übermässigen Pracht / übel und fahrlässig Haußhalten / unordentlich verschwenden / und grosse unnöthige Gebäu / in merckliche Schulde-Last gerathen / und dadurch ihren Nechsten / wider die Christliche Liebe / Recht und Billigkeit / betrogen / und zu Schaden gebracht / und hernacher auffgestanden /außgetretten / und sich in andere Gebiethe begeben haben und
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