noch niemand in Vorschlag gebracht wäre: so soll der Pupillen-Rath Jhrer Kaiserl. Majt. hierzu würdige Candidaten vorschla- gen, aus denen Jhre Majt. einen erwählen, und zu diesem Amte allergnädigst zu verord- nen geruhen werden.
§. 9.
Pfleger und Pflegerinnen zu seyn, des- gleichen die Pflichten eines Vormunds in diesem Hause zu übernemen, ist nach der christlichen Sittenlere ein verdienstliches Werk, und kan allemal mit Austeilung reichlicher Almosen an Arme in Vergleichung gesetzt werden: dahero ein jeder, er mag so vornem seyn, und eine so vorzügliche Charge haben, wie er immer wolle, selbige jederzeit als ein gottgefälliges Werk übernimmt. Es ist auch kein Zweifel, daß diejenigen, so sich einem solchen Amte widmen, darüber eine besondre Beruhigung ihrer Seelen empfinden werden, und sich zugleich das Wohlwollen und die Gnade unsrer großmütigsten Monar- chin erwerben können; weil diese ihre Bemü- hung ihnen nicht anders als eine Demut und
lieb-
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
noch niemand in Vorſchlag gebracht waͤre: ſo ſoll der Pupillen-Rath Jhrer Kaiſerl. Majt. hierzu wuͤrdige Candidaten vorſchla- gen, aus denen Jhre Majt. einen erwaͤhlen, und zu dieſem Amte allergnaͤdigſt zu verord- nen geruhen werden.
§. 9.
Pfleger und Pflegerinnen zu ſeyn, des- gleichen die Pflichten eines Vormunds in dieſem Hauſe zu uͤbernemen, iſt nach der chriſtlichen Sittenlere ein verdienſtliches Werk, und kan allemal mit Austeilung reichlicher Almoſen an Arme in Vergleichung geſetzt werden: dahero ein jeder, er mag ſo vornem ſeyn, und eine ſo vorzuͤgliche Charge haben, wie er immer wolle, ſelbige jederzeit als ein gottgefaͤlliges Werk uͤbernimmt. Es iſt auch kein Zweifel, daß diejenigen, ſo ſich einem ſolchen Amte widmen, daruͤber eine beſondre Beruhigung ihrer Seelen empfinden werden, und ſich zugleich das Wohlwollen und die Gnade unſrer großmuͤtigſten Monar- chin erwerben koͤnnen; weil dieſe ihre Bemuͤ- hung ihnen nicht anders als eine Demut und
lieb-
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
noch niemand in Vorſchlag gebracht waͤre:
ſo ſoll der Pupillen-Rath Jhrer Kaiſerl.
Majt. hierzu wuͤrdige Candidaten vorſchla-
gen, aus denen Jhre Majt. einen erwaͤhlen,
und zu dieſem Amte allergnaͤdigſt zu verord-
nen geruhen werden.
§. 9.
Pfleger und Pflegerinnen zu ſeyn, des-
gleichen die Pflichten eines Vormunds in
dieſem Hauſe zu uͤbernemen, iſt nach der
chriſtlichen Sittenlere ein verdienſtliches
Werk, und kan allemal mit Austeilung
reichlicher Almoſen an Arme in Vergleichung
geſetzt werden: dahero ein jeder, er mag ſo
vornem ſeyn, und eine ſo vorzuͤgliche Charge
haben, wie er immer wolle, ſelbige jederzeit
als ein gottgefaͤlliges Werk uͤbernimmt. Es
iſt auch kein Zweifel, daß diejenigen, ſo ſich
einem ſolchen Amte widmen, daruͤber eine
beſondre Beruhigung ihrer Seelen empfinden
werden, und ſich zugleich das Wohlwollen
und die Gnade unſrer großmuͤtigſten Monar-
chin erwerben koͤnnen; weil dieſe ihre Bemuͤ-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/96>, abgerufen am 22.11.2024.
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