eine todte Frucht, welche kaum zwanzig Wochen alt seyn mochte (f), und eine spätere, magere Frucht von fünf Monaten erst zwei und vierzig Tage nach der andern (g).
Da es nemlich ausgemacht ist, daß einer der Zwil- linge sterben kann, indessen daß der andere beim Leben bleibt (h), daß auch durch die Arzeneien (i) die eine Frucht weggetrieben werden, wenn die andere zurükk- bliebe, und daß nach einer todten Frucht die lebendige den vierten Tag darauf geboren werden (k), oder um- gekehrt, nach einer lebendigen Frucht die todte an einem andern Tage folgen könne (l); da man endlich auch un- ter drei Kindern die auf einmal gebohren worden, eines in der Trompete todt gefunden, indessen daß zween Zwil- linge lebendig an die Welt gekommen waren (m); oder wenn eins vor kurzen verstorben, die andern beyden ehe durch die Fäulniß umgekommen (n), als sie Athem geholet hatten; so erhellet hieraus zur Gnüge, daß die eine von denen Früchten (o) in der Gebärmutter entwe- der umgekommen, oder wenigstens doch kraftlos geblie- ben, und von dem stärkeren Wachsthume ihrer Neben- frucht überwältigt worden; oder daß wegen einer andern Schuld, die in ihrem eigenen Baue gelegen, und für die Ernährung hinderlich gewesen, Früchte ungleich groß werden, ob sie gleich einerlei Empfängniß gehabt haben.
Auch dann glaube ich nicht einmal eine zwote Em- pfängniß erwiesen zu sehen, wenn zwo vollkommene Früch-
te
(f)[Spaltenumbruch]MORTON p. 458.
(g)Hist. de l'Acad. ann. 1712. n. 3.
(h)ROUSSET p. 149. Eph. Nat. Cur. Dec. I. ann. 9. 10. obs. 162. L. BOURGEOIS I. p. 190. DIONIS p. 234. Zod. Gall. I. p. 173 MAURICEAU obs. 528 MAN- NINGHAM p. 27. CHAPMAN case 27. SMELLIE III. Von vier Zwilingen war einer todt. I. C. new. theor. of gener. p. 319.
(i)[Spaltenumbruch]ARISTOT. hist. anim. L. VII. c. 4.
(k)Comm. Lit. Nor. ann. 1732. hebd. 21.
(l) Zwei Tage LENTIL miscell.
(m)Hist. de l'Acad. ann. 1722. obs. 3.
(n)SUPERVILLE Phil. trans. n. 456.
(o)MAURICEAU p. 108. BER- GER. SMELLIE p. 123. PARSONS La MOTTE.
Die Frucht. XXIX. B.
eine todte Frucht, welche kaum zwanzig Wochen alt ſeyn mochte (f), und eine ſpaͤtere, magere Frucht von fuͤnf Monaten erſt zwei und vierzig Tage nach der andern (g).
Da es nemlich ausgemacht iſt, daß einer der Zwil- linge ſterben kann, indeſſen daß der andere beim Leben bleibt (h), daß auch durch die Arzeneien (i) die eine Frucht weggetrieben werden, wenn die andere zuruͤkk- bliebe, und daß nach einer todten Frucht die lebendige den vierten Tag darauf geboren werden (k), oder um- gekehrt, nach einer lebendigen Frucht die todte an einem andern Tage folgen koͤnne (l); da man endlich auch un- ter drei Kindern die auf einmal gebohren worden, eines in der Trompete todt gefunden, indeſſen daß zween Zwil- linge lebendig an die Welt gekommen waren (m); oder wenn eins vor kurzen verſtorben, die andern beyden ehe durch die Faͤulniß umgekommen (n), als ſie Athem geholet hatten; ſo erhellet hieraus zur Gnuͤge, daß die eine von denen Fruͤchten (o) in der Gebaͤrmutter entwe- der umgekommen, oder wenigſtens doch kraftlos geblie- ben, und von dem ſtaͤrkeren Wachsthume ihrer Neben- frucht uͤberwaͤltigt worden; oder daß wegen einer andern Schuld, die in ihrem eigenen Baue gelegen, und fuͤr die Ernaͤhrung hinderlich geweſen, Fruͤchte ungleich groß werden, ob ſie gleich einerlei Empfaͤngniß gehabt haben.
Auch dann glaube ich nicht einmal eine zwote Em- pfaͤngniß erwieſen zu ſehen, wenn zwo vollkommene Fruͤch-
te
(f)[Spaltenumbruch]MORTON p. 458.
(g)Hiſt. de l’Acad. ann. 1712. n. 3.
(h)ROUSSET p. 149. Eph. Nat. Cur. Dec. I. ann. 9. 10. obſ. 162. L. BOURGEOIS I. p. 190. DIONIS p. 234. Zod. Gall. I. p. 173 MAURICEAU obſ. 528 MAN- NINGHAM p. 27. CHAPMAN caſe 27. SMELLIE III. Von vier Zwilingen war einer todt. I. C. new. theor. of gener. p. 319.
(i)[Spaltenumbruch]ARISTOT. hiſt. anim. L. VII. c. 4.
(k)Comm. Lit. Nor. ann. 1732. hebd. 21.
(l) Zwei Tage LENTIL miſcell.
(m)Hiſt. de l’Acad. ann. 1722. obſ. 3.
(n)SUPERVILLE Phil. tranſ. n. 456.
(o)MAURICEAU p. 108. BER- GER. SMELLIE p. 123. PARSONS La MOTTE.
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[770[772]/0824]
Die Frucht. XXIX. B.
eine todte Frucht, welche kaum zwanzig Wochen alt ſeyn
mochte (f), und eine ſpaͤtere, magere Frucht von fuͤnf
Monaten erſt zwei und vierzig Tage nach der andern (g).
Da es nemlich ausgemacht iſt, daß einer der Zwil-
linge ſterben kann, indeſſen daß der andere beim Leben
bleibt (h), daß auch durch die Arzeneien (i) die eine
Frucht weggetrieben werden, wenn die andere zuruͤkk-
bliebe, und daß nach einer todten Frucht die lebendige
den vierten Tag darauf geboren werden (k), oder um-
gekehrt, nach einer lebendigen Frucht die todte an einem
andern Tage folgen koͤnne (l); da man endlich auch un-
ter drei Kindern die auf einmal gebohren worden, eines
in der Trompete todt gefunden, indeſſen daß zween Zwil-
linge lebendig an die Welt gekommen waren (m);
oder wenn eins vor kurzen verſtorben, die andern beyden
ehe durch die Faͤulniß umgekommen (n), als ſie Athem
geholet hatten; ſo erhellet hieraus zur Gnuͤge, daß die
eine von denen Fruͤchten (o) in der Gebaͤrmutter entwe-
der umgekommen, oder wenigſtens doch kraftlos geblie-
ben, und von dem ſtaͤrkeren Wachsthume ihrer Neben-
frucht uͤberwaͤltigt worden; oder daß wegen einer andern
Schuld, die in ihrem eigenen Baue gelegen, und fuͤr
die Ernaͤhrung hinderlich geweſen, Fruͤchte ungleich groß
werden, ob ſie gleich einerlei Empfaͤngniß gehabt haben.
Auch dann glaube ich nicht einmal eine zwote Em-
pfaͤngniß erwieſen zu ſehen, wenn zwo vollkommene Fruͤch-
te
(f)
MORTON p. 458.
(g) Hiſt. de l’Acad. ann. 1712.
n. 3.
(h) ROUSSET p. 149. Eph.
Nat. Cur. Dec. I. ann. 9. 10. obſ.
162. L. BOURGEOIS I. p. 190.
DIONIS p. 234. Zod. Gall. I. p.
173 MAURICEAU obſ. 528 MAN-
NINGHAM p. 27. CHAPMAN
caſe 27. SMELLIE III. Von vier
Zwilingen war einer todt. I. C.
new. theor. of gener. p. 319.
(i)
ARISTOT. hiſt. anim. L.
VII. c. 4.
(k) Comm. Lit. Nor. ann. 1732.
hebd. 21.
(l) Zwei Tage LENTIL miſcell.
(m) Hiſt. de l’Acad. ann. 1722.
obſ. 3.
(n) SUPERVILLE Phil. tranſ.
n. 456.
(o) MAURICEAU p. 108. BER-
GER. SMELLIE p. 123. PARSONS
La MOTTE.
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Haller, Albrecht von: Anfangsgründe der Phisiologie des menschlichen Körpers. Bd. 8. Berlin, 1776, S. 770[772]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haller_anfangsgruende08_1776/824>, abgerufen am 22.11.2024.
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